Num. 2.
Freytags
MitIH.Röm. Kays, und Kö^ nigl. Cathob Maj. allergnâ. digstem Privi- Jegio
Anno 1742 den s. Jam
Wie auch Eines Hoch«Edim und Hoch« weisen iVlgAiürgrsHoch- günstigen Bewjl- rigung.
Wöchentliche Franckfurter Frag-und Anzeigs-^achrichkm/ von allerhand Ln« und ausserhalb der Stadt zu kauffen und verkauffen, zu verleyhen und lehnen seyenden, auch verlohrncn, gefundenen und gestohlenen Sachen - Sodann Personen,welche Geld auslehntn»odtc lehnen wollen,welche Bedienung zu vergeben haben, oder die Bedienung und Arbeitsuchen/ ingierchr« Venen ?roci-lmirt-und Copuiirttnfgttnii$ftimb gestorbenen/ Edictaiiter Grirttn,Gerichtliche Feyitrass« Zettul,wie auch ankommende Fremden,. 'c. Welche zu Francksurt am Mayn,in der Heinscheidischen Buch- tzkuckcrey gedruckt, nunmehro bey SamuelTobiasHocker, btor.c«s.?ubl. Imm»e,-. in allhiesiger Dom- Dechaney am Pfarreistn/ über dem Thor-Weg forn heraus, eine Stiege hoch ausgegebe» und bekannt gemacht werden.
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A VERT ISSEMENT.
Auf die von dem Churfürstl. Mayntzischen Hochlöbl- Hoff-Gericht unterm 19s cn Der. 6 p. ein- g(langte requifmon wird hiermit Dem Publico betank gemacht / daß den 17. hujus /OerAnua-Gertrud» Schwickin an dem Nüßenbachischen/ in der Schniirgaffe allhirr/ nahe an der Fahrgaß gelegenem Hauß/ Ankommende Antheil durch öffentlichen Lusruff plus offerendi, gewöhnlicher massen und gegen zulegende Sleichbaare Zahlung verkaufft werden solle/ wer nun darzU Lüsten träget / kan sich «rurelten Tagest» Besagtem Haus einßnden/und so dann des fernern Erfolgs gewärtigen.
Public* um Franckfurth, den ;. Iannarii 1741.
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Es wird hiermit kund gemacht/ daß Montags den 15. Ianuarii dieses I74rsten Jahrs Nach« ? tnittags um 2. Uhr bcv löbl. Casten-Amt allhier nicht allein ein geschmoltzener König'/ welcher 7». Marck 6 Loth wieget, und jede Marck ;. Loth 7- Grän /mithin zusammen 14. Marck 14- Loth und «nd 8. Grän fein Silber hält / sondern auch berste Weiberplatz in No. 47. zu den Barfüssern / der i sie lind rteWciberplaßin No. r?. zu St. Catharinen /und der etc Weiberplaß in No. 40. in erstbesagtet - Catharinen-Kirche an den Meistbieienden gegen baare Bezahlung verkanffet werden sollen : bitienige tinn/ so zu einem oder dem andern Lüsten haben/«dieselben können umb die gemelte Zeit in der gk. - wohnlichen Lasten!Amts-Stuben sich einfiuden/ und des Erfolgs gewärtigen- Pubhcirt den 30. Der.