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âm.22

Freytags

MitJH.Röm Käys.undKâ- nigl. Cachol.

Maj. aller- gnädigstem Privileg!»

Anno 1741. den 17. Mertz

Wie auch tU

Maoiftr. Hoch- günstigen Be­willigung.

Wöchentliche Frankfurter FrGMNd- Mzeigs ^- Nachrichten / von aller, hand in- und ausserhalb derStadtzukauffen undvrrkauM/ zu verleyhe» und lehnmfeyenden / auch »er« lohnen/ gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Persönen / welche Geld auslehnen / oder lehne« wollen/welch-Bedienung zu vergeben haben/ oder die Bedlemmgund Arbeit suchen / ingieichen denen Pro' ciLmirt- und Coeurten/ getankt und gestorbenen/ küiâziiter LiMen/ Gerichtliche Feyltrags.ZetMl / wie auch ankommende Fremden/rc. Welche zu Franckfurt am Mayn / un der Heiichheidischen Buchdr uckerey ge­druckt/nunmehro bey Samuel Tobias Hocker/ Not. Caef.Pubi. immatr. in allhicsiger Dvln-Drcha- »eyam Pfarreisen / über dem Thor-Weg for» herchtß/eme Stiegechochausgegeben vndbekandt gemacht werden.

AVERTISSEMENT.

Auff Requifrion des Cöur-Pfältzischen göM. Ober-Ambls Oppenheim / wird dem Vublic«, hier­mit bekandt gemacht/ welchergrstaltrn die Herrschafftliche gnädigste Verfügung geschehen sey« / daß fürohin zu gedachtemDppenheim wöchentlich ein Frucht-Marckt wiederum auffgerichtet und beständig fortgebalttu wrihtn solle / worzri der Donnerstag , und falls an diesem eniFeyertag einfagen / oder mehrere folgen sollen/ der nechste Wercktagdarauff ausgesehen und vest gestellet worden / mithin je- dermäunigllch auff diesen Tag/ bey jetzo/ von Sr. Eburfürstl. Durch!. zu Pfaltz wiederum gnädigst- verwilligter Arsfuhr der Früchten/ genugsam darmit versehen werden können. Publicatum Franch- fürth/ den izten Martii/ 1741.

Sluff Requisition des Löbl. Ober-Ambls Oppenheim / wird hiermit bekandt gemacht / daß dch rzM huju's Nachmittags gegen 1. Uhr/ ein in einer wvhl-gebamenHvfraith sambt verWedenen Wt!«- GMn und Steckern bestehendes Guth öffentlich versteigert werden solle. Pubheatum Iranckfurihj " W / Martii 174>. . -5'

Rahdeui« EinLöbl. Pfandt-Hauß-Ambt resolvicet hat / ehestens alle diejenige Unterpfänderi so bißanhero verfallen / öffentlich an den Meistbietenden zu verkauffen ; als hat man solches dej^ Endohierdluch bekaiidt machen wollen/ damit diejenige, so dergleichen Unterpfänder im Pfand-HM . Hab'» / dicstlbiqe entweder annoch einlösen / oder befindenden Umdständeu nach prolöngtren laM 11 können. Publ Jranckftiu.den i.tru Martii/ Anno 1741-

, ' Pfanvibauß-Ambt.^ , ' '

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- Demnach man in sichere Erfahrung gebracht / daß sowohl der ohnlängst mit Hiulerlassung Michvfftrr Schulde» Zu'SstsßlMg verstorbene hiesige Bürger und gewesene Hoch - Fürstl. HessW DarmstâdlibhePosthalièr/ Johann Marrin Deckel/OWW, «ts auch dessen hinreM-