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j^um. 4, Freytags

Mi'tJH.Röm M-s.unvKö- m'gl. Cathol, Maj. aller- gnädigstem Privilegio,

Anno 174^ den iz.Ian.

Wie auch ek NèsHoch-Ldlen und Hochweism Magiftr. Hoch» günstigen Be­willigung.

Wöchentliche Franckfurter Frag-und Anzeigs -Nachrichten / von aller, Hand in-und ausserhalb derStadtzukauffen und verkauffenz zu valeyhcn und lehnen seyenden / auch vet- lohrnen/gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen / welche Geldmuslehnenz oder lehne« wollen/ welche Bedienung zu vergeben haben/oder die Bedienung und Arbeit suchen / ingleichen denen Pro- fclamirh und HapuHrten/ gemufft und gestorbenen/Edictaiiter Lltixten/ Gerichtliche Ieyltrags-Zettul / wir auch ankvinmende Fremdcn/te. Welche zu Iranckfurt am Mayn / in der Heinscheidischen Buchdruckcrey g«, druckt/ nunmehro bey Samuel Tobias Hocker/ Not. ol Pubi, Immatr. in allhiesiger Dom-Decha- ney am Pfarrersen/ über dem Thor-Weg forn herauß/eine Stiege hochausgegeben und bekandt gemacht werden.

AVERTISSEMENT.

Demnach E. Hoch-Edler und Hoch-Weistr Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Iranckfurth a« Maynz biß anhero mißfällig wähmehmen müssen / daß verschiedentlich viele frembde Passagiers anders gekommen und an denen Thoren vielfältig mit Derschwergung ihres rechten Nahmens / gantz unschlM- chen Nahmen zum mercklichenDespcctdcran denen Stadt-Thoren bestellten Wacht / angegeben und daS rechte Quartier /tworiiinen sie zu logiren gesonnen, verschwiegen, diesem Unwesen, aber zumahlen beybe- vorstehender Wahl und Crdiinng, man also fernerhin nachzusthen nicht gemelnet / znmahlen bey gegenwär» tiger Seit vor andern zu wissen nöthig ist / was vor fmnbbe Perionen anhero kommen und wo solche eine anarure und logirt sind ; Ais w«deu hiermit alle und jede anhero kommende Frcinbde erinnert und ermahnet, bey ihrer Anherokmiffl an denen hiesigen Stadt-Thoren ihren rechten Nahmen / und der» nehmendes Quartier so gewiß undohnfehldahr richtig anzugeben ; als bey dessen Unterbleibung man nicht zu verdcnckcn seyn wird / wann gegen dergleichen Personen in Uberführungs-Gll solches ernstlich zu abn- bcii man nicht ermanglen wird/ wornach sichals ein jeder zu richten und für Schimpff und Schaden zu- len wissen wird.

__________Geschloffen bey Rath/ den sten Jan 1741.

Das gewdnhliche grosse Coi egiumMufieum in der Schärffischen Behausung / hinOr der Zkay- strlichenPost, wird/ wie bißhero / so auch heute und künfftjghin alle Freytage von $. biß 8. Uhr allda gehalten/ die üillcls aber a ;o.kr. bey demCapell-Directore König/ am grossen Korn- Marcklwoh» hasst z jed smehlen abgegeben werden.

Sachen die zu verkauffen/ so beweg- als unbeweglich sind, in der Stadt:

- Garteiv Stein / Gewächs darauff zu setzen/ wie auch allerley Gehdltz / so noch gut zum Bauen/ oder zu Kellertrehin -zn gebrauchen/und etliche gebrauchte Krippen und Reff in Stallungen , seynd zu verkauf« fen / nähere Nachricht davon ist zu haben hinter der schlimmen Mauer / neben dem Grossen Bleich- Garten.

Frisch angekommene Austern das ioo. um r. Guldenz wie auch dergleichen Fäßel weiß / scynd-j» bekommen anst derFneddurmr Gaß zim Kasthanß jum gelben Hirsch/ bey einem Frembden,