Num-yr. HieuAags
MitMRöm
Kays-und Kö
nig!. Eathol-
Maj. aller-
gnadigstom-
Privilegio,1
Ätino 1740. den ZS, Aua.
msHoch-Edlsn und Hochweifen Magiftr. Hochs günstigen' Be, willigung.
Wöchentliche Franckfurier strag-und Anzelgs -Nachrichten / von aller# hand in-und ausserhalb derStadt zu kaufen und verkaufen/ zu verleyhen und lehnen seyenden / auch ver- lohrnen/gefundenen und gestohlenen Sachen ; Sodann Personen / welche Geld auslehnen / oder lehnen wollen/ weiche Bedienung zu vergebenhabcu/oderdieBehienungündArbeit suchen / ingleichen denen Pro clamirt und copuiirken/gemufft und gestorbenen/ Lcliäsilter Linrten/ Gerichtliche Fcyltrags.Zettul/ wie auch ankommende Fremden re. Welche zu Franckfurt am Mayn / in der Heinscheidischcn Buchdruckerey g«, druckt/ nunmehrobey Samuel Tobias Hocker/Nor. c-cf-Pubi. Immatr. in allhicsiger Dom-Dechaney am Psarreisen/ über dem Tlm-Wegforn hcrauß/eine Stiege hoch ausgegeben und bekandtgemacht werden.
COoC^COC.OC^C^C/SC/SCOC^OOC^G^C^Mfi'SCOCOOOMCOMoCOC^CiOC/SMCO ^WWEâ I - A PER TIS SEMEN T.
Demnach Löbl. Pfandthauß-Ambt allhier resolviret hat, in bevorstehendem Monath Octobris, alle diejenige Unterpfänder , so biß uidmg Augusti a. c. verfallen und nicht renovirt worden feynd, öffentlich an den MÄstbiethenden zu verkaufen ; als wird jedcrmänniglich , so dergleichen Unterpfänder im Psandthauß hat, hierdurch erinnert/ entweder ihre Pfänder einzulösen oder proiongirea zu lassen , in Entstehung dessen aber gewärtig zu seyn , daß solche verkauft, und damit nach der Pfandthauß-Ordnung verfahren werde. Pubikatum Frauckfurth den 29. Augusti Ao. 1740.
Pfandthauß-Ambt.
Deus Publieo und Passagierm wird hierdurch bekand gemacht / daß der Kayser!. Post Wagen auf der Bockenbeimer-Gaß im weissen Schwahnen künftige Messe hindurch, wöchentlich -mahl / als Mvnr- ukw Donnerstags mit anbrechendemTag nach Coll» abfährt/ und fängt diese Tour nächstenGelrikhS- Tag den s. Sepienibr. an NB. Mit diesem Post Wagen können auch Passagiers und Güter nach Limburg/ Diey und Coblentz sicher überkommen.
Sachen die zu verkauffen/ so beweg- als unbeweglich sind/
. In der Stadt:
Ein Löb!. Recheuey Ambl lässet hiemit kund und zu wissen thun/ baß künftigen Mittwoch/den 31. Mgustl der Graben alftâhau - Maynaefischct/ lttid die daraus gezogene Whe / gegen gleich baare Bezahlung verkaufft werden sollen / diejenige also/
welche darzu Lust und Belieben tragen, können sich bey odgemeldter Gegend cinfinocn / und fernem Bescheid und Erfolg vernehmen. Publicitt Franck- furt den Ls. Aug 1740.
Rechency.
Drey neue Eichene Schrancke seynd bill gen Preißcs zu verkaufen.
Etliche Sacke 173 ser Braunschweiger Hopfen, feynd im Gasthauß zum Maulbeer-Hoff biSrge« Preißes zu AttauffM. ' a