Num. 58, AreytaIs
MitIh.Röm Kayf.u-W Ko- ntgL Cathol. Maj. aller- gnädigstem Privikgio.
Anno 1740, den i/Outü
Wie auch eb nesHoch-Edlm und Hochweifen Magiftr. Hoch- günstigen Bewilligung.
Wöchentliche Frânckfmtsr Frag-und Anzeigs -Nachrichten / von aller, hand in-mrd ausserhalb der Stadt zu kaussen Md verkanffen/ zu »erleyhen und lehnen seyenden / auch Der# iohrnen/gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen / welche Geld auslehnen/ oder lehnen wollen/welche Bedienung;» vergeh.nhaSstt/oreichieDchien^ suchen / ingleichen denen Pro- ciamirt nndLopEken/ Msufft und gestorbenen/ Llliâsllter Litirten/ Gerichtliche Feyltrags.Zettui / wir auch ankommende Fremden re. Welche zu Franckfurt am Mayn / in der Heinscheidischen Buchdruckerey gr, druckt/ nunmehro bey Samuel Tobias Hocker/Not. c^f.Pubi. immatr. in allhiesiger Dom-Dechs- ney M Psarreisen/ über dem Thor-Wegsom Herauß/eine Stiege hoch ausgegebm und bekaudt gemacht werden.
L-SoL-DL^L-SL^LÄL-vr^L^L-cheerL-Ä^L^LOL^L^L^L^L^^re^rr^L^L^L^r^oeeD
„ - A EERTISSEMENT.
Nachdem? wegen des von allhiesigen Burgern Mssèichaib erkaufften Holtzes / im Herrinbringen an dem Thor davon »bzugeScnden Scheid'- Holtzes verschiedentlich Verdrießlichkeiten sich ereignet / und deßhalb Klage entstanden; Als wird zu Abhelffung derselben von Recheney-Ambts wegen hierdurch zu jedermanns Nachricht nochmahlen kund gethan / daß ein jeder / so dergleichen erkaufftes Holtz zu erwarten hat/ solches dem zeitigen s^AdmodLvori, Herrn Bader/ jederzeit und wenigstens einen Tag vorhero anzuzeigen / oder in Unterlassung dessen des Scheid-Holtz gewöhnlicher massen abzuge- èen gehalten seyn solle. kubiert/ den 4-Iulii ^40.
Rècheney.
Es wird hiermit männiglich zu wissen gethan , daß ein allhiesiges Stadt-Korn-Ambt, zum Besten hiesiger Unvermögenden mit dem Korn - und Mehl - Verkauff fort fahren , und sowohl das Malter Korm als Mehh hinführo vor - und um füuff Gulden , an hiesige Burger und Einwohner gegen baare Zahlung alle Mont-. Donners- und Samstags Nachmittags verkaussen werde. Sign. Franckfurt, den 4-Ium 1740- .
Korn - Amt.
Süthen die zu verkausfen/ so beweg- ^hân^ *1100 H^^H^âr , billigen Preiffrs
ü!^ unbeweglich stud/ , Zwey Stück Haußmachen gebleichtes Luch/gr.
In der Stadt: , bild/cines^mit dem Holländischen Rösgen / das
Ein Stück von 102. Edlen Haußmachen Fläch- andcreDamast/ jedes von Lo.Ehlen/ feynd jKoeep sm gehleicht und gebild Tuch/ ist zusammen / oder kauffen.
Hje Helffte davon zu verkauffe». Zwey grosse Lehnsessel und 6. Sessel ohne kèh-
Allerhand Sorten Flachs und gegossene Un- neu / all- War gebraucht / doch noch wohl - rondi- Mütr-Lichirr ftynd m der Nmgaß bey Herr!» Ki- ticiurt, feynd feil.