Num. 42.
MenHags H MitJH.Röm ^ Kays.unvKö- MiH nigl. Cathol. MZ Maj. aller- M^F gnädigstem Privilegio,
Anno 174& den 17. May
VZie auch & nès Hoch-Edlen und Hochwersen' Magistr. Hoch- günstigen Bewilligung.
Wöchentliche Frankfurter Fragend Anzekgs - Nachrichten / von allerhand in-und ausserhalb derStadtzukauffen und verkauffen/zu verleyhen und lehnen seyenden- auchvet- lohrnen/ gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodanu Personen / welche Geld auslehnen- oder lehnen wollcn/wclcheBebiemingzuvergebtnhaben/odcidieDcdic!mngundArbettsuchen/ingleichettdencn?ro. clamirt und Copuiirtcn/ getauffè und gestorbenen/ Edidaiitcr Citirttn/ Gerichtliche Feyltrags-ZettUl/wi« auch ankommende Fremden re. Welche zu Franckfurt am Mayn/ in der Heinscheidischeu Buchdrucker«) ge, druckt- nunmehro bey Samuel Tobias Hocker/ Not. Cxs. Pubi, Immatr. in allhiesiger Doin-Decha- ney am Psarreisen- über dem Thor-Wegftwn herauß-cine Sliegehochaiisgegeöen und bekandt gemacht werden. -
AVER TISSEMENT. ' -
Demnach in den hiesigen Frag-und Anzeigs-Nachrichten, unter andern auch das Eck-Hauß sg der Zeil und Haasen-Gasse, zum neuen Eck gcnandt, zu verkauffen oder zu verlehnen angelragen worden. So wird auf Hoch-Obrigkeiti. Befehl hierdurch bckandt gemacht, daß derjenige, welcher gemeldtes Hguß kauffen will, mit dem Higtzen nichts PWxOn', noch etwas am Kauff-Schil- ling an ihn bezahlen, sondern sich desfalß beySbl. Curatel-Amt melden solle.
Nachdmie in dem allhiesigen Pfandt-Hauß die Anzeige geschehen, daß einer sichern Persohn eis Pfandt-Schein No. 1^4. abhanden gekommen ; als wird von Ambrswegen derjenige so obgedach- ten Pfandt-Schein etwann in Handen bekomuien haben mögte, hiermit errinnert, denselben in ge- dachlesPfanbl-Hauß^zu lieffem/ oder so er einiges Recht daran zu pratendirm batte, sich von bar» an innerhalb 6 Wochen bey Verlust seines etwann daran» habenden vermeintlichen Rechtes;»melden, in Entstehung dessen aber, solle das in mehrgrdachlcm Pfandt-Schein gemeMe Unterpfands, an den Versetzet' desselben gegen die Gebühr verabfolget/ und niemandt weiter darüber angehöret, wer den. ?tM>cskum, Franckfurt den 16 May 1740. Pfairdt-Hauß-Ämt. -
Die Leidisch Frantzösische Zeitung nebst ihrem §°xp>emcnr, und eb«m Noveau Supplement wodurch solche um gar vieles veymehrt und verbessert wird, ist alle Dienstag und Samstags, de» guter Vormittages-Zeit bey Anton Hcinscheidt Buchdrucker am Eschenheimer-LH»r wohnhaffr, wie auch in Commission bey AllsgèbcrndieserNachrichtNstarius Hocker in derDèchaney wohnhafft, gegen halbjährige Antidpation von zwey und einem halben Reichsthaler richtig zu haben, die Hn. Liebhabere derselben, werden auch hiermit versichert bey Straffe doppelter Reibtution bc^ Amicipir- ten, daß solche ganh ohnfehlbar conunuirt werden soll, da inannun diese berühmte Zeitung vordem« UM8.Pis 10. Rthlr. bezahlen müssen, so hat man dem Public» teutscher Nationen.yi lieb diesen Nachdruck voraeuommen , auch hierüber ein Kayscrl. aller Gnädigstes pLiviwxium erhalten ,wèswe- genum so weniger an richtiger Continuation zu zweiglen ist. -.