Num. n. Freytags
MitJH.Röm Kays-und Königs. Cathol. Maj. aller- gnâdigstem Privilegio.
Ânno 1749, den /. Febr-
Wie auch el- nes Hoch-Edlen und Hochweisen Magiftr. Hoch-» günstigen Bewilligung.
Wöchentliche Manckfurter Frag-und Anzeigs-Nachrichten / von aller, hand in'-mldausserhalb derStadtzu Haussen undvcrkansten/zu verleben und lehnen seyenden/ auchvec- lohrnen/ gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen / welche Geld anÄchnen/ oder lehnen- wollen/ welche Bedienung zu vergeben haben/ oder die Bedienung und Arbeit suchen/ ingleichen denen Pro- ciamirt uns Copuiirtcn/ge taufst und gestorbenen/ LLâsilter Lirirten/ GerichtlichcFeyitrags.Zettul/wlt auch ankommende Fremden.>c. Welche züManckfurt am Mayn/in der Heinscheidischen Buchdruckerey gedruckt/ nunmehro bey Samuel Tobias Hocker/ Not. Ges Pu bi. immatr. in allhicsiger Dom-Decha- ney am Psarreisen/ über Sein Thor-Weg forn herauß/eine Stiege hoch ausgegeben und bekund gemacht werden
GMW^GrtQrtG/SQ/yWtäirt&WK/SWQrtWVWWSirtiW/SW^ Avertissement,
^>Ach0em Einem Hoch-Edlen und Dochweisen Rath allhier zu verschiedenen
Wahlen höchst-beschwehrlich vorgekommen ist: Wie ohnerachtet des/ der leydiaen Contagion halber abgefasten pubiie^uen Edi<fb und durch die Zeitungen mehrmahlen bekandtaemack« ter AvÄtifnts, daß an hiesigen Stadt-Thoren weder Pelyohnen noch Waaren ohne beakiihre Passe und Gesundhens-k--!- eingelassen werden, und zu Dermeydung alles besvrglichen Unterstbl ick« niemand hievon ausgenommen seyn solle, auch besonders wegen der Waaren und Gitter' ohnenü* terschcid wo die Herkommen oder worin sie bestehen, solche Verordnung verschiedentlich erneuert m d denen deeydigten Examinatoren scharst eingebunden worden, sich dennoch fast alltäglich eussere ' yâk deine zu wieder, zumahlen von benachbarten Unterthanen, (unter dem Prxtext der Unwisse Meit
dem Vorgeben als ob solches bey ihnen nicht nöthig seye) solche wohlgemeynte Verfüg ina a^ Acht gelaffeit, und dardurch denen zeitlichen Herren Bürgermeistern, bey ihren ohnehin 'HerbS ten Geschassten, noch mehrere ohnnothigc Mühe, Unlust und Versäumnuß zugczogcn werde- n,» nun solchem Unfug endlich möglichst abzuhelssen, auch hiesige Stadt und Gegend in einer so niiAt- «en Sache bestens ausser Gefahr und in Sicherheit zu seyen, so ergehet nicht allein an'aedachtekx- minatores hierdurch der nochmahls wiederhohlte und geschärsste Befehl, obigen Obrigkeitlichen wohlbedachtlich-als Ernstlichen Verordnungen genau irachznleben , sondern es wird auch das blicum und manniglich hiermit nochmahls refpetiivè ersucht und errinnert, sich besonders weaen wieder herannahender hiesiger Messe darnach zu achten, im wiedrigen Fall aber selbst
den, wann w wohl Persohnen als Güter, sie kommen her wo sie wollen, oder bestehen worinn st- .wollen, zumahlen nach Verlanff drey Wochen von dato anzurechnen, (damit sich nachmahls u n s» weniger icmand mit der Unwissenheit entschuldigen könne) auch gegen würcklichen End oder an Eydes statt etwa leistende, oder anderweite Camion und Betheurung hiesiger bekandten Buraer und Einwohner oder Correfpondmten nicht mehr eingelassen, sondern sofort ohne Pusnahm am Thor »L-und rmuck gewiesen werden. v p
Conclufam in Senatu & Publicatum, Franckfurt am Mayn, Donnerstags, den 28. Januar. 17^