âm.H7.
Dienstags
Mit Ihro Röm
Kayftrl.undKÄ- nigl.Cath. Maßest. a lergnadig- stem Frivilegio.
Ann© 1738. den 10, Jun.
Wie auch er« ves Hoch-Edlen und Hochweises Magistrats »£)0$# günstigen Bewilligung.
Ä-se^èNtllâie ^van^sukiek ^ag ' und Nn^elgS-d^nchn^ten- von alUt-> SS Md verkauften, zu verleyhen und lehnen seyenden , auchver, Snen aâÄ^n Ul^ âblenen Ä ; Sodann Personen , welche Geld auslehnen, oder lehnen m.^^^ haben, sderdie Bedienung und Arbeit suchen, ingleichrm denen?-« wollen , welche ^"lung .uvcrg^ . Torbenen, Edidaliter citirten, Gerichtliche Feyltrags-Zettul,wie Mr^!™?t^£ ^ We'ichczu Trancksort am Mayn, aus der Hemscheidischen Buchdrucker, auch ^Mmende FmadN -re^ W jUfm NouCef. PuH. immatr. in allhiefiger Dom-Dechauey am '■g&SiSÄ' »----k^-l« s«-,-* MW»«*»M« r gemacht wws.
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Avertissement,
Dem "â'co wird hiermit wissend gemacht, daß die frankfurter Armen Waysen und Arbeits, Dauses" xvil. Lotterie, dergestalt arbeitet, daß man die Bücher bald Wiesen, und mit derselben Eichung , nachdem anaeseren Termin im Monath Julio bey doppelter Reihtuuon den Anfaun ma« Len wird. Als werden die ?e ren Whaber freundlich ersuchet , mit der Einlage zu eilen, auss daß selbige, wie mchrmahlen geschehen, zuletzt nicht auf die ^ovse Auffgeld geben müssen. Franckfurt den r r. May 1738,
NB. Nachdem allschon unterm so, April 17:9- von der khur-Trierischen Negierung die an-ldine und hciljame Verordnung ergangen, und in denen allhiefigen wöchentlichen Nachrichten und gen kur.d gemacht worden, daß alle und jede Krâge so an dem Selterischen Mineral .UHh ^eiil ^rmt. neu gefnöet, und weiter als nach Franekfurth , Mayntz oder Coblentz in Kuwmerschafft verführet wür, den, sowohl in Sicherheit aller deren, die sich dieses heylsameu Wassers bedienen wollen als auch die Benbehaltung dessen vortrefflichen Würckung und gutea Krafften, mit guten tüchtigen Hamburger Stoppeln versehen, mit War überzogen, doppelt zuqemacht und verwahret werden sogen, um dadurch allein ver-spührèen llnterschleiff, grossen Betrug und Verfälschung dieses Wassers vorzukommen und zu unterbrechen. Dessen ohngeachtet aber doch einige Zeit her wiederum einige Klag und Scschwerun, gen bey dem dastgen Brunnen Verwalter, Herr Bullmann, cingelanget, und dahero nicht allein von hochgedachter Chur-Trierischen Negierung diese Verordnung erneuert worden, fonttrn auch auf hMat« dachten Herren Brunnen-Verwalters unter dem dritten Jwrii bey allbjestg Löbliche.- Audienz get^anf« Anzeig die Hoch-Obrigkeitliche Verordnung dahin ergangen ist, daß künsstighin sein Selieser Wasser, welches