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Sreymgs

MètJhroRsm Kayser!. llndKö- niACath. Wä­rest. a lerWadig- siem Priviisgio.

Magistrats 43 OC^ günstigen Be­willigung.

Anno 17)8« den 30, May.

Wie auch ei, Hoch-Edle» und Hochweise»

Wöchentliche FranckfurterFrag -und Mzeigs - Nachrichten, uon aller- hand in, und ausserhalb der Stadt zukaussen und verkauffM, zu verleyhen und lehnen seyenden, auchver- -âohrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen , weiche Geld auslehnen, oderlehneu wollen, welche Bedienung zu vergeben haben, oder die Bedienung und Arbeit suchen, mgleichem denen kr. .clamirt undMnrlirten, getaufftund gestorbenen, LöiÄ-licer citirten, Gerichtliche Feyltrags-Zettuhwie .auch ««kommende Fremden w. Welche zu Franckfurt am Mayn, aus der Heinscheidischen Buchdruckere? aunmehro bey Samuel Tobias Hocker, dloi.Lxs. ruLl. immscr. in allhiefigerDom-Dechaney am Dfarmsen, über dem Thor- Weg forncherauß, eine Stiege hoch nusgegeben und bekund gemacht wird.

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.Avertissement.

Dein Publico wird hiermit wissend gemacht, daß die Franckfurter ArmenWaysen und AröeitL Hauses xvil. Lotterie, dergestalt avanciret , daß man die Bucher bald schliessen, und mit derselben Ziehung , nach dem angesehen Termin im Monath Julio bey doppelter Restitution den Anfang ma­chen wird. Als werden-chic Herren Liebhaber freundlich ersuchet , mit der Einlage zu eilen, auff daß selbige, wie mehrmahlen geschehen, zuletzt nicht aus die Loose Bussgeld geben müssen, Frgncksurt MAt.^ap 1738.

NB. Nachdem allschon untrem ao. April 17= 9- von der Chur-Trierischen Negierung die gnädige und heilsame Verordnung ergangen, und in denen allhiesigen wöchentlichen Nachrichten und Zeitun­gen kund gemacht worden , 'M alle und jede Krüge so an dem Selterischen Mineral-ob Heyl Brun­nen gefallet, und weiter als nach Franckfurth, Mayntz oder Coblentz in Kummerschafft verführet wür­den, sowohl in Sicherheit aller deren, die sich dieses Hcylsamen Wassers bedienen wollen, als auch die Beybehaltung dessen vortrefflichen Würckung und guten Krafften, mit guten tüchtigen Hamburger Stoppeln versehen, mit War überzogen, doppelt zugemacht und verwahret werden sollen, um dadurch allem verspührten Unter schleiss, grossen Betrug und Verfälschung dieses Wassers vorzukommen und zu unterbrechen. Dessen vhngeachtet aber doch einige Zeit her wiederum einige Klag iiud Beschwerun­gen bey dem käsigen Brunnen-Verwalter, Herr Bullmann, ein gelänget, und dahcro nicht allein von bochgedachter ChurTrirrssclwn Regierung diese Verordnung erneuert worden, sondern auch auf jetztge­dachten Herren Brunnen-Verwalters unter dem dritten Juni: bey allhicsig Löblicher Audienz gethan?» Agjklg die Hoch-ObriLkeitliche Verordnung dahin ergangensist, daß künfftighin kein Sclteser Wasser^

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