Num. 37. Freytags
Mit Ihrs Nöm Kayseri. undKö- mgi.Cach. Ma^ jcst.alergnadig- MM Frivilegio.
Anno 173g. den 2. May.
Wie auch ei, nes Hoch-Edler, und Hochweisen Magißrats.£)0$« günstigen Bewilligung.
Wöchentliche Franckfurter Frag-und Mzeigs-Nachrichten, von allere Landin- uKaussechalb der Stadt zu knuffen und verkauffen, za »erleben und lehnen seyenden, auchver- ^hrncn, gefundenen und gestohlene» Sachen; Sodann Personen , welche Geld auslehnen, oder lehne» wollen, welche Bedienung zu vergeben haben, oder die Bedienung und Arbeit suchen, ingleichem denen kr» cl»mirt und Lopulirtcn, getaufft und gestorbenen, Hdiétalitcr citirten, Gerichtliche Feyltrags-Zettuhwie auch «»kommende Fremden ir Welche zu Franckfurt am Mayn, aus der Heinscheidischen Buchdruckcrey nunmehro bey Samuel Tobias Hocker, Not. Cats. Publ. immatr. in allhiesiger Dom-Dechancy am
Pfarrcisen, über dem Thor- Weg forn herauß, eine Stiege hoch ausgegeben èmd bekund gemacht wird.
M«^^^^^^^^^^^^^»«/*^^^^^^^^^«^«^^^^^«/»
Avertissement.
Es wird hiemit denen Frembd und Einheimischen Weinhandlern zu wissen gethan, daß ohne die neue, eine gar ansehnliche Partie 2 4. biß 55. Stück, alter kostbarer Weinen von unterschiedlichen guten Gewächs und Jahrgang, als f. Stück l-ter, 9 Stück r;ger. 6. Stück 243er. 1. Stück 265er. 14. Stück 279er. 10. Stück 2Stier, 2 Stück 299er. 7- Stück 3 rger. zu verkauffen stehen , wer nun Lust hat, solche im gautzen, oder auch Kellerweiß an sich zu crhandlen , der kan sich in Mayntz bey Herr Amtmann Boost , gegen dem Jesuiler^olleZio über, anmelden, und weitern Bejcheid einhohlen.
Demnach auf Herrschafftlich-Guadigsten Befehl daß hiesig Hochfürsilich -Heßische Amt Hone« bürg â imo Julii dieses lauffende» Jahres, und zwar entweder in totum , oder aber auch nach Be« finden pro patte wiederum aufs neue verpfachtet werden solle; AIs wird solches dem Pubiico zu dem Ende hierdurch kund gemacht, auf daß sich der oder diejenige, so diese Verpfachtung anzutrette» ge, sonnen , bey hiesig Hochsürsilicher Regierungs-Cantzley in Zeiten anmeiden, die nähere Nachricht des« falls einziehen, und sofort benöthigte Handlung pflegen mögen. Homburg vorder Höhe den 21. Aprilis 1738.