Num.f.
Freytags
Aflno 17^8.
Hmr4.J-ȉ
Wie auch e£ nes Hoch-Edle« und Hochweisim Magiftrats^oc^ günstigen Bewilligung.
MitIhro Röm Kayferl.undKö- nigl.Cath. Malest, allergnâdig, stem f'rivilegio.
Wöchentliche frankfurter Frag - und AnzeigS - Nachrichten, von aller- handin-uudausscrhülb der Stadt zu kauffen tud eerTauffen, zu verleyhen und lehnen seyenden, auchver« kohrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen , welche Geld auslehnen, oder lehne» wollen , welche Bedienung zu vergeben haben, oder die Bedienung und Arbeit suchen, ingleichem denen kr» cirmirt Und Copulas» , getaufft und gestochenen, Edi&aliter Citufen, Gerichtliche Feyltrags-Zettül,wie auch «--dünnende Fremden re. Wel^zu Francksurt am Mayn, aus der Heinschridischen Buchdruckerey nunmehr» bey Samuel Tobias Hoacr, Not. of. Publ. immatr. in allhieftger Dom-Dechaney am Pfarreisen, über dem Thor« Weg fern herauf, eine Stiege hoch ausgegeben and bekaad gemacht wird.
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Avertiflement.
Gleich wie ohnlangst in einigen dieser Frag-und Anzeigungs -Nachrichtungen bereits jederman« kund und zu wissen gethan worden, daß das dahier am Marck im Rebstock gelegene, und denen Petschi« schen Erben zuständige zugleich auch zum Rebstock genannte Gasthauß, mit denen darzu gehörigen Netz» Gebâuen, und in solchen sich befindenden Mehl-Handler Laden, ingleichem den gegen über gelegeiw» Stallmnd Heu.-Boden, welches alles (ausser alleine st-;. Stadt- Bau-Zinß, so davon wegen der aus die s. ». Privct Antauge gehen habenden Privet - Wtze jährlichen aus Löbl. Stadt-Rrchney bezahlt wer, den: sonsten gantz frey, ledig und eigen, auch mit einigem dem geringsten Grund - Zinß weiter nicht &t# sHweret ist, zu verkauffenfeyn, und wer darzu belieben trüge, sichdeßfalls bey Hrn. Johann Peter de Thodor Metzler in der weiscnAdler Gaß, odr»btP Hr. Johann Henrich Trautmann am Zoll nufer dem Mhrthor als Petschischen Vormünder, anzumelden belieben mögte: Also wird solches hierdurch noch ferner weit befand gemacht / und demnach manscho» vorhin dabey ««gezeigt wie keiner derer Interessenten selbsten , durch Pratendirung eines Bor Rechtes den skauff zu behinderen vermöge , deme entgegen aber dochvwürcklich etliche HerrenLiebhabere aiisVermuthung dessen, wie sie allschon zu erkennen gegeben ha- ben , davon abgehalten zu seyn scheine«, so wird derenthalben auchjcdekmänniglich die veste und znverläßige Versicherung gegeben , daß eben sowohl als wie sich nur lediglich in diesem Fall von Seiten derer Herre» Zcausterean^e Hierbevor benahmte Bevollmächtigten, als Contrahenten ju halten wäre, die selbige da, hingegen auch sie, Herren Käuffere in alle Wege zu mainteniren sich kräfftig verbinden, und ihnen hiemit gantz ohnfehlbar, vor allen sothanen Anstand und Einspruch zu stehen nachdrücklich verspreche».
Ingle,chem ist bey oobesagten Petschischen Erben und Vormünder Bescheid und Nachricht zu habe«, ">tg<»;. grossen, erst seikh gantz wenigen Jahren lehr gemacht worden, daher» so gut alsWemgrüneLa» ger-Fässern, von welchen das eine circa r". Fuder, das andre zwischen;, und 4 Fuder, und das letzterer- Wirker enthalt, die cbeufatlß zu verkauffen sind; Wie sie sich zwar verlegt und auscinaud«' geschlagen/b/tch
Mich»