Num* 5
Freytags
MitIhro Röm KaysèrüundKö- nigl.Cach. Maßest. allergnädig- flem Frivilegio»
Anna 175^
den 17» Ja»,
Wie auch et# neSHoch-Evle« und Hochweise« Magistrats HM- günstigen Bt- will-igung.
Wöchentliche Franckfmter Frag-und Anzeigs-Nachrichten, von aller- handln-und ansserh^b der Stadtzukauffenund verkaussen, zu verlAen undK™^ kak'-nen- aefiinbere i und aestoblenen Sachen; Sodann Personen , welche Geld auslehmn, oderieyaku S&s±^
' Pfâeiftâbce dem Thor- Wegforn heranß, eine Stiege hoch ausgegeben And befand t gemacht wird.
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Avertiflement.
Gleich wie ohulangsi in einigen dieser Frag-und Anzeigungs - Nachrichtungen bereits sedermani, kund und zu wissen gethanworden, daß das dahier am Marck im Rebstock gelegene, und denen Petsche schen Erben zuständige zugleich auch zum Rebstock genannte Gasihauß, mit denen darzu gehörigen Nebe» Gebaurn, und in solchen sich befindenden Mehl-Handler Laden, ingleichemden gegen über gelegenen Stall und Heu-Boden, welches alles (ausser alleine fl.;.Stadt-Bau-Zinß, zu davon wegen her auf die s. v. Privet Antauge gehen habenden Privet- Sitze jährlichen auf Lobl. Stadt--Rechney bezahlt wer« den- sonsten gantz frey, ledig und eigen, auch mit einigem dem geringsten Grund-Ztnß wetter nicht beschweret ist, zu verkaussen seyn , und wer darzu belieben trüge, sich deßfalls bey Hrn. Johann Peter de Lhodor Metzler in der weisen Adler Gaß, oder bey Hr. Johann Henrich Lrautmann «m Zoll unter dem Fahrthor als Petschischen Vormünder, anzumelden belieben inögte : Also wird solches hierdurch noch ferner weit bekand gemacht' und demnach man schon vorhin dabey angezeigt wie keiner derer Interessenten sechsten, durch Piätendimng eines Vor Rechtes den Rauff zu behinderen vermöge, deine entgegen aber doch würcklich etliche Herren Liebhabere ansDerinuthung dessen, wie sie^allschonzu erkennen gegeben haben , davon abgehaltcn zu seyn scheinen, so wird derenthalben auch jederinanniglich die veste und znvertaßige Versicherung gegeben , daß ebensowohl als wie sich nur lediglich in tiefem gaff von Seiten derer Herren ^äussere an die Hierbcvor benahmte Bevollmächtigten, als Contrahenten zu halten wäre, die selbige da, hingegen auch sie, Herren Kauffere in alle Wege zu maintenirensich krufftig verbinden, und ihnen Hiemer gantz ohnfehlbar, vor allen sothanen Anstand und Einspruch zu stehen nachdrücklich verfpreche».
J.nglrjchkm jsi ben oübcsagten Petschischen Erben und Vormünder Bescheid und Nachricht zu haben, wegen ;.grossen, erstftith gantz wenigen Jahren lehr gemacht worden, dahero so gut als Wemgrunc La- «er-Fässern, von welchen das eine circa z - Fuder, das andre zwischen;, und 4 Fuder, und das letztere Fuder enthalt, die cbenfallß zu verkaussen sind; Wie sie sich zwar verlegt und anseinander geschlagen sidvch ,..._ geieich.