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Anno 1737. den 2 z. Aug.

W c auch ei# nesHoch-Evle» uni> Hochweiftkt Magiftrat ^ö^ü Suustigea Bk- willig üng.

Wochentlick-eFemrärter Frag-und Anzeigs- Nachrichten z von aller» Hand in- und «tiffernoib der Stüdt zukauffen und verkauffcn, zu verhüben und lehnen seyenden, auchver, Wrnen, gefundenen und gesiohlenen Sachen; Sodann Personen , welche Geld auslehnen, oder lehne« wollen, welche Bcdunuug zu vergeben haben, oder die Bedienung und Arbeit suchen, inglcichem denen Pro- «l-mirt und copnllrten , getguffrund gestorbenen , Edi&alker errieten, Gerichtliche Feoltrags-Zettuhwie such ankommende Fremden rr. Welche zu Feaucksurt am Mayn, aus der Hcinschcidischen Buchdruckcre- nuninchro bey Samuel Tobias Hocker, Not. Cxs. Publ. immzre. in allhicsiger Dom-Dechaney am Pfarreisen, über dem Thor» Weg forn herauß, eine Stiege hoch ausgegeben und bekand gemacht wird.

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Avertissement.

Gleichwie ohnlängst am Tilltritt dieses Jahres in einigen dieser Fragmnd Anzeigungs-Nach, richten bereits jederman kund und zu wissen gethan «worden , daß das bahir am Marckt im Rebstock gelegene , und,denen Petschischen Erben zuständige zugleich auch zum Rebstock genannte Gasthauß, mit denen darzu gehörigen Neben-Gehauen, und in solchen sich befindenden Mehl - Handler- Laden, inglcichem dem gegen über gelegenen Stall und Heu Boden, welches alles (aufer âllcinc fl.;. StadtBau-Zinßio davon wegen der auf dies. v.Privet Antaugegehen habende« Privet-Siyefahrliche« aus Löb!. Stadt Recheney bezahlt werden:) sonsten gantz frey, kbi9 und eigen, auch mit einigem dem ge. ringsten Grund-Zinß weiter nicht beschweret ist, zu verkauffen seyn, und wer darzu belieben trüge, sich deßfalisbry Hrm Johann Peter de Theodor Metzler in der weisen Adler Gaß, oder bey Hr. Johann Hen­rich Trautmann am Zoll unter dem Fahrthor als Petschischen Vormünder, anzumelden belieben mögte: Also wird solches hierdurch noch fernerweit bekand gemacht, und demnach man schon vorhin dabey an- gezeigt wie keiner derer Interessenten sclbstcn, durch Prâtendirung eines Dor Rechtes den Rauff zu be­hinderen vermöge, deme entgegen aber doch -vürcklich etliche Herren Liebhaberc aus Vermuthung dessen, wie sie allscho» zu erkennen gegeben haben davon abgehalten zu seyn scheinen, so wird derenthalben auch jederâniglich die veste undzuverlaßige Versicherung gegeben, daß eben sowohl als wie sich nur lediglich in diesem Fall von S ist« derer Herren Kauffcre an die hicrbevor benahmte Bevollmächtigten, als Con- trahenten zuhaltenware, dieMige dahingegen auch sie, Herren Kauffere in alle Wege zu maintenire« sich krâfftig verbinden, und ihnen hiemit gantz ohnfehlbar, vor allen sothanen Anstand und Einspruch zu sieben nachdrücklich versprechen. r

Inglcichem ist bey obbcsagcen Petschischen Erben und Vormünder Bescheid und Nachnchk zu haben, wegen"; grossen, crstftith gantz wenigen Jahren lehr gemach: worden ,dahero so gut als Weingrnne La­ger Fässer« , von welchen das eine circa b Fuder - das andre zwischen ;. und *. Fuder, und das letztere Mer enthalt, die ebenfallß zu verkauffen sind; Mi? sie sich zwar veelezt und auseinander geschlagen, doch gezcich-