Numt62.
Dienstags
MitIhroRöm Kayftri.undKö- nigl.Cath. Ma- fest. aiferqndbig# stem Fnv'lrgio.
Anno 1737. denzo.Julii
Wie auch et# neSHoch-Edleir undHochweisett Magistrats^JßC^â günstigea Bewilligung.
Wöchentliche Franckfurter Frag-und Anzeigs-Nachrichten, von aller- Hand im und ausserhalb der Stadtzukauffeirund vcrkauffrn, zu verleyhen undlehneu seyenden, auch verlernen, gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen , welche Geld auslehnen, oder lehnen wollen, welche Bedienung zu vergeben haben, oder die Bedienung und Arbeit suchen, ingleichem denen kro- damirtiinbCapulirten, gctaufftund acstorbcnen, Ediéhliter cicirten, Gerichtliche Feyltrags-Zettuhwie auch ankommende Fremden re. Welche zu Franckfurt am Mayn, aus der Heinscheidischen Buchdruckerep nunmehro bey Samuel Tobias ^ocfcr, Not. CxC Publ. lmmarr. in allhicstger Dom-Dechaney am Psarreisen, über dem Thor- Weg fern herauß, eine Stiege hoch ausgegeben und bekand gemacht wird.
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Avertissement.
Demnach aus Hoch Obrigkeitliche Verfügung mit Vergantung der Süßischen Effecten solchergestalt fortgcfahrcn werden wird, daß den 8. nachst.ommcndenMvnaths Augusti dasBrcnnholtzaufdcrVreitem gossc in dem ehemahligen Baldlschcn Hauss , den n. ditto die Weine an fetzt besagtem Orth, worvon Samstags zuvor, Nachmittags um 2. Uhr die Prove kan genommen werden, sofort den 1$. besagte« Monaths die Kutschen, und Tapeten, in dem güldenen Schwanen oder Posihauß auf der Friedburger Gaß die nachfolgende Tage aber,die Kleidung, Leinen G-rath,Bucher, und wassonsten vorhanden, im Schle- ßnaer Hoffaus der kleinen Gallen Gaß, wo der zeitige Gcrichts-Cantzley .rnlâucuz Henrich Hermann Frieß Zermahlen wohnhafft, Vormittags von 8. biß n. Uhr und Nachmittags von 2. biß ; Uhr durch öffentlichen Ausruff an den meistbietenden werden loßgeschlagen werden; als wird solches zu dem Ende hiermit zu jedermanns Wissenschafft gebracht, damit die Liebhaber sich alsdann an bestimmten Orthcn und Zeit rinfinden, und dasjenige, so sie ersteigert, gegen logleich zuthuende baare Bezahlung zu sichnehmen können, indeme ohne solche parat« Bezahlung, nichts verabschlagct werben wird.
Decretum in Jen.Scab. Dienstags den »4 Julii 17^7
Sachen die zu verkauffèn, so beweg- als unbeweglich sind, IndcrStadt:
In dem Walthcrischcn, oder Philipp Heinrich
Hutters Duchladen aufdem Pfarreisen isszu haben: Entdeckter Jüdischer Baldober, oder Sachsen, Esburgjsche Aeta Criminalia wieder eine Indische
Diebs und Rauber-Bande, worinnen zu ss-berman- niglichen Wahrnehmung, vor der Indischen Nach- stcll sich zu hüten zu lernen, besonders aber zum nützlichen Gebrauch derer Criminal-Gerichte, viele bisher noch nicht bekant gewesene Boßheiten und ^Diebs-Streiche, des Indischen Volcks, deutlich geoffenbahret und zuin Behnff künfftigcr Inquifi- rions- Processe mitpractischen Attiiierckungen erläutert werden 4- a ^- st. r r. k.Barthens galanthe Ethi-
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