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Nurn. 46.

Freytags

MitIhro Röm Kayseri. undKö- uigl.Cach. Ma-- jcst. a lergnädig- siem s'rivilegio.

Anno 1737.

dmzi.May.

Wie auch ei- neSHech-Eale» und^ochweisen Magiftrats4Ö0d)# günstige» Be­

willigung. ■

Wöchentliche Franckfurter Frag - und Anzeigs - Nachrichten, von aller» Hand in- und ausserhalb der Stadt zukauffen und verkauften, zu vcrlcyhcn und lehnen seyenden, auchvcr- Ivhrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen , welche Geld auslehnen, oder lehne» wollen, welche Bedienung zu vergeben haben, oder die Bedienung und Arbeit suchen, ingleichem denen?ro. clrmirt und Lopulirten, getaufftund gestorbenen, k-liÄ-Iirer Citirfen, Gerichtliche FeyltWgs-ZettuI,wie auch ankommende Fremden re. Welche zu Francksurt am Mayn, aus der Hcinscheidischcn Buchdruckerey, nunmehro bey Samuel Tobias Reefer, Not. Cxs. Publ. imm-rr. gegen dem Compostel über, am Eingang des Thorwegs in den Arnspurger Hof, bey Hrn. Schleicher, im zweyten Stock, ausgcgcbcn und bckand gemacht wird.

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Avertissement.

Demnach die Liquidation mit denen Creditoribus Weyl-Joh. Adam Heisters, gewesenen Schultheiß sens zu Bornheim hinterlassener Erben auf den dritten nâchstkünfftigen Junii in Loco vor Gericht vor- genommen werden soll; Als wird jedermanniglichen, so an die Heistecische Verlaffenschafft mit Bestand Bechrcns Anforderung zu machen hat auf ermeldte Tag Schatzung und an gehörigem Orth zu erscheinen, Vars erst und lctztemahl hierdurch vorgeladen.

Sachen die zu verkauften, so beweg- alö unbeweglich sind,

In der Stadt:

Demnach aus Hoch Obrigkeit!. Verfügung die dahier noch befindliche Jud-Tüßische Weine, Ta­peten, Lrenn und übriges Holtzwerck, wie auch die Kutschen, durch öffentlichen Ausruff an den meist­bietenden verkaufst werden sollen, und darmit den z.Junii nechsihin derAnfang solcher gestalt gemacht werden wird, daß selbigen Junii die Tapeten und Kutschen in dem güldenen Schwanen oder Post« Hauß, aus der Friedberger Gaßen, sodattnden i.

Junii, die Weine in dem ehemahligen BFdischen Hauß ans der Breitengaße, worvon Tags zuvor um 2. Uhr die Probe kan genommen werden, nebst dem Brenn-und anderen Holtzwerck sollen verßei« gert werden. Als wird hierdurch solches zu jeder­manns Wiffenschafft zu dem Ende gebracht, damit die Liebhaber sich alsdann an bestimmten Orthen und Zeit cinfinden, und dasjenige, so sie ersteigert, gegen sogleich zuthuende baare Bezahlung, zu sich nehmen können, indeme ohne solche parade Zah­lung nichts verabfolget werden wird.

Ein Schreiners Meisterstück besteht in einem neuen Nußbaumenen Schrauck ist zu verkanffen.

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