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Num.41-

Dienstags

MitIhro Röm Kayftrl.undKö- uiglHatf). Ma- KlVaiUrgnabig# (lau Irivilegio,

Anno 1737.

den 14. May.

Wie auch ei# neöHcch-E)len und Hochweiftn Magistrats .£)0(t)# günstigen Be­willigung.

Wöchentliche Franckfurter Frag - und Anzeigs - Nachrichten, von aller- 5anb im unb ausserhalb der Stadt zukauffen und verkauffen / zu miethen und lehnen seyenden, auchver- lvhrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen , welche Geld ausiehnen, oderlehnen wollen, welche Bedienung zu vergeben haben, oder die Bedienung und Arbeit suchen, mglcich,cm denen?r<»- clamirf unbCopulirtettf getaufftund gestorbenen , Edictalker Citirfen, Gerichtliche Feyitrags-Zettul,wie auch ankommende Fremden re. Welche zu Franckfurt am Mayn, aus der Heinscheidischen Buchdruckerey, numnehro bey Samuel Tobias Hocker, Not. Cxf. Publ. immatr. gegen dem Compostci über, am Eingang des Thorwegs in den Arnspurger Hof, bey Hrn. Schleicher, im zweyten Stock, ausgegeben undbekand gemacht wird.

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Avertissement.

Demnachdie von einem Hoch Edlen undHochweisen Magistrat der freyen Reichs - Stadt Franckfurth am Mayn zum^besten und etwelchen Behuf der bürgerlichen Hauß Armen allhier großgunsiig verwilligte flinffte Casten Amts-Lotterie dermassen avanciret ist, daß man dannenhero ultimo Maji dieses Jahres, die Bücher zu schliessen, und in dem darauf folgenden MonatJunio, den Anfang mit der Ziehung dieser vor die Herren Einleger sehr favorablen Lotterie zu machen vestens resolvirct hat; alswerden die Herren Lieb, habere derer Lotterien hierdurch drenstfreundlichst ersuchet, daserue sie noch ein und andere Billets zu nehmen gesonnen, es mit der Einlage nicht in die letzte, wie es geuieiniglich zu geschehen vfleget, zu verfchie- den, sondern sich in Zeiten bey denen im Druck bekannt gemachten Herren Colicâolibuz deßfalls zu melden, ansonsten sie keiner Looße mehr habhafft werdendörfften ;^es ist die Einlage in die erste Classe 3. fl. in der ist« Classe aber s. p.contant, 11nd4.fi. Credit, uni) werden übrigens von denen Preisen nicht mehr, alslo. pro c cuto, vor die Armen abgezogen.

NB. Demnach allschon unterm 10. April 1729. von der Chur-Trierischen Regierung dicgnadige und Heylsamk Verordnung ergangen und in denen allhiesigm Wöchentlichen Nachrichten und Zeitungen kund ge­macht worden, daß alle und jede Rruge so au dem Selterischen Minetal-unb Heilbrunnen gefüüet und wei­ter als nach Franckfurt, Mayntz oder Coblentz in Vuinmcrschafft verführet würden^ sowohl zu Sicherheit aller deren die sich dieses heilsamen Wassers bedienen wollen, als auch zu Deybehaltung dessen vortrefflichen Wnrckung und guten Brâfften, mit guten tüchtigen Hamburgern Stoppeln versehen, mit War überzogen mid doppelt jugemacht und verwahret werden sollen, um dadurch allem verspührtcu lintcrschleiff grossen Betrug und Verfälschung dieses Wassersvorzukommen und zu unterbrechen; Dessen ohngeachtetaber doch timge Zeither wiedrum einige Blag und, Beschwehrungen bey dem dasigen Brunnen-Verwalter, Herr Bullmann, eingclanget, und daher nicht allein von Hochgedachter Chur > Trierischen Regie­rung diese Verordnung erneuert worden, sondern auch auf jetztgedachten Hrn. Brunnen- Verwalters unterm;. Junii bey allhiesig löbl. BurgermeisterlichenAudientzgethanenAnzeigdie Hoch Obrigkeitl-Ver, vrdnung dahin ergangen ist, daß hinkünfftig kein dergleichen selterser Wasser, welches nicht ungeschriebener massen