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Num, 7.

Dienstags

MitJhro Röm. Kayserl. undKö- nigl.Cach. Ma­lest. allerqnädig- Mm Priyilegio»

Anno 1737: den 22. Jan.

Wie auch et* ms Hoch-Edlen und Hochweisen Magiftrats^oc^* günstigen Ve« willigung.

Wöchentliche Franckfm'ter Frag -und Anzeigs- Nachrichten, von allere Hand in-und ausserhalb der Stadt zukauffen und Mfauffcii, zu verleyhen und lehnen seyenden, auch ver# lshrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; Sodann Personen , welche Geld auslehnen, oderlehneu wollen , welche Bedienung zu vergeben haben, oderdie Bedienung und Arbeit suchen,ingleichem denen kro- â mirt und Copulirten, gctaufftund gestorbenen, Edtâalker Qrirten, Gerichtliche Feyltrags-Zettuhwie auch aukoininende Fremden rr. Welche zuFrancksurt am Mayn, ausderHeinscheidifchen Buchdruckerey, uunmehro bey Samuel Tobias Hocker, Not. c$s. Publ. Immatr. gegen dem Compostel über, am Eingang des Thorwegs in den Arnspurger Hof, bey Hrn. Schleicher, im zweyten Stock, ausgegeben und bekrnd gemacht wird.

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Sachen die zu verkauften, so beweg- als unbeweglich sind-,

In der Stadt:

Bey Herrn Jacob Friederich Gontard unter den Mnen Krüh m sollen Freytags den ic. dieses Mo- nathsNachmittags um r.Hr 2. Stück neue und 1. Stück firne Ringauer Wein an den Meistbietenden werkanfft , und die Proben zugleich gegeben werden.

Morgenden Mittwoch, Vormittag um 9. Uhr ist bey Samuel Tobias Hocker Kayserl. Notario am Compostel! wohnhaft,wie auch in dem Walther­und HutterischenDuchladen ist un, 6. Kr. zu haben, der Kayserl. ?rivilegiiiez des H. R- Reichs freyen Kayserlichen Wahl-und Cronungs- Stadt Franck- sueth am Mayn, Neu verbesserter Romer-äâeffe und Wauö-Calender aus das Mr Christi >7,7- dar­innen ist auzutressen (1) der ordentliche Wender, (2.) die Nahmen eines Hoch-Edlen und Hochwei- ten Magistrats in dieser Stadt, nach ihren dreyen Bancken, mit Anzeiq wann jede Sanckihre ordent» liche Seffion halt. (3) findet man darinnen wann jeder Herr des Rathe, wie auch die Herrn Syndici gebühren , und zu Rath oder in den Schopffen- Stuhi, oder zu einem lobl- Durgermeister-Amt m. erkieset worden- (4) seynd darin« alle hiesig wohl- beDlite Stadt-Aemter samt denen darauf sitzenden

Magistratischen Persohnen wie auch deren Obe»» und lüttere Bediente mit Nahmen, wie auch die Zeit mann jedesAmtseMon hält angemeldt- (5) seynd darin« fogleich zu sehen alle Depurirte Raths -Per- fohnen zu allen Küsten Handwerckern und Ptofef- fienen dieser Stadt und Gebieth. (6.) seynd auch alle Höhe und Nieder Officiates sowohl der Löbl. Stadt als gcrichtS Cantzley mit Nahmen darinnen anzutreffen. (7.) hat man denen Fremden zu Ge, fallen,auchdicWohnung einesjeden Hochlöblichen Magistrats Glieder darinnen angewiesen , also und dergestalt daß sowohl Einheimisch-alsÄuswartigr sich dieses Calenders in ihren Verrichtungen im Rö­mer, als eine gewisse Addresse ohne vieles Umfra­gen ganh sicher bedienen können. Achtens ist darin­nen bic Titulatur an einen gqntzen Hoch Edlen Ma­gistrat, Uttd(8)dasallhresige Stadt-Wappen.

Es wird hiermit zuwissen gechan, daß den »8. Jan. aus dem Marck indem sogenannten steinernen Hauß durch öffentlichen Außruff an den meist bietenden soll verkaufft warben, AIs Tamast, Seidene un- andere Weibs-Kleider, gleiches weiß Gerad nutz anderer Haußrath noch illumicirte. Typographien ia Folio gleiches allerhand Kupffcrstück und Land- Charten alles von denen besten und berühmste» Meister. Allerley Sorten von Bücher sowohl Geist- als