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Nr. 20 13. Jahrgang

Fuldaer Anzeiger

Freitag, 24. Januar 1936

Stadl und Lund

W etter a usßchfen für morgen;

Wetterbericht des Reichswetterdienstes, Ausgabeort Frankfurt am Main.

Wieder wechselhaftes und unbeständiges Wetter mit einzelnen Niederschlägen, lebhafte meist südwestliche Winde, Temperaturen anfänglich noch weiter steigend.

Kleiner Selbstbetrug.

Man spricht jetzt wieder viel davon, daß es gut wäre, die Uhrzeit im Frühjahr oder Sommer um etwa zwei Stunden vorzuverlegen. Warum auch nicht? Wenn wir uns selbst in bezug auf die Tageszeit etwas betrügen und dabei Vorteile für unsere Lebenshaltung, Gesundheit und unser wirtschaftliches Wohlergehen einhandeln, so ist daran nichts auszusetzen. Zwei Stunden früher aufstehen bedeutet ja im Grunde nichts anderes, als daß man das SprichwortMorgenstunde hat Gold im Munde" in die Tat umsetzt. Die Zeit ist bekanntlich ein höchst relatives Ding, und die Entscheidung überspät" oderfrüh" liegt in unserer Hand, wenn wir am Zeiger drehen. Im Kriege ist uns dieSommerzeit" ja auch nicht schlecht be- kommen. Zwei Stunden früher aus dem Bett und zwei Stunden früher ins Bett führen unter Umständen zu mannigfachen wirtschaftlichen Ersparnissen, geben uns die Möglichkeit, Sonne und Licht besser auszunntzen und volle Erholung in unserer Freizeit zu finden. Selbst wer an Dauersitzungen am Stammtisch gewöhnt ist, wird sich sagen, daß er in seinem Vergnügen kaum zu kurz kommt, wenn er sich zwei Stunden früher niederläßt und zwei Stunden früher erhebt.

Absatz von Landbutter.

In verschiedenen Zeitungen wurde unter obiger Unter­schrift von einer Anordnung des Milchversorgungs-Verban- des über eine Neuregelung des Landbutter-Verkaufs berich­tet. Wie wir erfahren, liegt insofern hierbei ein Irrtum vor, als der für Kurhessen zuständige Milchversorgungs- verband Kurhessen eine derartige Anordnung nicht getrof­fen hat. Es wurde durch die deutsche milchwirtschaftliche Vereinigung den Milchversorgungsverbänden lediglich die Möglichkeit gegeben, in solchen Gebieten, in denen die Landbutterherstellung noch in großem Umfange besteht, den Verkehr mit Landbutter durch eine entsprechende Anord­nung zu regeln. Im Gebiet des Milchversorgungsverban­des Kurhessen ist mit wenigen Ausnahmen überall die Mög­lichkeit einer molkereimäßigen Milchverwertung geboten. Ein Verkauf von Landbutter kommt dementsprechend nur noch in einigen wenigen Gemeinden in Frage. Für diese Gemeinden hat der Milchversorgungsverband seit längerer Zeit eine Sonderregelung getroffen und dort, wo es not­wendig wurde, auch Bescheinigungen ausgestellt. Es ist also eine generelle Regelung des Verkehrs mit Landdutter nicht mehr notwendig gewesen, da die fast überall durchgeführte molkereimäßige Milchverwertung bereits jetzt schon eine einigermaßen gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Butter möglich machte. Der Verkauf von Landbutter innerhalb der Gemeinde ist zur Zeit noch in einigen Ge­meinden erlaubt, wird jedoch unter Umständen in abseh­barer Zeit ebenfalls nicht mehr in Frage kommen.

Freiwillige vor die Front!

Die Panzer-Abwehr-Abteilung 41 in Gießen nimmt bis zum 31. Januar 1936 noch Meldungen von Freiwilligen zum Eintritt in das Heer zum 1. 10. 1936 entgegen. Auf die in der Tagespresse veröffentlichten Bedingungen für den Eintritt Freiwilliger wird hingewiesen. Meldungen sind zu richten an:

Panzer-Abwehr-Abteilung 41, Gießen, Pestalozzischule.

Es geht um den Luftschutz.

Wir machen die Amtsträger und Mitglieder des Reichs- Luftschutz-Bundes auf die Rede des Generals der Flieger Hermann Göring am Freitag, den 24. Januar d. I., um 21.30 (9.30) Uhr aufmerksam, die als Reichssendung über­tragen wird. Diese grundlegende Rede über den Luftschutz wurde Einläßlich der Fahnenweihe und Verpflichtung von 18 000 Amtsträgern im Sportpalast Berlin gehalten. Für jeden deutschen Volksgenossen wird das Anhören der Rede daher von größtem Interesse sein.

Reoiergruppe 7 des Reichs-Luftschutz-Bundes.

Der Kameradschaftsabend der Reviergruppe 7 des Reichs-Lnftschutz-Bundes, der Amtsträger und Mitglieder vom Reichs-Luftschutz-Bund zu ein paar frohen Stunden vereinigen soll, findet am Samstag, den 25. d. M., abends 8 Uhr im Gefellenhaus statt.

Zusammenstoß.

" Bronnzell (Kr. Fulda), 24. Jan. Am Dienstag er­eignete sich in einer Kurve in der Nähe der Gastwirtschaft Jehn ein schwerer Zusammenstoß zwischen einem Fernlast­zug und einem Auto. Beide Fahrzeuge wurden schwer be­schädigt Personen wurden nicht verletzt.

Heiterer Abend in Tann.

* Tann, 23. Januar. In dem vollbesetzten Meisterschen Saale fand am Mittwoch, den 22. d. M., abends 8 Uhr, ein heiterer Abend der NS.-EemeinschaftKraft durch Freude" statt. Wohl selten noch hat der Saal soviel Lachen und Frohsinn gesehen. Die Künstler, einschließlich der hervor­ragendenHauskapelle", verstanden es vom ersten Auf­treten an, die Besucher des Abends mitzureißen. Es gab

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Freitag, 24. Januar:

Union-Theater: Das letzte Fort.

Neues Theater: Die selige Exzellenz.

Sonnabend, 25. Januar:

Union-Theater: Das letzte Fort.

Neues Theater: Die selige Exzellenz.

Stadtsaat: 20 Uhr: Ball der Stadt Fulda.

Aktuelle Fragen und Antworten.

Wehrpflicht und Arbettsverhältnis.

Wird ein Arbeitskamerad auf Grund des Paragraphen 7b des Wehrgesetzes vom 21. 5. 35 zu einer Uebung des Böurlaubtenstandes der Wehrmacht einberufen, so gelten für ihn die Vorschriften der Verordnung über die Einbe- rusung zu Uebungen der Wehrmacht vom 25. 11. 1935. Wir beantworten ihm folgende Fragen:

Findet eine Anrechnung auf den Urlaub statt?

Nein, der Unternehmer hat auf Vorlage des Einbe­rufungsbefehles den Einberufenen von der Arbeit freizu­stellen, ohne daß eine Anrechnung auf den gesetzlich zu- stehenden Urlaub erfolgen darf. Nur wenn der Unterneh­mer für die Dauer der Uebung das Arbeitsentgelt in der bisherigen Höhe weiterzahlt, darf der tariflich zustehende Urlaub bis zu einem Drittel, jedoch höchstens um 10 Tage gekürzt werden.

Hat in diesem Falle Der Betriebsführer ein Kündigungs­recht?

Nein, jede Kündigung wegen der Einberufung ist ohne weiteres nichtig.

Besteht ein Anspruch auf Lohn oder Gehalt während der Uebungsdauer?

Für Arbeiter und Angestellte in der freien Wirt­schaft besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgelt wäh­rend der Uebungsdauer nicht (siehe aber Frage 4). Bei Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffent­lichen Betrieben wird,

a) wenn die Uebung vier Wochen und länger dauert, den Arbeitern und Angestellten in jedem Falle Lohn oder Gehalt weitergezahlt.

b) nur wenn die Uebung weniger als vier Wochen dauert, ist zu prüfen, ob der Einberufene einen eigenen Haus­stand führt oder nicht? Hat der Arbeitskamerad einen eigenen Hausstand, dann bleibt der Lohn- oder Ee- haltsanfpruch, auch wenn die Uebung weniger als vier Wochen dauert. Nur bei Ledigen ohne eigenen Haus­stand ruht dieser Anspruch für die Dauer der kürzeren Uebung als vier Wochen.

Was geschieht mit den Angehörigen, wenn kein Lohn oder Gehalt gezahlt wird?

Nur die in der freien Wirtschaft Beschäftigten erhalten

bald die von dem fröhlichen Ansager und Humoristen Fritz Mentel gewünschte Stimmung. Stürmischer Beifall lohnte die einzelnen Künstler für ihre ausgezeichneten Darbietun­gen. Es ist eigentlich unmöglich zu sagen, wer am besten gefallen hat. Alle Leistungen waren so, daß sie in jeder verwöhnten Großstadt gezeigt werden können, aber das dankbarste Publikum werden die Künstler doch bei uns auf dem Lande für ihre Darbietungen finden. Dieser Abend war die beste Werbung für zukünftige Abende vonKraft durch Freude", für die unser größter Saal in Tann bald zu klein wird.

Gießen, 23. Januar. (Uebe r f all auf eine Bank.) Mittwochmittag gab es vor der Filiale der Deut­schen Bank in Gießen großes Aufsehen und Bestürzung der Straßenpassanten, als plötzlich aus dem Bankgehäuse her­aus die Alarmsirene ihren schrillen Ruf erklingen ließ und gleichzeitig nach außen hin sichtbar in Transparent-Licht­schrift das WortUeberfaU zu lesen war. Zum Glück stellte sich aber bald heraus, daß man es bei diesem Alarm nicht mit einem Ernstfall zu tun hatte, sondern daß durch einen unglücklichen Zufall die hochempfindliche Alarmein­richtung sich selbst auslöste und die Sirene sowie die Licht­schrift betätigt hatte. Eine gewaltige Menschenmenge hatte sich natürlich im Handumdrehen vor dem Bankgebäude an­gesammelt.

Gießen, 23. Januar. (Schwerer Einbruch in Gießen.) Heute früh gegen 3 Uhr fuhren mehrere Ein­brecher mit einem Auto vor dem Gießener Verkaufsge­schäft der Rheinmetall-Werke in der Bahnhofsstraße vor. Die Täter ließen den Motor des Kraftwagens auf hoher Tourenzahl laufen und benutzten den dadurch hervorgeru­fenen Spektabel, um die große Schaufensterscheibe einzu­schlagen. Durch ein Loch konnte ein Mann beguem in den Laden eindringen und von dort wurden dann durch die Einbrecher drei wertvolle Regenmaschinen, eine hochwer­tige automatische Rechenmaschine und mehrere Schreib­maschinen aus dem Schaufenster herausgeschafft, worauf die Einbrecher mit dem Auto schleunigst das Weite suchten. Die Täter wurden von einem Nachbarn beobachtet, bis jedoch Alarm geschlagen und die Polizei benachrichtigt war, hatten sich die Einbrecher schon aus dem Staube gemacht. Die polizeilichen Ermittlungen sind im Gange.

Gießen, 23. Jan. (EinKindan einem Stückchen Fleisch e r st i ck t.) Auf schlimme Weise kam gestern abend das dreijährige Söhnchen einer Gießener Familie ums Leben. Der Kleine hatte ein Stückchen Fleisch ver­schluckt, das ihm im Halse stecken blieb und sofort Er­stickungs-Erscheinungen hervorrief. Obwohl dem Kinde

gewisse Unterstützungen für die Ehefrau und sonstige unter­haltsberechtigte Angehörige, und zwar

1. Erstattung des Mietpreises für die Wohnung bzw. der notwendigen Ausgaben an Steuern und Lasten bei Eigenheimen bis 200 Mark monatlich.

2. Dazu 1,50 Mark für die Ehefrau, dasselbe für jeden unterstützungsberechtigten Angehörigen über 21 Jahre und je 0,50 Mark für jeden Unterhaltungsberechtigten unter 21 Jahren pro jeden Kalendertag.

3. Hinzu kommen ohne Anrechnung auf die Unterstützung die etwaigen Leistungen des Betriebsführers bis zur vollen Höhe des letzten Arbeitsentgeltes. Wird das Arbeitsentgelt in voller Höhe weitergezahlt, fallen dis Unterstützungen weg.

4. Der Antrag auf Unterstützung ist sofort beim zuständi­gen Arbeitsamt seitens des Einberufenen bei gleichzei­tiger Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen (Ein­berufungsbefehl etc.) zu stellen.

Welche Bestimmungen gelten hinsichtlich der Sozialversiche­rungen während der Uebungsdauer?

Die Beitragspflicht zu allen Versicherungen ruht wäh­rend dieser Zeit. Die Rechte (Anwartschaften etc.) bleiben unberührt, können aber während der Uebungsdauer im Falle von Krankheit (Krankengeld) und Unfall nicht in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen gibt die Wehrmacht freie Heilfürsorge, bzw. es treten bei schweren gesundheitlichen Schäden die Bestimmungen des Wehr­machtversorgungsgesetzes in Kraft.

Ruht während der Uebungsdauer die DAF.-Mitgliedschaft?

Nein, der DAF.-Beitrag ist während der mehr­wöchigen Uebungsdauer auf jeden Fall weiterzu­zahlen. (Anmerkung: Nur für die Dauer des aktiven Dienstes beim Reichsarbeitsdienst und in der Wehrmacht ruht die Mitgliedschaft zur DAF. In diesem Falle sind also keine Beiträge zu zahlen, wobei allerdings die Mitglieds­dauer für später ungerechnet wird.)

Die vorstehende Regelung ist keine endgültige, vielmehr läuft die Geltungsdauer dieser Bestimmungen spätestens mit dem 21. März 1936 ab. Bis dahin wird eine endgültige Regelung getroffen fein.

schleunigst Hilfe gebracht wurde und es auch mit größter Eile in die Klinik kam, konnte es leider nicht mehr am Leben erhalten werden. Es war an dem FleisMückchen mittlerweile erstickt.

Bad Nauheim, 23. Jan. (Beachtliche Steige­rung des Nauheimer Fremdenverkehrs.) Das hessische Staatsbad Bad Nauheim wurde im Jahre 1935 von insgesamt 30 185 Personen besucht. Hiervon ent­fallen auf deutsche Besucher 26 264 und auf ausländische Besucher 3291. Nach Abzug der Besucher mit kürzerem Aufenthalt verbleiben 22 750 Kurgäste, von denen 19 928 Deutsche waren und 2822 aus dèm Ausland stammten. Gegenüber 1934 hat die Zahl der deutschen Gäste um 12,5 und die Zahl der ausländischen um 1,5 Prozent zugenom­men. Die Zahl der Uebernachtungen betrug 688 020.

Friedberg, 23. Januar. (Ein alter Jünger der Schwarzen Kun st.) Der in Friedberg wohnhafte Buchdrucker Karl Wilhelm wird am Freitag, den 24. Januar, 92 Jahre alt. Das noch erstaunlich rüstige Ge­burtstagskind dürfte wohl der älteste Buchdrucker unseres Gaues sein.

Hamm (Kr. Altenkirchen), 23. Ian. (Kiichenfuß- boben stürzt in den Kuhstall.) In einem Hause in der Adolf-Hitler-Straße in Hamm stürzte nachts der Fußboden der Küche in den darunter befindlichen Kuh- stall. Steine und Schutt deckten die Kühe zu, daß nur noch die Köpfe herausragten. Nur mit großer Mühe gelang es der herbeigerufenen Feuerwehr, die Tiere aus den Trüm­mern zu befreien.

Arolsen, 23. Jan. (Ei n Hund sieben Tage in einem Fuchsbau eingeschlossen.) Eine seltsame Geschichte eines Hundes wird aus Volkharinghausen berich­tet. Dort war dèr Dackel des Lehrers seit sieben Tagen ver­schwunden und man hatte ihn schon aufgegeben. Da es aber auch nicht ausgeschlossen war, daß der Hund sich in einer der Fuchshöhlen verirrt hatte, machte man sich noch­mals auf die Suche nach ihm. Und tatsächlich geschah das Unglaubliche: nach wiederholten Anrufen des sich an der Suche beteiligten Försters kam der Dackel, völlig abgema­gert, aus einer Fuchshöhle hervorgekrochen. Erst die be­kannte Stimme des Forstmannes hatte die letzten Reserven des Dackels, der sich wahrscheinlich in einem der engen Gänge festgeklemmt hatte, wachgerufen und vermocht, daß sich das Tier unter Einsatz seiner letzten Kräfte aus seiner unfrei­willigen siebentägigen Gefangenschaft befreien konnte.

Von einer stürzenden Fichte schwer verletzt.

Eine Folge des herrschenden Sturmes.

Alsfeld, 23. Januar. Bei dem starken Sturm, der am Dienstag auch über das nördliche Oberhesien dahinbrauste, wurde im Wald bei Groß-Felda eine gewaltige Fichte von dem Sturm glatt über dem Boden abgeknickt und zur Erde geschleudert. Der in unmittelbarer Nähe des stürzenden Stammes arbeitende Holzhauer Ernst Karle wurde dabei am ganzen Körper und an den Beinen so schwer verletzt, daß er in das hiesige Kreiskrankenhaus gebracht werden mußte.

Holzversteigerung mit Volksfest.

Schotten, 23. Jan. Eine einzigartige Neuerung, die bis jetzt noch nicht ihresgleichen hatte, konnte man dieser Tage bei einer Holzversteigerung im Walde bei Stornfels (Kreis Schotten) bemerken. Der zuständige Forstmeister hatte näm­lich angekündigt, daß im Anschluß an die Holzversteigerung ein großes Volksfest auf einer Waldwiese stattfinden werde. Und so geschah es denn auch. Nach Schluß der Holzversteige­rung versammelten sich die Versteigerungs-Teilnehmer auf der Wiese, wo man dann an einem Lagerfeuer einen guten Umtrunk halten konnte, Volks- und Soldatenlieder' sang und sich schließlich auch an einem reizenden Waldspiel, das ein heimatliches Märchen darstellte, erfreuen konnte. Die stimmungsvolle Volksfeier, die ein schönes Stück heimat­lichen Brauchtums lebendig werden ließ, dauerte bis weit in den Abend hinein an und fand schließlich mit herzlichen Dankesworten an den Veranstalter, Forstmeister Bruch­häuser, und mit einem Gruß an den Führer und Reichs­kanzler ihren Abschluß.