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Nr. 19 13. Jahrgang

Fuldaer Anzeiger

Donnerstag, 23. Januar 1936

Stadl und Land

Wetterausfichten für morgen;

Anfangs kälteres Wetter, aber Unbeständigkeit und Niederschlagsneigung neuerdings zunehmend.

Kleine Rittel - große Wirkungen.

Der Hausfrau Stolz ist eine blitzende Woh­nung. Ohne große Mühe läßt sich dies erzielen, wenn man sich für die einzelnen Arbeiten einiger Kniffe be­dient, die recht einfach und wohlfeil sind. So verwendet man zum Ausfrischen von lackierten Möbeln eine aus einem Viertelliter Leinöl und zwei Eiweiß be­stehende Mischung, mit der man mittels trockenem Woll­lappen die Gegenstände leicht einreibt. Auch für matt gewordene Fußböden eignet sich diese Mischung.

über Flecke im Fußboden braucht man sich nicht lange zu ärgern. Man reibt sie gehörig mit feuchter Zigarrenasche ab, und der Fleck ist verschwunden. Wasser­flecke beseitigt man vom Fußboden durch einen mit Essig getränkten Lappen, den man eine Nacht darauf liegen läßt, während Blutflecke entfernt werden, indem man die Stelle mit stark verdünnter Schwefelsäure abreibt und mit etwas Sodawasser nachspült.

Um lackierte Möbel zu säubern, reibt man sie mit einem Lederlappen kräftig ab und wäscht mit lau­warmem Wasser nach, dem man etwas Salmiak hinzu­fügt, falls Flecke zu beseitigen sind. Durch Abreiben mit einem in Petroleum getauchten Lappen, der dann mit Wasser angefeuchtet wird, beseitigt man spielend unschöne Wasserflecke auf polierten Möbelstücken.

Will man Teppichen wieder ihr ursprüngliches frisches Aussehen geben, so klopft und bürstet man sie gehörig aus, reibt sie mit einer reichlichen Menge Reismehl ein und bürstet sie dann wieder sauber ab, wobei man etwaige Flecke mit Benzin beseitigt. Zum Reinigen von Kokos- l ä u f e r n empfiehlt sich die Behandlung mit einer Panamalösung. Einige Handvoll Panamaspäne werden über Nacht in einem Eimer Wasser eingeweicht. Man taucht dann den Läufer hinein, bürstet ihn gut aus und wäscht mit klarem Wasser nach.

Wächter in dunkler Nacht.

Ueber die Tätigkeit der Wach- und Schließgesellschaft, Fulda, die leider noch gar zu oft von der Einwohnerschaft unterschätzt wird, sei nur kurz das Folgende erwähnt, um ein besseres Bild von dem mühevollen Beruf jener Wächter zu geben, die Nacht für Nacht bei jeder Witterung in den Straßen unserer Stadt ihre Pflicht tun.

Es wurden 1936 4621 Haustüren in unserer Stadt nach dem ersten Verschließen durch die Wach- und Schließ­gefellschaft nachts offen vorgefunden. In 812 Fällen wurde vergessen, das Licht in Keller, Geschäftsräumen. Mf Böden usw. rechtzeitig auszudrehen, 80mal kam es vor, daß Schlüs­sel in Läden, Geschäftsräumen etc. stecken gelassen wurden, 130mal sind Fenster im Erdgeschoß offen vorgefunden wor­den. (Kein Wunder, wenn diese günstige Gelegenheit von Einbrechern ausgenutzt wird.) Auch Autogaragen sind in 28 Fällen offen angestossen worden. 25mal fanden Wäch­ter offene Waüerhähne in Kellern. Einige kleinere Brände wurden von Wächtern im Keime erstickt. Zahlreiche her­renlos aufgefundene Fahrräder wurden der Polizei über­geben. Einmal gelang es auch, durch Mitwirkung der Wach- und Schließgesellschaft, einen Hafer- und Kleie- Diebstahl aufzuklären.

Der von der gleichen Gesellschaft eingeführte Heimschutz- und Sicherheitsdienst (Streifendienst am Tage) hatte Bett­ler und wilde Hausierer gestellt und sie in mehreren Fällen der Polizei übergeben. Ferner gelang es diesem Streifen­dienst, in zwei hiesigen, größeren Geschäften insgesamt sechs Ladendiebe sicherzustellen.

Hinein in den Winter!

MitKraft durch Freude" zur Winterfahrt ins Allgäu!

Vom 7. bis 16. Februar geht die diesjährige Winter- Urlaubsfahrt in das an Naturschönheiten so reiche Allgäu. Nicht nur die Interessenten des Wintersportes, sondern alle schaffenden Volksgenossen überhaupt, werden dort, in der reinen klaren Luft der Berge wirkliche Erholung finden. So mancher Volksgenosse wird in der Lage sein, in dieser Jah­reszeit einmal ein paar Tage auszuspannen. Doch ist ihm nicht damit gedient, daß er nun diese Zeit benutzt, um zu Hause hinter dem Ofen zu hocken, sondern wirkliche Er­holung und neue Kraft kann ihm nur die schöne Gottes- natur geben. Das Allgäu mit feiner landschaftlichen Viel­gestaltigkeit ist besonders gegeignet dazu, ihm solches zu vermitteln. Die dort eingetretenen starken Schneefälle der letzten Tage haben das Winterbild nun wieder abgerun­det, und wer einmal durch die schweigenden, winterlichen Wälder, durch Höhen und Täler, vorbei an träumenden Seen gewandert ist, wird immer wieder sehnsüchtig an diesen Winterwandertag zurückdenken. Daß in der Nähe des Allgäus in Garmisch-Partenkirchen die Olympi­schen Winterspiele stattfinden, und jeder Teilneh­mer je nach Belieben diese Spiele besuchen kann, dürfte ein besonderer Anziehungspunkt der diesjährigen Fahrt sein. Und daß diese ganze 12tägige Urlaubsfahrt einschließlich Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung nur 48,50 RM. kostet, dürfte ein weiterer Grund sein, sich diese Gelegenheit nicht entgehen zu lassen. Drum, wer es nur irgend wie ermöglichen kann, der befolge den Rat:Auf zum Winter­urlaub nach Pfronten im Allgäu!"

Meldungen, die man möglichst bald, spätestens aber bis zum 31. Januar einreichen wolle, richte man an die Orts­und Betriebswarte oder an die Kreisdienststelle der NSE. Kraft durch Freude", Lindenstraße 6a.

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Donnerstag, 23. Januar:

Union-Theater: Die selige Exzellenz.

Europa-Lichtspiele: Viktoria.

Neues Theater: Die Heilige und ihr Narr.

Freitag, 24. Januar:

Union-Theater: Das letzte Fort.

Europa-Lichtspiele: Viktoria.

Neun Meuter: Die selige ExMenü,

Heiratskandidaten herhören!

Was haben Empfänger von Ehestandsdarlehen zu beachten.

Der Reichsminister der Finanzen hat einen neuen Runderlaß über die Gewährung von Ehestands-Darlehen herausgegeben, der eine Reihe von wesentlichen Erleichte­rungen für die Erlangung und Rückzahlung von Ehe­standsdarlehen bringt. Hiernach ist folgendes zu beachten:

1. Der Antrag auf Gewährung eines Ehestandsdar­lehens ist bei derjenigen Gemeindeverwaltung zu stellen, in deren Bezirk der künftige Ehemann seinen Wohnsitz haben wird. Die Gemeinde kann bereits wegen Fehlens wesent­licher Voraussetzungen den Antrag ablehnen. Hiergegen kann der Antragsteller Beschwerde beim zuständigen Finanzamt einlegen. Dieses entscheidet endgültig. Nur, wenn nur geringfügige Voraussetzungen eine Ablehnung des Antrages und damit eine besondere Härte bedingen würden, kann das Finanzamt entweder selbst oder auf be­sonderen Hinweis des Antragsstellers die Angelegenheit zur Herbeiführung einer Ausnahmeentscheidung an den Reichsminister der Finanzen weiterleiten. Im übrigen liegt der Entscheid über einen Antrag beim zuständigen Finanzamt, das auch das gewährte Darlehen zur Aus­zahlung bringt.

2. Von der Bestimmung, daß die künftige Ehefrau nach Gewährung des Darlehens keine Tätigkeit als Arbeitneh­merin mehr ausüben darf, ist die L and a r be i t e rst r a u in den Fällen b e f r e i t, in denen es sich um eine übliche Mitarbeit der Ehefrau eines Landarbeiters mit dem Ehemann zusammen in ein und demselben Betrieb eines landwirtschaftlichen Vetriebsführers handelt.

3. Nunmehr können mit dem Ehestandsdarlehen (Ve- darfdeckungsscheinen) auch rückständige Schulden auf Möbel und Hausgerät abgedeckt werden, sofern die Anschaffung

Handel mit Diebesgut.

In den letzten Wochen wurden verschiedentlich von aus­gestellten Fahrrädern in Straßen und Hausfluren, zuletzt am 20. 1. 1936 aus dem Hausflur des Hauses Heinrich- straße Nr. 13 Fahrradlampen und Dynamos gestohlen. Wer hat gebrauchte Fahrradlampen und Dynamos zum Ver­kauf angeboten? Sachdienliche Mitteilungen aus dem Publikum nimmt die Kriminalpolizei entgegen.

Immer das alte Lied.

Gestern in den Abendstunden erfolgte an der Ecke Dalberg­straße Buseckstraße Florengasse ein Zusammenstoß zwi­schen einem aus der Florengasse kommenden hiesigen mit einem die Dalbergstraße Richtung Buseckstraße befahrenden auswärtigen Personenkraftwagen. Personen wurden bei dem Zusammenstoß nicht verletzt. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Die Schuld an dem Unfall trifft den Kraft­wagenführer, der die Florengasse abwärts befuhr und die Hauptstraße Fernverkehrsstraße überfuhr, wobei er nicht dem anderen Fahrzeug das Vorfahrtsrecht einräumte.

KdF.-Abend in Hilders.

Die NS.-GemeinschaftKraft durch Freude" hatte im Gasthof zum Stern zu einem heiteren Abend eingeladen. Auf den Plakaten waren Kanonen von Varietekräften, die einen Bombenerfolg verbürgen sollen, ungesagt. Schon lange vor Beginn des Abends war der Saâl bis auf den letzten Stuhl gefüllt und die Stehplätze waren rasch ein­genommen. Für diesen Abend war der Saal zu klein, denn manche mußten wieder heimgehen. Die Kanonen waren wirklich da, zum Teil waren es ganz schwere Ge­schütze. Es war ein Staunen und Lachen. Der Bomben­erfolg war auch vorhanden, denn jedem einzelnen wurden starke Beifallskundgebungen zuteil. Zum Schluß kam die große Ueberraschung, besonders für die Jugend, denn es schloß sich ein kleines Tänzchen an.

Reichswettkampf der NSKK. in Tann.

Trotz Schnee und Eis führten am Sonntag die drei Trupps des Sturmes 14/M 46 die Leistungsprllfungen für die Gruppen 2, 3 und 4 des Reichswettkampfes des NSKK. durch, und zwar Trupp I in Gersfeld und Trupp II und III in Tann. Es wurden durch den Sturmführer Hartmann, Gersfeld, abgenommen: 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugel­stoßen, Keulenweitwurf, 3000-m=ßauf, 1000-m-Querfeldein- lauf und der 10-km-Marsch.

Schnee und Eis verhinderten wohl eine volle Entfaltung der Kräfte, trotzdem wurden recht gute Ergebnisse erzielt. In Tann fanden die Kämpfe auf dem Gelände derHasen­mühle" statt, wo sich vor allem für den Querfeldeinlauf die vorgeschriebenen Hindernisse zum Teil schon in der Natur boten. Es war für einen Nachmittag etwas viel, was von den Männern der Trupps gefordert wurde, trotzdem rückten sie nach dem 10-km-Marsch, der als letzte Prüfung angesetzt war, mit fröhlichem Gesang gegen 6.30 Uhr wieder in die Stadt ein. Sturmführer Hartmann sprach den Teilneh­mern zum Schluß seinen Tank für die vollbrachten Leistun­gen aus und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die übrigen Gruppen der Leistungsprüfung mit einem ähnlichen Erfolg abschließen möchten.

Alsfeld, 22. Januar. (Die Reste einer alten Wasserburg auf gesunde n.) Bei Kanalisierungs­arbeiten im ältesten Teil der Stadt Alsfeld, am Grab­brunnen, in dessen Nähe einst die verschwundene Alsfelder Wasserburg gestanden hat, stieß man bei Ausschachtungs­arbeiten in etwa 2 m Tiefe auf etwa 1,5 m dicke Mauer­reste mit Pfosten und Pfählen, die zum Teil noch gut er­halten waren. Man hat es hier unzweifelhaft mit Resten der einstigen alten Wasserburg zu tun. Der heute noch laufende Erabbrunnen, der unter Denkmalsschutz steht, soll erhalten werden. Ob weitere Grabungen nach den Burg­resten vorgenommen werden, steht bis jetzt noch nicht fest.

Gießen, 22. Januar. (Starkes Auftreten der Diphtherie.) In dem Nachbardorf Vetzberg ist die seit Monaten dort herrschende Diphtherie jetzt wieder stär­ker und in ihr sehr heftiger Form aufgetreten. In den letzten Tagen sind leider zwei Kinder an der tückischen Krankheit gestorben.

Bensheim, 22. Jan. (Schwerer Sturm bringt ein Haus zum Einsturz.) Dienstag abend wurde das Haus des Baumeisters Eonrad Loew, das er sich im Laufe des vergangenen Jahres durch eigene mühevolle Arbeit in der Nähe der Brunnenweg-Anlagen erstellte, durch einen über Bensheim heraufgekommenen schweren Sturm zum Einsturz gebracht. Dgs Haus stand kurz vor

dieser Gegenstände im Hinblick auf die Eheschließung kurz vor der Anttagstellung erfolgt ist. (Runderlaß vom 27. März 1934.)

4. Hinsichtlich der Rückzahlung des Ehestandsdarlehens sind insofern einige wesentliche Erleichterungen eingetreten als

a) bei Geburt eines Kindes auf Antrag die Tilgung auf 12 Monate unterbrochen werden kann,

b) bei Vorliegen besonderer wirtschaftlicher Schwierig­keiten die Darlehnsrückzahlung auf Antrag gestundet werden kann, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht gefährdet ist,

c) bei Wehrdienstpflichtigen kann auf Antrag die Til­gung des Darlehens unterbrochen werden, wenn wäh­rend dieser Zeit die Rückzahlung mangels ausreichen­den Einkommens unmöglich ist.

d) Außerdem wird durch die gleiche Anordnung bestimmt, daß der ursprüngliche Tilgungsbetrag, der 1 v. H. der Darlehenssumme beträgt, bei Geburt eines Kindes sich ermäßigt, und zwar auf den Satz, der 1 v. H. Les durch den Teilerlaß verminderten Ehestands-Darlehens be­trägt. (Beispiel: Bei einem Ehestands-Darlehen in Höhe von 700 Mark beträgt der ursprüngliche Tilgungs­betrag monatlich 7 Mark. Durch die Geburt eines Kindes wird ein Viertel der Tarlehenssumme gutge­schrieben, wodurch der alsdann monatliche zu zahlende Tilgungsbetrag nur 1 v. H. der neuen Summe: 700 175 = 5,25 beläuft).

5. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Ehe­standsdarlehen in Zukunft wieder bis zur Höhe von lOOO Mark beantragt und bewilligt werden können.

der Vollendung. Loew wollte hier in stiller Anl^enheit seine alten Tage verbringen. Er war gerade in den unteren fest betonierten Räumen beschäftigt, als das Haus über feinem Kopf einstürzte. Zu allem Unglück kann man von Glück sagen, daß Loew durch die niederstürzenden First­balken und Da^iegeln nicht zu Schaden gekommen ist.

Königstädten, 22. Januar. (Ein seltener Fall: Dri lli ng e im Ku h sta l l.) Eine Kuh des Schmiede­meisters Georg Fückel hat drei Kälbchen das Leben ge­schenkt. Muttertier und Junge sind wohlauf. Drillinge im Kuhstall dürften eine Seltenheit sein.

Bad Ems, 22. Jan. (Sie war Augenzeugin eines Weltgeschehens.) Am Dienstag konnte Frau Maria Urig Witwe in Bad Ems ihren 82. Geburtstag feiern. Sie ist noch sehr rüstig und erzählt gern besonders von dem für Bad Ems ereignisreichen Jahr 1870. König Wilhelm von Preußen weilte damals zum vierten Male in Bad Ems zur Kur und hatte am 13. Juli die Begegnung mit dem französischen Gesandten Benedetti. Frau Urig war eine der wenigen Zeugen dieser welthistorischen Zusammenkunft. Sie berichtet noch gerne, wie die Herren im Kurgarten mehreremale hin- und hergingen und schließlich grüßend und ihre Zylinder ziehend auseinandergingen. Am nächsten Tag hielt der König und spätere Kaiser Wilhelm I. vom Balkon des Kurhauses eine Ansprache an die Bevölkerung, in der er die Kriegserklärung bekannt gab. Am gleichen Tage reiste der Monarch, der bis zu seinem Tod im Jahre 1888 fast alljährlich die Emser Kur gebrauchte, nach Ber­lin ab.

Entmenschte Eltern töten ihr 14 Monate altes Kind.

Mainz, 22. Jan. Der Polizeibericht teilt mit: Am Mon­tag wurde dem Landposten Mainz-Einsheim gemeldet, daß das jüngste, 14 Monate alte Kind Margarete der Ehe­leute Josef Ehret in Mainz-Einsheim plötzlich verstorben wäre. Der von dem Ehemann Ehret herbeigeholte Arzt konnte die Todesursache nicht feststellen und hatte, weil er keine Anhaltspunkte für einen natürlichen Tod fand, den Landposten verständigt, der die Meldung an die Mordkom­mission der Kriminalpolizei weitergab. Die von dieser so­fort aufgenommenen Ermittlungen ergaben, daß das Kind eines gewaltsamen Todes gestorben war. Die Eheleute Ehret wurden daraufhin festgenommen und nach Mainz in das Polizeigefängnis übergeführt. In den am Montag und Dienstag durchgeführten Vernehmungen des Ehe­paares, bei denen es zunächst hartnäckig leugnete, legte im Laufe des Dienstags zuerst der Vater ein Geständnis ab und gab zu, daß er Has Kind am Sonntagabend, weil es nicht essen wollte, geschlagen und dann mehrmals mit dem Kopfe gegen die Tischkante gestoßen habe. Da das Kind daraufhin furchtbar schrie, nahm er es, legte es auf den Bauch in den Kinderwagen, drückte es mit dem Gesichtchen in die Kisten,damit es nicht mehr f*reie". und beauftragte feine Frau, den Wagen in das Nebenzimmer zu fahren. Die Mutter, die während des ganzen Vorfalles zugegen war, unternahm nWs zur Verhinderung dieser fürchter­lichen Tat, sondern war, nach ihren eigenen Angaben, mit dem Vorgehen ihres Mannes einverstanden. Während der Mann sich nicht weiter um das Kind kümmerte, holte die Mutter nach etwa einer halben Stunde, nachdem das ent­menschte Elternpaar mit dem Abendesten fertig war, den Wagen mit dem Kinde wieder in die Küche, fühlte den Puls und stellte fest, daß das Kind bereits tot war. Sie sagte ihrem Manne nichts davon und ging mit ihm schlafen. Am Montag früh um 7 Uhr stand sie auf, wusch das tote Kind und kleidete es an. Endlich um 9 Uhr weckte sie ihren Mann und verständigte ihn von dem Ableben des Kindes. Dieser suchte dann zwecks Ausstellung des Todes­scheines einen Arzt auf.

Tas Amtsgericht hat gegen das Ehepaar Haftbefehl erlassen.

Für 18 Mark achtzehn Monate ins Zuchthaus.

Mainz, 22. Jan. Das Bezirksschöffengericht verurteilte den 50 Jahre alten Karl Ada in Schmitt aus Mainz wegen Rückfalldiebstahls in zwei Fällen zu 1% Jahren Zucht­haus. Er stahl im Oktober vorigen Jahres aus einem Hofe in der Neustadt ein Fahrrad, das er für 15 Mark nach Lampertheim verkaufte, ferner verkaufte er ein paar ge­stohlene Schuhe für drei Mark.

Mitteilungen der NS.-Dienststellen.

BDM.-Gruppe 4/167.

Am Freitag, den 24. Januar 1936, haben wir pünktlich um 8 Uhr Gruppenappell im Hort in der Schulstraße.

Die Führerin der Gruppe 4/167.