Zul-aer Anzeiger
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Nr. 16 — 13. Jahrgang
Fulda, Montag, 20. Januar 1936
Einzelverkaufspreis 10 Pf.
Am Krankenbett Georgs V.
Die gesamte britische Öffentlichkeit war durch die Nachricht von der Erkrankung des Königs in allergrößte Beunruhigung versetzt worden. Zu den drei Leibärzten, die den ersten Bericht herausgaben, wurde später noch ein berühmter Londoner Herzspczialist nach dem Landsitz Sandringham gerufen. Besondere Sorge rief die Nachricht hervor, daß von London aus Sauerstoff an das Krankenlager des Königs beordert wurde.
Gottesdienste für die Wiedergenesung.
Am Sonntag wurde um 12.15 Uhr englischer (13.15 deutscher) Zeit folgende amtliche Erklärung in Sandringham ausgegeben: „Trotz einer unruhigen Nacht ist Seine Majestät der König bei Kräften geblieben."
Am Sonntag wurden i n d e r K i r ch e v o n S a n d - r i n g h a m und in vielen anderen Gotteshäusern Englands besondere Gebete für die Wiedergenesung Georgs V. verrichtet. Der Erzbischof von Canterbury sprach in seiner Predigt in der Kathedrale über den Krankheitsfall, der England so unerwartet heimgesucht habe. Es könne, so erklärte er, nicht bestritten werden, daß Grund zur Sorge vorhanden sei, aber es bestehe ebenso guter Grund für die Hoffnung auf die Widerstandsfähigkeit des Königs und auf die Kenntnis, Erfahrung und Fähigkeit seiner Ärzte und Pfleger. Der Erzbischof schloß mit einem kurzen Gebet, in dem er von der Liebe und Treue sprach, die das gesamte britische Volk im vergangenen. Jahre anläßlich der Jubiläumsfeier- lichkeit in so wundervoller Weise an den Tag gelegt habe.
Millionen Engländer verfolgten am Sonntag a m • Radioapparat die Berichte, die der Rundfunk im Abstand von je einer Viertelstunde über den
Krankheitsverlaus des Königs bekanntgab.
Wenn keine neue ärztliche Verlautbarung aus Sandringham vorlag, teilte dies der Ansager immer mit den gleichen Worten mit: Keine weiteren Nachrichten aus Sandringham. Wenn jedoch eine Verlautbarung zu verlesen war, geschah es mit einer Stimme, aus der die Besorgnis um das Leben des volkstümlichen Monarchen klang. Die viertelstündigen Mitteilungen wurden stets durch die Glockenschläge des Big Beng, der großen Glocke im Glockenturm des englischen Parlaments, angekündigt. Es war, als ob die ganze englische Nation am Radioapparat den Nachrichten lauschte, die über den ernsten Zustand des Königs Kunde gaben.
Emsetznng eines Siaaisrsies zur Verlretung des KöntzS?
Der Prinz von Wales und der Herzog von N o r k fuhren am Sonntag von Sandringham nach London, wo der Thronfolger eine Unterredung mit Ministerpräsident Baldwin hatte. Es ist nicht ausgeschlossen, daß dieser Besuch mit der Frage der E r - n e n n u n g e i u e s b e s o n d e r e n S1 a a t s r a t e s zusammenhängt, der die Aufgaben der Krone übernehmen soll für den Fall, daß mit einer langen Dauer der Erkrankung gerechnet werden muß. In einem solchen Falle würden der Ministerpräsident und der Lordkanzler die hierzu erforderlichen Schritte tun müssen.
Während der Regierungszeit König Georgs ist bereits zweimal ein derartiger Staatsrat eingesetzt worden: das erstemal, als der König im Jahre 1925 znr Wiederher
Positives Christentum.
Reichskirchenminister Keirl über religiöse und kirchenpolitische Fragen.
Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenyeiten, Kerrl, behandelte in einer längeren Unterredung mit dem Hauptschristleiter der „Niedersächsischen Tageszeitung" eine Reihe grundsätzlicher religiöser und kirchenpolitischer Gegenwartsfragen, wobei er auch auf bie Lage in der Evangelischen Kirche einging. Dazu erklärte der Minister u. a.:
Das Ringen unserer Zeit ist, im großen und ganzen gesehen, nicht ein Ringen gegen die Religion, sondern ein R i n g e n u m die Religion. Der nationalsozialistische Staat bejaht die Verlebendigung des Glaubens- lebens, weil er den religiösen Menschen zur Grundlage seines Staatsbaues macht. Ein Nationalsozialist muß religiös sein, er muß Ehrfurcht vor der religiösen Überzeugung eines anderen haben, aber die Form seines Glaubenslebens bleibt ihm freigestellt; jeder „kann nach seiner Fasson selig werden".
Alle Behauptungen, die Religionsausübung sei in irgendeiner Form behindert worden, stellen eine unerhörte Verleumdung dar. Seit der Machtübernahme ist niemals irgendwo oder irgendwann dergleichen vorgekommen. Die Dentsche Glaubensbewegung ist keine Gottlosenbewegung, sie hat aber auch nichts mit der NSDAP, zu tun.
Der Staat wendet sich gegen religiöse Versammlungen öffentlichen Charakters außerhalb der Kirche, denn Relr- giou ist nach unserer Auffassung kein politischer Massenartikel. sondern Sacke der dazu berufenen Gemeinschaften.
stellung seiner Gesundheit sich auf seiner Jacht nach dem Mittelmeer begab, und das zweitemal während seiner langen Krankheit im Jahre 1928. Damals setzte sich der Staatsrat aus folgenden Persönlichkeiten zusammen: der Königin, dem Prinzen von Wales, dem Herzog von Dork, dem Lordkanzler, dem Erzbischof von Canterburv und dem Ministerpräsidenten. Der Erzbischof von Canterbury hat sich am Sonntag nach Sandringham begeben, doch wird in Hofkreisen darauf hingewiesen, daß der Kirchenfürst nicht so sehr in seiner amtlichen Eigenschaft als vielmehr als ein alter persönlicher Freund des Königs komme.
Der König v o n I t a l i e n hat seinen Botschafter in London, Grandi, beauftragt, unmittelbare Erkundigungen über die Krankheit des Königs einzuziehen und dem Herrscher seine aufrichtigsten Wünsche für eine baldige Wiederherstellung auszudrücken.
König Georg von England, der auf dem königlichen Landsitz Sandringham ernstlich erkrankte. (Wagcnborg-Archiv.)
Die Teilnahme des ZSdrcrS und Reichskanzlers.
Der Führer und Reichskanzler hat an den König von England anläßlich dessen Erkrankung das nachstehende Telegramm gerichtet: „Ich erfahre soeben von der schweren Erkrankung Eurer Majestät und möchte nicht verfehlen, Eurer Majestät auf diesem Wege meine aufrichtigsten und herzlichsten Wünsches ürGenesungundvölligeWieder- Herstellung zum Ausdruck zu bringen. Adolf Hitler, Deutscher Reichskanzler."
Der Streit unter den Konfessionen ist rein negativ, positiv dagegen ist es, dem Wollen und Handeln des Stifters der christlichen Kirche praktisch nachzueifern, um in wahrhaft christlicher Gesinnung durch die lebendige Tat Jesu zu dienen. Weniger Dogmenstreit sollten sie dabei in den Vordergrund st den, vielmehr die Religion der Gesinnung und des Einsatzes für die Nächsten und die Gemeinschaft des Volkes, denn das ist wirklich positives Christentum. Tendenzen, die zur Gottlosigkeit führen, bekämpft der nationalsozialistische S t a a t a u f das s ch ä r f st e, weil er sie als den Feind jeder Ordnung und Kultur betrachtet.
Bezüglich' der R e l i g i o n s a u s ü b u n g besteht völlige Freiheit. Die Kirchen beider Konfessionen erfahren in jeder Beziehung staatliche Hilfe und Förderung; sie haben sich jedoch auf ihr religiöses Gebiet zu beschränken.
Der Staat kann keinesfalls dulden, daß die Kirchen auch heute noch da und dort in mehr oder weniger versteckter Form eine politische Einslutznahme erstreben und damit die nationale Einigkeit und Disziplin unseres Volkes untergraben.
Zu dem bedauerlichen Bruderstreit in der E v a n g e l i s ch e n K i r ch e betonte der Minister, daß die Deutsche Evangelische Kirche bekanntlich selbst nicht einig in ihren Überzeugungen ist. Der Streit sei dadurch so scharf geworden, daß sich die Parteien selbst als rechtmäßige' Kirchen proklamierten. Weder Kirchenrecht noch
Stäalsrecht aber erkennen eine Möglichkeit an, daß sich eine Partei innerhalb der Kirche als die Kirche betrachte und entsprechende Ansprüche äußere. Der Staar als Garant der öffentlichen Ordnung und des kirchlichen Friedens müsse da eingreifen, denn er habe dafür zu sorgen, daß keine G r u p p e u n t e r d r ü ck t werde. Er habe es in einer treuhänderischen Form getan, indem durch Bildung des Reichskirchenausschusses die bisher vorhandenen sich streitenden kirchlichen Fronten ihrer machtpolitischen Position entkleidet worden seien.
Heute sei der Kirchenausschutz die kirchlich legitimierte Leitung der Kirche und als solche im Kirchenvolk anerkannt.
Die Bruderräte hätten vielfach Veranlassung gegeben, daß gegen sie hätte eingeschritten werden müssen, jedoch sei noch keiner aufgelöst worden.
Die Frage, ob er glaube, daß die Auseinandersetzungen innerhalb der Evangelischen Kirche bereits zu einer Erschütterung ihrer Stellung in der protestantischen Welt geführt haben oder Aussicht vorhanden sei, daß diese Krise zu einer Stärkung ihrer Position beitragen könne, beantwortete der Minister u. a.: Tie Krise in der Teutschen Evangelischen Kirche hatte in der evangelischen Welt schwerste Befürchtungen ausgelöst. Man glaubte, daß Deutschland, das Mutterland der Reformation, aus dem Weltprotestantismus verschwinden würde. und betrachtete daher die Entwicklung der kirchlichen Lage bei uns mit besonderer Aufmerksamkeit. Auch das war ein Grund für öen Staat, helfend einzugreifen, nachdem feststand, daß die Deutsche Evangelische Kirche nicht mehr in der Lage war, den Bruderstreit aus eigener Kraft zu beenden und selbst ihren Bestand und ihre Geltung zu erhalten. Wir hoffen jedoch zuversichtlich, daß
eine geeinte und starke Evangelische Kirche ein religiöses Bollwerk gegen Gottlosigkeit und Bolschewismus sein wird: Die Stellung des deutschen Protestantismus in der evangelischen Welt hängt davon ab, ob er sich wieder auf seine Aufgabe besinnt, um damit die ihm naturgegebene Position seit Luther zu behaupten, andernfalls, läuft er Gefahr, zur Bedeutungslosigkeit herabzusinken.
Ich bin überzeugt, so schloß der Minister, in dem Augenblick, wo sich irgendwo im Ausland eine Richtung als d i e Kirche bezeichnet und eine illegitime Kirchenleitung einrichten würde, würden Staat und Kirche selbst derartige Erscheinungen sehr schnell unterdrücken, und zwar in völlig legitimer Ausführung ihrer Aufsichtspflicht.
Eine Anordnung des Reichsministers Rust Zusammenlegung der Feier des Rcichsgründungstagcs und des Tages der nationalen Erhebung an den Hochschulen.
Reichsminister Rust ordnew an: Der 1 8. Januar als Reichsgründungstag und der 30. Januar als Tag der nationalen Erhebung liegen zeitlich so nahe zusammen, daß es unzweckmäßig ist, an jedem der beiden Tage eine besondere akademische Feier abzuhalten. Ich ordne deshalb an, daß künftig beide Feierlichkeiten zusammengelegt werden und am 30. I a n u a r d. I. stattzufinden haben. Für die Ausgestaltung und Durckführung dieser akademischen Feier im Sinne der Ausrichtung auf das Dritte Reich ist mir der Rektor (Direktor) persönlich verantwortlich. Ein starres Festhalten an den altgenwhnten Formen dieser Feier ist nicht erforderlich. Von Ansprachen einzelner Studierender ist abzusehen.
Ein Chargieren von Korporationen entfällt; dagegen ist das g c s ch l o s s e n e A u f t r e t e n weltanschaulich a u s g e r i ch t e t e r S1 ü d e n - tengruppen (z. B. NSDStV., Amtsleiter der DST,. Kameradschaftshausgruppen) sowie das Führen von Fahnen der Bewegung im Rahmen des Einmarsches zu ermöglichen. Der 30. Januar ist dies academicus. Zur gleichen Stunde, in der die akademische Feier stattfindct, dürfen andere parallele Feiern von Teilkörpersckaften der Universität (Hochschule) nicht abgehalten werden.
Reue Ausweisung aus Eupen-Malmedh.
Ein Einwohner aus R a e r e n ist, wie aus Eupen gemeldet wird, unter der Beschuldigung belgienfeindlicher Propaganda ausgewiesen worden und muß bis zum 22. Januar seine Heimat verlassen. Das Appellgericht kam zu der Feststellung, daß er nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzt. Er wurde wegen Beleidigung der Gendarmerie und Widersätzlich- keit vor das Gericht von Verviers gezogen. Der Vorfall soll sich angeblich bei einer Haussuchung bei seinem Bruder zugetragen haben. Der Beschuldigte b e st reitet die Anschuldigungen. Er habe lediglich gesagt, er werde sich wegen des Vorgehens der Gendarmerie beklagen.
Der Angeklagte hatte für diese Verhandlung die deutsche Sprache beantragt, die aber nicht zugestanden wurde, da er nicht Belgier sei und das deutsche Gerichtsverfahren nur für die Belgier deutscher Zunge durchgeführt werden könne. Er beantragte darauf die Vertagung, um sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Die Vertagung wurde bewilligt. Die nächste Verhandlung soll am 22. Januar durchgefü'hrt werden, doch muß der Beschuldigte schon am Tage vorher auf Grund des Ausweisungsbefehls Raeren und Belgien verlassen haben.