Die Polizei heute und vovsefteen
Von Gelbröcken, Einspännigen, Scharwächtern und Stadtknechten. — Als die Straßenreinigung noch gesundheitsschädlich war... ,
«Haben zu Gnaden, Majestät, bis jetzt sind wir hierorts glücklich von der Polizei verschont geblieben", gab ein biederer, kleinstädtischer Bäckermeister einmal Friedrich dem Großen zur Antwort, als der König bei einer Fahrt über Land sich nach diesem und jenem erkundigte. Der Bäcker hatte noch nie etwas von einer Polizei vernommen und er hielt, wie sich im weiteren Verlaufe des Gespräches herausstellte, das Wort „Polizei" für die Bezeichnung irgendwelcher bösen Leute.
Man wird dem harmlosen Mann jener Tage diese Unkenntnis nicht allzu sehr nachtragen dürfen, denn der Alte Fritz war es ja erst, der der Polizei die eigentliche gesetzliche Struktur gab und damit die Unzulänglichkeiten, die sich bis dahin aus einer willkürlichen Handhabung ergeben hatten, beseitigte. Im Mittelalter hatte der Polizeibegriff die gesamte Staats- tätigkeit (Reichs Polizei ordnungen) umschlossen. Später schränkte man den Begriff Polizei nach und nach dann ein und das Allgemeine Preußische Landrecht vom Jahre 1794 legte ihn etwa auf einen Umfang fest, wie wir ihn noch heute haben. Damit war dem Polizeibegriff das wahre, innerste Wertempfinden gegeben. Da er aufgehört hatte, ein Instrument dynastischer Machtbetonung zu sein, war er endlich zu der Daseinsform gelangt, die dem Wohle der Allgemeinheit am besten entsprach.
Zeitlich gesehen, hat von den Staaten der neueren Epoche insbesondere Frankreich auf dem Gebiete des Polizeiwesens einen nicht unwesentlichen Vorsprung. Frankreich darf auch als die Eeburtsstätte der neuzeitlichen politischen Polizei gelten. Man könnte geneigt sein, die Ursachen dafür in dem leicht erregbaren, romanischen Temperament zu suchen. Das war es aber weniger. Die Suche nach den Gründen führt zwangsläufig noch tiefer, — zu jenen Kräften nämlich, durch welche die Volksseele erst ins Wallen gebracht wurde. Jene Kräfte waren der aufgezwungene Despotismus Ludwigs XIV. und seine drakonische, rücksichtslose Art, die an der Volksseele sich bewußt versündigte. Es gärte darum in den weitesten Kreisen. Als Gegenpol entstand die »haute police« im März 1667 und zwar vorläufig als ausgesprochene Pariser Institution. Zweiunddreißig Jahre später wurde das Beispiel des Pariser »bureau de confiance et de sureté«, das ein »lieutenant général de police« leitete, auf sämtliche Provinzen übertragen.
Im Dienste der »haute police« stand ein unübersehbares Heer von Vigilanten, die das Volk bald mit allen Schrecken als unerträgliche seelische Tortur empfand. Die »mouches« (Fliegen) und »robe grise« (Erauröcke), wie die Vigilanten allgemein genannt wurden, witterten Königsgegner an allen Ecken und Enden. Ob bei Tag oder bei Nacht, — blitzartig griffen sie irgendwann zu, niemand war vor ihnen sicher. Einen Schutz des Privatlebens gab es nicht. Aus der harmlosen Aeußerung, die in Familien- und Bekanntenkreisen getan wurde, konstruierten die Vigilanten „staatsfeindliche Anschläge". Unter den erdenklichsten Masken, als Kindermädchen, als Handwerksmeister, als
Mn Ratsbote des 16. und tf. Jahrhunderte
Mönche, als Waschfrauen oder Bettler, tauchten die »mouches« immer dann auf, wenn man sie am wenigsten vermutete. Eine organisierte Schnüffelei, der auch der Beste zum Opfer fallen konnte, denn wie der ehemalige elsaß-lothringische Erenz- polizeikommissar Wittwer in einer Abhandlung über jene Zustände sagt, „genügte jede böswillige Denunziation, jede aus den Fingern gesogene Verdächtigung, um mit den »mouches« Bekanntschaft zu machen. Bei dem niedrigen Instinkt dieser skrupellosen Menschen, die man zu Helfershelfern der »haute police« berufen hatte, war keine Erfindungssucht von Denunziantenseite zu erbärmlich und niederträchtig, als daß die Vigilanten von ihr nicht Gebrauch gemacht hätten. Auch der Anständigste war buchstäblich zum Spielball aller Verleumdungskünste geworden". An dem Fluch dieses unsichtbaren Verhäng
Militärisch ausgebildete Scharwächter (gegen Ende des 17. Jahrhunderts)
Nasses trug man umso schwerer, als der Ankläger, der Richter und das Vollzugsorgan damals noch von dem gleichen Beamten verkörpert wurde. Eine Unterscheidung der verschiedenen obrigkeitlichen Gewalten kannte man also noch nicht. Auf Antrag des »lieutenant général« unterzeichnete der König den »lettre de cachet« und noch am gleichen Tage kam der „Staatsfeind" in die Bastille, die in jener Zeit in des Wortes ganzer Bedeutung zum Symbol der Tyrannei geworden ist.
Die haute police lebte auch unter Ludwig XV. und Ludwig XVI. fort, ja unter der Regierung des rückgratlosen Ludwig XV. gab es keinen Beamten mit größerer und mit zugleich schreckhafterer Machtvollkommenheit als den lieutenant général de police der Stadt Paris, der das erhebliche Gehalt von 35 000 Livres bezog. Man hieß ihn zwar »père de la patrie« (Vater des Vaterlandes), — freilich mit dem Beigeschmack: Rabenvater. Mit dem Ausbruch der Revolution hatte auch die haute police aufgehört zu sein. Als Zentrale aller polizeilichen Tätigkeit wurde, nachdem kurze Zeit das Revolutionskomitee als Schutzorgan der neuen Staatsmacht gewaltet hatte, ein besonderes Polizeiministerium geschaffen, desien Leitung der ehemalige Mathematiklehrer und später Politiker Joseph Fouch^ übernahm. Fouch^ war ein politisches Chamäleon durch und durch. In der großen Revolution stand er in der vordersten Reihe, ein paar Jahre später setzte er sich im Nationalkonvent für die Hinrichtung Ludwigs XVI ein. Eine Zeitlang später wird der gleiche Joseph Fouchö, der ehemalige Führer in der Revolution, der Polizeiminister Napoleons! Ein Mann von so sonderbarer Vielseitigkeit, daß der Dichter Balzac ihn auf eine Stufe mit Tiberius und mit Cesare Borgia (dem Typ des hochbegabten Gewaltmenschen der Renaissance) stellte. Immerhin läßt sich seine große Befähigung als Organisator der polizeilichen Arbeiten nicht ableugnen.
Bezeichnend für die Gedankengänge, in denen sich das Polizeiwesen jener Zeit vielfach noch bewegte, ist ein aus dem damaligen Spanien glaubhaft überlieferter Fall. In den Straßen Madrids hat
ten sich die Unratmasien dermaßen angesammelt, daß der Schmutz selbst in den Hauptstraßen viele Fuß hoch lag und tatsächlich eine körperliche Leistung dazu gehörte, sich einen freien Weg zu schaffen. Eines Tages wurde bekannt, daß die Polizei sich daranmachen wolle, die gründliche Säuberung der Straßen zu verfügen. Da erschien sofort die „gesundheitliche Instanz" mit einem Gutachten und erklärte, daß eine solche Reinigung die schwersten gesundheitlichen Schäden für die Bevölkerung nach sich ziehen müßte, da die Krankheitskeime, die überall in der Luft umherschwirren, im Straßenunrat eine Ablage- rungsstätte fänden und von ihm festgehalten würden. Beseitige man den Schmutz aber, dann hätten die in der Luft vorhandenen Bakterien ungehemmtes Spiel und Massenerkrankungen wären unausbleiblich. Das leuchtete der Polizei denn auch ohne weiteres ein und so wurde von der beabsichtigten Straßensäuberung Abstand genommen.
Organisationen mit polizeiähnlichem Charakter begannen in Deutschland sich eigentlich erst dann herauszubilden, als im Dreißigjährigen Kriege die Lockerung der Sitten auch die guten, alten, ungeschriebenen Gesetze der Rechtschaffenheit und Biederkeit nicht unberührt ließ. Gerade die Folgen des Dreißigjährigen Krieges sind typisch für eine weitgehende Ankränkelung desien, was sich unter dem Rubrum von Recht, Sicherheit, Zucht und Ehrlichkeit einordnen läßt. Die „Kriminalität" begann sprunghaft zu wachsen. Freilich lag auch zweihundert Jahre vordem sehr, sehr vieles in Argen. Die Serie von Kriegen hatte auch damals eine böse Erbschaft hinterlassen, starke wirtschaftliche Umwälzungen kamen hinzu, der Stellenmangel war eine weitverbreitete Erscheinung, die Hydra von Hungersnöten und Seuchen suchte Opfer über Opfer, die Ausbeutung durch Juden und Wucherer grenzte ans Schamlose, die Bettler waren zu einer unausstehlichen Plage geworden. Der Rat von Köln beispielsweise führte im Jahre 1476 bewegliche Klage, daß in der Stadt die Zahl der einheimischen und fremden Bettler sich nun schon auf dreitausend belaufe. Immerhin kam damals die innere Verwaltung, wie man die Polizei zu benennen pflegte, im großen und ganzen noch mit ihren „Ordnungen" aus, die in einer unübersehbaren Fülle und Mannigfaltigkeit herausgegeben wurden. Zudem fühlte sich jeder Stadtrat berufen, selber ein offenes Auge zu behalten, daß das bürgerliche Leben in geordneten Bahnen verlief. Wo es aber nicht der Fall war, folgte ein meist sehr strenges Gerichtsverfahren aus dem Fuße. Die „Ratsboten", wie sie uns als Verkörperung der Ordnungspolizei aus dem 16. Jahrhundert überliefert sind, beherrschen mit ihrer schmucken Tracht die Chroniken noch bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts hinein. Im Gegensatz zu den Scharwächtern, die man sich aus dem Soldatenstande holte, sah man bei den Ratsboten die Hellebarde und den Säbel, die Zeichen der Macht und Würde, nur noch bei bestimmten Anlässen, insonderheit bei Amtshandlungen. Allerdings verloren sie dadurch in der Oeffentlichkeit auch wesentlich an Einfluß. Insbesondere war die Ueberwachung der Straßen zur Nachtzeit ausschließliche Angelegenheit der Scharwächter.
Ueberall sehr gefürchtet waren die „Feuerwächter" und „Stadtknechte", ein wahllos zusammengewürfeltes Volk, das zum größten Teil aus den Söldnerheeren hervorging. Rauhe, unbehauene Gesellen, geborene Müßiggänger, die um alles, was nach bürgerlicher Arbeit aussah, einen weiten Bogen machten. Es war fast selbstverständlich geworden, daß sich die früheren „Profosien" und „Lagerwaibl" der Söldnerheere als „Feuerwächter" und „Stadtknechte" verpflichten ließen. Hier sand ihre Faulheit so ziemlich alles, was sie suchte. Wehe dem, der mit ihnen zu tun bekam! Rauh und roh wie ihre ganze Art war ihre Methode, sich Geltung zu verschaffen. Daß es beileibe nicht immer nur Bösewichte waren, die bei den wenig wählerischen Gepflogenheiten der Stadtknechte den Kürzeren zogen, das lehren die alten Chroniken mehr als zur Genüge. Als krasien Gegensatz hierzu trifft man etwa um die Mitte des 18. Jahrhunderts die sogenannten „Einspännigen", die Man- .ter der großen Repräsentation, die nach unseren heutigen Begriffen ungefähr mit Ehrengarde zu bezeichnen wären. Die „Einspännigen", mit großem Radmantel be-
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Als Zeichen seiner Würde trug der Scharwächter der Reichsstadt Augsburg einen weißen Stab. Daneben ein Amtsdiener der gleichen Zeitepoche
kleidet, traten namentlich bei bedeutsamen städtischen Anlässen in Erscheinung, aber auch in Stunden der Gefahr zogen sie aus. Wurde ein verdienstvoller, besonders angesehener Bürger beigesetzt, dann entsandte die Stadtverwaltung mindestens einen Einspännigen als Repräsentanten und Vertreter.
Als zu Anfang des 19. Jahrhunderts die napoleonischen Soldaten preußisches Land besetzten, wuchs das Problem erhöhter Sicherheit weit über die Grenzen der Stadtmauern hinaus. Verbrecher, Wegelagerer, Zigeuner beunruhigten bis in di« entlegensten Dörfer die Bevölkerung, die Landstraßen waren zu Durchgangsstraßen des Gesindels geworden. Die verhältnismäßig recht spärliche 'Zahl der „Polizeireuter" (Landdragoner), die man bis dahin zur Verfügung hatte, stand der plötzlichen Verschlimmerung der Verhältnisie fast machtlos gegenüber. Als die Hilferufe sich immer bedenklicher häuften, Janb es der preußische König Friedrich Wilhelm III. an der Zeit, auch dem platten Lande ein« ausreichendere Sicherheit zu geben. Es entstand die Gendarmerie auf wesentlich verbreiteter Grundlage und zwar in Angleichung an die Gendarmerie der Franzosen.
So ist die Geschichte der staatlichen Sicherheitsorgane nicht nur ein Spiegelbild buntester Formen der Entwicklung, die Umwandlungen, die sich hier im Laufe der Jahrhunderte vollzogen haben, — Umwandlungen, aus denen heraus erst der gewaltige Ausbau der heutigen Polizei und Gendarmerie hervorgehen konnte —, kennzeichnen zugleich ein riesiges, unver- drosienes Stück Arbeit, das für die Gesunderhaltung von Volk und Vaterland gebracht wurde. H. TL
Zeichnungen (4) Kießlich M Ulmer Stadtbote gegen Ende des 18. Jahrhunderte