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Nr. 8 13. Jahrgang

Fuldaer Anzeiger

Freitag, 10. Januar 1936

Stadt und Land

Wetterausfichten für morgen;

Wetterbericht des Reichswetterdienstes, Ausgabeort Frankfurt am Mai».

Wechselnd bewölktes Wetter mit einzelnen Nieder­schlägen, bei lebhaften westlichen Winden kühler.

Die größere Leistung.

Der kommende Sonntag hat seine besondere Bedeu­tung. Zum erstenmal im neuen, noch so jungen Jahr 1936 findet sich das ganze Volk zum Eintopfessen zusammen. Um die schlichte Suppenterrine, um die Auf­laufform, den neuen Sinnbildern freudiger Opferbereit^ schast versammelt, spart eine ganze Nation sich einmal im Monat etwas vom Munde ab, damit denen eine warme, kräftige Mahlzeit gegeben werden kann, bei denen Tag um Tag, oft genug seit langen Jahren schon, Schmal­hans Küchenmeister ist

Worte überzeugen, Beispiele reißen hin, sagt ein be­kanntes Wort. Das Beispiel der Gebefreudigkeit aller an den Eintopfsonntagen Oktober, November, Dezember war fraglos das denkbar beste. Jeden Monat stieg der Er­trag der Spende stattlick über das Ergebnis des Vor­monats hinaus. Jeden Monat prüften die Ernsten, Ver­antwortungsbewußten, Opferbereiten im Lande sich: kann ich diesmal nicht noch eine Kleinigkeit mehr zu­gunsten der Hungernden und Frierenden tun? Sie be­jahten ihre Gewissenssrage und gaben aus frohem Herzen. Die Besten unter ihnen ließen sich nicht an dem Geben genug sein. Sie opferten. So wie der Führer die Spende gegeben haben will, von der er bei Eröffnung des Winterhilfswerks 1935/36 sagte:Du sollst geben, auch wenn es dir abgehl; denn du s o l l st ein Opfer bringen für andere." Und er fuhr fort:Wenn einer sagt: Es ist da und dort aber doch noch Hunger vorhanden im deut- chcn Volke, dann ist dies gut, lieber Volksgenosse. Du machst uns richtig aufmerksam! Wir laden dich ein, gleich als erster ein etwas größeres Opfer zu bringen. Denn durch deine Feststellung vergeht der Hunger ja nicht: sondern nur dadurch daß wir mehr leiste n." So sprach der Führer, und seiner Worte wollen wir eingedenk sein, wenn am kommenden Sonntag die Ein­topfsammler bei uns klingeln. Zum erstenmal in diesem Jahr, und 1936 soll uns nicht weniger tatkräftig an­treffen als sein Vorgänger 1935. Gewiß nicht. Beispiele reißen hin und fordern zu größerer Tat heraus. Wenn alle, die in Lohn und Brot stehen, nur wenige Pfennige mehr geben als im Dezember, dann kommen im Nu Hunderttausende zugunsten der Ärmsten bei Armen zu­sammen. Nicht die Feststellung der Not lindert sie, sondern allein die größere Leistung!

Fettkarten-Ausgabe.

Ausgabe der Bezugsscheine zur Verbilligung der Speise­fette (Konsummargarine).

Vom städt. Wohlfahrtsamt werden wir um Ver­öffentlichung folgenden Hinweises gebeten:

Die Ausgabe des obigen Bezugscheines für die Monate Januar, Februar und März d. J. wird nach folgender Einteilung durchgeführt:

Montag, den 13. Januar d. I., vormittags von 8.3612.30 Uhr:

Buchstabe A F Zimmer 13 des Wohlfahrtsamtes,

Buchstabe G 3 Zimmer 14 des Wohlfahrtsamtes,

Montag-Nachmittag von 35.30 Uhr:

Buchstabe K L Zimmer 13 des Wohlfahrtsamtes,

Buchstabe M O Zimmer 14 des Wohlfahrtsamtes.

Dienstag, 14. Januar d. I., vormittags von 8.3012.30 Uhr:

Buchstabe P R Zimmer 13 des Wohlfahrtsamtes,

Buchstabe S Sch St Zimmer 14 des Wohlfahrtsamtes, Dienstag-Nachmittag von 35.30 Uhr:

Buchstabe T Z Zimmer 13 des Wohlfahrtsamtes.

Die Ausgabe erfolgt nur zu der oben angegebenen Zeit. Es kommen nur diejenigen Personenkreise in Betracht, welche nach der letzten Bekanntmachung beim Wohlfahrts­amt einen Antrag gestellt haben und bei denen die Vor­aussetzungen für den Weiterbezug heute noch vorliegen.

Die blaue Ausweiskarte, sowie der Unterstützungs­ausweis ist mitzubringen. Arbeitnehmer haben eine Nettolohnbescheinigung vom Monat Dezember außer der blauen Ausweiskarte vorzulegen.

Alu- und Kru-Empfänger erhalten die Fettscheine beim Arbeitsamt.

Letztmalig wird nochmals darauf hingewiesen, daß der­jenige, welcher die Ausgabezeit nicht einhält, keinen Anspruch mehr auf verbilligte Karten hat. Im übrigen kommen die bereits bekannt gegebenen Be­stimmungen zur Anwendung. Alles weitere ist aus dem Bezugsschein zu ersehen.

Ratsherrensitzung um 18.15 Uhr.

Wie uns von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, findet heutige Ratsherrensitzung nicht, wie angezeigt, um 17 Uhr, sondern erst um 18.15 Uhr statt.

Die Pflicht zur gesunden Lebens­führung.

Auf Veranlassung des Naturheilvereins (Prießnitz- verem) Fulda sprach am Dienstag abend in der Harmonie der Schrfftsteller Christoff Dietrich aus Rudolstadt über das Thema: -Ue Pflicht, gesund zu sein. Er verstand es schnell, dre zahlreiche Hörerschaft in seinen Bann zu ziehen. Der Vortrag stand unter einem Leitwort des Führers: Der neue Staat wird dann ein Phantasieprodukt sein, wenn er nicht einen neuenMenschen schafft.

Wie unsere Gesundheit ist, so sind wir und so zeigen wir uns im Berufsleben, der Volksgemeinschaft gegenüber, an die wir schicksalsmäßig gebunden sind. Es ginge nicht

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Freitag, 10. Januar: Union-Theater: Bengali.

Europa-Lichtspiele: Eine Seefahrt, die ist lustig, ^èrues Theater: Die lustigen Weiber.

Stadtsaal: 20.15 Uhr: Mary Wigman.

Sonnabend, 11. Januar:

Union-Theater: Bengali. ^"^"«Lichtspiele: Eine Seefahrt, die ist lustig. Bleues Theater: Die lustigen Weiber.

Für die Unbelehrbaren:

Richtig parken, richtig beleuchten!

Nochmals die Bestimmungen der Reichsstrahenverkehrsordnung.

Aus der von der Polizei Fulda vor kurzem veröffent­lichten Statistik über Anzeigen und Verwarnungen von Führern und Besitzern von Kraftwagen und Pferdegespan- nen geht eindeutig hervor, daß über die Anbringung einer vorschriftsmäßigen Beleuchtung bei Dunkelheit oder starkem Nebel immer noch Unklarheit besteht. Nachstehend ver­öffentlichen wir daher noch einmal die einschlägigen Be­stimmungen der Reichsstraßenverkehrsordnung.

Nach § 29 der Reichs st raßenverkehrs Ord­nung vom 28. Mai 1934 muß jedes Fahrzeug wäh­rend der Dunkelheit versehen sein mit:

1. weißen oder schwach gelben Laternen, oder Rückstrah­lern, die die seitliche Begrenzung nach vorn erkennbar machen;

2. roten Laternen oder Rückstrahlern, die nach hinten das Ende erkennbare machen.

Bei land- und forstwirtschaftlichen Fuhrwerken genügt es, wenn die seitliche Begrenzung nach links angezeigt wird.

In Bewegung befindliche Fahrzeuge müssen bei Dunkel­heit oder starkem Nebel Lampen führen, die ihre Fahrbahn ausreichend beleuchten.

Die Vorschriften über die Beleuchtung nach vorn gelten nicht für Fahrzeuge, die von Fußgängern mitgeführt wer­den und nicht breiter als 1 Meter sind. Die Vorschriften über die Beleuchtung nach hinten gelten nicht für Schubkarren und Handschlitten, die nicht mehr als 1 Meter breit sind und für Kinderwagen.

Zum Eintopfsonntag.

Die Kreisführung des Winterhilfswerkes teilt uns mit:

Am Sonntag, den 12. Januar 1936, werden die Ein- topffpenden für den Monat Januar 1936 eingesammelt. Die Sammlung beginnt wie immer im Stadt- und Landkreis Fulda vormittags 10 Uhr und muß um 14 Uhr beendet sein. Die Sammler haben parteiamtlich gestempelte Listen. In gleicher Weise wie in den vergangenen Monaten (Durch­schreibeblocks) wird auch in den Speisewirtschaften die Sammlung durchgeführt.

Die Einwohnerschaft des Stadt- und Landkreises Fulda wird gebeten, sich rege an der Eintopfspende zu beteiligen und keinen Sammler abzuweisen.

Falls eine Familie in der Zeit der Sammlung die Wohnung verlassen hat, wird gebeten, die Spende dem Mitbewohner des Hauses oder Nachbarn zur Ablieferung zu übergeben.

Neue Versammlungswelle im Kreis Fulda.

Nachdem die zum Weihnachtsfest von dem Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ver­fügte Versammlungsruhe zu Ende gegangen ist, setzt im Kreis Fulda sofort eine neue Offensive ein. Die National­sozialistische Deutsche Arbeiterpartei ruht und rastet nicht. In der Zeit vom 18.25. Januar finden in 22 Ortschaften im Kreis Fulda Versammlungen statt. Alle Volksgenossen der betreffenden Ortschaften und der in der Nähe liegen­den Dörfer werden zu diesen Versammlungen herzlichst eingeladen. Die Versammlungsräume werden rechtzeitig durch die Ortsschelle bekanntgegeben.

Mitgliedsabzeichen des DRL.

Mit dem 1. Januar 1936 ist das Gesetz des DRL. ver­kündet und die Unterstützung des Staates ist der Aufbau­arbeit dieses neuen Bundes grundsätzlich zugesichert. Es entspricht nun dem Wesen eines Bundes, daß seine Mit­

glieder die Zugehörigkeit zu ihm auch äußerlich zeigen. Deshalb ist für den DRL. ein Mitgliedsabzeichen in Form einer Anstecknadel Adler mit Hakenkreuz heraus­gegeben worden.

mehr, daß jeder so dahin lebe, wie es ihm bisher beliebte. Dieses Anhängsel aus einer liberalistischen Zeit müße ge­brochen werden. Wir müßten uns endlich einmal viel mehr um gesundheitliche Dinge kümmern, eine tägliche Gesund­heitspflege treiben. Die unheilbaren Krankheiten hätten rapide zugenommen. Allein die Ausbreitung des Krebses ergebe ein furchtbares Bild. Um den darniederliegenden Gesundheitszustand des Volkes zu heben, sei es unbedingt erforderlich, daß wir gesund lebten, Alkohol, Tabak und anderen Genußmitteln gegenüber sehr zurückhaltend seien und ständig an uns arbeiteten.

Der Nationalsozialismus erhebe Anspruch auf Ganz­heit. So will er auch Menschen haben, die in ihrer Lebens­weise und Ernährung artgemäß leben, Vorbild sind den eigenen Kindern, der Umgebung, der Volksgemeinschaft. Der Erneuerer Deutschlands, Adolf Hitler, will solche Menschen, die nach dem Leitwort der Griechen schön und gut seien. Sein Plan kann aber nur in Erfüllung gehen, wenn jeder Einzelne beginnt, sich umzubauen, und was er nicht selber mehr bei sich gutmachen, an seinen Kindern, an der Jugend unseres Volkes wieder herzustellen versucht. Wir alle müßten uns die einfache Lebensweise des Führers zu eigen machen. Er lebe Allen als Beispiel. Jeder führende Volksgenosse habe daher selbst ein gutes Beispiel zu geben. So erziehe man die Nation. Erfüllen wir daher unsere Pflicht: Leben wir mit den Gesetzen der Natur, treiben wir regelmäßige Körperpflege, kümmern wir uns endlich auch einmal mehr um unsere Ernährung und leben wir einfach, spartanisch, dann erhalten wir uns gesund.

Der Vortrag wurde mit großem Beifall ausgenommen.

Die seitlichen Begrenzungen eines Fahrzeuges sind ausreichend angezeigt, wenn die zur Fahrbahn-Be­leuchtung bestimmten Lampen von der Fahrzeug-Außen­kante nicht weiter als 40 Zentimeter zur Fahrzeugmitte hin entfernt sind.

Werden Rückstrahler verwendet, so ist darauf zu achten, daß diese niemals verdeckt sind und nicht höher als 50 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht werden.

Zur Erläuterung wird noch bemerkt: Mit Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Fuhrwerken, bei denen es genügt, wenn die seitliche Begrenzung nach links ange­zeigt wird, und der Schubkarren und Handschlitten müssen alle Fahrzeuge nach vorn mit mindestens zwei weißen oder schwach gelben Laternen oder Rückstrahlern zum Anzeigen der seitlichen Begrenzung versehen sein. Selbstverständlich können diese Laternen gleichzeitig zum Beleuchten der Fahrbahn in Bewegung befindlicher Fahrzeuge benutzt werden, wenn die Lichtstärke ausreichend ist und die Laternen nicht mehr als 40 Zenti­meter von der Fahrzeug-Außenkante zur Fahrzeugmitte hin entfernt angebracht sind. Die Anbringung von Later­nen unter dem Fuhrwerk hat sich als unzureichend und verkehrsgefährdend erwiesen und muß daher unterblei­be n.

Die Einhaltung der Vorschriften wird in nächster Zeit eingehend überwacht. Festgestellte Verstöße werden un­nachsichtig zur Anzeige gebracht.

Fuldaer Schwerathletik-Veranstaltung.

Am Samstag, den 18. Januar, abends 8 Uhr, findet im Stadtsaal eine sportliche Großveranstaltung im Gewicht­heben, Ringen und Boxen statt.

Im Mittelpunkt steht der Entscheidungskampf im Ge­wichtheben zwischen dem Verein Hesien-Preußen Kassel und der Athleten-Sportvereinigung 08 e. V. Fulda.

Die Kasseler Mannschaft, welche zum ersten Male in Fulda startet, hat im olympischen Dreikampf 2980 Pfund, die Fuldaer Mannschaft 2945 Pfund erreicht, so daß sich ein sehr ernster Kampf abwickeln wird.

Die gesamte Veranstaltung wird zu Gunsten des Winter­hilfswerkes durchgeführt.

Der Europameister im Gewichtheben, Eugen hl- tz e r g e r, Frankfurt a. M., hat seine Teilnahme bereits zugesagt. Die übrigen Teilnehmer werden in der nächsten Mitteilung bekanntgegeben.

Das Wertarbeitsbuch sichert eine bessere

Berufserziehung!

Das vom Deutschen Ausschuß für technisches Schulwesen (Datsch) herausgegebene Werkarbeitsbuch, das dem Lehrling zur Vertiefung und eigenen lleberprüfung seiner Ausbildung dient, wurde bekanntlich auf Veranlassung des Amtes für Arbeits- führung und Berufserziehung der Deutschen Arbeitsfront im Rhein-Mainischen Wirtschaftsgebiet für alle im Jahre 1935 in die Lehre eingetretenen Facharbeiter-Lehrlinge der Metall­industrie eingeführt. Die inzwischen auch in Frankfurt a. M. gemachten Erfahrungen bestätigen, daß das Werkarbeitsbuch als ein wesentliches Mittel zur Hebung der Berufsausbildung der Facharbeiterlehrlinge anzusehen ist. Die Lehrlinge werden nach dem übereinstimmenden Urteil der berichtenden Betriebe durch die Führung des Werkarbeitsbuches angeregt, sich mit der Be­schaffenheit des von ihnen zu bearbeitenden Wertstückes zu be­faßen und über den zweckmäßigsten Fertigungsgang nachzu­denken. Ferner wurde festgestellt, daß das Werkarbeitsbuch in vorzüglicher Weise die Möglichkeit gibt, sich in der Anfertigung und im Lesen technischer Zeichnungen m üben; auch im Gebrauch der technischen Ausdrucksweise wird der Lehrling sicherer. In dem Lehrling wird das Verständnis für feine Arbeit geweckt und diese ihm innerlich näher gebracht. Gleichermaßen wird aber von den Betrieben das Werkarbeitsbuch als eine wesent­liche Erleichterung in der Ueberwachung des Leistungsfortschrit­tes der Lehrlinge begrüßt, durch das jederzeit der Stand der Ausbildung festgestellt werden kann. Es hat sich also in der Praxis gezeigt, daß die ermattete günstige Beeinflussung in der Ausbildung des Facharbeiter-Nachwuchses eingetreten ist.

Schwerer Unfall beim Holzfällen.

* Sandberg b. Gersfeld, 8. Jan. Heute ist hier ein sehr bedauerlicher Unfall, der allgemeine Teilnahme und Mit­leid erregt hat, vorgekommen. Der hochgeachtete Ertzhof­bauer und Ortsbauernführer Karl Schüßler von hier war mit feinem erwachsenen Sohne in seinem Wald unter­halb des Gehöftes Feldbach mit Fällen von Fichten be­schäftigt. Bei dieser Arbeit wurde der Bedauernswerte von einem auffallenden Stamm am Rücken derart schwer getroffen, daß er sich nicht mehr bewegen konnte. Herbei­gerufene Arbeiter trugen den Verletzten auf einer schnell hergestellten Tragbahre in die Wohnung in Sandberg, wo der sogleich eingetroffene Arzt einen Beckenbruch feststellte. Abends wurde der Verunglückte durch ein Krankenauto in das Herz-Jesu-Heim Fulda zwecks weiterer Untersuchung und Behandlung abgeholt. Es wäre sehr zu wünschen, wenn dem überall beliebten Ortsnachbarn baldige Genesung ohne jeden Nachteil deschieden sein würde.

Mitteilungen der NS.-Dienststellen.

Jungmädelgruppe 3/167 Marianne Müller.

Morgen, Samstag, Staatsjugendtag. Wir treffen uns alle um 8.30 Uhr pünktlich am Heinrich-von-Bibra-Platz. Kluft! Die Gruppenführerin.

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Jungmädelgruppe 4/167.

Wir treffen uns alle am Samstag morgen pünktlich um >49 Uhr am Domplatz. Keine darf unentschuldigt fehlen. Die IM. - Gruppenführerin.

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Jungmädelgruppe 2/167, Ost.

Am Samstag, den 11. Januar treffen wir uns alle pünktlich um >49 Uhr am Hirtsrain. Keine darf unentschul­digt fehlen, DieJM. -Gruppenführerin.