Einzelbild herunterladen
 

Marburg, 10. Nov. (B e i m Turnen schwer ver­letzt.) In der Turnhalle einer hiesigen Schule stürzte ein junger Mann beim Turnen vom Hochreck und erlitt einen Schädelbruch.

Marburg. (5 0 Jahre Marburger Universi­täts-Augenklinik.) Dieser Tage waren 50 Jahre verflossen, seitdem die Marburger Universitäts-Augenklinik in Marburg ihrer Bestimmung übergeben wurde. Die im Laufe der Jahrzehnte mit den modernsten Einrichtungen der Augenheilkunde versehene Klinik wird alljährlich von vielen tausend Augenkranken in Anspruch genommen.

Marburg. (Geschenk des Führers an einen lahmen Jungen.) Der gelähmte Junge einer Familie in Kappel schrieb an den Führer einen Brief und bat um Beihilfe zu einem Motor-Fahrstuhl. Der Führer hat dieser Bitte entsprochen und dem Jungen 400 RM. überweisen lassen. Das Marburger Landratsamt sowie eine weitere Stelle steuerten noch je 175 RM. bei, so daß sich der bedau­ernswerte Knabe jetzt mit Hilfe eines motorisierten Fahr­stuhls im Freien bewegen kann.

Gießen, 9. Itovember. (Handtaschenräuber in Gießen am Werk.) Gestern abend ereigneten sich in Gießen zwei Fälle von Handtasck-en-Räubereien. In dem einen Falle wurde in einer Anlage eine Frau von einem jungen Menschen angefallen, der ihr die Handtasche entriß und damit in die Anlagen flüchtete. Bald darauf wurde ein neuer Ueberfall dieser Art in einem anderen Stadtteil in einer einsamen Straße ausgeführt, wobei Augenzeugen zwei junge Burschen im Alter von 1820 Jahren auf Fahrrädern flüchten sahen. Die Täter sind noch nicht gefaßt.

Seligenstadt, g. Nov. (F e r n l a st z u g r a st gegen die Rathaus mauer.) In Froschhausen ereignete sich heute früh ein schwerer Verkehrsunfall. Ein Fernlastzug aus Köln geriet auf dem glatten Straßenpflaster ins Rut­schen und der Anhänger wurde gegen das Rathaus geschleu­dert. Im gleichen Augenblick wurden drei Radfahrer von dem Anhänger zu Boden geschleudert. Ein Radfahrer er­litt schwere Verletzungen.

Dier schwerverletzte bei einer Azetylenexpionon

In der Maschinenfabrik B. Thies in Kösfeld (Westfalens ging beim Abtransport eines nicht mehr zeit gemäßen A z e t» l e n -A p p a r a t e s , der ausgebaut worden war, der Behälter in die Luft. Dabei wurden vier Arbeiter schwer und einer leichter

verletzt. Bc in Lebensgesa h

Schwerverletzten befindet sich keiner

Wieder ein betrügerischer Weingroßhändler verhaftet.

Frankfurt a, M., 8. Nov. Wegen Betrugs ist der In­haber der Weingroßhandlung Saemann u. Co., Simon Saemannn, Frankfurt a. M., Schöne Aussicht, festgenom­men worden. Saemann hat bis in die jüngste Zeit gleiche Weine unter verschiedenen Bezeichnungen und Preif n in den Handel gebracht, wobei recht erhebliche Preisdifferen­zen entstanden. U. a. gelangte ein eigenes Gewächs des Saemann unter fünf verschiedenen Bezeichnungen zum Versand. Dabei ist der Weinberg nur 4 ar groß und bringt nur einenErtrag von ca. 200 Liter. Ein ausländischer Wein wurde als Oberingelheimer verkauft Die Ver­treter des S. erhielten bis zu 50 Prozent Provision.

Sie aßen alle aus einem Topf

30 Gulasch-Kanonen waren in Frankfurt aufgefahren.

Frankfurt a. M., 10. Nov. Ist das nicht herrlich, wenn eine ganze Stadt sich zum gemeinsamen Eintopf-Essen zu­sammenfindet? An 16 verschiedenen Stellen der Stadt dampften am Sonntag die Gulasch-Kanonen, und überall herrschte ein Betrieb, daß der Ansturm kaum bewältigt werden konnte Man merkte jedem die Freude über dieses Ereignis an, besonders aber den Hausfrauen und Müttern, die gestern auch einmal feiern durften, denn ohne Vernach­lässigung ihrer hausfraulichen Pflichten konnten sie ihrer Familie für wenige Pfennige ein schmackhaftes Essen bieten.

Strahlender Sonnenschein lag über der Stadt, die Tische an allenEintopf-Plätzen" waren freundlich gedeckt und hübsch geschmückt. Tie Ortsgruppe Altstadt hatte noch rasch ein provisorisches Zelt aufgeschlagen gegen alle Un­bilden der Witterung. Und siehe da, auch dieses Zelt war bald dicht besetzt. Gerade in der Altstadt konnte man ent­zückende Szenen erleben. Da kam ein Familienvater an, dem man schon von weitem ansah, daß er nicht gerade mit Elücksgütern gesegnet war, und brachte stolz seine sieben- köpfige Familie zum Eintopf mit. Dort ging eine gut gekleidete Dame durch die Reihen der Zuschauer, musterte sie scharf und steckte unauffällig dem einen und anderen einen Eintopf-Gutschein zu. Gar mancher Erwerbslose ist auf diese Weise zu einem schmackhaften Essen gekommen.

Sah man sich einmal die Gäste dieser Eintopfessen an, dann bemerkte man mit Freuden, wie der General-Direktor in echter Volksgemeinschaft neben dem einfachen Arbeiter saß. Und allen schmeckte es gleich gut. An der Vocken-

Heimer Warte bemerkte man beispielsweise die Präsidenten der Reichsbahn- und Reichspost-Direktion.

Welch großen Anklang dieser Eintopf aus Gulasch- Kanonen in Frankfurt fand, geht schon daraus hervor, daß man zahlreichen Volksgenossen nichts mehr verabreichen konnte, da in kurezr Zeit reiner Tisch gemacht worden war. So mußten schließlich noch einige Hilfsküchen und benach­barte Gaststätten herhalten. Wahrlich, glänzender hätte das Ergebnis nicht sein können, schöner hätte sich die Volks­gemeinschaft nicht offenbaren können.

Das Ergebnis der Eintopf-Haussammlungen war wie­der glänzend und brachte rund 60 000 RM. Rechnet man nach Abzug aller Unkosten für die Herstellung des Eemein- schaftsessens den Reinertrag hinzu, so ergibt sich bei dieser Sammlung ein Betrag von rund 63 000 RM. Durch die folgenden Nachsammlungen dürfte sich diese Summe noch erhöhen.

Wieder Heiratsschwindler am Werk.

In Aachen festgenommen.

Frankfurt a. M., 9. Nov. Obwohl von der Kriminal- Polizei wiederholt in der Tagespresse vor Heiratsbetrügern gewarnt wurde, gelingt es dieser Sorte Betrüger doch immer und immer wieder, ihre Opfer zu finden. Es ist stets das gleiche Lied. Leichtgläubigkeit der Frauen, großspuriges Auftreten der Betrüger, Heiratsversprechen und schließlich deren Geldverlegenheit, für die die unglaublichsten Gründe angegeben werden. Hat dann ein solcher Schädling Geld erhalten in den weitaus meisten Fällen erhält er es dann ist er schnell von der Bildfläche verschwunden. Die Ermittlungen der Polizei werden oft noch dadurch erschwert, daß die Geschädigten in der Regel keine näheren Anhalts­punkte geben können.

Wie leicht es dresen Betrügern oft gemacht wird, beweist wieder folgender Fall, der sich vor einigen Tagen hier ab­gespielt hat. In einem Weinlokal lernten zwei Frauen einen angeblichen Ausländer mit NamenDr. Vollerto" kennen. Durch sein Auftreten betörte er eine der Frauen derart, daß diese es ohne weiteres glaubte, als er ihr schon am übernächsten Tage ihrer Bekanntschaft die Heirat ver­sprach. Am vierten Tage der Bekanntschaft war es dann soweit, daß ihm die Geschädigte 150 RM. bares Geld auf den Tisch legte. Er wollte damit angeblich auf der Devisen­stelle die Kosten für sein aus Holland eintreffendes Geld bezahlen. Nach Erhalt des Geldes begab er sich mit den beiden Frauen nach der Devisenstelle mit dem Bemerken, er müsse noch aufs Zollamt und bat die Frauen zu warten. Er ist aber nicht mehr zurückgekommen. Inzwischen ist es gelungen, den angeblichenDr. Vollerto" in der Person des 39jährigen, verheirateten Walter Rudolf Wolferts, aus Remscheid gebürtig, in Aachen zu ermitteln und festzu­nehmen.

Börse und Handel

Franksurt o. M. (Schlachtvieh markt vom 11. Nov.: nichtamtl. Vorbericht.) Ochsen: a) 42, c) 42, d) 4142. Bullen: a) 42, b) 42, c) 42, d) 4142. Kühe: a) 42, b) 3842, c) 3137 d) 2430. Färsen: a) 42, b) 42, c) 42, d) 4042. Kälber: a) 7175, b) 6470, c) 5863, d) 5057. Lämmer. Hämmel und Schafe: c) 47, d) 4446. Schweine: a2) 57, b) 55, c) 53, d) 51, e) 51, gl) 57, g2) 57. Auftrieb: Rinder 941, darun­ter: Ochsen 155, Bullen 54, Kühe 636, Färsen 96; Kälber 316, Schafe 85, Schweine 1598. Marktverkauf: Rinder sehr lebhaft: Kälber, Hämmel und Schafe mittelmäßig: Schweine wurden zugeteilt.

Bekanntmachung

über die VerdunkelungsüLung im Luftschutzort Fulda am 28. November 1935.

Am 26. November 1935 finde: im Gebiet des Luftschutz­ortes Fulda eine Verdnnkelungsübung statt. Von der Ee- samtbevölkerung Fuldas und |einen Randgemeinden wird erwartet, daß sie die gegebenen Anordnungen befolgt und durch

ernstfallmäßiges Verhalten und gute Verdunkelungsdtfzipliit

unterstützt. Die Uebung ist eine Vorbereitung zum Schutze der Bevölkerung im Falle der Landesverteidigung. Zu­widerhandlungen gegen die gegebenen Anweisungen werden entsprechend beurteilt und geahndet. Die mit der Durch­führung und Ueberwachung betrauten Polizeibeamten sind angewiesen, mit Unterstützung der ihnen beigegebenen Hilfs­kräfte Verstöße festzustellen und zur Anzeige zu bringen. Als Hilfskräfte werden eingesetzt: Die Angehörigen des Luftschubordnungsdienstes, die kdeuerwehr, Santtätskolonne, Teno und die Amtsträger des Reichsluftschutzbundes in ihren Dienstanzügen bzw. gekennzeichnet durch Armbinden. Alle Wegebenutzer haben sich im Verkehr der größten Vor­sicht zu befleißigen. Sie handeln in jedem Falle auf eigne Verantwortung. Gegebenenfalls sind sie auch Dritten gegenüber haftbar.

II. Einzelanordnungen.

Von 17.30 bis 18 Uhr findet dieeingeschränkt leuchtung" und von 18 bis 18,15 Uhr dieVerdun ^ statt. Akustische oder sonstige Signale für Beginn XeÄ der Uebung werden nicht gegeben. 1

A.Eingeschränkte Beleuchtung".

1) Die öffentliche Straßenbeleuchtung wird auf «in k destinaß herabgesetzt und gut nach oben abgeschirnn re- Aufrechterhaltung des Verkehrs muß gewährleistet mA1"*

2) Alle Lichtreklamen und die Sdjaufenifierbeki^ sind um 17.30 Ubr nicht früher auszuschallen 11119

3) Die Jnnenbeleuchtung aller Wohn-, Büro- und sonstiger Gebäude (Warenhäuser, Kinos, ' schäften, Krankenhäuser, Wartehallen und sonstige Haltsräume) auch auf der Hofseite ist so abtaS. daß kein Licht nach außen dringt. Auch die mdustlien' Werke haben dieser Forderung nachzukommen. m blendungsvorrichtungen müssen unbedingt dicht abichn.^ daß kein Lichtschein nach außen dringt, jedoch darf y Strom- und Easzusührung in en Gebäuden zentral Au abgesperrt werden. Die Abblendung von Elasdäck». Oberlichtern Elasfensterstreifen bei Shed-Dächern unb lichem ist hierbei besondere Beachtung zu schenken "

4) Außerhalb der Arbeitsstätten liegende Lampen möglichst auszuschalten. An besonderen Gefahrenpun tonnen Richtmmpen, die gut abgeblendet sind, in Bein bleiben.

5) Um zu verhindern, daß beim Oeffnen der Lichtscheine aus dem Inneren nach außen fallen sind notwendigLichtschleusen" anzulegen. EineLichtichlenie" ist ein abgeblendeter Borraum zwischen der Äußeniiir und dem inneren beleuchteten Raume. Diese Türen (oder Bon hänge aus dicken Decken) dürfen nicht gleichzeitig aeöffiiei werden.

6) Kraftfahrzeuge und Radfahrer haben mit Schlitzkas- pen, Fuhrwerke mit stark abgeblendetem Licht zu rata i Die Fenster aller Verkehrsmittel sind so abzublenden kr - mit kein Lichtschein nach außen dringen kann.

7) Zur Vermeidung von Unglllcksfällen sind die Fuhr ' geschwindigketen so herabzumindern, daß die Führer bei Fahrzeuge jederzeit in der Lage sind, ihre Fahrzeuge 0 die kürzeste Entfernung zum Halten zu bringen. Die W dunkelung ist keine Entschuldigung für einen verursach« Verkehrsunfall.

V.V e r d u n k e l u n g".

1) DieVerdunkelung" muß schlagartig um 18 Uhr ® setzen.

2) Es bleiben nur noch an den wichtigsten Verkehrs und Eefahrenpunkten nach oben gänzlch nach unten stark ab­geschirmte und dunkel getönte Beleuchtungskörper (Rich- lampen) bestehen. Sämtliche noch außerhalb von Gebäuden brennende Beleuchtungskörper sind sofort zu löschen.

3) Alle Fahrzeuge fahren rechts heran, halten und schal­ten die gesamte Beleuchtung aus.

Eine Ausnahme hiervon machen die Fahrzeuge bei Wehrmacht, Polizei und Feuerwehr ferner die Wagen der­jenigen Aerzte, deren Besiger nachweislich eilige Kranken­besuche machen müssen und die Fahrzeuge der Eanitäts- kolonne. Diese genannten Fahrzeuge fahren während der Verdunkelung" mit Schlitzkappen über den abgeblendetA Scheinwerfern. Insassen in Zivil müssen sich answeisen können. Sämtliche Fahrzeugführer sind zur besonderen Vorsicht verpflichtet (siehe A. Ziffer 6).

Fahrzeuge, die am 26. November in derZeit von 17.30 bis 18.15 Uhr von außerhalb in das Gebiet des Luftschutz­ortes Fulda kommen, haben die vorstehenden Bestimmun­gen ebenfalls zu befolgen.

4) Der Verkehr auf den Straßen ist auf das unbedingt notwendigste Maß zu beschränken. Brennende Laternen, Taschenlampen usw. dürfen außerhalb von abgedunkelten Räumen nicht benutzt werden.

Die Haustüren sind offen zu halten, damit bei Bean­standungen die von mir Beauftragten bis zu dem Stockwerk vordringen können, in dem gegen die Verdunkelungsbestim­mungen verstoßen wird.

5) Die mit Schranken versehenen Bahnübergänge wer­den in der Zeit von 17.30 bis 18.15 Ubr nicht beleuchtet und beiderseits nur von besonderen, mit rot abgeblendeien Handlampen ausgerüsteten Posten der Reichsbahn über­wacht. Erhöhte Vorsicht für die Führer von Fuhrwerken und Kraftfahrzeugen ist daher auch hier besonderes geboten.

III.

Verantwortlich für die Durchführung der angeordncten Maßnahmen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs sind m den öffentlichen Gebäuden die zuständigen Behörden, in dm gewerblichen Betrieben die Betriebsleiter oder die Werk­luftschutzletter, in den Privathäusern der Luftschutzhaus­wart, Hauswirt und jeder Hausbewohner: für die Fahr­zeuge die Führer und Besitzer.

Fulda, den 7. November 1935.

Der Oberbürgermeister als OrtspoUzeibehörde.

Dr. Danzebrink.

Der Landrat als KreispoUzeibehörbe.

Dr. Burkhardt.

Die feierliche Ueberführung zur Feldherrnhalle. Unter Bild rechts: Die nächtliche Totenehrung in der Kd^ dem Schein der Fackeln bewegte sich der Zug mit den Herrnhalle. In Reih und Glied standen die Sarkovbaae Sargen der 16 Gefallenen des 9. November 1923 durch das der 16 ersten Blutopfer unter dem Feuer der wucktiaen nächtliche München zur Feldherrnhalle, wo sie zur Gedenk- Pylonen im Vorhof der Feldherrnhalle Hier dielten die stunde aufgebahrt wurden. (Weltbild M.) großen Toten ihre letzte Rast, um dann am nächsten Morgen

unter Vorantritt der Blutfahne (vorn auf uu neleR> im Zuge der alten Kämpfer zu den Ehrèvtemp zu werden. (Scherl Bilderdienst M )