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Nr. 226 12. Jahrgang

Fuldaer Anzeiger

Freitag, 27. September 1935

Stadl und Land

W^tieraussichten für morgen;

Wetterbericht des Reichswetterdienstes, Ausgabeort Frankfurt am Main.

Wieder vielfach aufheiternd, jedoch noch nicht regen­sicher, ziemlich mild.

GimeâleNöer für Oktober 1935.

Im Reich:

1 Inkrafttreten der Vorschriften über die Führung eines ' Wareneingangsbuches.

5. «keinè Schonfrist): Zahlung der Lohnsteuer für die zweite Septemberhälfte «bzw. den Monat September in den Fällen, in welchen die Lohnsteuer für die erste Hälfte des Monats September nicht mehr als 200 Mark betrug bzw. für die Monate Juli bis September in den Fällen, in welchen sie den Betrag von 50 Mark für das dritte Kalenderquartal nicht überstiegen hat). - Abführung der Bürgersteuer für Arbeitnehmer für die Lohnzahlungen der zweiten Septemberhälfte (bzw. des Monats Sep­tember, wenn die einbehaltene Bürgersteuer weniger als 200 Mark beträgt oder die Abführung an auswärtige Ge- mcinden zu erfolgen hat).

10. «keine Schonfrist): Abgabe der Umsatzstcuervoranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat September bzw für Bierteljahrszahler für das dritte Kalendervierteljahr. - Mitteilung und Zahlung des Steuerabzuges von den Einkünften beschränkt Steuer­pflichtiger aus selbständiger literarischer, schriftstellerischer oder künstlerischer Tätigkeit auf Grund der Verordnung vom 6. Februar 1935 «Reichsgesetzblatt Teil 1, S. 160) für das dritte Kalendervierteljahr.

14. «keine Schonfrist): Mitteilung und Zahlung der Werbe­abgabe für Werbeeinnahmen des Monats September.

15. «keine Schonfrist): Anmeldung und Zahlung der Börsen- umfahsteuer für den Moncu September.

;l. «keine Schonfrist): Zahlung der Lohnsteuer für die erste Oktoberhälfte, wenn sie für sämtliche Arbeitnehmer der Bctriebsstâtte insgesamt mehr als 200 Mark beträgt. Abführung der in der ersten Oktoberhälfte einbehaltenen Bürgersteuer, wenn die einbehaltene Bürgersteuer mehr als 200 Mark beträgt und die Abführung nicht an eine auswärtige Gemeinde zu erfolgen hat.

23. <keine Schonfrist): Fälligkeit der Ausgleichsabgabe für Fette «mit Ausnahme der Margarine), die im Monat August aus Dom Hcrstellungsbetrieb entfernt oder im Herstellungsbetrieb verbraucht worden sind.

25. «keine Schonfrist): Anmeldung und Zahlung der Biersteuer für die erste Oktoberhälfte. Fälligkeit der Ausgleichs- abgabe für Margarine, die im Monat September aus dem Herstellungsbetrieb entfernt oder im Herstellungsbetrieb verbraucht worden ist.

In Preußen:

10. Anmeldung und Zahlung der Bier- und Getränkesteuer für die zweite Septemberhälfte bzw. den Monat Sep­tember.

15. Anmeldung und Zahlung der Lohnsummensteuer und des Berufsschulbeitrages nach dem Merkmal der Lohnsumme für den Monat «September/ - Zahlung der Grundver- mögenssteuer nebst Zuschlägen und Hauszinssteuer für den Monat Oktober.

Die verzauberte Eierfrau!

Ein ergötzliches Geschichtchen von Bellachini.

Vor kurzer Zeit gastierte der bekannte große Zauberer Machini in Augsburg. Am Tage vor dem Gastspiel spazierte er durch die Straßen der Stadt und kam dabei über den Viktualienmarkt. Bei einer biederen Bauers- stiiu, die dort einen Korb mit frischen Eiern feilbot, machte er halt und frug, was die Eier pro Stück kosten sollten, bür einige Pfennige erstand er sich ein Ei, schlug es gleich entzwei, um vor den Augen der erstaunt schauenden Frau ein neues Fünfmarkstück aus dem Eigelb herauszuholen.

sich noch einmal und noch einmal, bis die weigerte, weitere Eier zu verkaufen. Aus einiger

sah der Zauberer nun zu, wie die Bauersfrau

Ei ^â Ergötzen der umstehenden Marktleute, ein obv > ^ dem anderen zerschlug, bis der Korb ganz leer war, schein Gerdings ein einziges Fünfmarkstück zum Vor- aufnLnJ?" T Alsdann ging Bellachini wieder zu der ganz brach1 $^^ Frau hin, bezahlte ihr sämtliche Eier und âaub^ "^be Frau, Fünfmarkstücke aeus Eiern heraus- es kaun nur Bellachini, aber Ihr nicht, probiert llan^pn £lr^ uocheinmal. Dieser Vorfall sprach sich in der auf hm E^nd schnell herum. Die Bauersfrau erhielt dar- zauberin« '^m Heimatsdorfe den SpitznamenEierver- ®eoi'nt. V r. ,e nimmt dieses aber niemand übel, im ist Mi »urauf.

jer in ganz Fulda bekannt ist, gastiert nun die-

Stabthnn Ä Bellachini auch hier (29. und 30. im Fulda kann sich also auf allerhand gefaßt machen.

Zollamts-Personalien.

des Zollamts I Fulda, Oberzollinspektor len in z "^er, ist als Lehrer an die Zollschule in Vel- Als n ârk versetzt worden.

ber j»mI Zollamtsvorsteher ist Oberzollinspektor S ch r ö- nersetzt w,â""^tzollamt Nordhorn an das Zollamt Fulda den neu^o^r des Hauptzollamts Hanau führte gestern ^ollamtsvorsteher in feinen Dienst ein.

Schulden hier Schulden dort.

Schluß mit der Vorgwirtschaft beim Handwerk!

Die Gaupressestelle der NS.-Hago teilt uns mit:

Bei dem Bestreben des Handwerks, der weitverbreite­ten Borgwirtschaft einen Damm entgegenzufetzen, handelt es sich nicht darum, einer einzelnen Gruppe im wirtschaft­lichen Leben einen Sondervorteil zu sichern. Die endgül­tige Durchsetzung des Grundsatzes der Barzahlung ist viel­mehr eine unerläßliche Voraussetzung dafür, daß dem Handwerk im Rahmen des Wiederaufbaues der Deutschen Wirtschaft jene Stellung zuteil wird, die ihm nach seiner Bedeutung als Wirtschaftsgrupps und nach seinem Wert für die Pflege deutschen Volkstums gebührt. Der Zwang zur Kreditgewährung an eine zahlungssäumige Kundschaft belastet das Handwerk mit unwirtschaftlichen Kosten, be­raubt es der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den auf Bar­zahlung haltenden Großbetrieben und macht damit das Bestreben des Staates und der Bewegung zur Befestigung der Stellung des Handwerks auf die Dauer illusorisch.

Die große volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktion des deutschen Handwerks zur Aufklärung über die Schädlichkeit der Borgwirtschaft wird klar, wenn man sich den Umfang vergegenwärtigt, den die in den meisten Fällen gänzlich ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Kredits der Meister angenommen hat. Da der Handwerker nur selten über eigene Reserven verfügt, aus denen er Kredit geben kann, muß er selber borgen, um auf die Bezahlung seiner Arbeit warten zu können. Oder umgekehrt: Wenn er lange Zeit auf den Empfang seines Lohnes und die Erstattung seiner Kosten warten muß, muß er die Bezahlung des Materials dem Lieferanten schuldig bleiben. An der Höhe der Liefe­rantenschulden des Handwerkers erkennt man daher den Umfang des Kredits, den der Handwerker seinen Kunden gewährt. Sowohl der Großhandel wie die Einkaufsgenos­senschaften müssen im Verkehr mit dem Handwerk stets mit erheblichen Außenständen rechnen, mit weit größeren Außenständen jedenfalls, als im Verkehr mit dem Einzel­handel. Die Warenforderungen der Einkaufsgenossen­

Hast Du schon das

BDM.-Leistungsabzeichen ?

Die PWWAimeLk im Kreise Sulin

Auf folgende Großkundgebungen, bei benen Gau­letterstellvertreter Landrat Dr Burkhardt und Gaupropagandaleiter G e r n a n d sprechen, weisen wir nochmals hin.

Am Samstag, den 28. 9. abends 7 Uhr in Wüsten­sachsen und um 9 Uhr in Hilders.

Am Sonntag, den 29. 9. nachm. 4 Uhr in Hofbieber

(für den gesamten Stützpunkt Langenbieber) und um 18 Uhr in Dipperz (für den gesamten Stützpunkt Dip­perz). Bei diesen Kundgebungen, die zu einem großen Treubekenntnis für unseren Führer und die Bewe­gung werden müssen, wirkt die Kreiskapelle mit.

Kein Volksgenosse darf fehlen!

Gammelt Bucheckern!

Um die Ernte an Bucheckern für die Ol- qewinnung nutzbar zu machen, sind Bucheckern auch in diesem Jahre in die Förderungsmaßnahmen des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Olgewinnung aus deutschen Olsaaten ernbezogen worden. Die Ölmühlen werden durch Bewilligung einer Ausgleichsvergütung von 50 Mark für 100 Kilogramm Öl in die Lage versetzt werden, dem Sammler von Buch­eckern einen Kaufpreis von 16 Mark f ü r den Doppelzentner zu zahlen, der bei der diesjährigen reichen Ernte ein besonders lohnender Ertrag für das Sammeln ist. Darüber hinaus ist dem Sammler noch ein Rückkaufsrecht für die bei der Verarbeitung der Bucheckern angefallenen Bucheckernkuchen ern- geräumt worden. Den Ölmühlen wird die Ansglerchs- vcrgülung auch dann gezahlt, wenn sie das Bucheckernol, das sie für den eigenen Verbrauch der Sammler im Lohnschlag geschlagen haben, abgesehen vom reinen Schlaglohn, frei von allen übrigen Zuschlägen zuruck- liesern.

Die Reichsforstverwaltung hat ihrerseits veranlaßt, daß die Waldbesitzer die Sammeltätigkeit im Zusammen- wirken mit den örtlichen Stellen des Reichsnährstandes und anderen beteiligten Stellen in die Wege leiten, soweit die Bucheckern nicht für die eigenen Bedürfnisse der Waldbesitzer, insbesondere für Saatzwecke benötigt werden.

Recht auf Arbeit

Gegenseitiges Verständnis des Arbeiters und des Bauern für ihre beiderseitigen Lebensnotwendigkeiten ist Voraussetzung für das Verständnis der Preisfrage des Lebensmittelhandels. Die Sorge des Reichsnährstandes, spekulative und krisenhafte ungesunde Schwankungen der

schaften des Handwerks am Schluß des Jahres 1933 schwankten innerhalb der verschiedenen Handwerkszweige zwischen 9 und 34,4 v. H. des Umsatzes. Jene geringste Zahl galt für die Bäcker, diese höchste für die Maler. War­um sollten nun aber die Malermeister sovielfaulere Kun­den" sein als die Bäckermeister? Nicht in der größeren Zahlungssäumigkeit der Maler liegt der Grund für den Unterschied, sondern darin, daß der Kunde die beim Bäcker entnommene Ware meistens bar oder in kurzer Frist, den an den Maler gegebenen Auftrag jedoch in der Regel erst nach geraumer Zeit bezahlt.

Unter diesen Zuständen leiden alle Handwerkszweige. Die Außenstände der Genossenschaften zählen wir nen­nen nur Beispile bei den metallverarbeitenden Gewer­ben Ende 1933 24,9, bei den holzverarbeitenden Gewerben 26,1, bei den Glasern 25,3, bei den Töpfern 24,1, bei den Schneidern 21,1, im Baugewerbe 19,6 v. H. des Umsatzes. Ganz ähnlich liegen die Dinge beim Großhandel. Der Großhandel mit Stoffen verzeichnete Ende 1933 Außen­stände im Betrage von 22,1 v. H. des Umsatzes, der Groß­handel mit Futterstoffen und Schneiderarftkeln 27,3, der Großhandel mit Lacken und Farben 27,5, der Großhandel mit Flachglas 24,7, der Großhandel mit Artikeln für Was­serleitungen 29 v. H.

Nun haben wir zwar den Umfang der Vorgwirtschaft, unter der das Handwerk leidet, nur auf dem Umwege über die Feststellung des Kredits ermittelt, den das Handwerk selbst in Anspruch nehmen muß. Damit haben wir aber zugleich die Bedeutung einer der wichtigsten und schädlich­sten Folgen der Vorgwirtschaft gekennzeichnet: wir haben erkannt, in welcher Weise das Handwerk selbst in Schuld­verhältnisse verstrickt wird, weil seine Kundschaft einer unverantwortlichen Zahlungssäumigkeit huldigtin Schuld Verhältnisse, die den Handwerksmeister schwer bedrücken und an seiner Existenz nagen, die ihn hin­dern, selbst die Vorzüge der Barzahlung an den Lieferanten in Anspruch zu nehmen.

Agrarpreise auszuschalten und der deutschen Nation zu allen Jahreszeiten die Agrarprodukte zu angemessenen Prei­sen in ausreichender Menge sicherzustellen, hat eine früher in der deutschen Sozialpolitik kaum erhoffte und im all­gemeinen nicht für möglich gehaltene Stetigkeit der Lohn-, Gehalts- und Tariflage ermöglicht. Feste Agrarpreise in angemessener Höhe und in Anpassung an die gesamte Wirt­schaftslage der Nation sichern vor allem den Arbeitern und Angestellten die Möglichkeit, die lebensnotwendigen Nah­rungsmittel mit gleichbleibenden Lohn- und Gehaltsbeträ­gen einzukaufen und dadurch einen gerechten Gegenwert für ihre tatsächliche Arbeitsleistung zu finden.

Diese Bedeutung fester Agrarpreise in lohnpolitischer Hinsicht kommt nicht nur den Lohn- und Gehaltsempfän­gern, sondern der ganzen Nation zugute. Die Versteige­rung der Lohn- und Gehaltsbasis erleichtert durch feste Agrarpreise, ohne daß dabei eine künftige gleichmäßige wirt­schaftlich tragbare Steigerung des Lohn- und Eehaltniveaus im Verhältnis der Zunahme der Kaufkraft und Wirtschafts­belebung ausgeschlossen wird, den Unternehmern eine sichere und vernünftige Kalkulation, Preisstellung, Vor­ratswirtschaft, kurz, ein die Gesamtwirtschaft festigendes vernünftiges Arbeiten auf weite Sicht.

So erweisen sich dank ihrer günstigen Auswirkungen im Sinne der Festigung des Arbeitsfriedens und der Hebung der Wirtschaftslage feste Agrarpreise zugleich als ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung des nach national­sozialistischer Arbeits- und Wirtschaftsauffaffung jedem schaffenden Deutschen zustehenden Rechtes auf Arbeit.

Milch - zwei Monate frisch!

Eine weltbedeutende deutsche Erfindung für die Milch­wirtschaft.

Eine deutsche Erfindung von außerordent­licher Bedeutung ist, wie dieNationalzeitung" berichtet, jetzt auf Veranlassung der Regierung im D u i s b u r g e r M i l ch h o f endgültig praktisch durchprobiert und ist letzt wegen ihrer hohen Bedeutung für die gesamte Volks­wirtschaft in allenKulturstaatenzumPatent angemeldet worden. Nach langen Vorarbeiten ist es Theodor Hofius aus Duisburg-Meiderich gegluckt, ein Gefäß zu konstruieren, den sogenannten

Hosius-Tank, in dem alle Milcherzeugnisse, sei es Frisch- oder pasteurisierte Milch oder Buttermilch, auf

Monate hindurch frisch gehalten werden können.

Dies geschieht dadurch, daß die Erzeugnisse in diesem Gefäß unter Sauerstoff gehalte n werden Bei der Nachprüfung des Verfahrens ergab sich, daß bu Mindestdauer der Frischhaltung zwei Monat; beträgt und daß gleichzeitig durch die Einwirkung des Sauerstoffes eine Veredelung der Milch eintritt. Dieser neue Triumph deutschen Erfindergeistes kann zv einer vollkommenen Umwälzung in der ..èrlch- Wirtschaft der gesamten Welt führen, da jetzt bei Möglichkeit des Transportes von Milch, Butter usw. vor Milchüberschußländern nach milcharmen Ländern reim Schwieriakeiten mehr im Wege sieben.

Mitteilungen der NS.-Dienststellen.

Am Sonnabend, den 28. 9. b. M. um 17.15 Uhr treten alle politischen Leiter der 4 Ortsgruppen Fuldas und der Bereitschaft Fuldas (Ortsgruppe Petersberg, Stützpunkt Horas, Stützpunkt Marbach, Stützpunkt Pilgerzell) am Heinrich-von-Bibra-Platz an. Soweit Platz vorhanden, fahren die politischen Leiter mit zu den Kundgebungen nach Wüstensachsen und Hilders. Die Uebrigen werden dienstlich hier verwand. Desgleichen tritt um 17.15 Uhr pünktlich der Musikzug des Kreises Fulda an, damit die Abfahrt pünktlich um 17.30 erfolgen kann.

Am Sonntag, den 29. um 14 Uhr tritt der Musikzug und der Spielmannszug an der Kreisgeschäftsstelle der NSDAP, im vorderen Schloßhof an.

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Fahrt nach Viickeberg (Erntedankfest)!

Die Abfahrt nach Bllckeberg erfolgt in Fulda am 5. Okt. 22.16 Uhr. Der Fahrpreis für Hin- und Rückfahrt beträgt 5,20 Rm. Anmeldungen zu dieser Fahrt werden entgegen genommen bis Samstag um 12 Uhr auf der Kreisgeschäfts- 'stelle der NSDAP. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, daß bei der Feier auf dem Bückeberg auch die Wehrmacht, ähnlich wie auf dem Reichsparteitag, mitwirkt unter Beteiligung von 100 Kampfflugzeugen.