Nr. 226 — 12. Jahrgang
Fuldaer Anzeiger
Freitag, 27. September 1935
Stadl und Land
W^tieraussichten für morgen;
Wetterbericht des Reichswetterdienstes, Ausgabeort Frankfurt am Main.
Wieder vielfach aufheiternd, jedoch noch nicht regensicher, ziemlich mild.
GimeâleNöer für Oktober 1935.
Im Reich:
1 Inkrafttreten der Vorschriften über die Führung eines ' Wareneingangsbuches.
5. «keinè Schonfrist): Zahlung der Lohnsteuer für die zweite Septemberhälfte «bzw. den Monat September in den Fällen, in welchen die Lohnsteuer für die erste Hälfte des Monats September nicht mehr als 200 Mark betrug bzw. für die Monate Juli bis September in den Fällen, in welchen sie den Betrag von 50 Mark für das dritte Kalenderquartal nicht überstiegen hat). - Abführung der Bürgersteuer für Arbeitnehmer für die Lohnzahlungen der zweiten Septemberhälfte (bzw. des Monats September, wenn die einbehaltene Bürgersteuer weniger als 200 Mark beträgt oder die Abführung an auswärtige Ge- mcinden zu erfolgen hat).
10. «keine Schonfrist): Abgabe der Umsatzstcuervoranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat September bzw für Bierteljahrszahler für das dritte Kalendervierteljahr. - Mitteilung und Zahlung des Steuerabzuges von den Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus selbständiger literarischer, schriftstellerischer oder künstlerischer Tätigkeit auf Grund der Verordnung vom 6. Februar 1935 «Reichsgesetzblatt Teil 1, S. 160) für das dritte Kalendervierteljahr.
14. «keine Schonfrist): Mitteilung und Zahlung der Werbeabgabe für Werbeeinnahmen des Monats September.
15. «keine Schonfrist): Anmeldung und Zahlung der Börsen- umfahsteuer für den Moncu September.
;’l. «keine Schonfrist): Zahlung der Lohnsteuer für die erste Oktoberhälfte, wenn sie für sämtliche Arbeitnehmer der Bctriebsstâtte insgesamt mehr als 200 Mark beträgt. — Abführung der in der ersten Oktoberhälfte einbehaltenen Bürgersteuer, wenn die einbehaltene Bürgersteuer mehr als 200 Mark beträgt und die Abführung nicht an eine auswärtige Gemeinde zu erfolgen hat.
23. <keine Schonfrist): Fälligkeit der Ausgleichsabgabe für Fette «mit Ausnahme der Margarine), die im Monat August aus Dom Hcrstellungsbetrieb entfernt oder im Herstellungsbetrieb verbraucht worden sind.
25. «keine Schonfrist): Anmeldung und Zahlung der Biersteuer für die erste Oktoberhälfte. — Fälligkeit der Ausgleichs- abgabe für Margarine, die im Monat September aus dem Herstellungsbetrieb entfernt oder im Herstellungsbetrieb verbraucht worden ist.
In Preußen:
10. Anmeldung und Zahlung der Bier- und Getränkesteuer für die zweite Septemberhälfte bzw. den Monat September.
15. Anmeldung und Zahlung der Lohnsummensteuer und des Berufsschulbeitrages nach dem Merkmal der Lohnsumme für den Monat «September/ - Zahlung der Grundver- mögenssteuer nebst Zuschlägen und Hauszinssteuer für den Monat Oktober.
Die verzauberte Eierfrau!
Ein ergötzliches Geschichtchen von Bellachini.
Vor kurzer Zeit gastierte der bekannte große Zauberer Machini in Augsburg. Am Tage vor dem Gastspiel spazierte er durch die Straßen der Stadt und kam dabei über den Viktualienmarkt. Bei einer biederen Bauers- stiiu, die dort einen Korb mit frischen Eiern feilbot, machte er halt und frug, was die Eier pro Stück kosten sollten, bür einige Pfennige erstand er sich ein Ei, schlug es gleich entzwei, um vor den Augen der erstaunt schauenden Frau ein neues Fünfmarkstück aus dem Eigelb herauszuholen.
sich noch einmal und noch einmal, bis die weigerte, weitere Eier zu verkaufen. Aus einiger
sah der Zauberer nun zu, wie die Bauersfrau
Ei ^â Ergötzen der umstehenden Marktleute, ein obv > ^ dem anderen zerschlug, bis der Korb ganz leer war, schein Gerdings ein einziges Fünfmarkstück zum Vor- aufnLnJ?" T Alsdann ging Bellachini wieder zu der ganz brach1 $^^ Frau hin, bezahlte ihr sämtliche Eier und âaub^ "^be Frau, Fünfmarkstücke aeus Eiern heraus- es kaun nur Bellachini, aber Ihr nicht, probiert llan^pn £lr^ uocheinmal. Dieser Vorfall sprach sich in der auf hm E^nd schnell herum. Die Bauersfrau erhielt dar- zauberin« '^m Heimatsdorfe den Spitznamen „Eierver- ®eoi'nt. V r. ,e nimmt dieses aber niemand übel, im ist Mi »urauf.
jer in ganz Fulda bekannt ist, gastiert nun die-
Stabthnn Ä Bellachini auch hier (29. und 30. im Fulda kann sich also auf allerhand gefaßt machen.
Zollamts-Personalien.
des Zollamts I Fulda, Oberzollinspektor len in z "^er, ist als Lehrer an die Zollschule in Vel- Als n ârk versetzt worden.
ber j»mI Zollamtsvorsteher ist Oberzollinspektor S ch r ö- nersetzt w,â""^tzollamt Nordhorn an das Zollamt Fulda den neu^o^r des Hauptzollamts Hanau führte gestern ^ollamtsvorsteher in feinen Dienst ein.
Schulden hier — Schulden dort.
Schluß mit der Vorgwirtschaft beim Handwerk!
Die Gaupressestelle der NS.-Hago teilt uns mit:
Bei dem Bestreben des Handwerks, der weitverbreiteten Borgwirtschaft einen Damm entgegenzufetzen, handelt es sich nicht darum, einer einzelnen Gruppe im wirtschaftlichen Leben einen Sondervorteil zu sichern. Die endgültige Durchsetzung des Grundsatzes der Barzahlung ist vielmehr eine unerläßliche Voraussetzung dafür, daß dem Handwerk im Rahmen des Wiederaufbaues der Deutschen Wirtschaft jene Stellung zuteil wird, die ihm nach seiner Bedeutung als Wirtschaftsgrupps und nach seinem Wert für die Pflege deutschen Volkstums gebührt. Der Zwang zur Kreditgewährung an eine zahlungssäumige Kundschaft belastet das Handwerk mit unwirtschaftlichen Kosten, beraubt es der Konkurrenzfähigkeit gegenüber den auf Barzahlung haltenden Großbetrieben und macht damit das Bestreben des Staates und der Bewegung zur Befestigung der Stellung des Handwerks auf die Dauer illusorisch.
Die große volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktion des deutschen Handwerks zur Aufklärung über die Schädlichkeit der Borgwirtschaft wird klar, wenn man sich den Umfang vergegenwärtigt, den die in den meisten Fällen gänzlich ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Kredits der Meister angenommen hat. Da der Handwerker nur selten über eigene Reserven verfügt, aus denen er Kredit geben kann, muß er selber borgen, um auf die Bezahlung seiner Arbeit warten zu können. Oder umgekehrt: Wenn er lange Zeit auf den Empfang seines Lohnes und die Erstattung seiner Kosten warten muß, muß er die Bezahlung des Materials dem Lieferanten schuldig bleiben. An der Höhe der Lieferantenschulden des Handwerkers erkennt man daher den Umfang des Kredits, den der Handwerker seinen Kunden gewährt. Sowohl der Großhandel wie die Einkaufsgenossenschaften müssen im Verkehr mit dem Handwerk stets mit erheblichen Außenständen rechnen, mit weit größeren Außenständen jedenfalls, als im Verkehr mit dem Einzelhandel. Die Warenforderungen der Einkaufsgenossen
Hast Du schon das
BDM.-Leistungsabzeichen ?
Die PWWAimeLk im Kreise Sulin
Auf folgende Großkundgebungen, bei benen Gauletterstellvertreter Landrat Dr Burkhardt und Gaupropagandaleiter G e r n a n d sprechen, weisen wir nochmals hin.
Am Samstag, den 28. 9. abends 7 Uhr in Wüstensachsen und um 9 Uhr in Hilders.
Am Sonntag, den 29. 9. nachm. 4 Uhr in Hofbieber
(für den gesamten Stützpunkt Langenbieber) und um 18 Uhr in Dipperz (für den gesamten Stützpunkt Dipperz). Bei diesen Kundgebungen, die zu einem großen Treubekenntnis für unseren Führer und die Bewegung werden müssen, wirkt die Kreiskapelle mit.
Kein Volksgenosse darf fehlen!
Gammelt Bucheckern!
Um die Ernte an Bucheckern für die Ol- qewinnung nutzbar zu machen, sind Bucheckern auch in diesem Jahre in die Förderungsmaßnahmen des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Olgewinnung aus deutschen Olsaaten ernbezogen worden. Die Ölmühlen werden durch Bewilligung einer Ausgleichsvergütung von 50 Mark für 100 Kilogramm Öl in die Lage versetzt werden, dem Sammler von Bucheckern einen Kaufpreis von 16 Mark f ü r den Doppelzentner zu zahlen, der bei der diesjährigen reichen Ernte ein besonders lohnender Ertrag für das Sammeln ist. Darüber hinaus ist dem Sammler noch ein Rückkaufsrecht für die bei der Verarbeitung der Bucheckern angefallenen Bucheckernkuchen ern- geräumt worden. Den Ölmühlen wird die Ansglerchs- vcrgülung auch dann gezahlt, wenn sie das Bucheckernol, das sie für den eigenen Verbrauch der Sammler im Lohnschlag geschlagen haben, abgesehen vom reinen Schlaglohn, frei von allen übrigen Zuschlägen zuruck- liesern.
Die Reichsforstverwaltung hat ihrerseits veranlaßt, daß die Waldbesitzer die Sammeltätigkeit im Zusammen- wirken mit den örtlichen Stellen des Reichsnährstandes und anderen beteiligten Stellen in die Wege leiten, soweit die Bucheckern nicht für die eigenen Bedürfnisse der Waldbesitzer, insbesondere für Saatzwecke benötigt werden.
Recht auf Arbeit
Gegenseitiges Verständnis des Arbeiters und des Bauern für ihre beiderseitigen Lebensnotwendigkeiten ist Voraussetzung für das Verständnis der Preisfrage des Lebensmittelhandels. Die Sorge des Reichsnährstandes, spekulative und krisenhafte ungesunde Schwankungen der
schaften des Handwerks am Schluß des Jahres 1933 schwankten innerhalb der verschiedenen Handwerkszweige zwischen 9 und 34,4 v. H. des Umsatzes. Jene geringste Zahl galt für die Bäcker, diese höchste für die Maler. Warum sollten nun aber die Malermeister soviel „faulere Kunden" sein als die Bäckermeister? Nicht in der größeren Zahlungssäumigkeit der Maler liegt der Grund für den Unterschied, sondern darin, daß der Kunde die beim Bäcker entnommene Ware meistens bar oder in kurzer Frist, den an den Maler gegebenen Auftrag jedoch in der Regel erst nach geraumer Zeit bezahlt.
Unter diesen Zuständen leiden alle Handwerkszweige. Die Außenstände der Genossenschaften zählen — wir nennen nur Beispile — bei den metallverarbeitenden Gewerben Ende 1933 24,9, bei den holzverarbeitenden Gewerben 26,1, bei den Glasern 25,3, bei den Töpfern 24,1, bei den Schneidern 21,1, im Baugewerbe 19,6 v. H. des Umsatzes. Ganz ähnlich liegen die Dinge beim Großhandel. Der Großhandel mit Stoffen verzeichnete Ende 1933 Außenstände im Betrage von 22,1 v. H. des Umsatzes, der Großhandel mit Futterstoffen und Schneiderarftkeln 27,3, der Großhandel mit Lacken und Farben 27,5, der Großhandel mit Flachglas 24,7, der Großhandel mit Artikeln für Wasserleitungen 29 v. H.
Nun haben wir zwar den Umfang der Vorgwirtschaft, unter der das Handwerk leidet, nur auf dem Umwege über die Feststellung des Kredits ermittelt, den das Handwerk selbst in Anspruch nehmen muß. Damit haben wir aber zugleich die Bedeutung einer der wichtigsten und schädlichsten Folgen der Vorgwirtschaft gekennzeichnet: wir haben erkannt, in welcher Weise das Handwerk selbst in Schuldverhältnisse verstrickt wird, weil seine Kundschaft einer unverantwortlichen Zahlungssäumigkeit huldigt —in Schuld Verhältnisse, die den Handwerksmeister schwer bedrücken und an seiner Existenz nagen, die ihn hindern, selbst die Vorzüge der Barzahlung an den Lieferanten in Anspruch zu nehmen.
Agrarpreise auszuschalten und der deutschen Nation zu allen Jahreszeiten die Agrarprodukte zu angemessenen Preisen in ausreichender Menge sicherzustellen, hat eine früher in der deutschen Sozialpolitik kaum erhoffte und im allgemeinen nicht für möglich gehaltene Stetigkeit der Lohn-, Gehalts- und Tariflage ermöglicht. Feste Agrarpreise in angemessener Höhe und in Anpassung an die gesamte Wirtschaftslage der Nation sichern vor allem den Arbeitern und Angestellten die Möglichkeit, die lebensnotwendigen Nahrungsmittel mit gleichbleibenden Lohn- und Gehaltsbeträgen einzukaufen und dadurch einen gerechten Gegenwert für ihre tatsächliche Arbeitsleistung zu finden.
Diese Bedeutung fester Agrarpreise in lohnpolitischer Hinsicht kommt nicht nur den Lohn- und Gehaltsempfängern, sondern der ganzen Nation zugute. Die Versteigerung der Lohn- und Gehaltsbasis erleichtert durch feste Agrarpreise, ohne daß dabei eine künftige gleichmäßige wirtschaftlich tragbare Steigerung des Lohn- und Eehaltniveaus im Verhältnis der Zunahme der Kaufkraft und Wirtschaftsbelebung ausgeschlossen wird, den Unternehmern eine sichere und vernünftige Kalkulation, Preisstellung, Vorratswirtschaft, kurz, ein die Gesamtwirtschaft festigendes vernünftiges Arbeiten auf weite Sicht.
So erweisen sich dank ihrer günstigen Auswirkungen im Sinne der Festigung des Arbeitsfriedens und der Hebung der Wirtschaftslage feste Agrarpreise zugleich als ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung des nach nationalsozialistischer Arbeits- und Wirtschaftsauffaffung jedem schaffenden Deutschen zustehenden Rechtes auf Arbeit.
Milch - zwei Monate frisch!
Eine weltbedeutende deutsche Erfindung für die Milchwirtschaft.
Eine deutsche Erfindung von außerordentlicher Bedeutung ist, wie die „Nationalzeitung" berichtet, jetzt auf Veranlassung der Regierung im D u i s b u r g e r M i l ch h o f endgültig praktisch durchprobiert und ist letzt wegen ihrer hohen Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft in allenKulturstaatenzumPatent angemeldet worden. Nach langen Vorarbeiten ist es Theodor Hofius aus Duisburg-Meiderich gegluckt, ein Gefäß zu konstruieren, den sogenannten
Hosius-Tank, in dem alle Milcherzeugnisse, sei es Frisch- oder pasteurisierte Milch oder Buttermilch, auf
Monate hindurch frisch gehalten werden können.
Dies geschieht dadurch, daß die Erzeugnisse in diesem Gefäß unter Sauerstoff gehalte n werden Bei der Nachprüfung des Verfahrens ergab sich, daß bu Mindestdauer der Frischhaltung zwei Monat; beträgt und daß gleichzeitig durch die Einwirkung des Sauerstoffes eine Veredelung der Milch eintritt. Dieser neue Triumph deutschen Erfindergeistes kann zv einer vollkommenen Umwälzung in der ..èrlch- Wirtschaft der gesamten Welt führen, da jetzt bei Möglichkeit des Transportes von Milch, Butter usw. vor Milchüberschußländern nach milcharmen Ländern reim Schwieriakeiten mehr im Wege sieben.
Mitteilungen der NS.-Dienststellen.
Am Sonnabend, den 28. 9. b. M. um 17.15 Uhr treten alle politischen Leiter der 4 Ortsgruppen Fuldas und der Bereitschaft Fuldas (Ortsgruppe Petersberg, Stützpunkt Horas, Stützpunkt Marbach, Stützpunkt Pilgerzell) am Heinrich-von-Bibra-Platz an. Soweit Platz vorhanden, fahren die politischen Leiter mit zu den Kundgebungen nach Wüstensachsen und Hilders. Die Uebrigen werden dienstlich hier verwand. Desgleichen tritt um 17.15 Uhr pünktlich der Musikzug des Kreises Fulda an, damit die Abfahrt pünktlich um 17.30 erfolgen kann.
Am Sonntag, den 29. um 14 Uhr tritt der Musikzug und der Spielmannszug an der Kreisgeschäftsstelle der NSDAP, im vorderen Schloßhof an.
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Fahrt nach Viickeberg (Erntedankfest)!
Die Abfahrt nach Bllckeberg erfolgt in Fulda am 5. Okt. 22.16 Uhr. Der Fahrpreis für Hin- und Rückfahrt beträgt 5,20 Rm. Anmeldungen zu dieser Fahrt werden entgegen genommen bis Samstag um 12 Uhr auf der Kreisgeschäfts- 'stelle der NSDAP. Es wird hierbei nochmals darauf hingewiesen, daß bei der Feier auf dem Bückeberg auch die Wehrmacht, ähnlich wie auf dem Reichsparteitag, mitwirkt unter Beteiligung von 100 Kampfflugzeugen.