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Das Reichsnalmschutzgefeh.

Von Professor Dr. Walter Schoenichcn, Direktor der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen.

Durch das Reichs Naturschutzgesetz, das am 2 6. Juni 1 935 vom Reichskabinett beschlossen worden ist, ist eine Lücke in der deutschen Gesetzgebung ausgefullt worden, die in den Kreisen aller Heimat- und Ratur­freunde seit Jahren schwer empfunden worden ist. Bet ihren Maßnahmen zum Schutze der heimischen Natur konnten gerade die größeren der deutschen Länder so Preußen, Bayern, Württemberg und Baden sich bis- her nur auf gesetzgeberische Notbehelfe stützen, und oft genug mußte man dem Untergang wertvoller Teue der deutschen Landschaft und bedeutungsvoller Naturdenk­male mit verschränkten Armen zusehen, weil eben die Ge­setzgebung keine Handhabe zur Rettung bot.

Durch das soeben verkündete Reichsnaturschutzgesetz werden diese Mißstände mit einem Schlage ausgeräumt, und die deutsche Naturschutzbewegung hat mit ihm ein Werkzeug in die Hand bekommen, das es ihr ermöglichen wird, die Belange des deutschen Naturschutzes künftig in vollem Umfang so wahrzunehmen, wie es ihrer großen kulturellen Bedeutung entspricht. Nach mancherlei Vor­arbeiten von anderer Seite hat letzthin der Herr Wllmfter* Präsident Hermann Göring sich der Frage des Natur­schutzgesetzes angenommen, und seinem machtvollen Ein­treten ist es in erster Linie zu danken, daß das Gesetz schon nach wenigen Monaten vorliegen konnte.

In dem Reichsnaturschutzgesetz vom,26. Juni 1935 wird zunächst sein Anwendungsbereich umschrieben. Dem­nach erstreckt es sich auf den Schutz von Pflanzen und nichtjagdbaren Tieren, aus den Schutz von Naturdenkmalen aller Art einschließlich ihrer Umgebung, auf die Einrichtung von Naturschutz­gebieten sowie auf den Schutz der freien Landschaft, soweit es sich darum handelt, störende oder verunstaltende Eingriffe von ihr fernzuhalten.

Unter Naturdenkmalen ' sind im Sinne des Gesetzes Einzelschöpfungen der Natur zu verstehen, die zu erhalten aus völkischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Eigenart im öffentlichen Interesse liegt. Es gehören hierher also beispielsweise Felsen, Wander­blöcke, Gletscherspuren, Quellen, Wasserläufe, Bäume, Baumgruppen und dergleichen mehr. Naturschuhgebiete sind demgegenüber flächenhaft ausgedehnte Bezirke, in denen die Natur entweder in allen ihren Erscheinungen oder in einzelnen ihrer Teile unter Schutz gestellt ist. Demnach kann man wohl unterscheiden zwischen Voll- naturschutzgebieten oder Banngebieten sowie Teilnatur- schutzgebieten, zu denen etwa Vogelfreistätten, Pflanzen­schonbezirke usw. zu rechnen wären. Besonders wichtig ist, daß das Gesetz die Möglichkeit bietet, ganz allgemein verunstaltende Eingriffe in das Landschaftsbild auszu­schließen.

Neu geregelt ist in dem Reichsnaturschutzgesetz auch die Frage der Zuständigkeit. Künftig wird an Stelle des Reichserziehungsministers der Reichsforst­meister oberste Naturschutzbehörde für das ganze Reich sein. Die nachgeordneten Naturschutzbehörden sollen nach dem in Preußen bewährten Muster einheitlich über das ganze Reich organisiert werden. Jede Naturschutz­behörde wird für ihren Amtsbereich eine besondere Stelle für Naturschutz" einrichten, deren Aus­gabe es ist, innerhalb ihres Wirkungskreises alle schützens­werten Naturerscheinungen zu ermitteln, zu erforschen und dauernd zu beobachten sowie für deren Sicherung die erforderlichen Maßnahmen in big Wege zu leiten. Da­neben gehört es zu ihren Pflichten, in der Allgemeinheit für die Förderung des Naturschutzgedankens au werben. Der obersten Naturschutzbehörde steht als Beraterin eine Reichsstelle für Naturschutz" zur Seite, die u. a. auch den Auftrag hat, für eine einheitliche Wirksamen aller übrigen Naturschutzstellen zu sorgen.

Äußerst wichtig für die Tätigkeit der Naturschutz­stellen ist der § 20 des Gesetzes, der es allen Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden auferlegt, vor Genehmi­gung jon Maßnahmen oder Planungen, die zu wesent­lichen Veränderungen der freien Landschaft führen können, die zuständige Naturschutzbehörde rechtzeitig zu beteiligen. Damit ist die bisher schmerzlich entbehrte ge­setzliche Grundlage dafür geschaffen, daß der Naturschutz seine im Interesse der deutschen Volksgesamtheit er­hobenen Ansprüche überall und zu jeder Zeit geltend machen kann. Für den Einbau dieser Bestimmung in das Reichsnaturschutzgesetz werden alle Natur- und Heimat­schützer, insbesondere aber auch die heimatliebende wan­dernde deutsche Jugend und Jungmannschaft, besonders dankbar sein.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß diese neue Schöpfung sich würdig anreiht den ihr vorangegangenen, In ähnlicher Richtung liegenden Ges--tzeswerken des nationalsozialistischen Staates.

Ler Führer besucht alte Parteigenossin

München, 12. 5ult.

Am Donnerstag besuchte der Führer in Solln die Parteigenossin Frau Hoffmann, um ihr zu ihrem 78. Geburtstag persönlich seine Glückwünsche zu überbringen. Diese Ehrung wurde einer Parteigenossin zuteil, die seit 1920 in den Reihen der Bewegung steht und ihr seitdem in unerschütterlicher, aufopferungsvoller Treue verbunden blieb.

Erdbebenkatastrophe in Japan.

Eine Stadt in Trümmer gelegt.

Der südwestlich von der japanischen Hauptstadt Tokio gelegene Verwaltungsbezirk Shizuoka wurde von einem schweren Erdbeben, das bis Tokio verspürt wurde, heimgesucht. Die Stadt Shizuoka wurde teilweise m Trümmer gelegt. Brände, die in den zerstörten Stadt­teilen ausgebrochen sind, haben schweren Schaden an- gerichtet. Nach den ersten Feststellungen sind Mindestens 30 Menschenleben zu beklagen. Die Zahl der Verletzten wird auf 50 geschätzt.

Sofort nach Bekanntwerden der Unglücksnachrrchr hat die japanische Marineleitung mehrere K r l e gs - schiffe nach Shizuoka entsandt, das tn der Nahe des Meeres liegt. Flugzeuge mit Ärzten und Medikamenten an Bord haben den Verunglückten die erste Hilfe gebracht.

Die Funkstation in Shizuoka wurde mit den Antennen­masten vollkommen zerstört.

Eisenbahndämme wurden auf gerissen, und mehrere Brücken stürzten ein.

Das Erdbeben hat auch in der Umgebung Shizuokas große Verwüstungen angerichtet. In der Nähe von Shimisu wurde der Ervreürua KobeTokio rum Salten aerwunaen.

Chinas Flüsse durchbrechen die Deiche

Zahllose Menschen obdachlos Tausende ertrunken

China erlebt in diesen Tagen wieder eine entsetzliche Hochwasserkatastrophe. Nachdem vor einigen Tagen der Yangtsc in seinem Oberlauf infolge zahl­reicher Deichbrüche weit über seine Ufer getreten war, haben sich jetzt ähnliche Dcichbrüche am Gelben Fluß er­eignet. Weite, dicht bevölkerte Gebiete stehen unter Wasser. Viele Millionen Menschen sind der Gefahr des Ertrinkens ausgesetzt.

Aus dem Gebiet des Gelben Flusses wird gemeldet, daß in der Stadt Yensze 2000 Menschen umgekommen, in der benachbarten Stadt Uencheng über tausend. Dies sind die Opfer einer einzigen Nacht, in der die Wassermassen des Gelben Flusses ganz überraschend in die schlafenden Häuser eingedrungen waren. Flüchtlinge aus den Hochwassergebieten berichten von furchtbaren Bildern, die in ihrer Heimat zu sehen sind. Auf den Dächern, Bäumen und Hügeln kampieren die Obdachlosen mit Weib und Kindern zu vielen Tausenden, hungernd und frierend und voller Verzweiflung. Tote Menschen und verendetes Vieh, zwischendurch Häuserbalken und Möbel­reste, schwimmen umher.

Man befürchtet, daß diese neue Katastrophe, ähnlich wie 1931, Hunderttausend«: von Menschenleben fordern wird.

Die großen Städte Wuchang und Hanyang stehen schon teilweise unter Wasser. Der Straßenverkehr spielt sich in Sampans, chinesischen Booten, ab. Aus Schanghai sind ganze Flottillen von diesen Booten ins Landesinnere ab­gegangen, damit 'die Polizei und das zu Hilfe gerufene Militär die Obdachlosen bergen kann und den vom Verkebr

Deutscher Einspruch bei der litauischen Negierung.

Gegen die Schädigung der Interessen reichsdeutscher Gläubiger.

Auf Grund feines Beschlusses vom 31. Mai d. I. hatte der Apellationsgerichtshos in Kowno am 14. Juni d. J. aus eine Reihe von Forderungen der Kreditgesellschaft Agraria" und desKreditverbandes memelländischer Grundbesitzer" Arrest gelegt und deren Schuldner gestattet, Einzahlungen auf die Konten der Agraria und des Kreditverbandes bei der Landschafts­bank in Memel zu leisten.

Da durch diese Maßnahme die Interessen reichsdeutscher Gläubiger erheblich be­einträchtigt werden, hat die deutsche Regie­rung bei der litauischen Regierung gegen die Anord­nung des Appellationsgerichtshofes nachdrücklich Einspruch erhoben und verlangt, daß die Rechte der reichsdeutschen Interessenten wiederhergestellt werden.

Ein neues Opfer der litauischen Gewaltjustiz?

Der memelländische Lehrer Schirrmann, der seinerzeit im Memelländer Prozeß zu Zuchthaus ver­urteilt wurde, ist, obgleich er bisher kerngesund war, im Kownoer Zuchthaus gestorben. Auf die dringenden An­fragen seiner Angehörigen nach der Todesursache wurde die Auskunft verweigert.

Da man aus den Berichten des englischen Rechts­anwalts Lawrence über die Behandlung der Angeklagten im großen Memelländer Prozeß weiß, welchen Mißhand­lungen sie in den Gefängnissen ausgesetzt waren und daß ein Memelländer buchstäblich zu Tode gequält wurde, wird befürchtet, daß Lehrer Schirrmann ein ähnliches furchtbares Schicksal ereilt hat.

Feuersbrunst im Katastrophengebiet.

weil eine Eisenbahnbrücke eingestürzt war. Nur durch die Geistesgegenwart des Lokomotivführers, der das Unheil rechtzeitig erkannte, wurde ein schweres Unglück verhütet. In Shimisu selbst wurden die dortigen Hase nan­lagen schwer beschädigt. Einige Landungs­brücken brachen zusammen und stürzten ins Wasser.

Heftiger Vulkanausbruch des Krakatau Eine Heine Insel verschwunden. Gewaltiger Aschen- und Dampfregen.

Wie aus Batavia gemeldet wird, befindet sich der K r a k a t a u in voller Tätigkeit. Die Ausbrüche erreichten eine Höhe bis zu 1000 Meter. Die kleine Insel Ana Krakatau ist verschwunden.

Die Meldung von dem Ausbruch des Vulkans wird von mehreren in der Nähe vorbeifahrenden Schiffen be­stätigt. Bei den Ausbrüchen, die in Zwischenräumen von zwei Minuten erfolgen, wurde die aufgeworfene Lava mehrere 100 Meter e m p o r g es ch l e u d e rt. Die ganze Umgebung des Vulkans ist durch Aschen- und Dampfregen in Dunkelheit gehüllt.

Tragödien in der Wasserwüste.

Abgeschnittenen Lebensmittel bringen kann. Ein Heer von Kulis ist aufgeboten worden, um die noch bestehenden Deichanlagen zu verstärken.

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Hunger- und Seuchengefahr im amerikanischen Überschwemmungsgebiet

Im nordamerikanischen Hochwasser- gebiet haben die Regenfälle aufgehört, und die Fluten gehen in den 40 überschwemmten Städten und Dörfern merklich zurück. Durch die Reihen der 2000 Obdachlosen, die Haus und Hof aufgeben mußten, geht ein Aufatmen. Von Hunger und Durst gequält, erwarten sie jetzt sehnsüchtig das Eintreffen von Lebensmittel- und Trink­wasserautos des Roten Kreuzes. Furchtbares haben die Mütter durchgemacht, die ihren schreienden Säuglingen keine Milch geben konnten.

Der Mangel an Trinkwasser hatte eine Typhus­gefahr herausbeschworen.

In den östlichen Teilen Pennsylvaniens sind zahlreiche Ortschaften durch Hochwasser völlig von der Umwelt ab­geschnitten. Die Arbeit in den Kohlengruben ist lahm­gelegt. Die Überschwemmungen haben 5 0 Todes­opfer gefordert. Nach Wiederherstellung der ersten Ver­bindungen ergibt sich, daß der Sachschaden noch viel größer ist, als zuerst angenommen wurde. Er wird jetzt auf über 25 Millionen Dollar geschätzt. Die Behörden haben strenge Maßnahmen ergriffen, u im Überschwemmungsgebiet, wie sie Orten geschahen, zu verhindern.

Einstellung der Hilfstatigkeit nach Nußland.

Die in den letzten Wochen veröffentlichten Todes­urteile an deutschen Pfarrern und Bauer» in Sowjelrußland zeigen, wie das Deutsche Nachrichten­büro mitteilt, daß der Empfang von Sendungen oder Geld aus Deutschland für unsere evangelischen Glaubens­genossen zu einer Gefahr geworden ist. Aus diesem Grunde ist die für den Torgsinverkehr bisher bestehende Vergünstigung aufgehoben worden, und die Sendungen unterliegen den gleichen Devisenbestimmun- aen wie die nach dem übrigen Ausland. Aus dem gleichen lrunde haben alle großen Hilfsorganisationen beider Konfessionen die Verantwortung für den Empfang der Sendungen ablehnen und jede Sammel­tätigkeit als mit ihrem Gewissen nicht vereinbar einstellen müssen.

Es muß daher dringend gebeten werden, von Spenden an Nußlandhilfsorganisationen, ganz gleich welcher Art, absehen zu wollen, bis von verantwortlicher Stelle die Öilfeleistnna wieder als möglich erklärt wird

Kurze Aachrichten.

Berlin. Der Reichsinnenminister hat die zuständige» Stellen der Verwaltung angewiesen, die Veranstaltung von Mütterschulungskursen außerhalb des Reichsmütter- dienstes, und zwar insbesondere die Einrichtung konfes­sioneller 2)111 tterschulungskurse zu ver­hindern.

Bremen. In Bremen wurde ein Uniform- verbot für die katholischen Jugend­verbände ausgesprochen. In dem Erlaß heißt es, für das Bestehen uniformierter katholischer Jugendverbände liege kein Bedürfnis vor.

Der Weg des Sieges:

Von 6 auf 1,9 Millionen.

Eine neue Etappe des Erfolges der Arbeits­schlacht der nationalsozialistischen Regierung meldet der letzte Bericht der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung über die Entwick­lung des Arbeitsmarktes im Monat Juni: Zum erstenmal ist in diesem gewaltigen Sie­geszug des Wiederaufbaues die Zweimillio­nen grenze unterschritten worden. In weni­ger als 2% Jahren sind zwei Drittel des Ar­beitslosenheeres wieder in die Armee der Schaffenden eingereiht worden. Mit diesem Erfolg hält Deutschland im Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit die Spitze vor allen an­deren Ländern der Welt. Unser Schaubild zeigt in überzeugender Weise den Weg von Erfolg zu Erfolg, von 6 Millionen im Januar 1933 bis zu 1,9 Millionen im Juni 1935. Dabei sind sogar die Arbeitslosen des Saargebiets mit einbezogen. (Zeichnung Oehlschlägel. M.)