Zul-aer Anzeiger
EMMA. S Tageblatt für Rhön und Vogels
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Nr. 142 — 12. Jahrgang
Fulda, Freitag, 21. Juni 1935
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Fortsetzung der technischen
Verhandlungen in London
Unterredung zwischen Baldwin und von Ribbentrop.
Der Führer der deutschen Flottendelegation, Botschafter v o n R i b b e n t r o p, hatte am Donnerstag eine längere Aussprache mit dem englischen Ministerpräsidenten Baldwin. Anschließend nahmen die technischen Verhandlungen ihren Fortgang. Weitere Sitzungen sind für Freitag und höchstwahrscheinlich auch für Sonn- lbend vorgesehen. Es ist anzunehmen, daß die deutsche ^lottenabordnung London nicht vor Sonntag verlassen luirb.
Die Unterredung des Botschafters von Ribbentrop mit dem Ministerpräsidenten Baldwin war die erste Begegnung des Botschafters mit Baldwin seit seinem gegenwärtigen Aufenthalt in London als Führer der deutschen Flottenabordnung.
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Zum Gegen für alle anderen Länder.
Der Erste Lord der britischen Admiralität über das Flottenabkommen.
Der Erste Lord der britischen Admiralität, Sir Bolton E y r e s - M o n s e l l, sprach im englischen Rund- hmk über das deutsch-englische Flottenabkommen. Diese Ausführungen aus berufenem Munde haben in England e Aufmerksamkeit gefunden. Der Ausklang der daß das Abkommen nicht nur zum Segen Englands, sondern der ganzen Welt sich auswirken werde, wird in allen Weltteilen stärksten Eindruck hinterlassen.
Sir Monsell gab seiner Genugtuung darüber Ausdruck, daß
durch das neue Abkommen ein neues Seewettrüsten verhindert
sorben sei. Die Rede des deutschen Kanzlers vom .Mai, in der Deutschland seine Absicht bekanntgab, sich ieiwilllg auf eine Flottenstärke von 35 v H. der Flotten ier britischen Mitgliedsstaaten zu begrenzen, habe emen «dgültigen und konkreten Ausgangspunkt für die kuns- tige Flottenbegrenzung geboten, und England habe es m- lülgedessen als unumgänglich erachtet, den Vorschlag sobald wie möglich mit Vertretern Deutschlands zu erörtern, um seine volle Auswirkung und genaue Bedeutung sest- Oellen. Schon bald nach Beginn der Besprechungen, iie in einzelnen Fragen noch andauern, sei England zu dem Schluß gekommen, daß der Vorschlag ein V et t r a g von größter Bedeutung für d i e S a ch e d e r künftigen Flottenbegrenzung ser, und daß er den Abschluß eines allgemeinen Abkommens über die Frage der Flottenbegrenzung zwischen allen Flotten- mâchten der Welt erleichtern würde. England habe ton deshalb angenommen.
Das Verhältnis von 35 v. H. ist ein dauerndes, so unterstrich Sir Monsell. Die deutsche Flotte wird v. H. der britischen Flottenstreitkräste niemals uber- ^igen, gleichgültig, ob diese Streitkräfte vertraglich begrenzt sind oder nicht. Die Welt ist daher, soweit es sich $ Deutschland handelt, von der Furcht eines neuen Pottenwettrennens befreit. Deutschland wird sich' a dieses Flottenverhältuis, ungeachtet aller Neubauten, die andere Mächte vielleicht in Angriff nehnien, halten. Deutschland hat ferner eingewilligt, daß die Berechnung d°r Flottenstärke nach Schiffs kl assen vor- genommen wird Dies beseitigt die Ungewißheit, die unrennbar mit einem System der Begrenzung verbunden das sich einzig ultd allein «uf einer G-k-mN-nn-g- gründet ,
Wiè in der Rede des deutschen Kanzlers vom 21. Mai iUm Ausdruck gebracht ist, . stimmt Deutschland mit England darin überein dap die Unterseeboote abgeschasst werden sollten.
Es ist indessen unwahrscheinlich, daß der Vorschlag zur Seit verwirklicht werden kann. Unter diesen Umstandet M Deutschland das Recht zum Bau von Unterseevooten Lützen. Nichtsdestoweniger hat Deutschland zur Zen Willig die Ausübung dieses Rechts begrenzt, mdem ss sich verpflichtet 45 Prozent der englischen Unter je bvotstonnage nicht zu überschreiten. Überdies wird die ganze deutsche Unterseebootstonnage stets lnnerya
e.r Gesamttonnage liegen, die aus dem ^er- Jnitittë von 35 v. H. errechnet ist. , rnriaefehf . In den Beivrechnngen die in dieser Woche lortaefetz
arbeiten die Flottensachverständiaen dle prakttsche Anwendung des Abkommens in ^stalt von B inegrammen aus und es ist unsere zuversichtliche .. N Wg, daß wir als Ergebnis dieses Abkommens d sein werden, zu weiteren
Besvrechuuaen mit anderen Mächten schreiten mit dem fiel allgemeine Abmachungen über
KeUBLS Äm »MOT «°- «M^ M vollbracht hat, das sich z" m ©egen nteyr nn
Kn wird, die friedlichen Beziehungen
1 ganzen Welt zu fördern.
Verhandelt Eden über einen Lufipakt?
Nach der Veröffentlichung des deutsch-englischen Flottenabkommens richtet sich das Interesse der englischen Öffentlichkeit auf die Besprechungen des britischen Ministers Eden in Paris. Eden hat zunächst eine Aussprache mit dem französischen Außenminister Laval, und bei einem Frühstück, das Laval Eden zu Ehren gibt, soll diese Aussprache fortgesetzt werden.
Der diplomatische Mitarbeiter des „Daily T e l e- g r a p I)" berichtet, daß sich die Besprechungen Edens in Paris auf der breiten Grundlage der im englisch-französischen Protokoll vom 3. Februar ins Auge gefaßten europäischen Regelung bewegen würden. Erste Aufgabe Edens werde es sein, die französische Regierung davon zu überzeugen, daß England bei der Erzielung der deutschen Flottenbegrenzung den Grundsatz, daß die Probleme der Rüstungsbegrenzung und der Sicherheit untrennbar seien, voll berücksichtigt habe. Er werde Frankreich versichern, daß die Annahme des deutschen Angebotes durch England keine Änderung in der Politik der in Stresa hergestell
ten englisch-französisch-italienischen Einheitsfront vedeute. Es seien bereits ermutigende Zeichen vorhanden, daß Frankreich bei längerem Nachdenken
Der künftige Ausbau der deutschen Flotte
Der technischen Auswertung des Abkommens ist das Verhältnis von 35 : 100 der Flottenstärke Deutschlands und Englands zugrunde gelegt. England ist durch Verträge von Washington und London in seiner Flottenstärke bis zum 31. Dezember 1936 gebunden. Vorläufig kommt für die praktische Durchführung des Abkommens bis zum 31. Dezember 1936 eine Gesamttonnage Englands von 1 201 700 Tonnen in Betracht. Die deutsche Gesamtflotten stärke darf demnach 4 2 0 5 9 5 Ton n en betragen. Deutschland wird diese Flottenstärke, soweit das technisch möglich ist, und nicht gewisse Angleichungen in Betracht kommen, oder gewisse Sonder- bestimmungen getroffen sind, entsprechend der englischen Flottenstärke in den einzelnen Kategorien auf die einzelnen Kategorien verteilen.
1. Schlachtschiffe. England besitzt nach dem Vertrage von Washington 525 000 Tonnen Schlachtschiffe. Deutschland darf 183 750 Tonnen Schlachtschiffe bauen. Deutschland besitzt 3 Schlachtschiffe von je 10 000 Tonnen, kann also 153 750 Tonnen nachbauen, wobei die vorläufige vertragliche Höchstgrenze für das einzelne Schiff 35 000 Tonnen ausmacht, Deutschland und England gemeinsam aber auf eine Höchstgrenze von 25 000 Tonnen hinstreben.
2. Flugzeugträger. England besitzt 135 000 Tonnen nach dem Washingtoner Vertrag. Deutschland kann 47 250 Tonnen bauen bei einer vertraglichen Höchstgrenze von 27 000 Tonnen und einer von Deutschland und England erstrebten Höchstgrenze von 22 000 Tonnen bis 1936. Deutschland kann vorläufig mindestens zwei Flugzeugträger bauen.
3. Schwere Kreuzer. Nach dem Londoner Vertrag besitzt England 146 800 Tonnen. Deutschland
Das deutsch-englische Flottenabkommen in der Statistik
die Vorteile des deutsch-englischen Flottenabkommens
besser würdigen werde.
Wenn Eden in der Lage wäre, die französischen Zweu fel zu zerstreuen, würden sich die Besprechungen c" schließend auf den geplanten Westeuropäi [$j
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L u f t p a k t erstrecken.
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Eden geht auch nach Rom
London, 21. Juni. Wie amtlich bekanntgegeben wird, vird sich Eden von Paris aus zu Besprechungen nach Stätten begeben. Die hierüber ausgegebene Verlautbarung lautet: „Die britische Regierung hat dem Leiter der italienischen Regierung nahegelegt, daß es nützlich sein könnte, wenn Minister Eden nach seinen kommenden Besprechungen mit Laval direkt nach Italien weiterfahren würde, um mit Mussolini dieselben Fragen zu besprechen, die Gegenstand seiner Unterredung in Paris sein werden, nämlich die Flottenfrage und die nächsten Schritte, die bezüglich eines wesentlichen Luftpaktes zu ergreifen sind. Nunmehr ist eine Antwort Mussolinis eingetroffen, die diese Anregung begrüßt."
Baldwin über das Flottenabkommen
London, 21. Juni. Im Unterhaus antwortete Ministerpräsident Baldwin am Donnerstag auf eine konservative Anfrage: Der wichtigste Zweck der Besprechungen mit den Vertretern der deutschen Regierung bestand darin, den Weg für die Abhaltung einer allgemeinen Konferenz über die Begrenzung der Flottenrüstungen vorzubereiten.
Das Uebereinkommen, das enteis worden ist, gibt einen festen Ausgangspunkt ab, von dem man aus weitere Besprechungen mit anderen Mächten führen kann, und ändert nicht das endgültige Ziel der Besprechungen, nämlich den endlichen Abschluß eines allgemeinen Flottenvertrages.
kann 51 381) Tonnen vauen, was z. B. bet einer Höchstgrenze von 10 000 Tonnen fünf Schiffe ausmacht. Deutschland kaun aber auch, wie in allen Fällen, kleinere Typen wählen.
4. Leichte Kreuzer. England besitzt 192 200 Tonnen. Deutschland kann 67 270 Tonnen bauen. Deutschland besitzt sechs leichte Kreuzer mit 35 400 Tonnen; 32 000 Tonnen können noch gebaut werden. Bei Weiterbau der bisherigen Typen kämen fünf Schiffe zu 6000 Tonnen oder acht Schiffe zu 4000 Tonuen in Betracht.
5. Zerstörer. England besitzt 150 000 Tonnen, Deutschland kann 52 500 Tonnen bauen. Es besitzt nur zwölf Zerstörer von je 800 Tonnen. Rund 43 000 Tonnen bleiben noch zu bauen, wobei zu beachten ist, daß Deutschland nach dem Londoner Abkommen insbesondere zwischen leichten Kreuzern und Zerstörern in der An- wendung der Tonnagemöglichkeiten wechseln kann.
6. Unterseeboote. England besitzt 52 700 Tonnen. Nach dem Abkommen hat Deutschland das Recht, die gleiche U-Boot-Tonnage zu besitzen wie England. Dadurch darf aber die Gesamttonuage nicht 35 v. H. der englischen Gesamtstärke überschreiten. Deutschland kann also nach dem Verhältnis von 35 v. H. 18 445 Tonnen bauen, ohne andere Kategorien zu belasten. Vorläufig hat Deutschlaud sich aber verpflichtet, nicht über 45 v. H. hinauszugehen, was 23 700 Tonnen ausmacht. Die besondere Bestimmung für U-Boote ist darauf zurückzuführen, daß über die U-Boot-Tonnage keine Verhältnisstärken zwischen den Seemächten vorgesehen sind, sondern daß Japan nach dem Londoner Vertrag die gleiche U-Boot-Tonnage bauen kann wie England, mindestens aber nach den in Genf vorbereiteten Bestimmnngen die gleiche Tonnage wie Frank- reid) und Italien. Der Erste Lord der englischen