I ^ ns - 12. Jahrgang
Fuldaer Anzeiger
Mittwoch, 22. Mai-1935
Stadt und Land
^iiaausstdiien für morgen:
Mlbcricht des Reichswetterdienstes, Ausgabeort: Frankfurt.
Molkig bis aufheiternd und Neigung zu gewittrigen Störungen zunehmend, voraussichtlich leichte Abkühlung.
Mailiches Klagelied.
vorigen Jahr war das etwas anderes. Man Wi gar nicht daran denken. Da saßen wir längst draußen m sommerheißen Tagen inmitten der leuchtenden, duften- S[n Aiederpracht. Die Sonne strahlte vom wolkenlosen ^nnict und entfaltete die Dolden des Flieders mit hinein betäubenden Duft. Heute saßen wir um die lcittie Zeit bei regenverhangenem Himmel, während es im nfen winterlich knisterte, „um des Lichtes gesellige Mine" und tranken Tee mit Rum, manche sogar Rum mit Zee.
Und doch blüht jetzt draußen der Flieder. Gewiß Mi in der berauschenden Fülle, sondern gleichsam Münd recken sich die Blütendolden aus dem Grün. M ist sein Duft diesmal sehr „diskret". Die mangelnde Sonne hat ihm Zurückhaltung aufgelegt. Die kleinen Sitten haben auch ihren Stolz und meinten sich für Ms Wetter zu gut, um sich in ganzer verströmender M auszubreiten. Die Sonne, die jetzt endlich sich be- M bat, wird uns nur noch wenig Blütenpracht her- Miibcrn können. Melancholisch schauen wir auf die be* Mncn Blüten, die wir uns als Vorahnung des rich- Nn Mai ins Zimmer gcholr haben und hoffen, daß Ms seine bedenklichen Alterserscheinungen durch eine «Mlische Kur schleunigst überwindet und nun endlich Ihdnilng in den Kalender bringt.
Fulda lauscht dem Führer.
hm. Eemeinschaftsempfang bedeutet für uns heute nicht ä daß alle hören, sondern vielmehr, d a tz iiralle u n d ü b e r a l l e S e n d e r ge s e nd et w i r d!
Sun der Führer spricht, — spricht über so grundlegende
s aktuelle Fragen der Rüstung wie gestern abend, —
«im Hören selbstver st ändlich auch ohne Anordnung
«!è Gmeinscha ft sempfangs alle Volksgenossen ihrem Fllh-
so war es gestern Abend in Fulda. Wenn man durch
»’t Straßen ging, dann konnte man bei diesem Gang durch
Ä Stadt die Rede des Führers verfolgen. Von Haus zu
Ms klang aus den geöffneten Fenstern die Stimme des
Zhiers aus den Lautsprechern. Ueberall saßen die Ful- ilMm ihre Lautsprecher, überall waren diejenigen, welche
»ich fein Radio besitzen, zu ihren Bekannten oder vor die
M gegangen, um kein Wort ihres Führers zu versäumen.
M km Adolf-Hitler-Platz standen die Menschen Kopf an IGeplauschten ihrem Führer und sahen in den Lautsprecher, ' Minten sie ihm jedes Wort vom Mund ablesen. In den L Witschaften verstummte die Unterhaltung, es gab nur I ^Lgemeines Interesse: den Lautsprecher und die Füh-
I Uhörte. . ., alles lauschte andächtig . . ., aus tau- I Nen leuchtete die Liebe zum Führer, aus viel- I Herzen schlug derselbe Glaube und derselbe Wille:
Ns unser Führer da spricht, was der Führer da grund- I M zu den Fragen der Rüstung aus dem Reichstag an ^At und sein Volk richtet, das ist auch unser Wille, das hit unseren Worten gesprochen, das ist der Ausdruck des Omen, geeinten deutschen Vaterlandes — wie im Reich, Min Fulda!
Hinein in die NSV.!
Firmenmitglieder der NS.-Volkswohlfahrt. I^ gesundes Volk ist der Garant der deutschen Zukunft!" . ö'i diesem Geiste erfüllt die NSV. als die große Wohl- Eorgmisation des Dritten Reiches ihre große und ; WortungsnoIIe Aufgabe, die ihr von unserem Führer Mutter übertragen worden ist. Gesundheitsfürsorge 2 fiNe ber Erbgesunden, Hilfswerk „Mutter und Kind", d:Mngsmerk des deutschen Volkes für alle Volksgenossen, hâ iur Arme und Bedürftige, Schadenverhütung und 'MmgsbekämPfung — das sind einige der großen 91uf=
M deren Erfüllung die NS.-Volkswohlfahrt kämpft. J «weit aber ist aufgebaut auf dem freiwilligen! Opfer uM ^rmüdlichen Einsatzbereitschaft aller Kräfte der iM Volksgemeinschaft. Groß sind die Erfolge, die
^z,elt wurden. Tausende von Müttern und Km- k ‘lll.s Kurhessen fanden Erholung und Gesundheit, e^ konnte durch die Tat der NSV. geholfen T ^ <tefe Erfolge aber verpflichten zu neuer Tat und neuem Einsatz aller Kräfte. In der Kampffront
-um die Gesundung unseres Volkes an Leib und ^" alle Deutschen stehen, denen es ernst ist mit us?erben von Volk und Reich.
I Ansatz zu früheren Bestimmungen ist es heute auch alle Firmen ihre Mitgliedschaft bei der lulle fnfl anmelden können. Deshalb ergeht an «n^BMn Firmeninhaber der Ruf:
I 'Wch^F^mit um Deutschlands Zukunft! Helft, daß das hwbe gesunde an Leib und Seele und daß eine I liiitf m^^^ud zum sicheren Garanten der deutschen Zu-
^^bet Firmenmrtglieder der NS.-Volkswohlfahrt.
Uni,».», Mittwoch, 22. Mai:
.hundert Tage.
Revolte im Zoo.
^ic Nacht der großen Liebe.
• *-0.15 Uhr: „Fahnen in Gottes Wind".
^ionx'jn Donnerstag, 23. Mai:
Hundert Tage.
jM$[,JNlcle: Revolte im Zoo.
^^ Nacht der großen Liebe.
wiiothek: 20 Uhr: Dichterabend Jakob Kneip.
3 Jahre 6 Monate Gefängnis für Hagemann wegen vollendeten und versuchten Sittlichkeitsverbrechens.
Urteil:
Wegen vollcicheten Sittlichkeitsverbrechens an Mädchen unter 14 Jahren in 5 Fällen und wegen versuchten Sittlichkeitsverbrechens in 4 Fällen, sowie wegen Vergehens der tätlichen Beleidigung in einem Fall wird der 46jährige ehemalige Rektor der Domschule in Fulda, K. Hagemann, zu einer Gesamtstrafe von 3 Jahren 6 Monaten Gefängnis und in die Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Untersuchungshaft wird auf die Strafzumessung nicht angerechnet. Der Haftbefehl bleibt bestehen.
hm. Durch einen Zufall wurde das Verfahren wegen Sittlichkeitsverbrechens gegen den ehemaligen Rektor der Domschule, Fulda, K. Hagemann ins Rollen gebracht. Durch Schwätzereien aus Kindermund und in den Kreisen der Kinder kamen Gerüchte in Umlauf und gelangten schließlich bis zu den Ohren der Eltern. Durch die damalige Untersuchung der Polizei auf Anregung der Eltern wurde ein Stein ins Rollen gebracht, der erst gestern Abend mit der Urteilsverkündung über diesen anrüchigen und unliebsamen Fall wieder zum Stillstand gebracht ist. Die Akten über den Fall Hagemann sind vorläufig geschlossen; mit einer Anfechtung des Urteils seitens des Angeklagten ist nach der Beweisaufnahme nicht zu rechnen. Die verständliche Erregung in den Kreisen der Fuldaer Bevölkerung und vor allem in den Elternkreisen wird umsomehr einer aufatmenden Beruhigung Platz machen müssen, als durch das Urteil und das nun zu erwartende Disziplinarverfahren mit der Amtsenthebung des Verurteilten der moralische und sittliche Fortbestand der Schüler der Domschule gesichert ist.
Der Prozeß war ein besonders trauriges Kapitel in der Fuldaer Schulgeschichte, weil der Angeklagte neben seinen sittlichen Verirrungen als ein pflichtbewußter und korrekter Schulleiter anerkannt werden mußte. Die Tatsache, daß er gerade als Lehrer und Erzieher der ihm anvertrauten jungen Mädchen seine Stellung zu sittlichen Verfehlungen ausgenutzt hat, fiel für das Strafmaß besonders schwer in's Gewicht. Wenn dem Angeklagten — entgegen dem Antrag des Staatsanwalts, der auf 3 Jahre 3 Monate Zuchthaus und 5 Jahr Ehrverlust plattiert hatte — dennoch vom Gericht mildernde Umstände zugebilligt wurden, so deshalb, weil der.Angeklagte nicht vorbestraft ist und ihm von Seiten seiner Vorgesetzten und Mitarbeiter ein gutes Leumundszeugnis ausgestellt wurde.
Die Verhandlung:
Während der zweitägigen Verhandlung, welche unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfand, wurden neben den Aussagen der zahlreichen Mädchen und des Lehrpersonals der Domschule ebenfalls mehrere Entlastungszeugen vernommen.
Der Angeklagte führte zu seiner Entlastung zunächst aus, daß er sich nicht schuldig bekenne. Er behauptete, die Unterredungen mit den Kindern unter vier Augen in seinem Amtszimmer oder in einem verdunkelten Photographenoder Aerztezimmer nur deshalb geführt zu haben, weil er im Rahmen des neu eingeführten rassenkundlichen Unterrichts eine Aufklärung der Kinder über geschlechtliche Dinge für notwendig gehalten habe. Irgendwelche unsittlichen Gespräche und Berührungen der Kinder bestritt H. Seine Reden und sein Verhalten hätten sich — so führte H. weiter aus — nie über das Maß des Erlaubten und pädagogisch Gerechtfertigten hinaus erstreckt.
Kinder klagen an ...
Schon die Aussagen des ersten geladenen Kindes erschüttern die Aussagen des Angeklagten auf das stärkste. Das Kind, welches verstockt und beschämt zum ersten Mal in ihrem Leben vor dem Richter steht, ist kaum in der Lage, seine Aussagen in Worte zu kleiden, die bei dem heiklen Thema in diesem Falle selbst für einen weit kelteren nur fÄtner zu finden gewesen sein dürften. Auf Anraten des Gerichts schreibt die Kleine ihre Aussagen auf, um auf diese Art wenigstens zur Klärung des Falles beizutragen.
Schon nach dieser ersten Vernehmung steht fest, daß der Angeklagte sich des Verbrechens gegen die Sittlichkeit 14jähriger Mädchen schuldig gemacht hat.
Seine Redensarten und seine Berührungen waren dazu anaetan die Reinheit dieser teilweise noch gar nicht aufgeklärten Mädchen zu gefährden
In ununterbrochener Reihenfolge wurden dann wei- tere 15 Mädchen vernommen, die übereinstimmend ziemlich dieselben Aussagen machten. Alle Kinder sind mehr oder weniger von dem Angeklagten in ihrer sittlichen Unver
dorbenheit und Reinheit in einer Weise beeinflußt worden, die schließlich zu einem Gerücht innerhalb der Schülerinnen der Domschule führte, und, die die jungen Schülerinnen gedanklich in eine gefährliche und unsittliche Sphäre lenken mußte.
Der Angeklagte berief sich im Laufe der Beweisaufnahme immer wieder auf seine eingangs gemachten Aussagen über die geschlechtliche Aufklärung der Schülerinnen auf rassenbiologischer Grundlage, vermochte jedoch die belastenden Aussagen dadurch in keinem Falle für sich günstig zu gestalten.
Die Kinder machten Uj« Aussagen teilweise sehr bestimmt
und erinnerten sich sehr genau an die damaligen Vorgänge. Zur besseren Aufklärung des Falles gab der Vorsitzende des Gerichts, Landgerichtsrat Fritz, Hanau dem Angeklagten die Erlaubnis selber mit den Kindern zu reden und sie zu fragen:
Angeklagter: Habe ich Dich nicht vielleicht nur an die Hand genommen und Dich ohne Absicht beim Nachsehen Deiner Arbeiten gestreift?
Zeugin: Nein, Herr Hagemann, Sie haben mich in den Arm genommen und mich gedrückt.
Angeklagter: Aber ich habe Dich niemals geküßt!
Zeugin (sieht den Angeklagten an und sagt ihm in's Gesicht): Doch, Herr Hagemann, Sie haben mich zwei Mal auf den Mund geküßt und mich dabei fest an sich gedrückt.
Auf verschiedenes Anraten des Gerichts, die Taktik seiner Verteidigung zu ändern, bleibt der Angeklagte trotzdem bei der völlig unglaubhaften Darstellung, daß die Phantasie der im Pubertätsalter befindlichen Kinder ihnen diese Vorstellung einsuggeriert habe.
Ueber die Wahrheitsliebe und Glaubwürdigkeit der Mädchen äußerten sich die geladenen Lehrerinnen der Domschule in fast allen Fällen günstig. Es bestand daher für das Gericht in keinem Falle die Voraussetzung für irgendwelche Zweifel in die Aussagen der Kinder.
Die von der Verteidigung geladenen Entlastungszeugen konnten von dem Angeklagten zwar das Bild eines korrekten Mannes machen, vermochten aber nicht in einem einzigen Fall die Anklage zu erschüttern.
Der Ober-Staatsanwalt
betrachtete in seiner Rede den Tatbestand als sonnenklar und bezeichnete den Angeklagten als einen Fetischisten, der — obgleich ihm sonst nichts nachzusagen sei — seiner Verirrung auf sittlichem Gebiet erlegen sei. Es sei aus der Beweisaufnahme klar und eindeutig hervorgegangen, daß der Angeklagte in allen zur Verhandlung stehenden Fällen nur und lediglich zur Befriedigung seiner Wollust gehandelt habe. Nach weiteren Ausführungen kam der Oberstaatsanwalt schließlich zu der Versagung mildernder Umstände und zu dem eingangs erwähnten Strafantrag von 3 Jahren 3 Monaten Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Francken, Fulda,
zeichnete in mehrstündigen Ausführungen ein einprägsames Bild des Angeklagten. Unter der Voraussetzung, daß die Verfehlungen des Angeklagten nicht anzuzweifeln sind, versuchte Dr. Francken das Gericht in die Seelenverfassung des Angeklagten einzufllhren und mildernde Umstände für sein Verhalten zu finden. Der Angeklagte habe wohl Fehler begangen, aber von Verbrechen im Sinne der Anklage könne nicht geredet werden. Der Angeklagte könne nicht ein bewußter Lügner sein, er könne auch nicht e i n „z w e i - tes Gesicht" Haben, dagegen sprächen die Aussagen der Mitarbeiter und der Vorgesetzten des Angeklagten. Es sei kein Grund zum Versagen mildernder Umstünde vorhanden. Menn das Gericht zu einer Verurteilung kommen würde, dann solle es den Angeklagten angemessen und entsprechend seinen Handlungen bestrafen.
In einem kurzen Schlußwort betonte dann der Angeklagte nochmals, daß sein Verhalten stets einwandfrei gewesen sei, und bat um Freispruch.
Urteilsverkündung.
Nach längerer Beratung verkündete dann die große Strafkammer Hanau die eigens zu diesem Prozeß ‘ nach Fulda gekommen war, das eingangs erwähnte Urteil von 3 Jahren 6 Monaten Gefängnis.
3n der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende darauf hin, daß derartige Verfahren gegen Jugenderzieher glücklicherweise selten vorkommen. Der Angeklagte habe sich Verstöße in grober Werfe zuschuldentommen lassen und die Sittlichkeit schwer verletzt. Die Aussagen des Angeklagten bezüglich der Vorbereitung auf den' rassenkundlichen Unterricht könnten dem Angeklagten auf keinen Fall geglaubt werden. Er habe durch sein Verhalten die Schwierigkeiten der in der Geschlechtsreife befindlichen Kinder in den Kindern selbst lebhaft aufgerollt, nicht um zu helfen, sondern nur um die Kinder für seine Zwecke gefügig zu machen. Deshalb sei er zu verurteilen gewesen. Die Frage der mildernden Umstände habe dem Gericht viel
Mitteilungen der NS.-Dienststellen.
Deutsche Arbeitsfront.
Große öffentliche Versammlung in Flieden am Mittwoch, den 22. Mai, um 20.30 Uhr, in Neuhof am Donnerstag, den 23. Mai, um 20.30 Uhr. Es sprechen Pg. Gustav Bernhardt, Gauamtsleiter der NS.- Hago, Präsident der Handwerkskammer, Kassel und Pg. Otto Schmand, Kassel.
Schaffende deutsche Volksgenossen und Volksgenossinnen! Wir erwarten restlose Beteiligung.
Kreiswalter der DAI.: Willhardt Kreisamtsleiter NS.-Hago: Werner,