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Der Urzeitmensch als Patient

Von Horst Thielau

Die Frage, welche Krankheiten den Men­schen der früheren Zeitepoche behelligt haben, wird sich schon deswegen nicht rest­los beantworten laßen, weil uns als Untersuchungsmaterial nur Knochenteile erhalten geblieben sind. Die Beurteilung der Frage wird sich also lediglich auf Krankheitserscheinungen erstrecken können, durch die auch das Knochengerüst in Mit­leidenschaft gezogen wurde.

Trotz dieser ausschließlichen Beschränkung auf das Skelett finden sich eine Reihe von auffälligen Merkmalen. Zunächst solche, die mit äußerer gewaltsamer Entwicklung zusammenhängen. Wohl das typischste Kennzeichen, dem wir begegnen, ist die er­staunlich hohe Zahl von Knochenbrüchen. Die Erklärung dafür liegt ganz nahe Der Mensch jener Zeit stand in hartem Kampf, nicht selten sah er sich ganzen Menschen­haufen gegenüber, gegen die er seine Rechte und Interessen zu verteidigen hatte. Ein weiteres, das dieses häufige Auftreten schwerer äußerer Verletzungen begünstigte, waren die Jagden auf wilde Tiere, die nur zu oft einen lebenbedrohenden Charakter hatten.

Unter diesen Umständen kann es nicht überraschen, wenn man von den Jagden oder aus den Kämpfen erschreckend schwere Verwundungen heimbrachte. Damals war der Verlauf des Ausheilungsprozesses auch fast ganz und gar vom Zufall abhängig. Das galt namentlich auch für die Ein­renkungen. Alles ging hier fast nur auf das Geratewohl. Zu häufig jedoch ließ der Zufall ganz übel im Stich. So blieben oft die schlimmsten Entstellungen und Ver­wachsungen zurück, die Gliedmaßen waren dann nur noch in beschränktem Umfange oder aber überhaupt nicht mehr gebrauchs­fähig.

Gar vieles ging aber auch auf das Konto der überaus primitiven Beschaffenheit der Waffen, mit denen man in den Kampf zog. Eine Waffe, die grauenhafte Ver­letzungen zurückließ, war das Steinbeil, und zwar insbesondere das Steinbeil der ganz frühen Epoche. Da das Steinbeil damals gänzlich unbehauen war,wuchs kein Gras mehr, wohin es traf". Erft lange später dachte man daran, die Stein­beile zu behauen, und wieder eine Zeit später fand man zur Technik, die Beile zu schleifen. Es hat auch reichlich lange ge­dauert, bis man die Beile an Holzstielen befestigte. Bis dahin ruhte direkt das Steingebilde in der Hand. Einmal die schlimme Art der Waffe und dazu noch die herkulischen Kräfte jener Menschen, da konnte es nicht ausbleiben, daß es bei sol­chen Schlägen nur wüste Knochensplit­ter gab.

Nicht minder furchtbar wütete der Stein­spitzenpfeil, so unwahrscheinlich das auch auf den ersten Blick erscheinen mag. Im allgemeinen hält man den Pfeil für eine weniger grauenvolle Waffenart. Der Pfeil der Frühzeit jedoch war bestimmt eine Ausnahme. Welche entsetzlichen Verletzun­gen durch die damaligen Pfeile verursacht wurden, das ist mit Schrecken an einer Reihe von Funden feststellbar. Die Pfeile drangen mit ihren Steinspitzen ganz tief in die Wirbelsäule oder in die Becken­knochen und wüteten hier furchtbar. Mei­stens wurde zugleich auch die ganze Rücken- und Bauchpartie aufgerißen, Verletzungen, die wohl fast regelmäßig einen tödlichen Verlauf nahmen. Immerhin ließ sich an einigen wenigen Fällen feststellen, daß am verletzten Beckenknochen auch Ausheilungs- merkmale vorhanden waren. In diesen Fällen muß also die Verwundung weniger schwer gewesen sein, oder aber es starb der Verletzte erst nach geraumer Zeit.

Von den Krankheiten im rein medizini­schen Sinne, die sich mit Erkennungsmerk­malen auf das Knochengerüst übertrugen, wären zunächst die Zahnschäden zu nennen. Den Befunden nach unterlagen die Zähne damals einer besonders starken Abnutzung, wozu nicht zuletzt auch die Tatsache bei­getragen hat, daß von den Menschen jener Epoche sogar Erde gegeßen wurde, ein Brauch, der selbst in unseren Tagen noch nicht gänzlich ausgestorben ist. So un­glaublich es sich vielleicht auch anhören mag, so gibt es doch auch heute noch Volks- stämme, die auf das Erdesien nicht völlig verzichten zu können glauben. So trifft man oeispielsweise noch im Innern Afrikas lebende Stämme, die aus bloßer Anhäng­lichkeit an eine uralte Tradition nach wie vor Erde zu sich nehmen. Anderswo wie­der ißt man hauptsächlich deshalb Erde, weil sie den Magenstopft" und das Hungergefühl länger zurückdrängt. Ebenso findet man dort Erdeeßer, wo Knappheit an gutsättigenden Lebensmitteln besteht.

Es ist auch untrügliches Material ge­funden worden, daß in jener Frühzeit be­reits die Zahnfäule bestand. Da damals

Feio^eridlte / Wahrheit und Dichtung

Düster vermummte Gestalten sitzen in der unterirdischen Höhle bei Fackelschein um den steinernen Tisch. Totenkopf und blankes Schwert bezeugen, daß hier das heimliche Gericht der Feme seines furcht­baren Richteramtes waltet. Nur mit ver­bundenen Augen dürfen Kläger, Ange­klagte und Zeugen den unheimlichen Raum betreten.

Die andächtige Menge im Theater hält an dem Glauben fest,' daß die ursprüng­lichen Femgerichte sich so abgespielt haben, wie es uns zum Beispiel en Heinrich von Kleist's SchauspielDas Kätchen von Heil­bronn" gezeigt wird. Die Sage hat es so überliefert, der Glaube des Volkes festge­halten, die Feder des Dichters oder der Pinsel des Malers so verewigt. Glaube, Sage und Phantasie haben aber das tat­sächliche historische Bild der Femgerichte verfälscht und fast vollkommen entstellt. Aus vergilbten Per­gamenten und ver­staubten Akten hat der nüchterne Ge­schichtsschreiber die wahre Feme wieder herausgeholt und ihr den geheimnisvollen Nimbus abgestreift.

Man weiß, daß die Feme ihre Gerichts­sitzungen weder in Höhlen noch Verstsk- ken, noch im Dunkel der Nächte abhielt, sondern vielmehr im Freien, möglichst auf einer freien Anhöhe, von der man einen weiten Umfrets überschauen konnte. Die Feme hatte das Recht zu richten un­mittelbar vom Kai­ser, es waren kaiser­liche Gerichte in aller Strenge des Wortes, sie übten ihr Amt nie auf eigene Faust aus.

In Westfalen hat­ten sich neben den herrschaftlichen Gau­gerichten als Bruch­stücke der alten, schon von Karl dem Gro­ßen eingesetzten Era- fengerichte, Freige- richte erhalten, in denen ein vom Stuhl- oder Ge­

richtsherren ernann­ten Freigraf mit den

Der Landgraf

zum Stuhl gehörenden Schöffen unter Königsbann richtete. Obwohl diese Fem­gerichte nurauf roter Erde" im Lande Westfalen tagten, konnte doch Jedermann im Reiche sich dort sein Recht holen, im be­sonderen, wenn er vor den Gerichten im eigenen Lande kein, Recht fand. Das war das besondere Privileg der kaiserlichen Ge­richte.

In der großen Rechtsunsicherheit im An­fangs des 14. Jahrhunderts zu Zeiten des Faustrechts, wo allein der Starke und Mächtige regierte, der Arme und Schwache ihm machtlos preisgegeben war wandten sich Alle, die in ihrem guten Rechte ge­kränkt waren, an das Freigericht in West­falen. So wurde es geradezu ein Hort aller Bedrängten, ein Schutzherd der Klei­nen wider die Gewalt der Großen und damit erlangten diese westfälischen Stuhl­gerichte eine von ihnen selbst wohl nicht geahnte Bedeutung.

Nur insofern war die Feme ein heimli­ches Gericht (Stillgericht), als in einzelnen Fällen, wo es galt über einen abwesenden Verklagten oder über einenWissenden" zu urteilen, die Oeffentlichkeit ausgeschlos­sen und alleNichtwißenden" bei Todes­strafe sich entfernen mußten.

Die Zahl der Freischöffen wuchs ins Große, da sich viele schon aus dem Grunde zu dem Amte drängten, um selbst einen gewißen Schutz vor dem Femspruche zu ge­nießen, und so soll um das Jahr 1500 herum die Zahl der Freifchöffen an 100 000 betragen haben.

Gerade diese furchtbare Macht, die die Femgerichte erlangten, wurde auch die Ur­sache ihres Verfalles und ihrer Entartung. Waren sie doch so übermütig geworden,

einer Behandlung der Zahnkaries die den Faktor ausschließen 31 Wege noch verschloßen waren, geht man man aber doch feststellen, bi in der Annahme kaum fehl, daß den Men- ------

schen der Frühepoche die Karies unerhört zugesetzt haben muß.

Lange Zeit war man gewöhnt, die Brutstätten der Tuberkulose in den unge­sunden Wohnverhältnissen der Großstädte zu suchen, wo Menschen zu häufig nur auf engstem Raum beieinanderleben. Ohne dieses Entstehungsmoment als mitwirken-

selbst Kaiser Friedrich III. vor ihren Frei­stuhl zu laden, wie überhaupt die zahlrei­chen Klagen über Willkür und Parteilich­keit des Verfahrens, sowie die leichtfertige Aufnahme von Freischöffen überhand nah­men. Einzelne Städte schufen sogar für sich und ihre Bürger das Privileg, der Ladung der Feme nicht folgen zu müßen. Auch ta­ten sich gesetzlos und mißbräuchlich einzelne Femgerichte außerhalb Westfalens, wie in Sachsen und im Odenwald, auf.

Was aber vor allem der Feme dem Un­tergang weihte,.war die Wiederbefestigung der Rechtssicherheit, der vom Kaiser gebo­tene Landfriede und die Erstarkung der Landeshoheit.

Interessant sind gewiße Einzelheiten der Femgerichte.

Alle Schöffen, es waren selbst Fürsten und Herren, die sich zu diesem Amte dräng­

tagte, sofort ausge­hangen. Blieb der Beklagte aus und das war wohl das Gewöhnlichste, so wurde, nachdem man auf ihn gewartet hatte bis die Sonne am höchsten war, sein Name viermal aufgerufen, mit sechs Eides­helfern brachte der Ankläger kniend seine Anklage vor, die rechte Hand auf das Schwert des Freigrafen gelegt.

Sein Schwur genügte, um Unwahres den Angeklagten zu überführen, und nun folgte die Verkündung des Urteils, dessen grau­sige Formel lautete:

Den beklagten Mann mit Namen nehme ich hiermit aus dem Frieden, aus den Rechten und Freiheiten, die Kaiser Karl eingesetzt und alle Fürsten, Herren, Ritter und Knechte, Freie und FreischoM beschworen haben im Lande Westfalen und werfe ihn nieder und setze ihn aus Frieden, Freiheiten und Rechten tn Ko- nigsbann und Wette in den höchsten Un­frieden und Ungnade und mache ihn un­würdig, achtlos, rechtlos, siegellos, ehrlos, friedlos und unteilhaftig allen Rechts, un verführe ihn und verfeme ihn und weih seinen Hals dem Stricke, seinen Leichnam den Tieren und Vögeln in der Luft zu ve zehren und befehle seine Seele Gott t Himmel in seine Gewalt und setze Leben und Gut ledig, sein Weib soll Wrtw , seine Kinder Waisen sein." Sodann w i der Freigraf den weidenen Strick aus Gerichte und die anwesenden .

spieen aus dem Munde, gleich als ob m den Verfemten sofort in die St uiuuer eines we- Zum Wahrzeichen, daß nicht die Hand seiner guten Zeit eines Frevlers, sondern die Feme den ' t" ten gerichtet, steckte der Schosse

. , , Eidbruch in den Baum, an dem er die Ereiu

eines Schöffen wurde furchtbar bestraft. vollzog. r

Wäre doch," heißt es in der Feme-Ord- c- W>

von Hessen hebt in seinen Landen die Femgerichte auf Lobaoh

ten, wurden von einem westfälischen Frei­grafen, der in den meisten Fällen nichts war als ein schlichter Bauersmann, durch feierlichen Eidschwur und unter geheimnis­vollem Zeremoniell verpflichtet. Kniend und entblößten Hauptes, den Zeige« und Mittelfinger der rechten Hand auf ein blo­ßes Schwert legend, gelobte der Aufzuneh­mende, daßer die heilige Feme fortan wolle helfen halten und verhehlen vor Weib und Kind, vor Vater und Mutter, vor Schwester und Bruder, vor Feuer und Wind, vor all demjenigen, was die Sonne bescheint und der Regen bedeckt, vor alle­dem, was zwischen Himmel und Erde ist, und daß er dem heiligen Stuhl, darunter er gesessen sei, alles vorbringen wolle, was in die heimliche Acht des Kaisers gehört. Es möge stärken dieses Gericht und Recht nach allen seinen 5 Sinnen und Vermögen, das Gelobte wolle festhalten, als ihm Gott helfe und sein heiliges Evangelium. Die Freischöffen erkannten sich gegenseitig an gewisien Zeichen alsWisiende". Sie be­grüßten sich beim Begegnen unter Auflegen der rechten Hand auf die linke Schulter mit der Anrede:Ich grüße Euch lieber Mann, was fanget Ihr hier an?" ..Alles Glück kehrt ein, wo Freischöffen sein", war die Antwort. Ihr Geheimzeichen war S.S.E.E. (Stock, Stein, Gras, Grein, d. h. Ast). Bei Tisch hielten sie das Messer im­mer mit der Spitze gegen sich gekehrt.

Auf diese Weise nahm der Schöffenbund ganz willkürlich den Charakter eines Ee- yeimbundes an, der in seiner guten Zeit den Wahlspruch:Gott, König und Recht" immer treu und hoch hielt. Der Eidbruck

. uU wollen, muß , . , , daß nicht einmal jene Frühzeitmenschen von der Tuberkulose verschont gewesen sind. Die Wirbelsäulen- entstellungen und sonstigen charakteristi­schen Merkmale, die man an Menschen­knochen aus damaliger Zeit fand, lassen keinerlei Zweifel, daß schon die Frühzeit­menschen an der Tuberkulose litten.

Und schließlich noch eine andere Krank­heit, die heute genau so wie damals als

nung,daß ein Freischosfe die Heimliâk-U und Losung der heimlichen Acht oder

gendetwas davon in das Gemeine brächt» oder unwisienden Leuten einige Stücke da von klein oder groß sagte, den sollen £ Freigrafen und Freischöffen greifen unve - klagt und ihn die Hände vorne zusammen­binden und ein Tuch vor seine Augen und werfen ihn auf seinen Bauch und winden ihm seine Zunge hinten aus seinem Nacken und tun ihm einen dreisträhnigen Strick um sein Hals und hängen ihn 7. Fuß höb-x als einen verfemten, verurteilten Min» tätigen Dieb!"

Das Urteil lautete aber, sobald der An­geschuldigte des Verbrechens für schuldig befunden, nie anders als auf den Tod durch den Strang. Eine Frist von 6 Wochen und 3 Tagen stand dem Vorgeladenen zu Mir der Aufenthalt des Angeschuldigten unbe­kannt, so erfolgte die Ladung durch Dier Ausfertigungen, die man an Kreuzwegen in der Richtung der vier Himmelsgegen­den, jede mit einer Königsmünze be­schwert, niederlegte.

Wurden, wie dies auch vorkam, ganze Städte vorgeladen, so wurde die Ladung Nachts an das Stadt­tor geheftet.

Erschien der Ange­klagte, leugnete aber seine Sckuld, konnte er sich durch Eidschwur mit 13 Eideshelfern von da Schuld reinigen, fr> doch konnte ihn der Kläger mit 20 Eideshelfern über­bieten. War der An­geklagte nun durch die Schöffen, es muß­ten immer minde­stens 7 zugegen sein, der Tat für schuldig befunden oder war geständig, so wurde er mit einem aus Weiden geflochtenen Strick, an dem näch­sten Baume, gewöhn­lich einer Linde oder einem Hagedorn, un­ter dem das Gericht

lästiges Uebel getragen wird: der Nheu- matismus. Die eigentümlichen krümmungen, die Wirbelknochenen s <n gen und ähnliche Symptome, dum deutlicher Form an den Skelet ' ^. ergeben den unzweideutigen > 6e, Rheumatismus. Die

(tätigen die längst vertreten Aul^ daß man es beim Rheumas $^

Haupt mit der ältesten aller Kranry erjcheinungen zu tun hat.