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Das Ergebnis des

Gau-Prüfungsausschusses

Frankfurt a. M., 3. April. Der Gau-Prüfungsausschuß für den Reichsberusswettkampf in Hessen-Nassau hat nun­mehr feine Arbeiten beenbet und als Ergebnis 512 Gau- besten festgestellt, wovon 346 auf männliche und 166 auf weibliche Teilnehmer entfallen. die nunmehr für die Tage vom 4. bis 7. April zum Gau-Ents cherdungskampf nach Frankfurt a. M. einberufen worden sind. Die Liste lautet:

männl, weibl.

Kruppe

der Kaufmanns- und Büroge­hilfen sowie Techniker (ein- schließl. 6 Kindergärtnerin­nen)

Metallarbeiter

Holzarbeiter

Friseure

Gaststätten, Hotel und Haus

Verkehrsarbeiter

Lebensmittel u. Tabakberufe

Nährstand

Druck- und Papierarbeiter

Chemiearbeiter

Stein- und Erdarbeiter

Bergleute

Lederarbeiter

Bauarbeiter

Textilarbeiter

Bekleidungsberufe

103

57

46

97

97

12

11

1

10

6

4

29

4

25

3

3

53

35

18

70

45

25

24

14

10

15

10

5

4

4

9

9

___

31

19

12

24

24

12

6

6

23

9

14

5

Die Teilnehmer werden am Donnerstagnachmittag in Frankfurt a. M. im Haus der Jugend eintreffen

Uhr und

Wovon man spricht.

Ein Urteil nach dem Empfinden des Volks Die ver­nünftigen australischen Rundfunkhörer Was fangen wir mit dem Schnurrbart an?

Es gibt wohl kaum zwei Menschen, die nicht darin völlig übereinstimmten, daß das Urteil im Prozeß gegen die Kindesmörderin Frau Jünemann auf Tod lauten mußte. Über alle Unterschiede im Bildungsgrad, in der Weltanschauung, ja auch in dcu sonstigen morali­schen Anschauungen hinweg empfindet es jeder als eine Selbstverständlichkeit, daß dies die einzig mögliche Sühne ist. Die Heiligkeit des Begriffs Mutter und der sich aus ihm ergebenden Pflichten steht für jung und alt, hoch und niedrig, Mann und Frau unverrückbar fest. Wer sich als Mutter in so unmenschlicher Weise gegen diese Pflichten vergeht wie Frau Jünemann, der hat ein ganzes Volk als Kläger gegen sich. Es ist tatsächlich die Stimme des Volkes, die aus diesem Urteil spricht, eines Volks, das sich nach langen Jahren der sittlichen Ver­wilderung und der Lösungaller Bande frommer Scheu" wieder zu den ewigen Grundlagen seines völkischen Seins zurückgefunden hat. Für dieses Ver­brechen gab es keine Entschuldigung, keinen Erklärungs­versuch, keinen Milderungsgrund. Ein Staat, dessen Richter in einem derartigen Falle vor der höchsten Strafe zurückgeschreckt wären, hätte damit bewiesen, daß das Schwert der Justiz stumpf und rostig geworden ist. Aus vordenklichen Zeiten dröhnt die Stimme des Gerichts bis in unsere Tage:Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll wieder durch Menschen vergossen werden." Hier hatte eine Mutter ihre eigenen Kinder auf eine Art und Weise zu Tode gequält, die hundertmal grausamer und scheuß­licher war, als wenn sie sie einfach abgeschlachtet hätte. Kein noch so warmherziger Menschenfreund, kein noch so spitzfindiger Advokat, kein Geistlicher und kein Gelehrter, kein hoher Beamter und kein Tagelöhner konnte hier anders entscheiden, als die Richter es taten. Kein Mann und keine Frau aus dem 60-Millionen-Volke der Deutschen hätte hier um Nachsicht oder Gnade für jenes Scheusal von Mensch bitten können, das nicht nur göttliches und menschliches Gesetz mit Füßen getreten hat, sondern sich auch vor jeder Kreatur im Walde oder auf dem Felde zutiefst schämen müßte, wenn nicht längst alles Schamgefühl in ihm erstorben wäre. Die Richter haben gesprochen, und man kann es aeraderu mit

während der Tage des Entfcherdungsbampfes in der Jugend­herberge übernachten, sowie die Mahlzeiten gemeinsam ein- nehmen. Die Betriebsführer werden die betreffenden Jun­gen und Mädchen für diese Tage beurlauben. Die nicht für die Eauentscheidung in Frage gekommenen Arbeiten werden alsbald den Wettkampfleitern zurückgegeben. Für die Gruppe der Jungkausleute, Büroangesteltte usw. findet die Prüfung Freitag und Samstag in der Arbeitsschule der Deutschen Arbeitsfront (Savignystraße 43), für alle anderen an diesen beiden Tagen im Haus der Jugend statt. Für Sonntag sind im Stadion sportliche Kämpfe geplant, die gleichfalls das größte Interesse beanspruchen. Zur Erläu­terung des Ergebnisses sei noch mitgeteilt, daß von den ört­lichen Wettkampfleitungen im ganzen Gau Hessen-Nassau

allgemein

der gute Eindruck

betont wird, den die Wettkampftage bei der Jugend, sowohl wie gans allgemein hervorgerufen haben. Aus die Leistun­gen der jungen Kameraden und Kameradinnen, die in die­sem Jahre nicht besonders erfeuten, wird später zurückge­kommen. Von allen Seiten gelobt wird das vorzügliche Zusammenarbeiten der Wettkampfleitungen mit den amt­lichen Stellen und namentlich der Lehrerschaft der Berufs­schulen, wobei die stete Bereitwilligkeit zur Mitarbeit betont wird. Großer Dank gebührt beim Abschluß natürlich den Prüfungsausschüssen und allen denen, die dazu beigetragen haben, da die Bewertung der Zehntausenden von Arbeiten und die Auswahl der Besten in verhältnismäßig so kurzer Zeit getroffen werden konnte.

Händen greifen, daß sich ein ganzes Volk zu"dicsem Richt­spruch wir ein Mann bekennt.

Die australischen Rundfunkyörer vernahmen jüngst, wie der beliebte Ansager nach Abschluß des Programms einen ingrimmigen Fluch ausstieß:Für heute sind wir mit der verdammten Bande fertig." Als vernünftige Menschen setzten sie es, wie wir lasen, bei der Direktion des Senders durch, daß dem Ansager nicht gekündigt wurde. Wir Menschen sollten nicht gleich spinnefeind aufeinander sein, wenn jemand im Glauben, er sei nn- belaufcht, seinem Unmut über uns in rauhen, aber herz­lichen Ausdrücken einmal Ausdruck verleiht. Wir selbst legen ja unsere Worte nicht immer auf die Goldwaage, wenn wir bei schlechter Laune sind und uns dabei viel­leicht gerade über Vorgesetzte oder Kollegen äußern. Manches, was sich dann vielleicht recht schlimm anhört, braucht beileibe nicht so gemeint zu sein. Der ver­nünftige Mensch tut, wenn er zufällig Zeuge dessen wird, wie sein Mitmensch auf diese Weise seinem Arger Luft macht, am besten, als ob ihm die ganze Sache Luft sei. Der australische Ansager wird derverdammten Bande" im Herzen vielleicht sogar sehr zugetan gewesen sein, und wenn nicht, wer von den vielen tausend Hörern wollte wohl so töricht sein, anzunehmen, daß ausgerechnet ihm die Beleidigung galt. Es gehört mitunter wirklich eine große Portion Torheit dazu, sich gekränkt zu fühlen. Wie oft mag sich vielleicht ein Arzt über feine Patienten, ein Schriftleiter über feine Leser, ein Schauspieler über sein Publikum, ein Kaufmann über seine Kunden, ein Wirt über seine Gäste ärgern, und wenn ihm dann das Wort verdammte Bande" entfährt, so . braucht es deswegen nicht gleich Gegenbeleidigungen, Gerichtsklagen und Kündigungen zu regnen. Daher wollen wir uns in ähnlichen Fällen ein Beispiel an den australischen Rund­funkhörern nehmen, womit aber natürlich kein Freibrief für jedwedes lästerliche Fluchen ausgestellt sein soll.

Der Schnurrbart kommt wieder. Auf dem inter­nationalen Frisierwettbewerb in Berlin konnte man bereits die neuestenModelle" bewundern. Mit Ach und Krach hatten wir uns vor Jahren den Schnurrbart ab­gewohnt, und nun, wo sich das Rad der Zeit ein ganz klein wenig gedreht hat, sollen wir wieder unser Schnur­bärtchen drehen! Sollte es wirklich zu einem Siegeszug des Schnurrbarts konynon, so wäreu die folgen kaum

auszuoenken. Am Ende dämmen ein neues mäh| Schönheitsideal heraus. Viele lyrische Gediclo^ I Liebesbriefsteller werden sich eine Auderunq lassen müssen. Mancherorts wird auch das I geübt werden. Das Auslöffeln der Suppe tvird ü-^I zur Kunst. Mancher Mann wird erst hierbei welche Suppe man ihm mit der Wiedereinfuhr,,, | Schnurrbarts eingebrockt hat und dann wohl | in dieser Stippe findet«. Ein anderer wiederum | seine Schnurrbarthaare auf dem Altar der Mode wird sich vielleicht damit trösten, daß die Suppe heiß gegessen wie gekocht wirb und das letzte 2 dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen wurde!"! nach Geschmack und Auffassung wird man diese als Freuden- oder Hiobsbotschaft empfinden' aber nicht verstehen sollte, warum man jetzt den j bart wieder einführt, der möge sich damit trösten s- I man seinerzeit auch nicht wußte, warum man ibn lich abschaffte. das ist nämlich stets bei einer

Dreifacher Raubmörder Verhaftet

Regensburg, 4.

Das furchtbare Verbrechen in Daberg bei Jutthi» hat nunmehr seine volle Aufklärung gefunden. Der der 26 Jahre alte Ludwig Weber, wurde in Merii^ Augsburg verhaftet und in das Untersuchung^, ? nis nach Augsburg eingeliefert. Er hat dort bereits umfassendes Geständnis abgelegt. Auch die Bn-! 2 Täters wurde festgenommen. Die geraubten Kühe der Verbrecher in Furth i. W. verkauft. '

In einer Pension in G a r m i s ch wurde die alte Oberschwester Katharina Peter Berlin, die dort zur Erholung weilte, tot aufoefun^ Die Ermittlungen ergaben, daß der Tod durchs st i ck e n eingetreter« ist. Die Leiche wies & äußeren Verletzungen auf. Es liegt zweifellos 1 mord vor, da der Schmuck der Toten, der au- j Brillantring, einem goldenen Ring und einer gols«! Armbanduhr bestand, nicht mehr aufgefunben wuch. | Der Tat dringend verdächtig ist ein angeblicher w ] 21. August 1916 in Kiel geborener polnischer StW j angehöriger Jesko von Szpingier, der sich unter Hinterlassung einer Mietschuld Montzd mittag in einer Kraftdroschke von Garmisch nach begeben hatte. Die Regierung bon Oberbayern Gemeinde Garmifch haben zur Ermittlung be§ Xte eine Belohnung von 600 Mark ausgesetzt.

Oberschwester Katharina Peters gehörte zu ia j ältesten Mitarbeitern des Berliner WestendkrankeuhW-, wo sie bis vor wenigen Tagen ihren Dienst aus bet > sektionsstation versah. 25 Jahre hatte sie die durch«; nicht ungefährliche Arbeit in der Infektionsabteilung va- sehen. Am 1. April wurden ihr aus Anlaß des Jubil« j durch die Stadt Berlin und die Direktion des Krank» Hauses Ehrungen zuteil. Um aber dem Ansturm iw Gratulanten zu entgehen, trat sie an ihrem Ehrentage eint Erholungsreise nach Garmisch an, die ihr schnell zuin Ki- hängnis geworden ist.

Kostbarkeiten der weltberühmten graphischen Lammlm, Albertina in Wien bringen in originalgetreuer farbige« Wiedergabe Delhagen u. Klasings Monatshefte. Im Aprilheft veröffentlicht int Rahmen eines kundigen Auf­satzes von Reg.-Rat Dr. Anton Reichel herrliche und bisher der Oeffentlichkeit unbekannt gebliebene Blätter m Rubens, Fra Angelico, Dürer, Altdorfer, Cranach, Charbi« und andern Meistern. Andre illustrierte Beiträge des auch mit Kunstbeilagen reich bedachten Heftes gelten dem- fport, der Rohrweihe, dem Kunstgewerbe. Durch den Pari von Wörlitz führt uns mit Wort und Bild Wilhelm M Scholz. Einen wertvollen Fund aus der Zeit vor M Jahren vermittelt uns Erich Vogeler: des Hettitifchen w meisters Kikkuli Lehrbuch des Pferdetrainings. Der Kl- liner Kunsthistoriker Prof. Dr. Otto Hoetzsch widmet beut 100. Geburtstag Adolf Wagners, des großen Natrom Mo­nomen, ein Gedenkblatt. Niederdeutschen Humor der Hamburger Prof. Dr. Lauffer. In eindringW Schlichtheit berichtet Hanna Krüger, was sie in zehn als Siedlersfrau im Moor erlebt hat. Neben heiteren u ernsten Novellen von Paul Gurk, Alfred Otto Stolze, nold Ulitz steht der Schluß des mit viel Beifall aufgeno- menen sonnigen RomansDorothee im Pulverlchnee Roland Betsch. M

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Bekanntmachung.

betreffend die Unterhaltung der Gräber auf den städtischen Friedhöfen.

1. Das Abdecken der Gräber ist alsbald vorzumhme« Sofern es bis zum 15. April d. Js. nicht geschehe«« . es auf Kosten der Verpflichteten durch die Frieoy waltung erfolgen. .. v

2. Die Gräber sind in einer der Würde des 6g^ entsprechenden Weise zu unterhalten. Bei .M gräbern Reihen- und Kaufgräbern ist die ganz o ^ der Grabstätten mit geeigneten Gewächsen zu " Eine teilweise Bestreuung der Grabstätte mit , gestattet. Bei mehrstelligen Kanfgräbern kann «^ der Grabstätte mit Kies bestreut werden, zedoch An­wendung von Marmor kies, Hellem oder gar verboten. -Bei den vor dem 1. Juli 1934 erteil1 migungen zur Grabmalsetzung und gärtneri]^. Mi» tung der Grabstätte wird zur Ausführung d« i ^ mung eine Uebergangszett gewährt, deren Kau konnt gegeben wird. . -ecken "°>-

3. Das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern, V die Aufstellung von Bänke«: und Stühlen bedarf Genehmigung. .. ^ber

4. Das Bestreuen der Pfade rings um die ^^^M Kies ist nicht gestattet, da die Pfade durch d« Verwaltung unterhalten werden. Bereits a i'Lm^l Kies ist bis zum 15. April d. Js. zu entfernen, i es durch die Friedhofsverwaltung geschieht. ^rièM

5. Gräber, die nicht in einer der Würde o vo entsprechenden Weise unterhalten werden, w den Vorschriften der Friedhofsordnung emge

F u ld a, den 2. April 1935. b tti^

Der Oberbürgermeister: Dr. ®^ 1

Schmeling > Hamas M