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Wiederbelebung handwerklichen Brauchtums.

Feierliche Lossprechung der Gesellen und Lehrlinge bereits in diesem Frühjahr.

Reichshaudwerksmeister Schmidt hat eine An­ordnung erlassen, nach derdie Lossprechung der Lehr­linge und ihre Einführung in die Gesellenschaft und die Lossprechung der Gesellen und ihre Einführung in die Meisterschaft in Zukunsi in besonders feierlicher Form vorgenommen werden muf;".

Schon fiii die Lossprechungen in diese m Früh­jahr wird ein bestimmtes Verfahren angeordnet. Es werden besondere, feierliche Jnnungsversammlungen veranstaltet. Meister, Lehrlinge und Gesellen und über­haupt alle Betriebsführer und Gefolgschaftsmilglieder nehmen teil. Eingeladen werden ferner die Angehörigen der loszusprechenüen Lehrlinge und Gesellen und die Berussschuloerwaltung. Der Obermeister spricht die Lehrlinge in einet besonderen Ansprache los und überreicht ihnen die Prüfungszeugnisse sowie etwaige Preise; er verpflichtet sie, handwerkliche Standesehre und Gemein­geist zu wahren und zu pflegen. Im Anschluß daran werden die geprüften Gesellen feierlich in die Meisterschaft ausgenommen.

Ihr erstes Ehrengerichtsurteil fällt die Hand­werkskammer zu Kassel über einen Hand­werksmeister des Kreises, Gelnhausen.

Schwere Bestrafung wegen Mißhandlung eines Lehrlings.

Angeklagt war ein Schreinererbesitzer, bei dem seit April 1933 ein Lehrling in der Lehre mar. Im Betrieb des An­geklagten ist außer ihm noch ein Sohn als Schreinergehilse tätig, dem der Angeklagte die Anleitung und Ausbildung des Lehrlings anvertraut hatte.

Nachdem anfänglich das Lehrverhältnis harmonisch ver­lief, trübte es sich in der Folgezeit, uird zwar auch dadurch, weil der Lehrling ständig durch Ohrfeigen und Hiebe mit Latten verprügelt wurde. Im Februar 34 gab,der Sohn des Angeklagten dem Lehrling den Auftrag, für einen Küchenschrank mit einer Handsäge Stollen auf eine be­stimmte Länge abzuschneiden. Als der Lehrling den ersten Stollen abg-eschniiten hatte, warf der Sohn des Angeklagten dem Lehrling den vierkantigen Vuchenstollen in der Größe von etwa 10 mal 10 cm aus einer Entfernung von ungefähr 2 Meter an den Kopf, so daß dieser sofort stark zu bluten begann. Der Angeklagte, der sich während des Vorfalls in der Werkstatt befand, wie auch der Sohn des Angeklag­ten sahen ruhig zu, wie der Lehrling nach der Verletzung mit dem Taschentuch das Blut zu stillen suchte. Sie küm­merten sich in keiner Weise um ihn. Als dann der Lehrling nach der Behandlung durch den Arzt die Krankenkasse auf­suchte, mußte er feststellen, daß er trotz fast einjähriger Lehr­zeit noch nicht zur Krankenversicherung angemeldet worden war.

Mit Recht hat das Ehrengericht in einem solchen Sach­verhalt eine grobe Pflichtverletzung des Angeklagten gegen den ihm anvertrauten Lehrling als vorliegend angesehen. Es handelt sich ohne Zweifel um eine besonders rohe Miß­handlung des Lehrlings, zu der noch kommt, daß der Lehr­meister in gröblicher Weise seine Pflichten als Betriebs- führer hinsichtlich der Arrmeldung zur Sozialversicherung verletzt hat.

Wenn daher das Ehrengericht dem Antrag des Kammer­präsidenten entsprechend dem angeklagten Schreinereibesitzer die Anleitungsbefugnis auf die Dauer von drei Jahren entzog und ihm die gesamten Kosten des Verfahrens auf- erlegte, so war das eine der Schwere der Verfehlung ent­sprechende Entscheidung.

Brotgeèr'eiKLvetlsrgLMg vsLLkommen gesichert.

Die letzten Erhebungen über die Getreidebeständc haben den im vorigen Herbst verschiedentlich aufgetretenen Befürchtungen zum Troy, daß die Versorgung Deutsch­lands mit Brotgetreide infolge des trockenen Sommers ge­fährdet sei, erneut klargcstelli, daß die B r o i g e 1 r e i d e - Versorgung des deutschen Volkes bis zur neuen Ernte vollkommen gesicher, ist. Es Hai sich darüber hinaus ergeben, daß zum Schluß des laufenden Getreide- wirtschaftsjahres die normalen und notwendigen Bestände an Brotgetreide für die Deckung des Bedarfs der Über­gangszeit vorhanden sein werden

Auf Grund dieser Lage ist den Getreidewirtschafts­verbänden die Möglichkeil gegeben worden, solche Bauern und Landwirte, die bisher in angemessenem Um­fange ihrer Pflicht gegenüber der Volksgemeinschaft und dem vorgeschriebenen Ablieferungssoll entsprechend Brot­getreide abgeliesert haben, von ihrer weiteren Abliefe­rungspflicht zu befreien. In solchen Fällen kann ferner dem Erzeuger gestattet werden, inländischen Roggen oder inländischen Weizen abweichend von der bis­herigen Regelung, für Zwecke der Verfütterung zu verkaufen oder zu veräußern.

Die günstige Versorgungslage mit Brotgetreide er­möglicht ferner, neben der bisher allein gestatteten Roggen- mehltype 997 eine weitere Roggenmehltype mit einer niedrigeren Ausmahlung zuzulassen.

Vieh- imb Pferdehändler! Achtung!

Auf Grund von zwischen dem Reichsfinanzministerium und dem ehemaligen Reichsverband des nationalen Vieh- Handels e. V. und dem Reichsverbaud deutscher Vieh- und Pferdehändler e. V. getroffenen Vereinbarungen konnte der Vieh- und Pferdehändler von der Umsatz- steueranzahlung und von der Führung des Umsatzsteuer- heftes befreit werden, wenn die angeführten Verbände dem Mitglied auf feiner Mitgliedskarte dies bescheinigten.

Wegen Aufgehens der Verbände in den Reichsnährstand verlieren diese Bescheinigungen mit dem 31. März dieses Jahres ihre Gültigkeit. Vieh- und Pferdehändler, die die seinerzeit vereinbarten Ver­günstigungen über den 31. Mär; 1935 in Anspruch nehmen wollen, haben die Ausstellung einer besonde­ren Ausweiskartedes Reichsnährstandes, auf der ihnen die Freistellung von der Führung eines Umsatzsteuerheftes bis 31. Dezember 1935 bescheinigt wird, bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Landes- bzw. Kreis-bauernschaft zu beantragen.

Vertagungsantrag der Regierung adgelehnt.

Die französische Kammer beschäftigte sich am Donners­tag mit einer Reihe von Gesetzesvorschlägen, deren Be­handlung sich bis zum frühen Abend ausdehnte. Obgleich der Ministerpräsident die Äbsicht hatte, das Parlament in die Ferien zu schicken, lehnte die Kammer mit 265 gegen 25m stimmen einen Vertgg^ngsantrag ab.

Der Reichswehrminister im yderschiesischen ZOWriegMer

Gieiwrtz, 29. März. Reichswehrm-uister Generaloberst von Blomberg, der im Laufe des Donnerstag vormittag außer dem Standort Oppeln auch den Standort Ohmu und Brieg besucht hatte, setzte in Begleitung des Befehlshabers des Wehrkreises Generalleutnant von Kleist und des Kommandanten von Oppeln Oberst von Kortzfleisch seine Reise durch Oberschlesien mit einer Fahrt durch die Städte des Industriegebietes fort, in deren Verlauf Beuthen und Hindenburg berührt wurden. Ueberall, wo der Mini­ster weilte und auf seiner Fahrt erkannt wurde, fanden sich zahlreiche Volksgenossen ein und begrüßten ihn auf das Herzlichste.

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Reichsminister Dr. Frick in Nürnberg.

Nürnberg. Reichsinnenminister Dr. Frick traf mit Sonderflugzeug, von Berlin kommend, auf dem Nürn­berger Flughafen ein. Zu seinem Empfang hatten sich die Persönlichkeiten der fränkischen Bewegung und ihrer Gliederungen, Vertreter der Staats- und Reichsbehörden, der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens eingefunden. Nach der Begrüßung schritt der Minister die Front der Ehrenformationen ab und ließ sich deren Führer vor­stellen. In den späten Nachmittagsstunden besichtigte er das Reichsparteitaggelände.

Dr. Ley empfängt die Madeirafahrer.

Reichsorganisationsleiter Dr. Ley traf zur Be­grüßung derKraft durch Freude"-Fahrer, die mit dem UrlauberschiffDer Deutsche" des Norddeutschen Lloyd die Erholungsreise nach Madeira unternommen hatten, am Freitag früh in Bremerhaven ein. Dr. Ley ist bekanntlich von Hamburg aus an Bord des Dampfers Der Deutsche" mit den Urlaubern nach Madeira gereist, bat dann aber auf der Rückreise von Lissabon aus die Weiterfahrt mit dem Flugzeug fortgesetzt, um rechtzeitig zur Reichstagung der Deutschen Arbeitsfront in Leipzig einzutreffen.

14 Anhänger Otto Girassers vor dem Volksgerichtshof.

Vor dem Ersten Senat des Volksgerichtshofes in Berlin wird gegen 14 Anhänger der Schwarzen Front Otto Strassers verhandelt, denen Vorbereitung zum Hoch­verrat durch Versendung von Hetzschriften in Deutschland an bestimmte Adressen vorgeworfen wird.

Einbezogen wurde das Verfahren gegen den dreißig­jährigen Heinz B ü h l o w , einen besonders aktiven Agenten Otto Strassers, der im Ium 1933 schon einmal verhaftet worden war, dann aber wieder freigelassen wurde, nachdem er sich ehrenwörtlich verpflichtet hatte, nicht mehr für die Schwarze Front zu arbeiten Bühlow hat jedoch sein Ehrenwort gebrochen und auch nachher noch Zusammenkünfte mit seinen Gesinnungs­genossen gehabt. Er soll auch nach Prag gereist sein und Otto Straffer einen erdichteten Bericht über die Verhält- niffe in Deutschland vorgelegt haben, der als Grundlage für einen Hetzartikel gegen das Detitschc Reich diente.

Gebührenerleichierungen

beim Rundfunk, der Reichsbahn und vielleicht der Reichspost.

Am 1. April treten neue Bestimmungen über die Ermäßigung und Befreiung von Rund­funkgebühren in Kraft. Der Kreis der Personen, die Gebührenbefreiung erhalten, wird auf 180 000 er­weitert. Von den Gebühren können befreit werden: Volksgenossen, die aus öffentlichen Mitteln laufend unter­stützt werden, und solche, deren Einkommen den Richtsatz der öffentlichen Fürsorge nicht übersteigt. Nichtarier er­halten keinen Gebührennachlaß. Schriftliche Anträge für die Befreiung müssen bei der zuständigen Bezirksfürsorge­stelle in der Zeit vom 1. bis 10. April eingereicht werden. Blinde, Schwerkriegsbeschädigte, durch schwere körperliche Leiden Behinderte, Kinderreiche, über 70 Jahre alte Volks­genossen, ferner solche, die aus der Dr.-Goebbcls-Geburts- tagsspende Rundfunkgeräte erhalten haben, werden be- dorzugt.

Die Reichsbahn erweitert jetzt den Begriff derkinderreichen F a m i lie", die entsprechende Fahrpreisermäßigung erhält, durch verschiedene Punkte. Bisher zählte dazu eine Familie mit mindestens vier unverheirateten Kindern unter 18 Jahren. Die Altersgrenze ist jetzt auf 21 Jahre heraufgesetzt worden. Zu dem Kreis der Berechtigten zählen jetzt auch solche Kinder, die vorübergehend vom Elternhaus abwesend sind, aber von den Eltern noch vollständig erhalten wer­den. Künftig können and) bei Beibringung einer ent­sprechenden Bescheinigung die im Ausland Wohnenden (Deutsche und Ausländer) die Familienermäßigung in Anspruch nehmen.

In einem Aufsatz in derDeutschen Postzeitung" teilt Ministerialdirektor Nagel mit, daß bei der Reichspost eine Reform des Tarifwesens in Angriff ge­nommen worden sei. Das Ziel sei, sobald es nach der wirtschaftlichen Lage möglich sei, die Tarife wieder auf den Vorkriegsstand abzusenken. Das Wesen einer staatlichen Verkebrsverwaltung bestehe nicht darin, Geld zu verdienen, sondern der gesamten Erwerbswirt­schaft und dem Volk durch günstige, der Zeitlagc ent­sprechende Tarife und Einrichtungen das Geldverdienen zu ermöglichen.

Mit Mann und Maus gesunken?

Der dichte Nebel, der in der Nacht im Ärmel­kanal herrschte, legte für Stunden die gesamte Schiff­fahrt lahm. Der deutsche 3000-Tonnen-DampferFrida Horn" rannte im dichtesten Nebel gegen den englischen KüstendampferPans y", wobei er Beschädigungen über der Wasserlinie erlitt.

Von derPansy", die keine Funkeinrichtung an Bord hat, fehlt jede Spur.

Küstenboote mußten nach stundenlangem vergeblichen Suchen wieder umkehren Es wird befürchtet, daß das Schiff mitsamt seiner Besatzung gesunken ist. Der deutsche DampferFrida Horn" mußte Dover zur Aus­besserung seiner Beschädigungen anlausem

Strenge oiohseucheupslizeMche Anorvn^..

Darmstadt, M. März. Der Re-ichsstatthalter in Landesregierung erläßt eine ausführliche 6» 2" polizeiliche Anordnung zum Schutz gegen das Verkalben (Bang-Infektion) des Rindes, die dieses Jahres in Kraft tritt und gegen deren Zuwideri,« lung die strengen Strafen des Viehseuchengesetzes Wendung gelangen. Danach wird u. a. bestimmt, W ? Auftrieb von Rindern auf Weiden, die nicht auswS mit wirtschaftseigenen Tieren besetzt werden, alle über Jahr alten weiblichen Tiere und Bullen, soweit weiblichen Tieren geweidet werden, der Blutunter zu unterwerfen sind. Der gemeinsame Weidegang non positiven und bang-negativen Tieren ist verboten, die Erkrankungen der Geburtswege aufweisen, finh 5 Auftrieb auszuschließen. Zu Zuchtviehverste^ (Zuchtviehmärkten) dürfen nur solche Tiere augeiaffen Z den, bei denen eine vorherige Blutuntersuchung jn amtlich anerkannten Anstalt negativ ausgefallen ns Personen, die in verseuchten Beständen mit der Wartung der Tiere beschäftigt sind, dürfen sich in anderer Besitzer nicht betätigen. 11

Wieder ein schweres Unglück am Vilbeler Perq Fernlastzug tötet ein Kind und beschädigt zwei $äujet _ Der Fahrer lebensgefährlich verletzt.

Bilbel, 28. März. Heute vormittag ereignete sich Vilbel ein außerordentlich schwerer Verkehrsunfall. K einem aus Richtung Frankfurt kommenden Fernlastzug Anhänger, der mit einer Säureladung aus dem Saargebiet nach Ziegenhain unterwegs war, versagte anscheinend bit Bremse, als er den Vilbeler Berg herunterfuhr. Der Fah­rer des Lastkraftzuges verlor die Herrschaft über das Fch- zeug, das in der Frankfurter Straße gegen zwei Hwei raste, die sehr stark beschädigt wurden. Ein zufällig an bei Unfallstelle stehendes zwölfjähriges Kind namens U Posselt wurde von dem Lastzug erfaßt und getötet, Ja Fahrer wurde in den Führersitz eingeklemmt und so schm, verletzt, daß er in lebensgefährlichem Zustand ins Ära* haus gebracht werden mußte. Der Beifahrer, der unmitiel- bar vor dem Anprall abgesprungen war, erlitt leidste Verletzungen. Eines der beschädigten Häuser mußte ch > sprießt werden, um es vor dem Einsturz zu bewahren

Nah und Kern.

Köln schenkt Neidenburg zwei Höckerschwäne, ft Stadt Köln, die seinerzeit die Patenschaft für das« Krieg stark zerschossene südostpreußische Städtchen tote bürg übernahm, hat seinemPatenkind" dieser Tage Mi Höckerschwäne geschenkt. Sie wurden auf dem Schloßteich, nahe der Ordensburg,stationiert".

Deutscher Freiballon nach Sowjctrußland abgetrieben In Senkowitschi, unweit von W i t e b s k, ging bei deutsche FreiballonLeipziger Messe" unter Führung des Ballonführers Stueber nieder. Der Ballon war durch den Sturm über die sowjetrussische Grenze abgetrieben worden. Die Ballonhülle wurde verpackt und wird nach Deutschland zurückbefördert werden. Die Besatzung nach Moskau gefahren, um mit Unterstützung der Bot­schaft ihre Ausreisepapiere zu erhalten und die Heimreise anzutreten.

Ein Schutzversahren gegen Senfgas? Profchor Klarenbeek, Utrecht, will ein billiges und einfaches Schutzverfahren gegen Senfgas erfunden haben, das bi^ her in der Gasschutzliteratur noch nicht besannt sei. Durch Tränken von Geweben usw. mit Glyzerin will er die be­fahr der Senfgasvergiftung erheblich vermindern können. Spalten und Öffnungen in Räumen sollen durch ein W misch von Holzleim in Gelantine mit Glyzerin gedichtei werden können.

Die kanadischen Fünflinge Mündel König Georgs. Tu berühmten Fünflinge des Ehepaares Dionne in Summ wurden mit der Verkündung des Vormnndschasisgeiey" von Ontario unter unmittelbare Staatsobhm gen Ji11J- sind damit Mündel des englischen Königs Georg geworden.

Massensturz bei einem Pferderennen. Ein außer­gewöhnlicher Unglücksfall ereignete sich bei einem bl" rennen in Sydney (Australien). Zehn Pferde ote o aufeinanderfolgten, wurden in einen Massensturz wickelt. Drei Pferde waren auf der Stelle tot uno Jockeys mußten mit schweren Verletzungen ins »rai Haus eingeliefert werden.

Gyort.

Noch drei weiiere Adier-^ekorde.

Sie Versuchsfahrten des Adler-Trumpf-Iunior^ mit Stromlinienausbau aus der Berliner Avus-Re '(| schon vier neue Rekorde erbracht hatten, führten m ro!t)j( Erfolgen. Über 4000 unb 5000 englische Meu^ ^, über 72 Stunden wurden neue i n t e r n a > > o n cL leistungen aufgestellt, die sämtlich Durckich"" manuell digkeiten von über 108 Stundenkilometer haben - ^B eindrucksvoll ist der Rekord über 5000 Meilen u!I1 ?! die Durchschnittsgeschwindiakeit des alten Rewr - ^ Stundenkilometer erhöht. Während der alte Rem | Strecke 9714 Stunde betrug, wurde er ievs -M"" Stunden aus 73 Stunden gedrückt Die RekordsaM ^ fortgesetzt Bemerkenswert ist, daß der Rekor _ eji!tf j von drei Fahrern abwechselnd gesteuert wiro, Zvlinderinnalt von 1 Liter hat |

Deutsche Kunstflugmeisterschaft am 11- und 12- ^ hc« I Termin der Deutschen Kunstflugmeisterschan. ° I Flughafen Stuttgart-Böblinaen ausgetragen n I gültig aus den tl und 12. Mai angeseyl wordev - bewerb ist für männliche und weibliche A?ettbe, ,fntnO| Europas erstes htt-Meter Hallenbad wurde in I eingeweiht Bei dem Bau, der mit einem Kosten . »^ M I 4,3 Millionen Mark errichte« wurde, wurden die ^ dB I fahrungen berücksichtigt. Eine ähnliche Kainpfi'N I nächst in München folgen. s I Auslandsstarts der deutschen ßiSbotfenau-'^ 6s- | lauds Eishockenauswahl wird nach dem «v & ^ d I laufzeit in Deutschland noch einige Male wi " I Start gehen. Am 29. und 30 März spielt sie | in Amsterdam, am 4. April folgt dann die D i Frankreich in Paris . |U<S

Neuer Weltrekord von Willie den Luden. 500 I ländische Schwimmerin Willie den Ouden hat ß. w I Kraul einen neuen Weltrekord ausgestellt. M .j gefu1 verbesserte sie den bisherigen Rekord um I Frankreichs neuer Rennwagen, | dessen Bau durch eine Sammlung bei SvoN!- | licht wurde, ist jetzt fertiggestellt worden. | «âubvohttnen 250 PS entwickeln und einejfrb wi

von 280 Stundenkilometer erreichen. Dieser ,'hZausS"" Führung von Lehoux als einziger dem Ausia dem Großen Preis von Frmckreich entgegenl