Stadt und Land
Wetierausfichten für morgen:
Wechselnd bewölkt, nicht mehr so warm, einzelne Schauer.
* S u Iba, den 2. August 1934.
Der Mssrai der Sternschnuppen.
Der A u g u st ist in seinem ersten Drittel, oft aber auch noch" bis zur Monatsmitte, durch große Stern- sch n u p P e n f ä l l e gekennzeichnet. Die astronomische Essenschaft nennt diese Sternschnuppen P e r s e i d e n , weil der Ausstrahlungspunkt der flüchtigen Sternlicht- bahnen im Sternbildc des Perseus liegt. verlängert man»
Meteorbahnen — denn um große Meteor- s ch w ä r m e handelt es sich bei den Sternschnuppen —nach rückwärts, so stößt man fast immer auf die Perscussterue.
Die Höhe, in der die Sternschnuppen sichtbar werden, ist durch wissenschaftliche Beobachtungen auf durchschnitt- lick 100 bis 150 Kilometer bestimmt worden. Die Ge- schwindigkeit der Bewegung der Sternschnuppen beträgt 'wischen 20 und 70 Kilometer. In manchen Zeiten des Jahres nehmen die Sternschliuppen jedoch außcrordent- lich an Häufigkeit zu, so daß innerhalb weniger Stunden oft viele Tausende gezählt werden können. Das ist außer im August auch im November der Fall. Die nooember- lichen Stcrnschnuppenfälle heißen Leonidcn, weil sie aus dem, Sternbilde des Löwen (Leo) kommen.
Verführt durch das Wort „Schnuppen" oder Schneuzen" der Sterne, hat inan früher einmal die Sternschnuppen tatsächlich als eine abgesonderte Unreinigkeit der Sterne angesehen. Wo eine Sternschnuppe niedergefallen zu sein schien, fand man’ nicht sollen eine gallertartige Flechte oder eine schwarzgraue, klebrige Masse, und das hielt man dann für das Er- gebnis des Schneuzens der Sterne. Nach einer alten Sage beginnt das Schicksal, die „Spinnerin", den Faden jedes Menschenkindes, das geboren wird, am Himmel zu spinnen, und jeder Faden endet in einem Stern. Naht nun der Tod des Menschen, so reißt der gesponnene Faden, und der Stern fällt, bleich und bleicher werdend, nieder. Es ist eine Sage, die an die Schicksalsgöttinnen der alten Griechen, die Parzen, die den Lebensfaden des Menschen spinnen und dann entzweischneiden, erinnert.
Im übrigen aber können, wie jeder weiß, Sternschnuppen sehr erfreulich wirken: W ü n f ch e , die man ausspricht oder auch nur denkt, wenn „ein Stern vom Himmel fällt", sollen meist in Erfüllung gehen!
Nationalsozialistischer Lehrerbund.
Infolge des Ablebens des Herrn Reichspräsidenten Eeneralfeldmarschall von Hindenburg sind Zweifel aufgetaucht, ob die für bk: Zeit vom 3. bis 5. August festgesetzte Reichstag des NSLB. in Frankfurt a. M. stattfinden wird.
Die Organisationsleitung der Reichstagung des NSLB. gibt bekannt, daß die Reichstagung, die Arbeitstagung ist, dem Ernst der Volkstrauer entsprechend im wesentlichen programmgemäß durchgeführt wird.
Für den Kreis bleibt es bei den wesentlichen Anordnungen. Der Kreisamtsletter.
Reichsnährstand.
Absatzregelung für Frühkartoffeln.
Für die Zeit vom 31. Juli d. J. bis auf weiteres gelten im Gebiet der Landesbauernschaft Hessen-Nassau für den Absatz von Frühkartoffeln folgende Preise, die nicht unterschritten werden dürfen:
a) für geschlossene Anbaugebiete bei Abgabe der Vezirks- verttiebsstelle an die Verteiler
1. Größe ...............4,20 RM.
M für nicht geschlossene Anbaugebiete bei Abgabe durch den Erzeuger an die zugelassenen Verteiler
1. Größe ...............3,84 RM.
Die genannten Preise gelten für 50 kg ausschließlich Sack.
Durch Anordnung des Reichsbeauftragten für die Regelung des Absatzes von Frühkartoffeln ist die Absatzbewirtschaftung der Kartoffeln vorläufig bis zum 15. August verlängert worden.
Der Aufkauf von Kartoffeln hat weiterhin sowohl in den geschlossenen wie in den nicht geschlossenen Anbauge- ueteu nach den Vorschriften des Reichsnährstandes zu er-
Der Gebietsbeauftragte für Hessen-Nassau.
Vorsicht beim Kauf einer Leihbücherei.
i„i ^" ietzter Zeit mehren sich die Fülle, wo durch Zeitungs- N^te und durch Jmmobilienhündler Leihbüchereien zum "Maaten werden. Die Geschäftsstelle Frankfurt am Fachschaft Leihbücherei teilt dazu mit, daß Vorsicht dabei geboten ist. Bei den zum Verkauf Kn v1 Geschäften handelt es sich meistens um solche, «ne v r polizeiliche Schließung droht, und die noch rasch ionih Kln Grunde verkauft werden sollen. Es wird be- einp^o - rauf aufmerksam gemacht, daß von den Inhabern für!- i 'Bücherei unbedingt der Nachweis der Eignung , Veruf gebracht werden muß, da nur der in jeder ma r - einwandfreie Volksgenosse Vermittler von Kultur- r'" kann. Es ist daher in jedem Falle notwendig, sich einer Leihbücherei bei der Geschäftsstelle der '"^ft Leihbücherei: Bezirksobmann Paul Röder, Frank- Hohenzollernstraße 4—S, zu erkundigen. Diese <1 ist umso notwendiger, als nur dadurch verhütet kann, daß Mitmenschen ihre letzten Ersparnisse ver- wolltei "'^ 'C ^entlich zum Erwerb einer Existenz anlegen
Berufserziehungsaufgabe der Deutschen Angestelltenschaft.
In diesen Tagen sind die Richtlinien für die Berufs- erziehungsarbeit 1934/35, herausgegeben von den Berufsgemeinschaften der D.-A., erschienen. Diese Richtlinien sind das Ergebnis sehr eingehender Vorbereitungen im Hauptamt für Verufserziehung. Sie bieten geradezu eine Fundgrube von Anregungen für die schöpferische Ausgestaltung der Erwachjenenschulungs- und -berufserziehungs- arbeit in allen Ortsgruppen der Berufsgemeinschaften. Die Richtlinien enthalten zunächst allgemeine Anweisungen für alle Berufsgemeinschaften, die mit dem ganz besonderen Hinweis auf die Notwendigkeit der Gemeinschaftsarbeit schließen. Im Anschluß daran werden für die Berufserziehung der verschiedenen Berufsgemeinschaften, der Kaufleute, der Techniker, der Werkmeister, der Büro- und Behörden-Angestellten, der Aerzte und Apotheker, der Land- und Forstangestellten, der Seeleute und weiblichen Angestellte richtunggebende Anweisungen und Vorschläge für die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Schulungsarbeit gegeben. Eingestreut sind eine ganze Reihe von Hinweisen auf die Hamburger Kaufmannsschule, die Hamburger Außenhandelsschule, die Studien- und Lehrfahrten, die Auslandsschulen in London, Paris, Barcelona usw. — In seinem Vorwort betonte der Leiter des Hauptamtes für Berufserziehung, Pg. Otto Schneider, daß die Berufserziehungsarbeit mit eine Waffe sei im Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit und fordert deshalb alle Ve- rufskameraden auf, sich in die Kampffront mit einzureihen, um so in der Erfüllung der Pflicht, zu der der Führer aufgerufen habe, Dienst an der Nation zu leisten. Wie aus vielen Zuschriften zu ersehen ist, werden die Richtlinien von den berufs- und ehrenamtlichen Mitarbeitern für Berufserziehung schon sehnlichst erwartet. Die nun herausgekommenen Richtilinien werden bei richtiger Auswertung und Anwendung zweifellos zu einem ganz beachtlichen Erfolg in der Berufserziehungsarbeit des Winterhalbjahres 1934/35 führen.
Otto Goebel 72 Jahre.
Am 3. August feiert Herr Bankdirektor i. R. Otto Goebel, Stadtältester der Stadt Fulda, seinen 72. Geburtstag. Viele Jahrzehnte wirkte er mit führend im öffentlichen Leben seiner Vaterstadt. Neben seinen Aufgaben im wirtschaftlichen Leben als selbständiger Bankier und später als Direktor der Commerz- und Privatbank galt feine Arbeit vor allem kommunalen Fragen. Bereits 1890 trat er in den Bürgerausschuß der Stadt Fulda und wirkte dort wie auch in dem späteren Magistrat eine lange Reihe von Jahren zum Wohle seiner Vaterstadt. Als er aus Gesundheitsrücksichten seine städtischen Aemter niederlegte, wurde er zum Stadtältesten der Stadt Fulda ernannt.
Feld- und Eartendiebstähle.
In letzter Zeit mehren sich die Anzeigen über Futter- unb Cemüsediebstähle, sowie Beschädigungen der Felder- und Gartenanlagen. Zweifellos ist ein Teil dieses Feldfrevels auf die in diesem Sommer so außergewöhnlich lang anhaltende Trockenheit und dem damit verbundenen Grün- futtermangel zurückzuführen. Diese Tatsache sollte jedoch keinem Tierhalter Veranlassung geben, Futter auf fremden Grundstücken zu entwenden oder sein Vieh dort weiden zu lassen. In einigen Fällen wurde sogar festgestellt, daß Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder zum Futterdiebstahl ausgeschickt und hierzu. angehalten haben. Hiervon wurden sogar ärmere Leute und erwerbslose Volksgenossen, die mit vieler Mühe und Sorgfalt ihre Gärten pflegen, betroffen. Noch im Wachstum befindliche Gemüsepflanzen und Kartoffelstrüucher wurden wahllos heraus- gerisisn und mitgenommen oder umhergestreut. Nach § 3 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 21. 1. 1926 sind die Eltern und Erziehungsberechtigte für jeden von ihren minderjährigen Kindern oder Pflegebefohlenen angerichteten Schaden haftbar. Außerdem wird nach § 361 Ziffer 9 RStGV. mit Haft bestraft, wer Kinder oder andere unter seiner Gewalt stehenden Personen, welche seiner Aufsicht untergeben sind und zu seiner Hausgenossenschaft gehören, von der Begehung strafbarer Verletzungen der Gesetze zum Schutze der Forsten und der Feldfrüchte abzuhalten unterläßt. Im eigensten Interesse mögen daher Eltern und Erziehungsberechtigte dafür sorgen, daß die Kinder sich von fremden Grundstücken fernhalten. — Zur wirksamen Bekämpfung dieser Auswüchse hat die Ortspolizeibehörde Fulda einen ausreichenden Feldschutz durch SA.-Angehörige eingerichtet, der die Aufgabe hat, jeden Futterdiebstahl und jede Feldbeschädigung zur Anzeige zu bringen, damit die Uebeltäter zur Rechenschaft gezogen werden können. Eine ganze Reihe Zuwiderhandlungen sind bereits feftgestellt und zur Anzeige gebracht worden. Die Betroffenen haben licht mir empfindliche Strafen seitens der Behörde zu erwarten, sie können vielmehr auch, wie oben bereits erwähnt, yim Schadenersatz herangezogen werden. Weiter entspricht es durchaus dem natürlichen Volksempfinden, wenn die Namen solcher Volksschädlinge künftig in den Tageszeitungen bekannt gemacht und öffentlich gebrandmarkt werden.
Wichtig für Kleinrentner.
Am Samstag, den 4. August wird die Kleinrentner; Unterstützung für den Monat August 1934 an die hilfsbedürftigen Kleinrentner der Stadt Fulda gezahlt. Ausgabezeit: 8.30 bis 11 Uhr.
Fuldaer Viehmarkt.
Auf dem heute hier abgehaltenen Viehmarkt waren 306 Stück aufgetrieben. Es kosteten das Stück: Frischmelkende Kühe 200—250 Mark, Kühe 2. Qualität 150—180 Mark. Kühe 3. Qualität 80 -120 Mark, hochtragende Rinder 160 bis 180 Mark, k—1jährige Rinder 120—140 Mark, Jungrinder 50—80 Mark, Ochsen 200—240 Mark, Fahrstiere 160—180 Mark, 1 ^jährige Stiere 100—140 Mark, Jungstiere 50—80 Mark, Kälber das Pfund Lebendgewicht 20 bis 25 Pfennig. Der nächste Viehmarkt findet am 23.
August 1934 statt. ___________________________
Kassel, 1. August. (Einberufung des Landeskirchentags K u r h e s s e n - W a l d e ck.j Der Landeskirchenlag der Landeskirche von Kurhessen-Waldeck ist auf Donnerstag nachmittag einberufen worden. Einziger Punkt der Tagesordnung ist die Umbildung der Landesiynode. Die neu zu bildende Landessynode besteht aus dem Landes- bischof als Präsidenten, 18 Mitgliedern, von denen 12 durch den bisherigen Landeskirchentag zu wählen, die restlichen 6 durch den Landesbischof zu ernennen sind, und einem Vertreter der theologischen Fakultät der Universität Marburg. Die Hälfte der Mitglieder der neuen Landessynode müssen Laien sein. Kommt eine Wahl in einmaliger Sitzung durch den bisherigen Landeskirchentag nicht zustande, so ernennt der Landesbischof sämtliche Mitglieder der neuen Landes- synode.
Kassel, 1. August. (EinErbgesundheits-Ober- gericht in Kassel.) Von den neugebildeten 205 Erb- gesundheitsgerichten und 31 Erbgesundheits-Obergerichten in Deutschland entfallen auf den Oberlandesgerichtsbezirk Kassel drei Erbgesundheitsgerichte, und zwar in den Städten Hanau, Kassel und Marburg. Diese drei Erbgesundheitsgerichte haben als Berufungsinstanz das Erbgesundheits-Obergericht Kastel erhalten. Insgesamt unterstehen dem Erbgesundheitsgericht Kassel 29 Amtsgerichtsbezirke, während das Erbgesundheits-Obergericht für die 63 Amts- gerichtsbezirke der drei Erbgesundheitsgerichte zuständig ist.
Frankfurt a. M., 1. August. (Angehörigegesuch t.) Die Angehörigen des am 19. Oktober 1916 gefallenen Musketiers Leonhard Beck, Res.Jnf.Regt. 75, 5. Kompagnie, werden aufgefordert, ihre Anschrift der Ortsgruppe Frankfurt a. M. des Volksbundes Teutsche Kriegsgräberfürsorge mitzuteilen, damit ihnen die Nachricht von der Auffindung der Ruhestätte des Gefallenen zugestellt werden kann.
Frankfurt a. M., 31. Juli. (Freiheitsstrafe für Nichtabführung von Ortskrankenkassengebühren.) Wegen Vergehens gegen die Reichsver- sicherungsordstung erkannte der Einzelrichter gegen einen Unternehmer, der hier ansässig und Ausländer ist, auf zwei Wochen Gefängnis. Der Angeklagte hatte fällige Beiträge in Höhe von 182 RM. an die Ortskrankenkasse nicht abgeführt. Er bemühte sich vor Gericht, sein Verhalten dadurch zu entschuldigen, daß er angab, er habe als Ausländer die gesetzliche Bestimmung nicht gekannt. Im Urteil wurde ihm aber entgegen gehalten, daß er als Fremder sich nicht hierauf berufen könne. Gerade als Ausländer habe er sich nach den Gesetzen seines Gastlandes zu richten und müsse sich deshalb über sie orientieren. Versicherungsvergehen in heutiger Zeit müssen streng bestraft werden, denn die Kassen hätten es heute sehr viel schwieriger als vor ein paar Jahren. Mit einer Geldstrafe lasse sich hier der Strafzweck nicht erreichen. Der Angeklagte erhalte aber Bewährungsfrist und wenn er sich zwei Jahre gut führe und der Kaste den Betrag gezahlt habe, so werde ihm die Strafe erlasten.
Offenbach, 1. August. (Ein Offenbacher Polizeikommissar wegen Verdachts schwerer Verfehlungen verhaftet.) Von der Prestestelle der Offenbacher Polizeidirektion wird mitgeteilt: Polizeidirektor Dr. Kaeß hat den Polizeikommistar bei der Polizeidirektion Offenbach Jäger mit sofortiger Wirkung vom Dienst beurlaubt und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ihn beantragt. Gegen den beurlaubten Kommissar sind schwere Vorwürfe erhoben worden, die, wenn sie sich bestätigen, einen Verstoß gegen die Pflichten eines Beamten, aber auch grobe Verfehlungen gegen den Geist der nationalsozialistischen Bewegung bedeuten. Kommissar' Jäger wurde sofort in Haft genommen. Ferner wurde vom Polizeidirektor noch ein Angestellter bei der Polizeidirektion sofort beurlaubt, weil er einen vom Polizeikommistar Jäger erteilten Auftrag dem Polizeidirektor verheimlicht hatte. Der Polizeidirektor hat mit Rücksicht auf diesen Vorgang seinen Erholungsurlaub unterbrochen.
Falkenstein, 31. Juli. (Zweimal Drillinge in e i n e m T a u n u s o r t.) In dem Taunusort Falkenstein gibt es zweimal Drillingskinder, „echte" sowohl wie „unechte". Die „echten" sind die drei 21jährigen Brüder Fritz, Hans und Paul H. die eine große Aehnlichkeit miteinander haben, daß immer Verwechselungen vorkommen. Bei den „unechten" Drillingen handelt es sich um die drei jüngsten Kinder der sechsköpfigen Lehrersfamilie; zwei der etwa 4jährigen Drillinge sind Knaben, die trotz Aehnlichkeit von einander zu unterscheiden sind, das dritte Drillingskind ist ein Mädchen. Im benachbarten Kronberg sind übrigens in den letzten Wochen dreimal Fälle von Zwillingsgeburten vorgekommen.
Rüsselsheim a. M., 31. Juli. (Verhindertes Duel l.) Mit einer noch nicht geklärten Angelegenheit beschäftigt sich zur Zeit die Polizei in Rüsselsheim. An Freitag abend wurde sie benachrichtigt, daß in der Nähe der Schießstände ein Duell stattfinden solle. Die Beamten, die an die angegebene Stelle entsandt wurden, fanden dort sieben Personen vor. Sie konnten gerade in dem Augenblick eingreifen, als die Duellanten mit scharf geladenen Pistolen in der Hand die Distanz abschritten. Die Beteiligten, sämtlich jugendliche Arbeiter, wurden vorläufig festgenommen, die Schußwaffen und die Munition beschlagnahmt. —■ Die polizeiliche Untersuchung wird die Hintergründe dieser Angelegenheit zu klären haben.
Dieburg, 1. August. (Schweres Autounglück bei Dieburg. — Zwei Darmstädter Studenten getötet.) Heute morgen zwischen 8 und 9 Uhr verunglückte auf dem sogen. Mainzer Berg beim Bildstock ein mit drei Studenten besetztes Auto, das von Darmstadt kam und auf dem Weg nach Lengenfeld (Vogtland), der Heimat der Studenten, war. Durch den Regen war die Straße schlüpfrig geworden, das Auto kam dadurch ins Schleudern und überschlug sich. Von den drei nsasscn kamen zwei unter das Auto zu ligeen. Sie erlitten so schwere Verletzungen, daß sie alsbald verstarben. Der dritte Student, der Bruder eines der Toten, trug nur leichtere Verletzungen davon. Die Beamten des Landeskriminalamts Darmstadt waren alsbald zur Stelle, nahmen den Tatbestand auf und brachten die Toten nach Darmstadt. Das Auto mußte abgeschleppt werden.
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