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Zulöaer Anzeiger

«_,^int jeden Werktag. Wochenbrilage:Der Komüag". ^ Bezugspreis: monatlich 1,70 ^iM. lei Lreferungsbehinderung durchsHöhere Ge- bestehen keine Ansprüche. Verlag Friedrich ^renklau, Fulda, Königstrahe 42. Roiations- Friedrich E^renklau Lautrrdach/H. Haupt- schriftlener: Friedr. Ehrenilau, Fulda, Königstr. 42.

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zulöa- und Haunetal e ZulSaer Kreisbla«

Redaktion und GefthAstsstrtts: Ksnigstraße 42 §rrnfprech-^nf<k>lutz Nr. 2484

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Ar. 178 1934

Fulda, Donnerstag, 2. August

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11. Jahrgang

KSSE^

früh 9 Uhr in die Ewigkeit eingegangen

Volk in Trauer!

Reichspräsident von Hindenburg

des Eencralfeldmarschalls

Eine der letzten Aufnahmen

Das deutsche Volk wird ausgesorvert,

II.

Veranstaltungen

und

Kei.

sich der schlichen.

Am heutigen Tage und am Tage der Beisetzung fallen sämtliche 3f»

Das deutsche Volk gedenkt in dieser Zeit des großen Toten mit besonderer

Gliederungen (PO SA^ SS., Arbeitsfront und Arbeitsdienst) 14tägige Trauer an.

Während dieser Trauerzeit ist

sentliche aus.

Dankbarkeit und Verehrung und bringt dies in würdiger Form im öf­fentlichen und privaten Leben zum Ausdruck.

Trauerbeflaggung anzu-

minister für Volksausklärung Propaganda folgendes:

r.

Sämtliche Dicnftgebäudc des

Reichspräsident von Hindenburg 1-

Neudeck, den 2. August. Reichspräsident Generalfeldmarschall von Hindenburg ist heute

Berlin, 2. Aug. (Funkmeldung.) Donnerstag früh 9.25 Uhr unterbrachen mit einem Schlage sämtliche deutschen Sender ihre Darbietungen. Zu die­sem Augenblick ist die Trauerbotschaft aus Neudeck in Berlin eingetroffen, daß der Reichspräsident Seneralfeld- marschall Paul von Beneckendorff und Hindenburg verschieden ist. Alle Sen. der schalten sich auf die Reichshaupt­stadt um. Dau« gibt Reichsminister Dr. Goebbels dem deutschen Volk die Trauerbotschaft bekannt. Die Sender schweigen. Deutschland und mit ihm die ganze Welt haben von dem er­schütternden Ereignis Kenntnis ge­nommen, besten Eintreten seit Diens­tag früh mit wachsender Besorgnis be­fürchtet wurde. Nach einer halbstün­digen Funkstille erfolgte durch Reichs­minister Dr. Goebbels die Bekannt­gabe der ersten aus diesem Anlah erforderlichen gesetzlichen Mahnahme» und Anordnung eines Gesetzes über das Staats­oberhaupt des Deutschen Reiches, nach dem das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichs­kanzlers vereinigt wird. Des weiteren Gesetz über das Staatsbe­gräbnis für den dahingeschiedenen Reichspräsidenten, eine» Erlasses des Reichswehrminister» über dir 14« tägige Trauer für sämtliche Offiziere der Wehrmacht, eines Erlöstes des Reichsministers des Innern und des Reichsministers für Volksausklärung und Propaganda über eine 14 - tägigc Bollstrauer, eines weiteren Erlasses des Stellver­treters de» Führers über eine 14 - tägige Trauer aller Partei- gliederungen sowie eines Auf­rufes des Reichswehrmini- fters, des Generalobersten v. Blom­berg an die Wehrmacht. Die Bekannt­gabe der Trauerbotschaft schlicht mit dem LiedIch hatt' einen Kameraden".

Trauererlatz der Reichs­regierung.

Berlin, 2. Aug. (Funkmeldung.) Aus Anlah des Ablebens des Reichs­präsidenten und Eencralfeldmarschalls von Hindenburg bestimmen der Reichs­minister des Innern und der Reichs-

ches, der Länder, der Gemeinden sowie die Gebäude der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Schulen seihen sofort und an allen Tagen bis zum Vcisetzungstage einschl. die Flaggen aus Halbmast.

II1.

Die Kirchenbehörden beider Kon­fessionen ordnen bis zum Beisetzungs­tage einschl. sämtlich ein einstündiges Trauergeläut in der Zeit von 89 Uhr abends an.

IV.

Während einer Volkstrauer von 14 Tagen vom heutigen Tag ab gerechnet legen die Beamten des Reichs, der Länder und Gemeinden am linken Arm Trauerflor an.

VI.

Am Beisetzungstagc steht zu einer noch näher anzugebenden Zeit der Ver­kehr eine Minute still. In den Be­trieben ruht gleichzeitig die Arbeit.

VII.

Der deutsche Rundfunk wird mit allen seinen Sendern der Staats- und Volkotrauer in seinem Programm ent­sprechend Rechnung tragen.

14 tägige Trauer für alle Parteigliederungen.

Berlin, 2. Aug. (Funkmeldung.) Aus Anlah des Ablebens des Herrn Reichspräsidenten ordnet der Stellver­treter des Führers, Rudolf Heh, für

die gesamte Partei in allen ihren

SZ-, eine

zum

Dienstanzug Trauerflor über der Arm­binde zu tragen.

Bis zum Tag der Beisetzung einschl. wird von den Verbänden kein Spiel gerührt. Die Dienstgebäude der Partei stehen bis zum Beisetzungstag einschl. unter Trauerbeflaggung.

Gesetz über das Staats­begräbnis für den Reichspräsidenten Generalfeldmarschall von Hindenburg.

Berlin, 2. Aug. (Funkmeldung.) Das Reichskabinett hat das folgend« Gesetz über das Staatsbegräbnis für den Reichspräsidenten Generalfeldmar- fchall von Hindenburg beschlossen:

§ 1.

Dem dahingeschiedcncn Reichspräsi­denten Generalfeldmarschall von Hin­denburg bereitet das deutsche Volk ein Staatsbegräbnis.

§ 2.

Mit der Durchführung des Staats­begräbnisses werden die zuständigen Minister beauftragt.

Anordnung des Reichswehrministers

Berlin, 2. Aug. (Funkmeldung.)

Zum Zeichen der Trauer vom Hin- scheiden des obersten Befehlshabers der Wehrmacht, Generalfeldmarschall von Hindenburg, ordnet der Reichs- wchrministcr an:

1. Sämtliche Offiziere und Beamte im Osfiziersrang der Wehrmacht legen zur Uniform auf 14 Tage Trauer an (Trauerflor um den linken Arm).

Beim 2. Preuhischen Infanterie­regiment. beim 9. Preuhischen Infan­terieregiment, beim 16. Infanterie­regiment dauert diese Trauer vier Wochen; erster Tag der Trauer ist der 2. August.

2. Bis zum Tage der Beisetzung ein« schliehlich werden die Flaggen auf den militärischen Dienstgebäuden in allen Standorten und auf den Schiffen der Reichsmarine Halbstock gesetzt und von den Truppen kein Spiel gerührt (Aus­nahme; Alarm und Feueralarm).

3. Alle fglutfähigen Schiffe und Salutbatterien fchietzcn am 3. August und am Beisetzungstag von der Mor- genflaggenparadc an (8 Uhr) je 21 Schuh Trauersalut.

4. Die Ehrenwache in Neudeck stellt Infanterieregiment Nr. 3 (Befehl ist unmittelbar ergangen). Die Toten­wache im Trauerhause ist durch Offi­ziere nach näherer Anordnung durch Wehrkreiskommando I zu stellen.