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!F®.S S*ä ^ Tageblatt für Rhön und Vogelsberg ffiBSte Möa- un- haunetal.Zulöaer Kreisbla« schriftlecker. Friedr. Ehrenklau, Fulda, Königstr. 42. Redaktion UN- Geschäftsstelle: Köntastraße 42 * Lernfprech-Mjchluß Nr. 2-84
Nr. 150 — 1934
Fulda, Samstag, 30. Juni
11. Jahrgang
Schwerer Vertragsbruch.
Schon die zweite Absetzung
des Alemelpräsidenten!
Werden die Garantiemächte ihre Pflicht tun?
Am gleichen Tage, an dem das deutsche Volk 'in stummer Trauer der 15. Wiederkehr der Unterzeichnung des Versailler Diktates gedachte, hat die litauische Regierung es durch einen eklatanten Bruch des Memelstaiuts fertiggebracht, den Präsidenten der autonomen Mcmcl- regierung, Dr. Schreiber, unter einem mehr als fadenscheinigen Vorwand kurzerhand abzusetzen. Diese unerhörte Herausforderung gegenüber Deutschland wiegt um so schwerer, als Litauen diesen allem Völkerrecht hohn- sprechenden Rechtsbruch nun schon zum zweiten Male innerhalb von zweieinhalb Jahren begangen hat.
Im Januar 1932 brach Litauen einen innereuropäischen Konflikt vom Zaun, indem es den damaligen Ches der Memelregierung, den Präsidenten Dr. Böttcher, unter dem Vorwand absetzte, er habe mit dem Reich „gegen Litauen konspiriert", indem er zu Verhandlungen nach Berlin gefahren sei. Bekanntlich hatte Dr. Böttcher in Berlin nichts anderes getan, als sich für die wirtschaftlichen Interessen des seiner Führung anvertrauten Mcmellandes bei der damaligen Reichsregierung einzusetzen, insbesondere für den Absatz von memelländischem Vieh in Deutschland. Die
stürmische Entrüstung, die damals durch ganz Deutschland ging, veranlaßte schließlich die Garantiemächte des Memelstatuts — E n g - land, Frankreich und Italien (Japan erklärte sich wegen des mandschurischen Feldzuges uninteressiert) — einzug reisen und Litauen auf die schwere Verletzung des Memelstaiuts in ernster Form aufmerksam zu machen.
Das Memelstatut besagt völlig eindeutig, daß der litauische Gouverneur zwar den Präsidenten des vom Memelländischen Landtag gewählten Präsidenten formell ernennen, also bestätigen, nicht aber ihn absetzen kann. Der Präsident bleibt laut Artikel 17 so lange im Amt, wie er das Vertrauen des Landtages genießt. Im Memcllündischen Landtag aber sitzen außer fünf Litauern 24 Deutsche, die weder damals noch heute irgendeinen Anlaß gehabt hätten, dem von ihnen selbst gewählten Präsidenten das Vertrauen zu entziehen.
Litauen hat also wieder einmal ein neues Beispiel in der langen Kette jener Tatsachen geliefert, bei denen aus Grund des durch Versailles geschaffenen Zustandes in Europa Gewalt einfach vor Recht geht. Das Haager Schiedsgericht hat denn auch, entsprechend seiner starl französisch beeinflußten Zusammensetzung, damals die Absetzung Dr. Böttchers gegen die Stimmen der Neutralen als „Recht" bestehend erklärt und damit die Erbitterung über den litauischen Rechtsbruch nur noch verschärft. Angesichts der Erregung im Memellande und in Deutschland wagte Litauen damals aber dann doch noch nicht, die Ernennung eines litauischen Präsidenten endgültig durchzusetzen. Nach einem kurzen, an Mißhelligkeiten reichen Provisorium mit der Ernennung eines großlitauischen Lehrers mußte Litauen dann die Neuwahl eines einheimischen, also deutschen Präsidenten ordnungsgemäß zulasten.
Seitdem aber hat Litauen nicht aufgehört, seinen Plan zu verfolgen. Präsident Dr. Schreiber wußte sehr wohl, welchen Schwierigkeiten er sich gegenübersehen würde; nnd schon aus diesem Grunde hat er in seiner Amtsführung den größten Wert auf
streng loyales Verhalten
gelegt. Schon seit Beginn dieses Jahres aber häuften sich die litauischen Schikanen und Rechtsbrüche — Einführung der litauischen Gerichtsbarkeit, das speziell gegen Memel erlassene „Staatsschutzgesetz" vom 8. Februar d. I., die Massenentlassungen deutscher Beamter und Lehrer, die Massenverweigerungen der Arbeitsbewilligung an Deutsche usw. — derart, daß die Memeldeulschen mit einem offenen Gewaltstreich der litauischen Regierung zu rechnen begannen. Die Leidensgeschichte des Memeliandes dauert schon so lange an, wie es seit dem litauischen Gewaltakt der Besetzung den Machthabern Kownos ausgeliefert ist; „S e l b st b e st i m m u n g der V ö l k e r" nennt man das in der verlogenen Dialektik Genfs! Die Erinnerung aber an die Tatsache, daß das Memelland formell
unter dem Protektorat des „Völkerbundes" steht, hat angesichts der Unfähigkeit bzw. Böswilligkeit dieser französisch dirigierten Institution nur noch den bitteren Wert einer blutigen Ironie. ,
Zweifellos hat es die litauische Regierung auch dres- nial wieder so gemacht wie im Januar 1932: Die gab da- nials den radikalen Forderungen des berüchtigten Gouverneurs Merkhs mit dem Vorbehalt nach, daß er abtreten wüsse, wenn seine Politik fehlschlage. Merkvs wurde denn auch ab berufen, als ihm die gewaltsame Einführung der litauischen Herrschaft im Memelland nicht gelang, ^aß die litauischen Pläne auch Diesmal von langer Hand vorbereitet sind, geht n a auch daraus hervor, daß der entgegen den Bestimmungen des Memclstatnts jetzt dem Laude aufgezwungene Präsident Reizgys in Kown oer R e g i e r u u g ë fr e i f c n s ch o n i m M a i genannt wurde!
Die Behauptung, Dr. Schreiber habe den National
sozialismus im Memelland begünstigt, um das Gevler wieder dem deutschen Mutlcrlande zuzuführen, ist lächerlich; es gibt keine Nationalsozialistische Partei im Memelland, und die Führer beider deutschen Parteien sitzen in litauischen Gefängnissen.
Den Garanticmächten des Memelstatuts aber erwächst die ernste Pflicht, der litauischen Willkür diesmal auf eine gründlichere Weise ein Ende zu machen als 1932, falls sie nicht das Memelland zu einem weiteren Pulverfaß in Europa machen wollen; es sind deren gerade genug.
Inzwischen hat die litauische Regierung an Stelle des bisherigen deutschen Direktoriums ein rein g roß - litauisches gesetzt und damit einen weiteren schweren Rechtsbruch gegenüber dem Memelstatut begangen.
FeMeNungen der Obersten SA.-Führung
Das Presseamt der Obersten SA.-Führung teilt mit:
Die Notwendigkeit, die Wahrheit über die B l u t t a t von Q u e tz i n und deren Hintergründe ans Licht zu bringen, zwingt nunmehr dazu, amtlich erhärtete Tatsachen festzustellcst. Die Erhebungen der Poinmerschen Staatspolizeistellen nnd der Staatsanwaltschaft haben folgendes erwiesen:
Der NSDFB.-Mann K u m in e r o w , der die schon gemeldete Bluttat an dem SA.-Sturmführer M o l tz a h n verübte, hat bereits vor ihrer Begehung gegen die SA. und ihren örtlichen Führer, Sturmführèr Moltzahn, gewühlt und gehetzt. Er machte bei der besagten Sonnwendfeier während der Feuerrede des Sturmführers Moltzahn Bemerkungen zu anderen Personen und störte dadurch die feierliche Handlung. Von Moltzahn hinterher zur Rede gestellt, äußerte er: „Schlechter als du und deine SA. ist keiner)" Dabei versuchte er mit seinem Eichenstock zu schlagen, Moltzahn lediglich, ihm denselben zu entwinden. Es ist also nicht wahr, daß die Tat einen persönlichen Anlaß hatte. Wahr ist nach den obigen Feststellungen vielmehr, daß er politisch war.
Dann entriß Kummerow den SA.-Dolch seinem Träger Moltzahn und st a ch auf ihn ein. Moltzahn wurde schwer verletzt. So wahr wie diese Tatsache, ist ferner Kummerows zynischer Ausruf nach Begebung seiner Untat: „Hätte ich ihm doch einen durch die Kaldaunen gegeben!"
Endlich und hauptsächlich ist cs auch nicht wahr, daß sich der NSDFB. vor der Tat im allgemeinen so wie ein Teil der nationalsozialistischen Bewegung, besonders aber in Pommern, verhalten hätte. Wahr ist vielmehr, daß er den ans der SA. ausgeschlossenen, von der Staatspolizei drei Wochen lang inhaftierten und dann freigelassenen Rohleder sofort als Führer in Pommern einsetzte. Die Feststellungen der Staatsbehörden erweisen, daß erst dadurch die verführten Angehörigen des Bundes und unter ihnen der Täter Kummerow den Auftrieb erhielten, der das Verbrechen von Quetzin möglich machte.
Der Versuch, die Beweggründe der Untat im Widerspruch zu den amtlich festgestellten Tatsachen, die sie als politisch ausweisen, in solche persönlicher Art umzufälschen, bedeutet nichts anderes als die Flucht vor der politischen Wirkung einer politischen Ursache. Dieser Versuch ist nur ein Glied in der Reibe der Verfehlungen gegen diejenigen Verpflichtungen, welche der NSDFB. bei seiner Gründung übernommen hatte. Die politischen Folgen dieser politischen Tat können also weder von den an ihr Beteiligten, noch von den für sie Verantwortlichen abgewälzt werden.
Das Urteil im Seckinser Mrdvrozeß.
Zuchthaus- und Gefängnisstrafen.
In der dritten Verhandlung wegen der Ermordung d e s S A. - M a u n e s C i c s l i tl fällte das Dessauer Sch w u r g e r i ch 1 nach 1 (-tägiger Berhand- lungsdauer das Urteil. Die beiden Hauptangcklagtcn Gast und Werner wurden zu Zuchthausstrafen von neun bzw. sechs Jahren, sechs weitere Angeklagte wegen Landfriedensbruchs zu Gefängnisstrafen von drei bisvicrJahren verurteilt. Drei Angeklagte wurden frcigesprochcn. Der Staatsanwalt hatte für sämtliche elf Angeklagte die Todes strafc beantragt.
Die Verteidiger von Versailles. Barthous Truppcnkvnzentration — Offene Drohung Das Spiel mit verteilten Rollen.
Vielleicht ist niemals in den ganzen 15 Jahren, seitdem am 28. Juni der Vertrag von Versailles unterschrieben worden ist, der tiefe Abgrund zwischen den „Siegern" und den „Besiegten" so deutlich gewesen wie jetzt. Die letzte Ursache dafür liegt natürlich darin, daß Deutschland früher zwar gegen das Diktat „protestierte", aber doch nicht eine Politik trieb, die an die Stelle dessen, was man als „System von Versailles" bezeichnen kann, etwas ganz anderes, etwas Positives, nicht bloß einen negativ bleibenden Protest entgegenstellen wollte. Der Vorkämpfer der Gegenseite, Frankreich, bat in B a r t h o u, seinem Außenminister, eine zweifellos sehr energische, übrigens rücksichtslos vorstoßende Kraft eingesetzt: Der jetzt 72jährige war ja als Vorsitzender der unvergessenen Neparationskommission auch geistig dazu vorbestimmt, mit völliger Einseitigkeit und Sturheit für die Erhaltung des Versailler Diktats zu wirken. Barthou ist ein Mann, der jeden Wunsch nach einer Revision glattweg als etwas geradezu Unmoralisches betrachtet. Er ist von der Schädcldecke bis zu den Fußspitzen davon durchdrungen, daß cs für ganz Europa gar nichts Besseres oder Glückseligeres geben kann als die Hegemonie Frankreichs, wie sie durch Versailles und die Nachkriegsentwicklung fcstgelegt wurde. Wer sich dagegen webrt, den siebt er als einen Verbrecher gegen die Humanität, Zivilisation und andere Güter der Menschheit, nicht zuletzt auch als Friedensstörer an. Darum ist ihm Rußland willkommen, ist er zur Verstärkung des Verteidigungswerks für Versailles nach B u k a r e st und Belgrad gefahren, sucht er demnächst den laugewordenen englischen Freund wieder anzugliedern, und ist sehr böse darauf, daß M u s s o - l i n i nicht mehr mitmacht. Und ihm steht nun in Hitler der Prototyp der genau entgegengesetzten Geisteshaltung gegenüber. der . . . doch charakterisieren wir diesen Gegensatz durch einen zweiten, in dem Hitler zu den früheren Leitern der deutschen Politik und des damaligen offiziellen Kampfes gegen Versailles steht: Es hat einmal einen deutschen Reichskanzler gegeben, der auf der Reichstagstribüne erklärte, der Versailler Vertrag wäre für uns auch dann nicht bloß äußerlich, sondern auch „moralisch" bindend und müsse auch „l o y a l" ausgefübrt werden, wenn die Lüge von der deutschen Schuld am Kriege auch von der Gegenseite als Lüge anerkannt würde! Ein Adolf Hitler und ein nationalsozialistisches Deutschland denken darüber — sehr zur Entrüstung Barthous — nun allerdings wesentlich anders!
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Und so kehrt Barthou den Spieß einfach um. Nach Paris zurückgekehrt, erklärte er der Treffe über Sinn und Zweck seiner Reise, die Revisionspolitik sei „ungerecht und widerspreche dem Wunsch der Völker". Letzteres ist ja nun denn doch zum mindesten stark übertrieben! Oder sollte cs Herr Barthou bei seiner Durchfahrt durch Budapest nicht wenigstens geahnt haben, was hierüber das ungarische Volk in deutlicher Form zum Ausdruck brachte! Er hat cs wohl auch gehört, aber die Stimmen drangen ihm sozusagen zwar ins Ohr, aber nicht bis ins Gehirn, in das Denken dieses Mannes hinein. Und wenn es doch geschah, so beurteilte das ganze Denken Barthous diesen Wunsch als durchaus „ungerecht". Genau so wie er seine Reisen im Sinne einer „Politik der Allianzen" für durchaus „gerecht" hält, schon deswegen, weil er wirklich der felsenfesten Ansicht ist, die Revisions- Politik „sei voller Gefahren und trage den Keim des Krieges in sich". Das ist natürlicheine offene Drohung; denn Bartbou weiß ganz genau, daß sein Gegenspieler Hitler einen friedlichen Umbau des Systems von Versailles will. Barthou hat bei seiner Verteidigung dieses Systems eine andere, sehr viel drastischere Methode als Briand, — aber Briand selbst ist cs gewesen, der es einmal als einen „Kriegsfall" bezeichnete, wenn Deutschland unter Berufung auf den Artikel 19 der Völkerbundssatzung, der grundsätzlich eine Revisionsmöglichkeit „unanwendbar gewordener" Verträge oder „internationaler, den Weltfrieden gefährdender Vereinbarungen" zuläßt, etwa nun auch entsprechende Anträge stellen würde!
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Bei dieser Verteidigung geiviffer Teile der Versailler Festung macht übrigens England in einer so cncrgi scheu Weise mit, daß man ohne weiteres auf eine entsprechende Vereinbarung mit dem Oberbefehlshaber glauben mutz. Bekanntlich sind unsere Kriegstribute durch die Dawes- und die Young- A n leihe „kommerzialisiert" worden, wie man 1930 sagte, und nun hat der Reichsbankpräsident erklärt, angesichts der Devisenlagè den Transfer der Zinsen für a l l e langfristigen Anleihen, jetzt also auch für die beiden obengenannten, ab 1. Juli ein stellen zu müssen. Während England nun hinsichtlich der „zivilen" Anleihen an Deutschland — sie sind viel, viel größer als die englischen Anteile an jenen beiden Anleihen! — durchaus mit sich reden läßt und der deutschen Notlage Rechnung trägt, wird dort nun wegen des aufae sagten Zinsentransfers für die Dawes und Young-Anleihe ein Mordsspektakel gemacht: ein Gesetz über den Zwangsclearing mit Deutschland wird durch gepeitscht und außerdem eine ganze Reihe neuer scharfer Sperren gegen die deutsche Einfuhr, also Kontingentic rung, Zollerhöhung usw., angekündigt. Letzteres ist nun eine v ö l l i g c R a r r e t e i in wirtschaftlicher Beziehung! Denn ein Clearing, d. h. die Aufrechnung der Forde rungen deutscher Kaufleute an englische und derer von englischen Kaufleuten an deutsche. Hätte doch nur dann