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Zul-aer Anzeiger

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Nr. 147 1934

Fulda, Mittwoch, 27. Juni

11. Jahrgang

Reinhardts Steuerreform.

Der Reinhar-tsche

Steuerresormplan.

Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, Pg. ^ritz Reinhardt, verkündete in der Vollsitzung der Akademie für Deutsches Recht in der Aula der Universität München den folgenden Plan der großen nationalsozia- Ustlschen Steuerreform, die sich in Vorbereitung befindet und zum größten Tei! bereits im kommenden Herbst Gesetz werden wird.

Der Staatssekretär erläuterte zunächst die Begriffe Volk und Staat, betonte die Notwendigkeit der Steuern für die Aufgaben des Staates um des seiner Füh­rn nganvertrautenVolkeswillen und führte dann u. a. aus:

Aus der Notwendigkeit, die zur Erfüllung der staat­lichen Aufgaben erforderlichen Mittel auf die Glieder der Volksgemeinschaft umzulegen, ergibt sich eine ri es en­groß e Vera ntwortungderStaatsführung gegenüber der Volksgemeinschaft. Die Mittel müssen groß genug sein, um die Aufgaben, die die Interessen des Volksganzen bedingen, zu erfüllen. Der Volksgenosse muß bereit sein, die entsprechenden Mittel in Form von Steuern auszubringen. Er muß sich bewußt sein, daß die Aufbringung dieser Mittel

die Voraussetzung für das Sein der Volksgemeinschaft und damit für das Sein seines Berufsstandes und für sein persönliches Sein ist.

Keine neuen ©feuern!

Die Steuern müssen jedoch wirtschaftlich und sozial tragbar sein; sie dürfen in ihrer Höhe und in ihrer Gestaltung einer gesunden wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung nicht zuivtdertaufe». Die Belastung, die sich aus den Steuern und Steuer­sätzen ergibt, die heute in Deutschland vorhanden sind, ist so groß, daß jede Erhöhung dieser Belastung dem Gedanken der wirtschaftlichen und sozialen Gesundung und jeder volkswirtschaftlichen Vernunft zuwiderlaufen würde. Es ist nicht daran gedacht, irgendwelche neue Steuer cinzuführen, und cs ist auch nicht daran gedacht, die Sätze bestehender Steuern zu erhöhen. Jede Erhöhung der bestehenden Gesamtsteuerlast der deutschen Volkswirtschaft würde nichts anderes als volkswirtschaftlichen Unsinn bedeuten.

Ausgenommen sind einzelne Maßnahmen, die nicht durch fiskalische Gesichtspunkte bedingt sind, sondern durch die Notwendigkeit, lenkend in die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft einzugreifen. Ich denke zum Beispiel daraü, für A k t i e n g e s e l l sch a f t e n und Gesellschaften m. b. H. eine M i n d e st k ö r p e r s ch a f t s- st e u e r vorzusehen, die sich nach der Höhe des Aktien­kapitals oder G. m. b. H.-Kapitals bemißt. Durch diese Maßnahme soll dem Drang, kleine Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. zu gründen, cntgegengewirkt werden.

Es kann im Rahmen der grundlegenden Steuerreform im Einzelfall da und dort auch zu

kleinen Bclastungsverschiebungen

kommen. Solche sind durch bestimmte t e ch n is ch e Um­stellungen des Gesetzes und des Tarifs oft nicht zu ver­meiden. Es ist durchaus denkbar, daß volkswirtschaftliche oder sonstige Erwägungen, etwa Fragen der steuerlichen Gerechtigkeit im nationalsozialistischen Deutschland dazu führen, daß die eine und andere Vergünstigung, die btshcr bestand, beseitigt wird.

Verminderung der Gieuerzahl und der Sätze.

Die Einführung bestimmter Mindestbestcuerungen und die Beseitigung von Vergünstigungen der bezeichneten Art kann nicht als neue Steuer oder Erhöhung enter bestehenden Steuer, sondern nur als im Interesse der Allgemeinheit gelegene Stcuergcstaltung bezeichnet werde». Es ist nicht daran gedacht, irgendwelche neue Steuer cinzuführen, und es ist auch nicht daran ge­dacht, die Sätze bestehender Steuern zu erhöhen, cs ist jedoch beabsichtigt, die Zahl der Steuern wesentlich nbzubauen und die Steuersätze zu vermindern.

Die allgemeine Haushaltstage läßt eine Verminde­rung der Steuereinnahmen bis auf weiteres nicht zm Eine Verminderung der Zahl der Steuern kann nur durch

Verschmelzung verschiedener Steuern

erreicht werden Ich denke hier insbesondere daran, die Bürgersteuer, die Ehestandshilfe, die Krisensteuer der Ver- eurlagten und den Einkommensteuerzuschlag der Em- komlnensempfänger mit mehr als 8000 Mark Jahresem- kommen in die Einkommensteuer Hineinzu- arbeiten, so daß dann an Stelle von bisher fünf Steuern "ub Zuschlägen nur noch eine Steuer vorhanden sein wird. Es ist auch beabsichtigt, die GemeindeSiersteuer mit uer Rcichsbierstcncr zu vereinigen. Im Zuge der Reich^- leform wird es noch manche audere Vereini­gung vorzunehmen geben, die unmittelbar oder Mittel­er zu einer Verminderung der Zahl von Steuern fuhren wird.

Reinhardt nannte dann die vielen ©teuer* °ergü nstig u n g cn, die seit einem Jahre unter den verschiedensten Bedinaunaen gegeben werden, «teuer-

sreiheit für Ersatzbeschaffungen, Steuerbefreiung für neu- errichtete Kleinwohnungen und Eigenheime, Steuerfrei­heit für Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Luft­schutzes usw., Ermäßigung der Steuerschuld für Instand­setzungen und Ergänzungen an Gebäuden usw., schließlich an die Halbierung der Umsatzsteuer für die Landwirtschaft, an die Senkung der Grundsteuer für die Landwirtschaft usw. und auch an die Senkung der Abgabe zur Arbeits­losenhilfe.

Weitere sehr erhebliche Erleichterungen.

Im Rahmen der Steuerreform sind weitere sehr erheb­liche Steuererleichterungen vorgesehen. Diese bestehen teil­weise in der Möglichkeit, für Teile des Einkommens unter bestimmten Bedingungen Steuerfreiheit zu erlangen, teil­weise in der Vorsehung höherer Steuerfreibeträge für Kinder, teilweise in der unmittelbaren Senkung der StcuerläNe

Eine Erhöhung des Aufkommens ist unbedingt erforderlich, wenn es haushalts- mäßig möglich sein soll, die staatspolitisch bedingten Mehrausgaben, die auf den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens anfallen, zu decken und insbesondere die sehr erheblichen Vorbelastungen, die in den Haus­haltsjahren 1934 bis 1939 in Erscheinung treten, auszu­gleichen. Ich bitte alle Volksgenossen, sich zu vergegen­wärtigen, daß unsere Ausgaben sich zwangsläufig er­höhen, und daß

die Vorbelastungen nicht aus der Welt zu schaffen sind, und daß wir anderseits Steuererleichterungen ge­währen und trotzdem eine Erhöhung des Steueraus­kommens erreichen, von der wir wünschen, daß sie genügt, um den Mehrbedarf auf der Ausgabenseite und im Kapitel Vorbelastungen zu decken.

Günstige Entwicklung.

Das Steueraufkommen entwickelt sich selbstverständ­lich glänzend. Diese Entwicklung ist

der Erfolg unserer Steuerpolitik in den letzten fünfzehn Monaten.

Das Aufkommen an Steuern im Reich ist in den Monaten April und Mai 1934 120 Millionen Reichsmark höher gewesen als im April und Mai 1933. Auch im Juni hält die über alle Erwartung günstige Entwicklung an. Es ist sicher, daß wir den Voranschlag für 1934 in­folge der günstigen Entwicklung um einige hundert Millionen Reichsmark übersteigen werden.

Es kommt immer und immer wieder vor, daß Organisationen und V er b ä n d e an uns her­antreten mit dem Antrag, bestimmte Aufwendungen zum Abzug von steuerpflichtigen Einkommen zuzulassen oder dergleichen. Alle diese Anträge müssen wir unter allen Umständen a b.l ebne n. Ich bitte deshalb diese Ver­bände und Organisationen dringend, derartige Anträge nicht mehr an das Reichsfinanzministerium zu richten. Jede solche Steuererleichterung, die hier gewünscht wird, würde im Ergebnis nichts anderes bedeuten, als daß das R e i ch sich an der Spende oder sonstigen Gabe in Höhe der gewährten Steuererleichterung beteiligen würde.

Drei Leitgedanken.

Die Steuerpolitik im Adolf-Hitler-Staat ist im wesentlichen auf drei große Gedanken abgestcllt:

1. Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit und damit um die Gesundung der sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Dinge unseres Volkes, in Zusammen­hang damit Lösung dringender volkswirtschaftlicher Fragen;

2. Förderung der Familie, in Zusammenhang damit Verwirklichung des volkspolitischen Gedankens;

3. Betonung des Wertes der Persönlichkeit und der persönlichen Verantwortung in der Wirtschaft.

Kampf gegen die Arbeiislosigkeir.

Wir haben seit April 1933 bereits verschiedene Steuer­gesetze erlassen, die auf Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit abgestellt sind. Dem Kraftfahrzeug- ft e ü crgcsetz gemäß sind alle Personenkraftfahrzeuge, die nach dem 31. März 1933 erstmalig zugelassen sind, kraft- fahrzeugstcucrfrei. Der Staatssekretär schilderte hier die st a r k e B e l e b u n g der einschlägigen Industrien. Eine weitere Förderung des Kraftwagenverkehrs ergibt sich aus dem Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatz­beschaffungen. Die Ermäßigung der Ein­kommensteuer (Körpcrschaftssteuer) und Gewerbesteuer, die in Wahrnehmung des Gesetzes über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen erlangt werden kann, beträgt je nach der Höhe des Einkommens und der danach sich ergebenden Steuersätze,

12 bis 65 Prozent der Aufwendungen.

Zu Gegenständen des gewerblichen oder landwirtschaft­lichen Anlagekapitals gehören auch Personcnkraslfahr- zeuge und Lastkraftwagen, wenn sie dem gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Nach dem neuen Einkommensteuergesetz, das mit Wirkung ab 1. Ja»nar 1935 in Kraft treten wird, wird nicht nur die Ersatzbeschaffung, sondern auch die Neuanschaffung gefördert werden.

Es werden demgemäß auch die Aufwendungen für neue Kraftfahrzeuge jeder Art, die zu einem gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapital gehören, vom Gewinn des Jahres. in dem die Anschaffung oder Ser-

stellüng erfolgt ist, voll a v g e s e tz t werden dürfen. Das Einkommen, das im Jahr 1934 erzielt wird, wird bereits nach diesem neuen Einkommenstcilcrgcscq veranlagt werden. Wird das gewerbliche oder landwirtschaftliche Anlagekapital im Jahr 1934 um ein Kraftfahrzeug irgend­welcher Art ergänzt, so kann der Betrag, der dafür auf­gewendet wird, vom steuerpflichtigen Gewinn des Jahres 1934 voll abgesetzt werden. Der Steuerpflichtige er­langt also eine augenblickliche Verbilligung des Kraftfahr­zeugs um 12 bis 65 Prozent.

Im Rahmen der Steuerreform werden Privatkraft- wagen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Privatvermögens in jedem Fall außer Betracht gelassen werden. Auch Sportflugzcuge und Motor­boote, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden, werden bei der Ermittlung des für die Vermögens­steuer maßgebenden Vermögens außer Betracht gelassen werden. Dem neuen Vcrmögcnsstcuergcsctz gemäß wird auf den 1. Januar 1935 eine neue Ver­mögensbewertung vorgenommen werden, die die Grundlage für die Permögensbestcuerung in den Jahren 1936, 1937 und 1938 bilden wird.

Steuerfreiheit für kurzlebige Gegen­stände.

Für kurzlebige Gegenstände, das heißt für solche, deren gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre nicht übersteigt, gilt das Folgende: Steuerpflichtige, die ordnungsmäßige Buchführung haben, können die Aufwendungen für kurzlebige Gegenstände vom steuerpflichtigen Gewinn im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll absetzen. Dabei ist cs ohne Belang, ob cs sich um Ersaügcgcnständc oder um Ergänzungsgegenstände, um Ersatz­beschaffungen oder um Neuüeschaffungcn, um Er­neuerungen oder um Erweiterungen des gewerb­lichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals handelt. Diese Vorschrift des neuen Einkommensteuergesetzes wird nicht aus Anschaffungen oder Herstellungen be­schränkt sein, die bis zum 31. Dezember 1934 erfolgen, sondern sie wird für immer gelten.

Ich rufe alle in Betracht kommenden Steuerpflichtigen hierdurch auf, durch Vergebung entsprechender Auf­träge sofort zu handeln, und empfehle allen Maschinen-, Werkzeug-, Büromöbel- und ähnlichen Fabriken, sich aus einen

erhöhten Auftragseingang in den kommenden Wochen und Monaten einzustcllcn. Die Ersatzbeschaffung oder Neuanschaffung muß b i s z u m 31. Dezember 1934 erfolgen, wenn der Betrag der Aufwendungen dafür vom Gewinn für 1934 soll abgcsetzt werden können. Auch hinsichtlich der

Abschreibung für langlebige Gegenstände des Anlagekapitals, das heißt solche, bereit gewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß zehn Jahre übersteigt, ist im Entwurf des neuen Einkommensteuergesetzes eine Verbesserung vorgesehen. Diese besteht darin, daß ein Zuhoch von Abschreibungen dem zu ermittelnden Ge­winn nicht voll, sondern nur zur Hälfte zugesctzt werden soll.

Steuerfreiheit für neue Unternehmungen.

In dem Fall, daß für die Entwicklung eines neuen Herstellungsverfahrens oder für die Herstellung neu­artiger Erzeugnisse ein überragendes Bedürf­nis der gesamten deutschen Volkswirt­schaft anerkannt wird, kann der Reichsminister der Finanzen für eine von ihm zu bestimmende Zeit das in Betracht kommende Unternehmen von bcn_ laufenden Steuern des Reichs und der Länder, die vom Einkommen, vom Ertrag, vom Vermögen oder vom Umsatz erhoben werden, ganz oder teilweise befreien.

Weitere stcucrlichc Maßnahmen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit

sind: 1. das Gesetz über Steuerfreiheit für neu errichtete Kleinwohnungen und Etgenbei m c vom 21. Sep­tember 1933; 2. die Verordnung oom 20. April 1934 über die Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß die Ermäßigung der Steuer­schuld auch für Ergänzungen gewährt wird. Als solche Ergänzungen kommen beispielsweise in Betracht:

a) Aufstockungen, Einbau neuer Geschosse, Einziehung von Wänden, Anbringung von Doppelfenstern. Erweiterung der Kelleranlagen,

b) Errichtung neuer Bauteile insoweit, als diese nicht einen Neubau, sondern die Ergänzung oder Vervollständigung eines vorhandenen Baues darstellen,

c) Einbau von Heizungsanlagen, Lichtanlagen, LüftungS anlagen, Personenauszügen und sonstigen Aufzügen, soweit solche nicht als Ersatzgcgenstände im Sinne des Gesetzes über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen vom 1. Juni 1933 be handelt werden:

3. die Rundcrlassc des Reichsministers der Finanzen vom 10. Oktober 19:13. betreffend Steuerfreiheit für Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Luftschutzes und vom 27. Januar 1934, betreffend Steuerfreiheit für Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Sanitätsdienstes in Industrie und Werks betrieben.

Senkung der Umsatzsteuer für Binnengroßhandel.

Der Entwurf des neuen Umsatzsteuergesetzes sieht vor, daß der Großbandel einheitlich m i t Vs vom Hundert b e > steuert wird. Das bedeutet für oen lagerhaltenden Groß­händler eine Entlastuna u m 75 vom Hundert der