Sie Rätsel m Mler-Wsen sind ungelöst..
sagt der Verteidiger Dr. Deeg.
_ Zn der gestrigen Nachmiltagssitzung des Mordprozesses Waltershausen begann der Verteidiger Dr. Deeg sein Plädoyer. Um einen Menschen wie Hauptmann Werther zu erschießen, sei, so sagte er. Voraussetzung, daß sich in der Seele des Täters ein Berg von Gefühlen der Rache, der Wut, wie überhaupt irgendwelcher Gefühle aufgetürmt habe. Die Beweisaufnahme habe aber ergeben, daß Motive bei dem Angeklagten Liebig nicht vorhanden und nicht zu beweisen seien. Man müßte also doch entweder sagen, diese Tat sei von dem Angeklagten entweder aus rein lustmörderischer Art begangen worden, oder die Motive lagen doch auf einer anderen Seite, was zu erforschen sei.
Der Vertreidiger erörterte dann ausführlich das Verhältnis der Familie Werther, bzw. die eheliche Untreue des Hauptmanns, gehr dann auf die Vermögenslage der Familie über und stellt fest, daß bereits 1912 Werther das große Vermögen seiner Frau durchgebracht habe. 1926 sei die Zwangsversteigerung nur durch den Verkauf des Waldes für 70 WO Mk. aufgehalten worden. Aber bereits im Frühjahr 1932 hätte der Besitz wiederum vor der Zwangsversteigerung gestanden. Dieses Familienleben habe so viele Verwicklungen gebracht, daß sich aus dieser Entwickelung das Motiv herleiten lassen müßte.
Dann ging der Verteidiger auf die Verhältnisse des ersten Einbruches ein. Er widersprach den Folgerungen des Staatsanwaltes in all den Punkten, die der Staatsanwalt zu Lasten des Angeklagten Liebig ausgedeutet hatte, und kam dann zu der Feststellung, daß, wenn nicht ein fremder Mensch sich ins Schloß eingeschlichen habe, doch dieser erste Einbruch bzw.
die Fingierung dieses Einbruches nur von dem Ehepaar Werther ausgegangen
jein könnte, und daß man dadurch auch bereits kommende Ereignisse irgendwelcher Art habe vorbereiten wollen. Zur Mordtat selbst sagte der Verteidiger, daß die Verletzung der Frau Werther in keinem einzigen Falle gefährlich gewesen sei. Daß sich Frau Werthers Zusammentreffen mit Liebig so abgespielt habe, wie sie angebe, sei ganz unmöglich. Frau Werther habe weiter erzählt, ihr Mann habe noch gestrampelt, und sie habe ihn ins Bett gedrückt. Professor Fischer sagt aus, daß auf den Schutz hin sofort das Blur herausgespritzt sein müsse. Das Blut müsse aus 3 cm-großen Oeffnungen ein Meter weit hinausgespritzt sein, und nach einem solchen Erlebnis von nervenzerreißen
der, explosionsartiger Form soll ein Mann noch sagen „Gnädige Frau" und noch fünf Schüsse dazu abgeben? Diese Geschichte halte der Verteidiger für unmöglich. Es müsse höchstens der Täter ein ganz kaltblütiger Verbrecher gewesen sein, der für 50 WO Rm. gewonnen worden sei, das Ding zu drehen. Ausführlich sucht nun der Verteidiger darzutun, daß niemand anders den Lichtschalter mit blutigen Händen angefaßt haben könne als Frau Werther und zwar habe sie an den Händen nicht das Blut aus ihrer eigenen Wunde gehabt, sondern das Blut ihres Mannes infolge der Manipulationen an dessen Körper. Der Verteidiger stellte weiter fest, daß die Verwundungen der Frau Werther unmöglich schon bestanden haben können, als sie ihrem Manne zu Hilfe geeilt sei, sondern daß sie erst verursacht worden seien, als sie sich im Bett befunden habe. Auch die Annahme, der Täter hätte sich in der Kofferkammer versteckt, sei unmöglich richtig. Die Sache werde viel einfacher und natürlicher, wenn man annehme, Frau Werther habe die Revolvertasche genommen, den Revolver herausgenommen und damit geschossen, denn auch die Blutspuren an der Revolvertasche seien deutlich dieselben wie am Lichtschalter und an der Kofferkammertür.
Der Verteidiger Dr. Deeg schloß seine Ausführungen am Dienstag mit folgender Feststellung:
An eine Verurteilung des a»geklagten Liebig sei nicht zu denken, da Hauptmann Werther mit seinem eigenen Revolver erschossen worden ist,
da dieser Revolver im Schlafzimmer der Ehegatten gelegen hat, da diese Schlafzimmer sowohl vor, als auch nach der Tat festgestelltermaßen von innen versperrt und verriegelt waren, da die nicht lebensgefährlichen peripherischen Schüsse der Frau Werther im Gegensatz zu ihren Aussagen festge- stclltermaßen aus zwei bis höchstens zwanzig Zentimeter Entfernung mit größter Wahrscheinlichkeit von ihr selbst beigebracht worden sind. Ferner habe Frau Werther in der Tatnacht mit Blutschrift auf Papier Karl Liebig als Mörder ihres Mannes bezeichnet. Am andern Morgen aber habe sie noch Zweitel geäußert, da sie gesagt habe: „War's der Karl oder Dietrich? Es waren ja immer so Kerle drüben."
Die Bluthandschrift der Frau Werther habe nichts anderes zü bedeuten als eine wohldurchdachte Falschbezichtigung,
um den Verdacht von sich selbst oder anderen abzulenken. Hier seien andere Geister als der Angeklagte Liebig am Werk gewesen. Frau Werthers Beeidigung sei auf Grund
des auf ihr lastenden Verdachts der Eri^r Mannes zu Recht abgelehnt worden. WeiterÄ 'W vom Standpunkt des exakten Strafrechts, bas n-^° w dem gesunden Menschenverstand allein als begnügen könne, sagen: Die Rätsel von ® hausen sind ungelöst.
Das Plädoyer des Verteidigers wird fortgesetzt. ^
Freispruch im Waltershausener Mordproz^,
Schweinfurt, 25. April. (Funkmeldung i dreiwöchiger Verhandlungsdauer sprach das am Mittwoch vormittag um 11.45 Uhr den Ano Karl Liebig von der Anklage eines Verb chens des Mordes und ein es versucht brechens des Mordes frei.
3« der Urteilsbegründung heißt es, daß die sich rend der Beweisaufnahme ergebenden ®crbad)t5mom , nicht zu einer Verurteilung ausreichen, und daß auß«?' nach wie vor auf Frau Werther der Berd derTäterschaft lastet.
Kurhessen im Ruhrgebiet.
Die nächste Werbereise führte in den Westen
Kassel, 24. April. Zn der Zeit vom 12. bis 17. % wird der Landesverkehrsverband Hessen-Waldeck wiedeiM eine Werbefahrt veranstalten, die rund 40 Teilnehmer in das rheinisch-westfälische Industriegebiet führen wird. Tei Landesverkehrsverband Kurhessen-Waldeck hat besonderer Wert darauf gelegt, nur echte Vertreter Hessischen Brach tums als „bodenständige Trachtenträger von Rhm Schwalm und Oberlahn" in den Westen zu entsenden.
Zeder Volksgenosse trägt am Feiertag der nationalen Arbeit die Plakette des 1. Mai und bekundet dmit, daß er sich zur deutschen Arbeit und zum deutschen Arbeitet bekennt.
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der deutschen Hausfrau!
Anläßlich der Werbeaktion des Einzelhandels und Handwerks am Donnerstag, den 2 6. April, nachmittags 3 Uhr im großen Stadtsaal zu Fulda. Es sprechen:
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Folgende Entschuldungsverfahren sind eröffnet worden:
1) am 9. 4. 1934, 11 Uhr für die Landwirtin Maria Larbig, Dietershan GLwE 156a),
2) am 11. 4. 1934, 9 Uhr für den Landwirt Adalbert Weber. Dieiershauien (5 LwE 201a),
3) am 13. 4. 1934, 12 Uhr für den Landwirt August Jordan, Dietershan (5 LwE 127a),
4) am 16. 4. 1934, 10 Uhr für den Landwiil Anton Höhl und Maria geb. Kalb, Marbach (5 LwE 166a),
5) am 16. 4. 1934, 11 Uhr für den Landwirt Josef Eöb, Harmerz (5 LwE 199a).
6) am 16. 4. 1934, 11 Uhr für den Landwirt Josef Huck, Dietershausen (5 LwE 179a),
7) am 16. 4. 1934, 11 Uhr für den Landwirt Magnus Bott, Petersberg (5 LwE 125a),
8) am 16. 4. 1934, 11 Uhr für den Landwirt Josef Jehn, Harmerz (5 LwE 170a),
9) am 16. 4. 1934, 11 Uhr für den Landwirt Augustin Klaus, Bernhards (5 LwE 167a),
10) am 16. 4. 1934, 11 Uhr für den Landwirt Eduard Weiber und Maihilde Weider, Margretenhaun (5 LwE 159a),
11) am 16. 4. 1934, 11 Uhr für den Landwirt Adam Oswald, Petersberg (5 LwE 46a),
12) am 16. 4. 1934, 11 Uhr für den Landwirt August Steinberger, Hofbieber (5 LwE 153a),
13) am 16. 4. 1934, 17 Uhr für die Ehefrau des Landwirts Philipp Hillenbrand, Karoline geb. Herr verw. Storch, Dipperz (5 LwE 157a),
14) am 16. 4. 1934,17 Uhr für den Landwirt Hermann Mathes in Oberrode und dessen Kinder Emma, Josef, Hilde, Anna, Hugo, Elisabeth, Karl, Maria, Emil, Therese (5 LwE 198a), 15) am 17. 4. 1934, 9 Uhr für den Landwirt Damian Schneider, Friesenhausen (5 LwE 168a),
16) am 20. 4. 1934, 11 Uhr für den Landwirt Gustav Enders, Eichenzell (5 LwE 173a),
17) am 20. 4. 1934 11 Uhr für die Ehefrau des Landwirts Josef Faust, Ida Luise geb. Wolf, Kerzell 15 LwE 200a), 18) am 11. 4. 1934, 11 Uhr für die Landwirtin Mathilde Fröhlich geb. Schäfer, Steinau, Krs. Fulda (5 LwE 202a).
Zu Entschuldungsstellen sind ernannt:
Zu 1) und 2) die Kreissparkasse Fulda in Fulda, zu 3) und 4) Die Landeskreditkasse in Kassel, zu 5), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13), 14) und 15) die Kurh. Zentralgenossenfchaftsbank e.G.m.b.H., Kassel, zu 16) die Landeskreditkasse in Kassel, zu 17) die Kurh. Zentralgenossenfchaftsbank e.G.m.b.H., Kassel, zu 18) die Landeskreditkasse in Kassel.
Die Gläubiger der Betriebsinhaber werden hierdurch aufge- fordert ihre Ansprüche bis zum 30. Mai 1934 dem unterzeichne 'cn Gericht anzumeldcn und bic in ihren Händen befindlichen Schuldurkunden einzureichen.
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