M-aer /lnzeiger
M ss-VEWB Tagebla« für Rhön und Vogelsberg MX ää» « ^T'lâW Iulöa- und Haunetal»Zulöaer Kreisbla« -Ä5»W ^MMlâc^ ^’ ètirentlnu, Lauierb^ch H KeSaktlon uns Geschäftsstelle: KSnlgstraste 42 * Zernsprech-ftasthlust Nr. 4StS «Neigen,-is Chriilièn^pel^uldaânigtt: ^2" Nr. 71 — 1934______________________________________ Fulda, Samstag, 24. März 11. Jahrgang
Mkreichs unveränderte Böswilligkeit
Paris macht jede Verständigung in der Abrüstungsfrage unmöglich.
Frankreichs Antwortnote an England veröffentlicht.
Paris wurde jetzt die französische Antwortnote vom 17. März aus das englische Memorandum zur Ab- rütungsfrage vom 29. Januar d. I. veröffentlicht.
In der französischen Note wird einleitend mit den Wichen Floskeln davon gesprochen, daß England und Sranfreid) in der Abrüstungsfrage „von dem gleichen mosaischen Geiste beseelt" seien, den Frieden der Weir gegen Gewaltmaßnahmen zu sichern. Frankreich bekuptet dann von 1920 bis 1932, „durch Taten am Werk èer Abrüstung m i 1 g e a r b e i 1 e t" (!) zu haben und sagt weiter, es verweigere auch jetzt kein Zugeständnis, vorausgesetzt, daß für die Sicherheit aller Signaiar- fiaaien gesorgt sei.
Die Note geht jedoch dann sofort zum Angriff auf Deutschland mit folgenden plumpen und heuchlerischen Worten über: Die französische Regierung würde sich nur schwer entschließen können, z u z u l a s s e n , daß Deutschlands Austritt au» dem Völkerbund, der in der Arbeit des Genfer Bundes „schwere Störungen" verursacht hat, Deutschland neue Rechte verschaffen und für Frankreich neue Opfer (!) Herheiführcn würde, unter denen leicht seine Landesverteidigung leiden könnte (!).
Unter fortgesetzten völlig unmotivierten Vorwürfen gegenüber dem Reich wird in der Note weiter erklärt: Die Negierung der Republik habe stets eine kontrollierte Herabsetzung der Rüstungen ins Auge gefaßt, die schrittweise bis zu einem Stande durch- geführt werden sollte, der die
Verwirklichung der Gleichberechtigung „in einem
System der Sicherheit"
ermögliche. Dieses System stieß auf die Schwierigkeit, daß D e u t s ch l a n d fortlaufend das Programm durch- haltung miteinander zu versöhnen, verknüpfe die Rüstungen „auf einen viel höheren Stand" als den durch die Verträge zugelassenen zu bringen (!).
lm dem Wunsche, die von Frankreich respektierten Grundsätze und die von Deutschland eingenommene Haltung miteinander zu versöhnen verknüpfe die blliische Regierung nunmehr mit einer sofortigen J gsverminderung, die bestimmte Staaten aus sich nehmen sollen, sofortige Rüstungs- st e i g e r u n g e n, die „anderen Mächten" gestattet werden sollen.
Bezeichnenderweise für die nicht verstehenwollende Meinung Frankreichs heißt eS dann: Schon der Grund- e eines solchen Abrüstungsplanes gibt „zu den schwersten Bedenken" Anlaß. Frankreich kann weder ver- Men noch zugeben, daß die „übertriebenen AufrüstungS- ampruche", die von einer Seite erhoben werden, als nmlln6 dafür dienen können, von anderen pachten Rüstung-verminderungen zu ver laufe"« **' "dem Interesse ihrer Sicherheit zuwider
a..^^^ ei tische Regierung habe auch die „Un- , e?schtlgkeit" dieser Methoden selbst eingesehen (!)
» m Memorandum vom 29. Januar das in den sr-densverträgen für die abgerüsteten Staaten ent- yaltene Verbot einer militärischen Luft- M vorläufig aufrecht er halten. Die fran- schließe sich diesem Standpunkt snatiulichi) vorbehaltlos an.
„„-Megen halte sie sich für verpflichtet, zu der Fordc- unueriß^ Regierung, „ihre Armee aennm«- ""v ohne vorhergehende Prüfung des ? Standes dieses Heeres auf eine Zahl von
0 M a»n (mit dem entsprechenden Material) <$u können, die entschiedensten Vo r- „c Zu machen". Würde diese Forderung an- !äüc N ' io hätte dies zur Folge, daß die Gruud- dcn Mh ^llcrbundssatzung und der auf diesen beruhen- „verleugnet und zu-
selbe» »„^Zöstsche Regierung wisse, so heißt cs in dem- btififrf, * •“Infamen Tone weiter, die Bemühungen der liebe hinsichtlich der inilit8r ä hn Mcnwraim-» â u d e ^gen die sich die französischen haben Ji, vom 1. Januar und 14. Februar gewandt sr stützen.
ist, feffn.f^'tW Regierung gebe heute zu, daß es „nötig" Verbänv^^^"' ^'vlche B e t ä t i g u n g s a r t e n diesen tatter »in' vv^isagl werden müssen, damit sie den Cha- ber fi, : " m 11 i t ä r i f d) e n Organisation „verlieren", seien itL rltt0^ Form und Satzung âi'ch -."ch auf das politische Gebic .
Punkte -V .f- 0 M e Niger" blieben noch wichtige r i s ch e 11» üo bezögen sich auf die „v o r m i l i t ä - iiie über»»,, - "ide, die Modalitäten der Kontrolle, NN", ^'âaßiiahmen, dieAusgabcnbeschrän« Täterin l ("/ s'vfonders die Herstellung von Kriegs-
^scheide»?èoscn gehässigen Ausfällen gegen Deutschlands unwiderleglich berechtigte Verteidi- Rotten Ls10«, ^^ht die französische Note mit folgenden ^rnnijpc l 'hre sattsam bekannte« „KontroÜ- und »‘'efOtheruitaeit« na»».
n a ch g e b i l d e t
et zu beschränken.
M feinX die praktische Bedeutung dieser Fragen Mti ^^ wert uderragt von der bey wrch- der DurLsüLruNgsssrsntien.
Eine Vereinbarung hat nur dann Aussicht, durcygesuvrt zu werden, wenn sie „auf einer breiten Grundlage beruht, die die Regelung der Rüstungen mit Zusiche - rungen auf dem politischen Gebiet verknüpft".
Ab- der ist, als an-
Die Mächte, die die Rüstungsbeschränkungen annehmen sollten, hätten das Recht, die „Folgen ihrer Zugeständnisse" zu kennen. Es genüge nicht, daß das Abkommen eine strenge Durchführungskontrolle ermögliche. Wenn innerhalb einer ' rüstungskonvention eine Verpflichtung gegenüber internationalen Gemeinschaft eingegangen worden so müsse eine Verletzung dieser Verpflichtung eine Bedrohung der Gemeinschaft selbst gesehen werden. „In diesem Geiste" habe die französische Regierung die Vorschläge über eine Konsul-
iation der Mächte geprüft. Aber auch das sei noch nicht allein geeignet, Abhilfe gegen eine fest- gestellte Verfehlung zu bringen. Es fei „offensichtlich etwas Weiteres nötig" (I).
So müßten die Signatarmächte insbesondere anerkennen, daß sie strikt verpflichtet sind, gegen eine durch die Kontrolle aufgcdcckte Vertragsverletzung Uvverzüzlich mit allen alS unerläßlich anaesehenen
Verabschiedung des Reichshaushalts
Sitzung des Reichskabinetts
jte sich in der erstündigen Der-
Das Reichskabinett
Sitzung vom 22. März in mehr alS Handlungen t« der Hauptsache mit dem ReichSetat für 1934/35.
Das vom Reichsfinanzminister vorgelegte und ein* gehend begründete ReichShauShaltSgesetz für daS Rechnungsjahr 1934 wurde verabschiedet. Der ReichS - hauShaltSplan ist ausgeglichen und schließt in Einnahme und Ausgabe mit rund 6,4 Milliarden Mark ab. Die beiden Seiten des Haushalt- weisen mithin gegenüber dem Haushaltsplan für daS Rechnungsjahr 1933 eine Steigerung u m rund 500 Mi l- l i o n e n Mark auf, die auf der Ausgabeseite insbesondere durch Ausgaben zur Abdeckung der Vorbelastung für die verschiedenen Arbeitsbeschaf
fungsmaßnahmen bedingt ist.
Ferner verabschiedete das Reichskabinett ein Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete des Finanzwesens. Der hauptsächlichste Zweck dieses Gesetzes ist, über verschiedene Gesetze ver- streuteVorschriften finanzieller Art in einer Weise umzugestalten, die den erhöhten Anforderungen, die die Wiederaufrichtung des Wirtschaftslebens «m die Finanzkraft der Reiches stellt,
besser als bisher gerecht wird.
Zu diesem Zweck werden u. a. daâ Garantie sonder- vermögen für Exportkredite und der Anleihetilgungsfonds aufgelöst, wobei jedoch Vorsorge getroffen ist. baß die Erfüllung der bisher mit deren
Die Marktregelung für den Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten.
Nach dem vom Reichskabinett beschlossenen neuen Gesetz über den Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen dürfen Tiere und tierische Erzeugnisse in dem vom Reichsernährungsminister noch zu bestimmenden Umfange nur durch eine Reichs« st e l l e, und zwar durch die demnächst zu errichtende
„Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse" in den Verkehr gebracht werden. Entsprechend dem Verfahren, wie es die Reichsstelle für Getreide und Futtermittel, die Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Ole und Fette und die Reichsstelle für Eier bei den von ihnen erfaßten Waren handhaben, werden künftig Tiere und tierische Erzeugnisse durch die neue Reichsstelle bewirt- sch astet werden. Dies gilt sowohl für Inlandsware als auch für Auslandsware.
Für inländisches Schlachtvieh ist eine Übergangs- regelung für die Zeit vom l. April bis 30. September 1934 vorgesehen.
Während dieses Zeitraumes gilt das den Schlachtviehmärkten zugcführw Schlachtvieh nach Ausstellung des S ch l u tz s ch c i n s , der an die Stelle des Übernahme- scheins tritt, alS von der Reichsstelle übernommen. Bis auf weiteres werden allerdings nur die Schlachtvieh- umsätze a u f32grö ß er enSchlachtv ich Märkten erfaßt werden sowie Därme und Magen.
Heue Wege der privaten SauwirtWaff.
Vortragsabend des Reichshandwerks in Berlin.
Reichshandwerksführer Schmidt hatte die Reichs« und Staatsbehörden, die Dienststellen der National- foKislißischeN Partei, die Bankweit, die BauwirtstLaft und Me Press« zu einem Vortragsgbsnd in Barliu gelabat.
Mitteln de« Druckes vorzugchen, wobei das Ausmaß der Sanktionen der Schwere der Vertragsverletzung a n z u p a s s e n wäre. Ebenso müsse zugestanden werden, daß, wenn die festgestellten Vertragsverletzungen die Sicherheit eines anderen StaateS gefährden, einsolidarischesVorgehenderMächte stattfindrn muß, um zugunsten des bedrohten Staates daS gestörte Gleichgewicht wiederherzustellen! Diese Solidarität müßte sich um so stärker auswirken, wenn die Vertragsverletzung zum Angriff ausarten würde.
Zum Schluß der Note heitzt es dann: Letzten Endes müsse immer wieder auf den Völkerbund und seine Satzungen zurückgcgriffen werden. „Frankreich hält unerschütterlich an ihm fest. Es hat daher auch freudig begrüßt, daß die britische Regierung '' " " '
Deutschlan'
Jie britische Regierung die Rückkehr d s in den Völkerbund zu einer wesentlichen Bedingung für die Unterzeichnung eines Abkommens über die Rüstungen gemacht hat.
Deutschland könnte keine bessere Garantie für daS Gleichgewicht der Mächte geben, als seine frei von allem Zwang erfolgende Rückkehr in die Staatengemeinschaft, in die es ausgenommen worden ist.
Die Regierung der Republik könne keinen Vorschlag annehmen, der die Abrüstung Frankreichs „verschärfen" würde, indem er gleichzeitig Deutschland „eine sofortige und schwer zu begrenzende Legalisierung einer Ausrüstung" zubilligt, die es schon jetzt unter Verletzung der Verträge durchsührt! Mit dieser niederträchtigen Verleumdung schließt die Note.
SUfe zu bewirkenden Leistungen nicht beeinträchtigt wir», uch wird an Stelle der bisher nur einmaligen Auslosung der Anleiheabläkungsschuld beS Reiches in Zukunft eine zweimalige Auslosung zu« 1. Oktober und zum 1. April erfolgen.
Unter den zahlreichen Vorlagen, die in der Sitzung weiterhin vom Reichskabinett verabschiedet wurden, sind zu nennen: ein Gesetz über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten, durch das
die Versorgung der Industrie mit den lebenswichtigsten Rohstoffen
in einer wirtschaftlich möglichst günstigen Verteilung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck werden 6 b e »- wachungsstellen für bestimmte Warenarten errichtet.
Ferner: ein Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben, ein Gesetz über die Heimarbeit, ein Gesetz über Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen, ein Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Stratzenver« waltung, ein Gesetz über die Änderung der Vorschriften über die Ehrengerichtsbarkeit der Rechtsanwaltschaft,
ein Gesetz über weitere Maßnahmen auf de« Gebiete der Zwangsvollstreckung
und ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Wiederherstellung des BerufsbeamtentumS. Danach sollen u. a auch die §§ 5 und 6 dieses Gesetzes biS zum 30. September 1934 in Geltung bleiben.
Schließlich beschloß daS Reichskabinett, daS Racht- backverbot für die Zeit vom L April bis 30. September aufzuheben.
In seiner Ansprache hob er ffèrvor. daß die Destrèbunge« des Handwerks, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu fördern, nur dann Erfolg haben würden, wenn die öffentliche Meinung und ihr Vertrauen gewonnen seien. Er erwarte die volle Unterstützung Der Handwerksbetriebe durch die deutsche Bauwelt.
Eine blühende Bauwirtschaft sei der Ausdruck einer blühenden Volkswirtschaft.
Infolgedessen sei deren Neubelebung von entscheidender Bedeutung für die Arbeilsschlacht.
Daraus erklärte der Mitarbeiter des Reichshandwerksführers, Dr. W e b e r, in einem Vortrag noch folgendes: Der Reichsstand des deutschen Handwerks habe in Verbindung mit den berufsstädischen Versicherungsanstalten und dem B. D. A. durch die Gründung der „Treubau "-AG. eine
großzügige Selbsthilfe des Handwerks organisiert, die neue Wege für die privatwirtschaftliche Betätigung in der B a u w i r t s ch a f t erschließen wolle. Als Aufgabengebiet komme in erster Linie die Beratung baulustiger Volksgenossen in Frage. Es sei unbedingtes Ziel der „Treubau", die Vollfinanzierung jedes Projektes sicherzu st eilen, damit weder der Bauherr noch die ausführenden Handwerker Schädigungen erleiden. Voraussetzung sei, daß der Bauherr
ein Eigenkapital von mindestens 20—30 Prozent des
Bau- und Bodenwertes durch Sicherstellung nachweise.
Die besondere Schwierigkeit der Beschaffung der zweiten Hypothek wolle die „Treubau" nicht mehr auf dem Wege über öffentliche Hilfe, sondern durch Einscha^ tung des Gemeinschaftssparens lösen. Durch hie Alprozentige Kapitaleinzahlung und starke Tilgung werde die Zuteilungsmöglichkeit so verstärkt, daß die Zahl der wartenden Sparer außerordentlich gering sei.
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