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Was neue Deutschland

Die Presse ist Mittel der geistigen Einwirkung auf die Nation, sie ist ein Kultur, vor allem auch Staats- und Nationalerzichungsmittel, wie Schule, Rundfunk, Bühne und Film. Sie ist also ihrem Wesen nach eine öffentliche Einrichtung, das Gegen- tcil dessen, was die liberale Anschauung und das liberale Recht in ihr sicht . . .

Aus der Begründung des Schriftleitergesches.

NG.-Imisien schaffen unenSgeliliche Rechisbeireuung.

Am Sitz eines jeden deutschen Amtsgerichts eine NS.-Rechtsbetreuungsstelle.

NSK. Wir stehen alle unter dem Eindruck der Leistungen der NS.-Volkswoblsahrt und schon schickt sich die NSDAP zu einer neuen, von echt national­sozialistischem Geist getragenen Großtat an, zur NS. - Rechtsbetreuung. Hat der liberale Staat der Vergangenheit nicht selten stillschweigend zugesehen, wie der unbemittelte Staatsbürger um sein Recht nur deshalb gebracht wurde, weil er nicht über die nötigen Geldmittel verfügte, um sich Auf­klärung und Beistand in seinen Rechtsangelegenheiten zu verschaffen, so wird der Nationalsozialismus hier eine grundlegende Änderung bringen und zwar durch die NS.-Rechtsbetreuung.

Nachdem die erforderlichen Vorarbeiten unter der Führung des Neichsleiters der Rechtsabteilung der NSDAP., des Reichsjuristenführers und Reichsjustiz­kommissars Dr. Frank, bereits zürn Abschluß gebracht werden konnten, können schon heute über den Aufbau und die Durchführung der NS. - Rechts­betreuung die wesentlichsten Punkte der Offentlich- kcit bekanntgegeben werden.

Was will die NS.-Rechtsbetreuung?

Die NS.-Rechtsbetreuung hat die Aitfgabe allen unbemittelten deutschen Volksgenossen unentgeltliche Rechtsbetreuung zu gewähr­leisten. Sie beschränkt sich nicht auf die Erteilung von Nechtsauskünsten und auf mündliche Rechtsberatung, besteht vielmehr weitergehend, soweit erforderlich, in der Ausarbeitung von Schriftsätzen, Eingaben und sonstigen Schriftstücken, sowie in der ehrenamtlichen Durch­fuhr u N g von Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten nnd sonstigen Spruchstellen. Dabei ist Vorsorge getroffen, daß sie Rechtsangelegenheiten, in denen eine besondere Ipezialkenntnis auf einem bestimmten Rechtsgebiet er­forderliche ist, besonders geeigneten und vorgebildeten Rechtsanwälten übertragen werden.

Wer kann die NS.-Rcchtsbctrcuung in Anspruch nehmen?

Anspruch auf die ehrenamtliche NS.-Rechtsbetreuung haben alle deutschen Volksgenossen, die zur Aufbringung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen außerstande sind. Diese Voraussetzung für den Anspruch ruf Gewährung der NS.-Rechtsbetreuung wird grund­sätzlich in allen Fällen anerkannt, in denen die Vorbe­dingungen für die Bewilligung des Armenrechts gegeben und, insbesondere bei Arbeitslosen-, Krisen- und Wohl- sahrtsunterstützungsempfängcrn, sowie bei Schwerkriegs­beschädigten.

Ist die Bedürftigkeit des Rechtsschutzsuchen­den nachgewiesen, so kann die NS.-Rechtsbetreuung nur dann abgelehnt werden, wenn ein offenbarer Mißbrauch dvrliegt, insbesondere bei gewohnheitsmäßigen Queru- 'anten. Soweit ein Rechtsschutzsuchender nachträglich zu Vermögen gelangt oder über seine wirtschaftliche Lage stvecks Erlangung der ehrenamtlichen Rechtsbetreirung unrichtige Angaben gemacht hat, kann er zur nachträg- rchen Bezahlung der gesetzlichen Anwaltsgebühren an- zehalten werden.

Wer trägt die Unkosten der NS.-Rechtsbetreuung?

Da bei der voraussichtlich starken Inanspruchnahme der NS.-Rechtsbetreuung nicht unerhebliche Auslagen an yurounfoften, Schreibkräften usw. entstehen, wird von ledem Rechtsschutzsuchenden ein Unkostenbeitrag don 20 Pfennig erhoben, der bei besonders umfangreichen langwierigen Beratungen mit Einverständnis des nechtssuchenden auf 50 Pfennig für jede Rechtsberatung Bucht werden kann. Um jedoch die Inanspruchnahme der NS.-Rechtsbetreuung nicht an dem Unkostenbeitrag ichMern zu lassen, ist in Fällen besonderer Not und

Mittellosigkeit auch der Unkostenbeitrag von " Pfennig ganz zu erlassen.

Im übrigen werden die Unkosten der NS.- uechtsbetrenung von der B e r u f s g r n p p e Rechts- ' n w a l t e des zuständigen Gaubezirks getragen.

Wer ist Träger der NS.-Rcchtsbctrcuung?

Die NS.-Nechtsbetrcnung wird ehrenamtlich von eil dem Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen 'llchorenden Rechtsanwälten durchgeführt. Die Ober- ü^er den Aufbau und die Durchführung der VS.« Streuung führt die Rechtsabteilung der Reichs- -iung der NSDAP, in Verbindung mit dem Reichsfach- > -pleiter der Berufsgruppe Rechtsanwälte. Der Gau .HRt^stellenleiter hat in seinem Gaubereich die crfordcr

Rechlsbetreuungsstcllcn zu errichten und zu über >> Die Gaufachgruppenleiter der Berufsgruppe «"^^uiwhlte werden als Unterabteilungsleiter in die ^»rechtsstelle berufen.

^"befindet sich die nächste Rrchtsbctrcuungsstcllc? i è d e '^^^betreuungsstellen werden am Sitze dem 1 ^l 6 11 A M 1 sgerich 1 s eingerichtet, bei "alinn^ r - drei der Reichssachgruppe des Bundes ^èchtsamn^'^Èschèr deutscher Juristen angehörende Gericht lUQc Zugelassen sind. Sind bei einem Amts» als drei der Rctchsfachgrnppc Rechts» biefe »^^hörende RechtSantvältc zngclassen, so sind die NS.-Rechtsbetreuung abwechselnd, lick ."""bestens cinnml, zu fcftgclegter und öffetti- "Gegebener Zeit in ihrem Büro durchzuführen, fatzlick selbst werden gründ- ddrechstu^ Gerichtsgebäude eingerichtet Die unden werden öffcnüicht bekanntgegeben, in der

Regel täglich, und zwar im allgemeinen vormittags, nach Bedarf auch während der späteren Nachmittagsstunden, ab= gehalten. Für jeden Sprechtag werden soviel Rechts­anwälte herangezogen, daß kein rechtsschutzsuchender Volksgenosse die NS.-Rechtsbetreuungsstelle unverrichteter Sache verläßt.

Nach Errichtung der einzelnen Rechtsbetreuungsstellen werden die Gaurechtsstellenleiter und die zuständigen Rechtsbetreuungsstellenleiter in der örtlichen Presse den Zeitpunkt der Dienstaufnahme und die Dienststunden be­kanntmachen. Es wird ersucht, die Errichtung der örtlich zuständigen RechtsbetreuungssteÜe abzuwarten, nachdem spätestens in wenigen Wochen im ganzen Reich die NS.- Rechtsbetreuung ihre Tätigkeit ausgenommen haben wird.

Aeburtstagswünsche nur bei zugleich wichtigen Lebensabschnitten.

NSK. Der Stellvertreter des Führers übergibt uns folgende Erklärung:

Im Hinblick auf die große Zahl verdienter National­sozialisten, führender Männer des Staates und bedeu­tender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, deren ich anläßlich von Geburstagen entsprechend gedenken müßte, ist es mir nicht möglich, offiziell meine an sich selbstver­ständlichen Glückwünsche regelmäßig telegraphisch oder schriftlich zum Ausdruck zu bringen. Um daraus sich etwa ergebenden falschen Auffassungen vorzubeugen, gebe ich daher bekannt, daß ich Geburtstagswünsche grundsätzlich nur dann übermittle, wenn in dem Geburtstag ein wesentlicher Lebensabschnitt sich darstellt. Ich bitte aller­seits, mir gegenüber nach dem gleichen Grundsatz zu verfahren.

gez.: Rudolf Heß.

Arbeiissront und HitLerjugend.

Zehn Grundsätze für die Zusammenarbeit.

Nach der Klärung des Verhältnisses der Arbeitsfront zur Hitlerjugend durch den Leiter des Sozialen Amtes der Reichsjugendführung, Obergebietsführers Artur Ax­mann, anläßlich der Tagung für zusätzliche Berufs­schulung sind nun vom Sozialen Amt der Reichsjugend­führung Richtlinien ausgearbeitet worden, die für die Zukunft die reibungslose Zusammenarbeit sichern werden. Sie sind in folgenden zehn Grundsätzen zusammengefaßt:

1. Die Hitlerjugend bearbeitet das Gebiet der Jugend­pflege und ist Trägerin der staatspolitischen Erziehung. Die Jugend in der Arbeitsfront empfängt von der Arbeitsfront soziale Leistungen und unterzieht sich in ihren Einrichtungen der zusätzlichen Berufsschulung.

2. Die von den Reichsbetriebsgruppenleitern und dem Leiter der deutschen Angestelltenschaft zur Erenennung vor­gesehenen Jugendleiter werden durch die Reichsjugend­führung bestätigt. Bei Meinungsverschiedenheiten einigen sich der Führer der Arbeitsfront und der Reichsjugend­führer.

3. Es ist durchzuführen, daß die Bezirks- bzw. Ver­bands- (Betriebsgruppcnj Bezirksjugendleiter gleichzeitig Referenten für Berufsschulung in der zuständigen Einheit der Hitlerjugend sind.

4. Die Hitlerjugend anerkennt und achtet den Wert der B e r u f s e r z i e b a n g. Die Reichsjugendführung wirkt in dem Sinne auf die Volksjugend ein, daß sie sich Der zusätzlichen Berufsschulung unterzieht. Die Hitler­jugend führt mit der Arbeitsfront Veranstaltungen im Zeichen der Berufserziebung durch.

5. Die Mitglieder der Hitlerjugend können an Ver­anstaltungen für Berufsschulung nach Maßgabe der mit dem örtlichen HJ.-Führer getroffenen Regelung teil- nebmen.

HausplakelLe

Anstecknadel

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6. Die Jugendmitglieder der Arbeitsfront brauchen bei Eintritt in die Hitlerjugend keine Aufnahme­geb ü h r zu zahlen.

7. Die Jugendmitglieder der Arbeitsfront tragen ent­sprechend ihrer Zugehörigkeit zur Hitlerjugend den DienstanzugderHitlerjugend.

8. Die Jugendleiter der Arbeitsfront sollen möglichst her Hitlerjugend angehören. Sie können aber auch Mit­glieder der anderen nationalsozialistischen Organisationen, wie SA., SS. usw., sein.

9. Wer in Zukunft der Arbeitsfront als Jugendlicher beitreten will, muß Mitglied der Hitlerjugend werden.

10. Die angeführten Grundsätze gelten sinngemäß für die Zusammenarbeit zwischen der weiblichen Jugend in der Arbeitsfront und dem Bund Deutscher Mädel.

ÄchuümLMtke

Die deutsche Presse und der deutsche Gchristlsiter.

Einst waren Presse und Börse die Bollwerke des Judentums.

In Presse und Börse verkörperte sich die Vormacht­stellung der Juden in Deutschland. Auf der Börse mach­ten sie in Geldgeschäften und in der Presse machten sie in öffentlicher Meinung. Kübel voll Dreck spien d i e R o 1 a- tionssynagogen aus die deutsche Freiheitsbewegung und unterdrückten alles, was mit deutschem Erwachen im Zusammenhang stand. Wer erinnert sich noch an die vielen bodenlosen Gemeinheiten der jungen nationalsozia­listischen Bewegung gegenüber. Zuerst versuchte man es mit dem Totschweigen und dann arbeitete man mit Gift­spritzen. Mosse, Ullstein und die roten Zeitungen, das waren die Inbegriffe der jüdischen Macht in der Presse. Aber auch die anderen nach außen deutsch ausgemachten Zeitungsunternehmen waren größtenteils jüdisch versippt. Ebenso gehorchten viele Zeitungen der bürgerlichen Rech­ten und des Zentrums jüdischen Redakteuren, hinter denen der jüdische Geldsack stand. Die wenigen Zeitungen, die es wagten, den Kampf gegen das Judentum aufzunehmen, die waren in verschwindender Minderheit und konnten an fünf Fingern gezählt werden.

Ein jüdisches Selbstbekenntnis: Die Presse der einzige Weg, die jüdische Allmachtstellung zu halten.

Der Rabbiner Fischl trifft den Nagel auf den Kopf, wenn er die jüdischen Pressepläne in einem Aufsatz in demLeipziger Israelitischen Familienblatt* im Jahre 1926 ansplauderte. ... daß die Presse noch der einzige Weg ist, den erhabenen jüdischen Gedanken und das ns stets und immer widerfahrene Unrecht zu vcrkün e Unser Kampf gebt nicht nur um unsere Eristenz, sondern auch um die Erbaltung unseres ganzen jüdischen Sc.gs, um unsere jüdische Allmacht, die ins vor 2000 Jahren genommen worden ist. Doch das wollen wir siicht, solange in uns noch Seele und Atemzüge wohnen: solange in uns jüdisches Blut zirkuliert, wollen wir weder uns noch unsere Inden verleugnen. Wir wollen jüdisch denken und jüdische Gedanken in aller Welt ver­künden.*

Das Programm der NSDAP. forderte schon 1920, daß nur Volksgenossen Schriftleiter sein dürfen.

Wenn heute der Spuk der jüdischen Presse, die einst ganz Deutschland regierte, durch die sieghafte Tatkraft des Nationalsozialismus hinweggefegt ist, so dürfen wir uns mit Stolz daran erinnern, daß dieses Ziel schon im Jahre 1920 aus dem Munde unseres Führers verkündet wurde. Im nationalsozialistischen Parteiprogramm heißt es im Punkt 23:Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen die bewußte politische Lüge und ihre Verbreitung durch die Presse. Um die Schaffung einer deutschen Presse zu er­möglichen, fordern wir, daß sämtliche Schrift­leiter und Mitarbeiter von Zeitungen, die in deutscher Sprache erscheinen, V o l k s g e n o s s e n s e i n m ü s s e n."

Jetzt endlich ist biefe' Forderung Wirklichkeit ge­worden, mit der liberalistischen Pressefreiheit, der geistigen Anarchie, haben wir Schluß gemacht. Gab es früher nur einen verantwortlichen Redakteur, hinter dessen breitem Rücken sich so mancher Skribent versteckte, so ist heute der Grundsatz der persönlichen Verantwortung eines jeden Schriftleiters verwirklicht worden. Der nationalsozialisti­sche Staat ist nicht zurückverfallen in die alte Methode der Zensur. Nicht das Produkt des Schriftleiters, die Zei­tung, wird kontrolliert, sondern die Persönlichkeit des Schriftleiters wird durch die Eintragung in eine Berufs- listc geprüft. Dadurch ist ein schaffcnsfrcudigcr Schrift­leiterstand im Zeichen einer an die persönliche Verant­wortlichkeit geknüpften Pressefreiheit entstanden.

Das Recht, Zeitungen zu schreiben, ist eine Pflicht dem Staate gegenüber.

Der für Presseangelegenheiten zuständige ReichS- propagandaministcr, Dr. Joseph Goebbels, formu­lierte 'bie heutige Aufgabe der deutschen Presse folgender­maßen:Wir müssen die deutsche Presse in die Veranl- wortung des Staates mit einbeziehen. Das Recht, Zeitungen zu schreiben, ist eine Pflicht dem Staate gegenüber. Wenn ein Staat ver­langt, daß ein Arzt von ihm approbiert wird, wieviel mehr hat der Staat das Recht der Approbation einem Mann der öffentlichen Meinung gegenüber, der ganze Volks­klassen vergiften und verseuchen kann. Das soll durchaus nicht die Uniformierung der öffentlichen Meinung be­deuten. Es soll aber heißen, daß in den großen, grund­sätzlichen Fragen der Nation im Volke eine Meinung herrschen muß. Das geht nicht an, daß der eine sagt, Eigentum ist Diebstahl und der andere, Eigentum ist hohe Kultur, und daß der eine in der Religion die Erfüllung menschlicher Sehnsucht sieht, der andere dagegen Opium für das Volk. Da muß man sich entweder zu dem einen oder anderen bekennen. Man mag in Nebensächlichkeiten, FKrmeunuaneen, verschiedener Meinung sein, der Grundsa^ «f tzleich l-VteA?