Einzelbild herunterladen
 

- es in der BorhaM^Rg natürlich ' so HinMstellen, i jeinei Seelsorgepflicht genügen wollen, indem I als Mädchen vor dem Husammensssm mit Angehörigen I ec dre'.paschen ArbeitsocenstLs gewarnt hätte. Außer IBes wrach vor einiger Zeit in Lorsch der bekannte katho- k ^ Murrer Senn. Zu dieser Kundgebung erhielt auch Weinstadt eine höflichst gehultene Einladung, die er : DekM^ geberbringer ungeöffnet mit dem Bemerken zu- ieÄ es seieine ganz große Unverschämtheit, ihn zu - Veranstaltung einzuladen". Zu diesem unerhörten gab er in der heutigen Hauptoerüandluug die ^der Ansicht des Staatsanwalts fadenscheinige Erklä- ab in der öffentlichen Ankündigung im Lorscher An- Ä sëi Pfarrer Senn als Geistlicher Rat bezeichnet, ! Re,Zeichnung lediglich ihm, Dekan Heinstadt, zukomme, rrer Senn sei lediglich Pfarrer. Wie weit man daraus I .^mjche Demut ersehen kann, bleibt bern Leser über- I NM Das Gericht kam zwar nach dem Ergebnis der Be- - Aufnahme zu einem Freispruch, aber aus der Begrün- a des Vorsitzenden ergab sich, daß 'lediglich aus forma- k Münden das Gericht zum freisprechenden Urteil kam. ' Staatsanwalt, der die wirklichen Beweggründe offen- ' mar zu einem Strafantrag auf Verurteilung zu sechs :L'nieti Gefängnis und die Kosten der Verhandlung ge- i Wenn der Urteilsspruch auch auf Freispruch lau- i f _ in den Augen aller anständigen Deutschen ist Dekan Weinstadt fortan gerichtet, denn das Gericht faßte die per- Einstellung des Angeklagten in der Begründung des / IfLjfg dahin zusammen, daß Dekan Heinstadt ein Gegner I ? rationalen Bewegung gewesen sei und zweifellos auch ; ® märe. Dekan Heinstadt ist politisch und konfessionell - â unversöhnlicher Gegner.

W Hessen und Aachbargebieten.

Wetterbericht.

An der Südseite eines mächtigen vor Skandinavien I Lenben Tiefdruckgebiets liegt Westeuropa jetzt ganz im

I Veieich sehr warmer und feuchter Tropikluft. Noch immer L tommt es zu Niederschlägen, die aber nicht mehr so anhal- i austreten werden wie in letzter Zeit. Bei wechselnder, I zeitweise aufreitzender Bewölkung wird das Wetter einen I -Ek noch sehr unbeständigen, aber teilweis freundlichen I Charakter zeigen. Später ist unter Schauern eine allge- Meine und kräftige Abkühlung wahrscheinlich. Vorher- Mage bis Freitag abend: Bei weiterhin kräftigen siidwest- Ë Wn Winden unbeständig und noch einzelne Niederschläge, k Bewölkung jedoch zeitweilig auch aufreitzend, zunächst noch Mild, dann beginnende Abkühlung. Witterungsaussich­ten siir Samstag: Kälter, bei westlichen Winden nur ein- zelne kurze Niederschläge, im ganzen trockener.

* Fulda, den 19. Januar 1934.

Mitteilungen der NS.-Dienststellen.

Versammlungsaktion in Fulda-Land.

i 3n der Zeit ab 20. Januar werden in allen Orten des ! Kreises Fulda Land Vorträge über Bevölkerungspolitik :-und Rassenfrage gehalten. Zu diesen Vorträgen sind nicht I nur alle Parteigenossen einzuladen, sondern die gesamte f Einwohnerschaft des Dorfes mit Ausnahme der Jugend- I lichen unter 18 Jahren. Für alle Unter- und Nebenorga- jtifat ionen der NSDAP, gelten diese Vorträge gleichzeitig Äs 4. und 5. Schulungsvortrag.

Die Termine der Versammlungen werden laufend an fieser Stelle veröffentlicht.

20. Januar Steinau 8 Uhr,

21. Januar Langenbieber 3 Uhr,

21. Januar Petersberg 8 Uhr.

I Die Bürgermeister haben diese Versammlungen durch !zdie Ortsschelle bekannt zu geben. Von jeder Versammlung M mir von den Dienststellen der NSDAP, ein Versamm- lungsbericht über die Anzahl der Besucher, so wie die ent- Wldigt und unentschuldigt fehlenden Mitglieder aller fünier- und Nebenorganisationen spätestens am Tage nach der Versammlung einzureichen.

gez. Walter Noll, Kreispropagandaleiter, Blücherstraße 20.

Lasset nicht nach im Opfern!

B Das Winterhilfswerk ist der große Liebesfeldzug gegen Mlmger und Kälte. Es wendet sich an alle, die noch genug RM Leben haben und verlangt von ihnen, daß sie aus nationaler und sozialistischer Liebe denen geben, die un- mdientermaßen das Notwendigste entbehren: Nahrung mb Wärme.

Hinter uns liegen drei Monate opferfreudiger Hin- M und Pflichterfüllung. Vor uns stehen drei weitere Konate, insbesondere die schweren Monate Januar und Mluar. Wenn das Wort des Führers wahr werden soll, Mm,diesem Winter kein Deutscher hungern und frieren M> so müssen wir auch in der zweiten Hälfte des Winters » Ginne aufrichtiger und herzlicher Kameradschaft und w Volksverbundenheit eintreten, für die hilfsbedürf- M Mitkämpfer um Deutschlands Wiederaufstieg.Der Opferwillens zeigt die Größe des Dankes an Wrer für die Wiedererweckung der Nation". Jede ^?fstützung des Winterhilfswerkes ist ein Zeugnis der MWaftstreue, die wir dem Führer schulden. Wer bis- chon geholfen hat, helfe weiter. Wer sich zunächst ab- "Nend verhielt, besinne sich auf seine Pflicht und wer die Innung zum Opfer noch nicht eindringlich empfunden x 'i^nke an die Not der Millionen, die nur durch den Matz aller Kräfte überwunden werden kann.

Opfersinn der Fuldaer Bevölkerung beseitigte in Wintermonaten manche Not. Zu der zweiten ^es Winterhilfswerkes darf er nicht erlahmen. E zweite Winterhälfte ist der vom Arbeitsausschuß 05 Winterhilfswerk der Stadt Fulda aufgestellte bi,LZngsplan nicht geändert. Die Obleute des Winter- Mri s^ ergänzen für die Monate Januar, Februar, omnLu ihnen zugegangenen Listen und führen die ge* ^Een Beträge wiederum bis zum 20. jeden Monats ' Konto 3198 bei der Städtischen Sparkasse ab.

Arbeitsausschuß der Stadt Fulda, für das Winterhilfswerk 1933/34.

Rüger, Kreisführer des Winterhilfswerk der Stadt Fulda.

Ein Opfer der Fuld«.

fall nachmittag Ereignete sich ein trauriger Unglücks- Fohre alte Schüler Heinrich H i r s ch aus der Mir in x Kratze, rutsche beim Holzlesen für das Hutzel- Fuldn Fohannisau aus und fiel in die hochgehende länbet ?" er ertrank. Die Leiche konnte noch nicht ge- werfen.

Set WMe ArteMM um ZihrkMM

31. Dezember 1932: 6008 Arbeitslose

31. Dezember 1933: 3889 Arbeitslose.

Mit einer Arbeitslosenzahl von 3889 für den Bezirk des Arbeitsamts Fulda am 31. 12. 1933 ist ein so geringer Stand erreich:, wie er in den letzten Jahren nicht zu ver­zeichnen war. Wir hatten Ende 1933 weniger Arbeitslose als 1929. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit im Reich hat noch nicht den Stand von 1929 erreicht. Der niedrigste Stand im Bezirk des Arbeitsamts Fulda war Ende Okto­ber 1933 zu verzeichnen: 3102 Arbeitslose (rund 3300 Ar­beitslose unter dem Höchststand vom 28. Februar 1933). Die zum Jahresschluß einsetzende starke Kälte hatte dann wieder eine steigende Arbeitslosigkeit in den Außenberufen zur Folge.

Während im Jahre 1932 der niedrigste Stand der Ar­beitslosigkeit bereits im August erreicht war und von da ab die Arbeitslosigkeit beständig wuchs, hat im Jahre 1933 die Arbeitslosigkeit bis zum Oktober hin ständig und erheblich abgenommen.

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Bezirk des Ar­beitsamts Fulda erscheint noch günstiger, wenn nicht von den Arbeitslosen ausgegangenen wird, sondern von denen, die in Beschäftigung getreten sind. Beide Zahlen müßten an sich einander entsprechen, tun dies aber bekanntlich nicht, da ein Teil derer, die in Beschäftigung treten, tatsächlich beim Arbeitsamt gar nicht als arbeitslos gemeldet gewesen ist (unsichtbare" Arbeitslosigkeit). Der Beschäftigungsstand der Fuldaer Wirtschaft und seine Entwicklung wird ge­kennzeichnet durch die Anmeldung der Arbeitnehmer bei den Krankenkassen:

Der niedrigste Stand von 13126 am 31. 1. steht dem Höchststand von 18161 versicherungspflichtig Beschäftigter vom 31. 10. 1933 gegenüber: eine Zunahme von rund 5000.

Die angeführten Zahlen besagen mehr als alle Aus­führungen, wie sehr es im Jahre 1933 auch im Bezirk des Arbeitsamts Fulda aufwärts gegangen ist.

Die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes hat auch zu einer fühlbaren Entlastung der Unterstützungseinrich­tungen geführt. Aus der nachstehenden Tabelle ist die Zahl der Arbeitslosen zu ersehen, die in den einzelnen Monaten Arbeitslosen-, Krisen- oder Wohlfahrtsunterstützung be­zogen haben.

1933 Arbeitsl.-, Krisen-, Wohlfahrts-

Unterstützungsempfänger

31. Januar

1445

1931

2051

28. Februar

1637

2307

2157

31. März

1016

2185

1967

30. April

629

1993

1699

31. Mai

524

1902

1525

30. Juni

483

1894

1409

31. Juli

394

1698

1149

31. August

372

1566

930

30. September

355

1351

820

31. Oktober

390

1386

638

30. November

435

1110

433

31. Dezember

1025

1455

448

Bei dieser Zusammenstellung, welche die Zahlen der Unterstützungsempfänger, die Maßnahmen der öffentlichen Arbeitsbeschaffung (Notstandsarbeiten, Fürsorgearbeiten usw.) zugewiesen waren, nicht enthält, fällt insbesondere die starke Abnahme der Wohlfahrtserwerbslosen auf. Dies findet feinen Grund einmal darin, daß nach den Grund­sätzen der Arbeitsvermittlung langfristige Arbeitslose vor

Steuerabzug vom Arbeitslohn.

Ausschreibung und Einsendung der Belege.

Das Finanzamt Fulda teilt mit: Durch Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 2. 12. 1933 sind über die Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für 1933 folgende Anordnungen ge­troffen worden:

1. Soweit für die am 31. 12. 1933 in einem Dienst­verhältnis stehenden Arbeitnehmer die Steuerkarte 1933 vorliegt, ist sie dem Arbeitnehmer nicht auszuhändigen, sondern die auf Seite 2 der Steuerkarte befindliche Lohn­steuerbescheinigung für das Kalenderjahr 1933 auszuschrei­ben und am Schluffe der Lohnsteuerbescheinigung die Merk­male der Steuerkarte für -das Kalenderjahr 1934 anzu­geben.

2. Für die im Kalenderjahr 1933 vor dem 31. 12. 1933 aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber nur für diejenigen Arbeitnehmer Lohnsteuer-lleberweisungsblätter auszuschreiben, für die er bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor dem 31. 12. 1933 eine vollständige Lohnsteuer-Bescheinigung auf der Steuerkarte 1933 nicht ausgeschrieben hat. Als Steuerab­zug vom Arbeitslohn im Sinne der Verordnung gilt auch der Ledigenzuschlag. Als Steuerabzug vom Arbeitslohn im Sinne der Verordnung gelten nicht die Ehestandshilfe, die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe und die Bürgersteuer. Diese Steuern sind daher in die auszuschreibenden Lohn­steuerbelege nicht aufzunehmen.

3. Bei Arbeitnehmern, die für die Zeit vom 1. Januar 1933 bis 30. Juni 1933 dem Ledigenzuschlag unterlegen haben, hat der Arbeitgeber durch Einträgen des Buch­stabensL" auf der Steuerkarte in der für die Namens­unterschrift des Arbeitgebers vorgesehenen Spalte der Lohnsteuerbescheinigung vor der Unterschrift auf dem Lohn- steuerüberweisungsblati in der Q umrahmten Stelle dar­auf hinzuweisen, daß der Ledigenzuschlag erhoben worden ist.

4 Für diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn im Kalenderjahr 1933 den Betrag von 9 200 Rm. überstiegen hat, sind neben den Belegen zu 1 und 2 Lohnzettel nach § 66 der Ausführungsbestimmungen zum Einkommensteuer­gesetz auszuschreiben. Bei Arbeitnehmern, die nur während

Die Strauß-Abende des Städtischen Orchesters.

Die unsterblichen Melodien des Walzerkönigs Johann Strauß Sohn mit ihren prickelnden, leichtflüssigen und da­bei so einzig harmonisch klingenden Tonsätzen zwingen den Hörer, und mag er noch so unmusikalisch sein, immer wie­der in ihren Zauberbann. Akusikmeister Rohde hat nun schon seit Sonntag eine recht nette Auslese von diesen Me­lodien an eine stattliche Hörerzahl herangebracht und wird in seinen noch folgenden beiden Konzertabenden, am Frei­tag und Samstag, auch weiterhin seine Besucher mit dieser volkstümlichsten Unterhaltungsmusik erfreuen. Mit der Ouvertüre der nun jetzt 60 Jahre alten OperetteDie Fledermaus", mit ihrer schwungvollen und feinen Instru­

solchen, die erst kürzere Zeit arbeitslos sind, in Arbeit zu bringen sind, sofern die sonstige Eignung, soziale Bedürftig­keit usw. gleichliegen. Tie Abnahme der Wohlfahrtser­werbslosen beruht aber besonders auch darauf, daß seit November 1932 keine Aussteuerungen aus der Krisenunter- stützuug mehr vorgenommen werden.

Die Entlastung des Arbeitsmarktes ist entscheidend durch die umfangreichen Arbeitsbeschaffungsmatznahmen bestimmt worden. Gerade auf diesem Gebiet sind im verflossenen Jahr Leistungen vollbracht worden, wie sie frühere Jahre nicht gekannt haben. Im Bezirk des Arbeitsamts Fulda wurden 79 Maßnahmen, darunter allein 64 Notstands­arbeiten genehmigt mit einer Gesamtzahl von rund 250 000 Tagewerken. Von diesen wurde nur etwa die Hälfte ge- leistet, so daß ein Arbeitsvorhaben an öffentlicher Arbeits­beschaffung von rund 125 000 Tagewerken in das neue Jahr übernommen werden kann. Die Zahl der bei Not­standsarbeiten beschäftigten Arbeitnehmer ist im Laufe des Jahres erheblich gestiegen. Es waren beschäftigt:

am Ende des Monats

Januar ......... 26

Februar ......... 36

März .......... 302 April .......... 269 Mai ........... 317 Juni ........... 183 Juli ........... 484

August .......... 637

September ........ 904

Oktober .........1062

November ........1032

Dezember ......... 563

Die Höchstzahl der gleichzeilig beschäftigten Notstands­arbeiter wurde im Oktober erreicht und betrug 1200. Auch die Heranziehung der Wohlfahrtserwerbslosen zu Not­standsarbeiten führte seit August vorigen Jahres zu einer erheblichen Entlastung der Wohlfahrtslasten; mußte bis dahin die Gemeinde bzw. der Fürsorgeverband die Grund- förderung von je 3 RM. für die bei Notstandsarbeiten beschäftigten Wohlfahrtserwerbslosen selbst tragen, so wurde von August ab die Grundförderung auch für diese Arbeitslosen von der Reichsanstalt übernommen.

Schließlich sind bemerkenswert die besonderen Einrich­tungen, die für die jugendlichen Arbeitslosen bestehen:

Landhilfe und Arbeitsdienst.

Die Landhilfe wurde im März 1933 eingeführt als be­sondere Maßnahme für jugendliche Arbeitslose, die gleich­zeitig eine Hilfe für die bäuerlichen Betriebe sein sollte. Ihre Einrichtung hat sich in vollem Maße bewährt. Die Zahl der im Bezirk des Arbeitsamts Fulda vermittelten Landhelfer konnte im Laufe des Jahres auf über 600 ge­bracht werden.

Auch der FAD. erhielt wachsende Bedeutung. Die Durchführung des Arbeitsdienstes in sogenanntenoffe­nen Lagern" wurde eingestellt und ausschließlich die Er­richtung geschlossener Lager zugelassen. Die Zahl der in den 3 Lagern des Bezirks des Arbeitsamts Fulda unterge­brachten Arbeitsdienstwilligen betrug Ende Dezember 1933 rund 350. Außerdem konnte aber mindestens die gleiche Anzahl in Lager untergebracht werden, die außerhalb des Arbeitsamtsbezirks liegen. Für den Arbeitsdienst find seit Mitte Dezember besondere Meldeämter errichtet wor­den, die die Meldung Arbeitsdienstwilliger entgegenneh­men und diese den Arbeitsdienstlagern zuweisen.

eines Teils des Kalenderjahres 1933 beim Arbeitgeber beschäftigt waren, ist für die Frage, ob der Arbeitslohn 9 200 Rm. im Kalenderjahr 1933 überstiegen hat, von dem Arbeitslohn auszugehen, der sich bei Umrechnung auf einen Jahresbetrag ergibt.

5. Die Einsendung der Steuerkarten 1933 und Lohn- stciuer-lleberweisungsblätter für 1933 hat spätestens bis zum 15. Februar 1934 zu erfolgen und zwar: a) die Steuerkarten mit Lohnsteuer-Bescheinigung an das Finanz­amt, in dessen Bezirk die Steuerkarte 1934, b) die Lohn­steuerüberweisungsblätter an das Finanzamt, in dessen Bezirk die Steuerkarte 1933 ausgeschrieben worden ist. Die Lohnzettel sind bis zum 31. Januar 1934 an das für den Arbeitnehmer nach seinem Wohnsitz (Aufenthalt) zu­ständige Finanzamt einzusenden.

6. Soweit der Steuerabzug vom Arbeitslohn im Kalen­derjahr 1933 im Markenverfahren durchgeführt worden ist, hat die Ablieferung der Einlagebogen und Steuerkarten 1933 spätestens bis zum 15. Februar 1934 an das zu­ständige Finanzamt zu erfolgen.

7. Arbeitnehmer, die am 31. 12. 1933 in keinem Dienst­verhältnis gestanden haben und sich im Besitze der Steuer­karte 1933 und Einlagebogen befinden, haben diese unter genauer Angabe der Wohnung am 10. 10. 1933 bis zum 15. Februar 1934 dem Finanzamt einzusenden.

8. Eine Beschränkung in der Ablieferung der Steuer­abzugsbelege besteht nicht. Sämtliche im Besitze der Ar­beitgeber und Arbeitnehmer befindlichen Steuerkarten müssen, mit Lohnsteuerbescheinigung versehen, abgeliefert werden, auch wenn das Einkommen im Kalenderjahr 1933 den steuerfreien Einkommensteil nicht erreicht hat. Der Vermerksteuerfrei" auf der Lohnsteuerbescheinigung ge­nügt nicht.

9. Die Belege sind von den Arbeitgebern gemeinde- bzw. bezirksweise nach der Buchstabenfolge geordnet dem Finanzamt einzusenden. Vordrucke von Lohnsteuer-Ueber- weisungsblättern und Lohn zetteln werden vom Finanzamt (Zimmer 12) abgegeben. Hier kann auch jede weitere Auskunft eingeholt werden.

Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung empfiehlt es sich die Angaben genau deutlich und vollständig zu machen, da andernfalls mit Rückfragen zu rechnen ist.

mentierung, durch den Orchesterleiter präzis herausgear­beitet, ist der Kontakt zwischen Publikum und Orchester schnell hergestellt. DerKaiserwalzer" mit allen seinen Schönheiten, dieE'schichten aus dem Wiener Wald" mit ihren fast unerschöpflichen Erzählungen von all' dem, was die Menschenbrust bewegt, und nicht zu vergessen, der Wal­zerAn der schönen blauen Donau", in dem das fröhliche, so melodienreiche Wien der Vorkriegszeit wieder lebendig wird, bedeuten in ihrer Wiedergabe einen vollen Erfolg für Dirigent und Orchester. DerIndigo-Walzer" aus Tausend und eine Nacht" besitzt wohl nicht den leichten Schwung der vorgenannten Kompositionen, stellt aber doch in der Gestaltung durch Akusikmeister Rohde so manchen modernen Schlager, der nur auf Rhythmus eingestellt ist.