Ncujahrs-Besehl!
Mit Stolz blicken wir aus den Kampfabschnitt des Jahres 1933 zurück.
Wir haben alle restlos unsere Pflicht getan.
Hand in Hand marschieren wir den neuen Aufgaben des kommenden Jahres entgegen.
Das unauslöschliche, grenzenlose Vertrauen zum Führer, unsere Kameradschaft und unser nationalsozialistischer SA.- Geist, die uns von Sieg zu Sieg geführt haben, werden auch in Zukunft unsere Richtlinien sein.
Möge das Jahr 1934 unserem deutschen Volke und sei- nem Führer Adolf Hitler Glück und eine gesunde Weiterentwicklung bringen!
Der Führer der Gruppe Hessen: x gez. Beckerle, Gruppenführer.
Bestimmungen über die Zulassung zum höheren
Schuldienst in Hessen.
Darmstadt, 30. Dez. Den Direktionen der höheren Schulen Hessens empfiehlt Ministerialrat Ringshausen in einem Ausschreiben, die Abiturienten auf folgende Bestimmungen über die Zulassung zum höheren Schuldienst aufmerksam zu machen:
1. In den nächsten Jahren können nur wenige Kandidaten zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt zugelassen werden. Die Auswahl erfolgt nach den Lehrfächern und nach den Leistungen; selbstverständliche Voraussetzung ist die charakterliche und körperliche Eignung, Kandidaten, die als Gesamtnote der wissenschaftlichen Prüfung nicht mindestens „gut" erhalten haben, kommen nicht in Frage.
2. Vom Jahre 1935 ab werden bis auf weiteres nur diejenigen Kandidaten zum Vorbereitungsdienst zugelassen, denen die Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum die Aussicht aus Zulassung schriftlich eröffnet hat, die in der wissenschaftlichen Prüfung die Note „gut" und in mindestens zwei Hauptfächern „gut" erhalten haben, in weltanschaulicher Hinsicht restlos genügen und sich in den politischen Kampforganisationen und im Freiwilligen Arbeitsdienst betätigt haben. Die schriftliche Zusage der etwaigen Ausnahme in den Vorbereitungsdienst wird nur bei ganz besonderer Eignung sür die gewählten Studiensächer und mr den Lehrerberuf erteilt werden.
3. Ueber die Aufnahme in die Anwärterliste wird erst nach der Staatsprüfung entschieden. Nur solche Assessoren kommen in Frage, die während des Vorbereitungsdienstes die unbedingt erforderlichen charakterlichen Eigenschaften gezeigt und in beiden Prüfungen mindestens die Gesamtnote „gut" erhalten haben.
4. Die Wiederholung einer Prüfung zwecks Verbesserung der Gesamtnote wird in der Regel nicht gestattet.
5. Assessoren, die nicht in die Anwärterliste ausgenommen sind, werden in der Regel nicht zur freiwilligen Beschäftigung an einer öffentlichen höheren Schule zugelassen.
Wenn auch in diesem Jahre in Hessen eine Anzahl junger Assessoren überraschend schnell Verwendung gefunden hat, so sind doch die Aussichten für die jüngeren Assessoren und Referendare sehr schlecht, da in den nächsten Jahren die Abgänge verhältnismäßig gering sind und eine weitere Schrumpfung im höheren Schulwesen zu erwarten ist. Abiturienten, die sich trotz aller Warnung dem höheren Lehramt widmen wollen, sind besonders darauf hinzuweisen, daß es auf die Dauer nicht möglich ist, Referendare und Assessoren, die den Anforderungen zur Aufnahme in die Anwärterliste nicht entsprechen, im Volksschuldienst unterzubringen.
Mit Rücksicht auf die Ueberfftllung der Hochschulen und der akademischen Berufe ist es dringend geboten, immer wieder vor jedem Hochschulstudium zu warnen, da nur diejenigen Studenten Aussicht auf erfolgreiche Vollendung ihres Studiums und auf Weiterkommen im Beruf haben, die neben den unbedingt erforderlichen charakterlichen und körperlichen Eigenschaften auch eine ganz besondere Begabung aufweisen.
Aufruf des Oberpräsidenten Prinz Philipp von Hesfen.
Der erste Abschnitt des Winterhilfswerks ist zum Abschluß gebracht. Mit größter Genugtuung und mit Stolz können heute Landes- und Gauführung, sowie Stadt und Land in der Provinz Hessen-Nassau auf all das Große und Gute blicken, das von ihnen zur Linderung der deutschen Winternot in den verflossenen Monaten geleistet worden ist. Aus dem Geiste innigster nationalsozialistischer Volksverbundenheit heraus hat ein jeder an seiner Stelle und ein jeder nach seinen besten Kräften in vorbildlicher Weise dabei mitgeholfen, das große gemeinnützige Werk des Führers zu fördern. Stolz und Genugtuung hierüber sollen uns aber nimmermehr Veranlassung fein, in unserer Hilfsbereitschaft und Gebefreudigkeit nach überwundener erster Winternot auch nur im geringsten zu erlahmen. Im Gegenteil sei sich ein jeder dessen bewußt, daß am Neujahrstage der zweite Abschnitt des Winterhilfswerks eingeleitet werden soll, und daß das große verheißungsvoll begonnene Gemeinschaftsopfer nur Stückwerk bedeuten würde, wenn nicht all die aufgebotenen Antriebskräfte mit ungeminderter Selbstverständlichkeit sich auch fürderhin in den Dienst der guten Sache stellen wollten. Erneut soll es jedermann ganz klar und offensichtlich vor Äugen liegen, welch neuer Geist in unserem deutschen Volk und Vaterland seinen Einzug gehalten hat.
gez. Prinz Philipp von Hessen.
Rhein-Mainischer Garantieverband.
Frankfurt a. M., 30. Dez. Der Rhein-Mainische Earau- tieverband GmbH, hat beschlossen, Anträge auf Garantierung von Krediten für Jnstandsetzungs- und Umbauarbel- ten an Häusern nur von organisierten Hausbesitzern entgegenzunehmen, da nur die Organisationen des Hausbe- sitzes als Mitglieder und Träger des Garantieverbandes rn Frage kommen. Ferner wird darauf aufmerf)am gemacht, daß Anträge von berufsmäßigen Vermittlern nicht angenommen werden. Bei dem Verband liegen zurzeit bereits Anträge im Betrage von mehreren Hunderttausend Mark vor, von denen ein Teil bewilligt ist. Personen und Firmen, die Anträge auf Garantierung eines Kredites stellen wollen, müssen sich in jedem Falle mit einem Kreditlnstl- tut (Bank, Bankfirma, Genossenschaft oder Sparkasse) tn Verbindung setzen. Es wird gebeten, von persönlichen Vorstellungen bei dem Büro des Verbandes abzu,ehcn da hierdurch nur eine Verzögerung des allgemeinen Geschäftsganges entsteht.
Aus Hessen unv Nachbargebieten.
Wetterbericht.
Während an der Nordseite eines sich von den Azoren nach Finnland erstreckenden Hochdruckrückens lebhafteste Wirbeltätigkeit sich abspielt, herrscht an seiner Südseite über Mitteleuropa bei nördlichen und östlichen Winden verhältnismäßig ruhiges, meist bewölktes Wetter mit Temperaturen um 0 Grad. Da der kontinentale Teil des Hochdruckrückens sich zunächst verstärkt, wird auch bei uns der Hochdruckeinfluß etwas stärker zum Ausdruck kommen. Die Temveraturen werden im, allgemeinen in Gefrierpunktnähe liegen und nur bei nächtlicher Aufheiterung etwas stärker sinken. — Vorhersage jur Dienstag: Vielfach dunstig, sonst zeitweilig aufheiternd und im ganzen trotten, nachts leichter bis mäßiger Frost, nördliche und östliche Winde. — Witterungsaussickiten für Muiwoch: Fortdauer der im wesentlichen trockenen und vielfach dunstigen Witterung mit leichten bis mäßigen nächtlichen Frösten.
" Fulda, den 2. Januar 1934.
Der Januar.
Jenner, Jänner, Hartung, Hartmonat, Eismonat — das sind die deutschen Namen, die wir dem Januar zu geben pflegen. Den Namen Januar aber hat er von bent römischen Gotte Janus, dem der erste Tag des Monats gewidmet, und der außerdem ein recht merkwürdiger Gott war. Als Beschützer der Hauseingänge und der Stadttore mußte er seine Augen überall haben, weshalb man ihn mit zwei Gesichtern darstellte. An den Hauptzugängen zur Stadt errichtete man ihm besondere Bogen, die Janusbogen. Durch das Offnen der Tore des berühmtesten Janusbogens in Rom wurde ein beginnender Krieg augedcutet, durch ihr Schließen der allgemeine Rechtsfriede. Januar, Janusmouat, das ist das Tor, das ist der Eingang zu einem neuen Jahre. Bringt es Unfrieden oder u ringt es Frieden? Das ist der tiefere Sinn, der dem Namen Januar innewohnt.
Unsere deutschen Namen Hartung, Hartmonat, Eismonat sagen aber auch genug. Der Januar gilt nämlich als der kälteste Monat des Jahres, und viele behaupten, daß mit ihm der Winter erst richtig ansange, was der Himmel verhüten möge, denn wir hatten vom Dezemberwinter schon mehr als genug. Viel freundlicher zeigt sich der Januar in anderer Gestalt. Ganz abgesehen davon, daß er gleich mit einem Feiertage, dem Reujahrstage, beginnt und wenige Tage später für viele einen zweiten Feiertag, den Dreikönigstag, bringt, galt er von jeher als Pforte zur Karnevalszeit, zu Winterbällen und Schlittenfahrten. Man darf aber darum noch lange nicht glauben, daß er ausschließlich ein Vergnügungsmonat sei. Man braucht nur zu erwähnen, daß in den Januar die Inventuren und Inventur verkaufe der Geschäftswelt fallen, daß an dem bedeutungsvollen 18. Tage des Monats einst das Deutsche Reich gegründet wurde, und daß am Schlüsse des Monats gewöhnlich die für die Lanh- wirtschast wichtige „Grüne W o ch e" eröffnet wird. Von den Lostagen des Januars sind neben dem Neujahrs- und dem Dreikönigstage besonders zu erwähnen St. Genoveva (3. Januar), Fabian Sebastian (20. Januar), St. Vinzenz (22. Januar! und St. Pauli Bekehrung (25. Januar). Alle diese Tage und noch ein paar andere mehr spielen in den Bauernregeln, die auf den Januar Bezug haben, eine große Rolle. Man braucht nur einige dieser Bauernsprüche anzuführen, um zu wissen, woran man mit dem Januar ist: „Im Januar viel Regen, wenig Schnee, tut Bäumen, Sträuchern und Saaten weh." — „Frost im Januar macht den Kornboden schwer, das Faß voll, den Bauer reich." — „Tanzen im Januar lustig die Mucken, muß der Bauer bald nach dem Futter gucken", was bedeuten soll, daß ein warmer Januar leicht zu einem kalten Frühjahr und infolgedessen zu Futtermangel führt.
Trotz der Fröste, die er bringt oder bringen soll, bedeutet aber der Januar entschieden einen Schritt in den Frühling hinein. Die ganz kurzen Tage sind überwunden, es herrscht wieder mehr Helligkeit in der Natur. Jmmer- hin dürften Wir noch einige Kämpfe mit Schnee und Eis zu bestehen haben.
Der Strautzabend am 14. Januar 1934 der im Rahmen der Städtischen Konzerte vorgesehen ist, verspricht nicht nur deshalb einen großen Erfolg, weil die ganze Stadt nach den Leistungen des Dirigenten und des Städtischen Orchesters an den zwei ersten Abenden gar nichts anderes mehr erwarten kann als eine schlechterdings vollendete musikalische Darbietung, sondern auch deshalb, weil man weiß, daß die Städtischen Konzertabende über die gute Musik hinaus für die Zuhörer immer etwas besonderes bereithalten. Beim Kammermusikabend im Dezember war es die adventlich feierliche Äufmachung des großen Stadtsaals, die alle sofort gefangen nahm. Die Stimmung, die die äußere Umrahmung für die herrliche Musik schuf, zog alle in ihren Bann. Die tausend Gäste waren eine Gemeinschaft. Und so soll es sein! Die Stadt will durch diese Konzertabende eine Art Hausmusik geben. Im Salon der Stadt Fulda, dem wunderschönen Saale unserer prachtvollen Orangerie, sollen sich die Söhne und Töchter der Stadt und ihrer Umgebung in Feierabend- stimmung wie zu Hause fühlen.
Auch der Straußabend wird diese Note ganz besonders haben. Wir geben auch am 14. Januar Kunst im rechten Rahmen, wir reichen mit einem 60 Mann starken Orchester prachtvolle Sträuße in unzähligen Rosen. Und noch eine Steigerung: Eine Tänzerin von Format, die erste Solotiin- zcr'n der Kasseler Staatsoper, die mit ihren 21 Jahren ein eminentes Können ausweist, wird im Kostüm der 50er Jahre einen der schönsten Straußwalzer tanzen. (Ueber den eigentlichen musikalischen Teil des Programms werden wir noch geeignete Fachartikel veröffentlichen.)
Die Nachfrage nach Karten für den Straußabend hat schon sehr lebhaft eingesetzt. Abonnements werden keine mehr ausgegeben, doch werden zur Deckung der etwas größeren Unkosten Einzel-A-Karten zu 1.50 RM. abgegeben. Auch einige hundert Karten zu 1 RM. (gute Plätze). Der Vorverkauf ist in der Buchhandlung Reinhardt schon eröffnet. Wer den Straußabend am 14. Januar im großen Stadtsaal miterleben will, zögere nicht, sich rechtzeitig eine Karte zu sichern. W . . . r.
Reichsbund der Kinderreichen.
Da der Saal des Ballhauses für die hiesige Oris- grüppe des Reichsbundes-der Kinderreichen Deutschlands e. V. zu klein geworden ist, findet Ine fällige Monatsversammlung am Freitag, den 5. Januar 1934, abends 8.30 Uhr, im Saale des Kath. Gesellenhauses, Florengasse, statt.
Ausgabe der Bezugsscheine für Haushalttzmargarine und des ReichsverbilligungSscheines für Speisefette.
Die Ausgabe des obigen Bezugscheines für die Monate Januar und Februar 19:14 erfolgt.
1. Für Kleinrentner mit der Auszahlung der Kleinrentnerunterstützung am Donnerstag, den 4. Januar, Rathaus, Zimmer 13. Schalterraum.
2. Für Sozialrentner, welche vom Wohlfahrtsamt So- zialrentenunterstützung erhalten mit der Auszahlung am Donnerstag, den 11. Januar, Wohlfahrtsamt, Echälter- raum.
3. Für Empfänger von Zusatzrcnte nach dem R.V.G. mit der Auszahlung der Zusatzrenten, am Mittwoch, den 10. Januar 1934, Wohlfahrtsamt, Schalterraum.
4. Für Wohlfahrtserwerbslose am Freitag, den 5. Jan. 1934 mit der Auszahlung der Unterstützung.
5. Für Stadtarme der sieben Stadtbezirke, Dienstag, den 9. Januar 1934 non 8 bis 12 Uhr, Wohlfahrtsamt, Schalterraum.
Die Unterstützungsempfänger der vorstehenden Gruppen haben die Ausweiskarte vorzulegen.
6. Für die übrigen arbeitsunfähigen Rentenempfänger der Unfall-, Invaliden-, Angestellten- und knappschaftlichen Pensions-Versicherung, sowie die Empfänger von Elternbeihilfe, welche vom Wohlfahrtsamt nicht als Sozialrentner betreut werden oder eine sonstige Unterstützung erhalten.
7. Die Empfänger von Vorzugsrente nach dem Anleiheablösungsgesetz, ihre Ehefrauen und unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder, soweit noch nicht als Kleinoder Sozialrentner bereits die Fettkarte abgeholt worden ist.
8. Personen, deren Lohn- und sonstiges Einkommen den Richtsatz der öffentlichen Fürsorge nicht wesentlich übersteigt, ihre Ehefrauen und unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder. Nettolohnbescheinigung und Stammbuch sind vorzulegen.
9. Kinderreiche Familien mit vier (bei Witwen mit drei) oder mehr unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindern für jeden Elternteil und jedes unterhaltsberechtigte minderjährige Kind. Stammbuch ist vorzulegen.
Zu 7 bis 9: Die Bezugsberechtigung für die Ehefrau und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder fetzt voraus, daß alle bezugsberechtigten Familienmitglieder in gemeinsamem Haushalt leben.
10. Die Anstalten der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege für die in ihnen in geschloff-mer Fürsorge untergebrachten Personen, bei denen die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug des Reichsverbill-gungsscheines nach den vorstehenden Bestimmungen erfüllt sind (hierzu gehören auch die auf Grund des Reichsjugendwohlfahrts- gesetzes in Anstalten untergebrachten Fürsorgezöglinge).
11. Anstalten und Einrichtungen der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege, die in halboffener oder offener Fürsorge Minderbemittelte (im Sinne der vorstehenden Bestimmungen) beköstigen, jedoch nur für den vierten Teil der von ihnen beköstigten Personen.
Zu 10 und 11: Die Zahl der an die Anstalten oder Einrichtungen auszugebenden Reichsverbilligungsscheine richtet sich nach der Belegung oder Inanspruchnahme dieser Einrichtungen z. Zt. der Ausgabe des Verbilligungsscheines. Aus besonderen Gründen kann auch die durchschnittliche Belegung oder Inanspruchnahme im vorhergehenden Monat als Maßstab zugrunde gelegt werden.
Auch Rentenempfängern und Kinderreichen wird der Reichsverbilligungsschein nicht zugebilligt, wenn bei ihnen eine wirtschaftliche Notlage nicht anerkannt werden kann. In den neuen Richtlinien ist nochmals darauf hingewiesen, daß die Reichsverbilligungsscheine nur für Waren, die für sie gelten und nur beim Kauf der vorgeschriebenen Mengen itz Zahlung genommen werden dürfen. Verkaufsstellen, die gegen diese Bestimmung verstoßen, können als Bezugsstellen für verbilligte Speisefette ausgeschlossen werden.
Dienstag, den 9. Januar 1934 von 8 bis 12 Uhr für die vorstehenden Gruppen,
Rathaus, Zimmer 13, Schalterraum.
Die Rentenempfänger haben den letzten Rentenbeschcid, scwie die Rentenstammkarte vorzulegen.
Nachzügler können nicht berücksichtigt werden. Wer obige Zeit nicht einhält, kann keinen Anspruch mehr auf die verbilligte Karte erheben.
Im übrigen kommen die bereits bekannt gegebenen Bestimmungen zur Anwendung.
Alles Weitere ist aus dem Bezugsschein zu ersehen.
Silvester in Fulda.
Der Aebergang vom alten ins neue Jahr vollzog sich in Fulda in der üblichen Weise. In den Kirchen beider Konfessionen wurden Jahresschlußgottesdienste abgehalten, die sehr zahlreich besucht waren. Die Gaststätten wiesen mehr oder minder starken Besuch auf, während jedoch ein großer Teil der Bewohner die Feier des Silvesterabends im Kreise der Familie beging. Bei Anbruch des neuen Jahres vermischte sich Glockengeläut mit dem Knallen von Feuerwerkskörpern aller Art. Es ist jedoch festzustellen, daß der Lärm in der Neujahrsnacht erfreulicherweise eingeschränkt war.
Vokzugsbeförderungen bei der Deutschen Reichspost.
Beamte der Deutschen Reichspost, die sich um die nationale Volkserhebung außergewöhnlich verdient gemacht haben, sollen nach einer Verfügung des Reichspostministers außer der Reihe befördert werden. Es handelt sich dabei vorwiegend um Beamte, die sich vor dem 30. Januar 1933 als Mitglieder von Wehrsportverbänden (SA.. SS., Stahlhelm) oder als Amtswalter oder Redner der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei besonders tatkräftig gezeigt, im Dienste bewährt haben und im übrigen nach ihren Fähigkeiten und Leistungen den Anforderungen entsprechen, die mit der Beförderung verbunden sind. Wenn für das Aufrücken in die höhere Besoldungsgruppe das Bestehen einer Aufstiegsprüfung vorgeschrieben ist, müssen die Beamten diese Bedingung erfüllen.
Vom Fulda-Rhön-Sänger-Kreis.
Am 31. Dezember trat vormittags im Ballhaussaale der Gesamtvorstand des Fulda-Rhön-Sänger-Kreises, wie der seitherige Fulda-Rhön-Sünger-Gau laut neuester Anordnung jetzt heißt, zu einer Sitzung zusammen. Nach herzlichen Begrüßungsworten des Kreisführers A. Zirkenbach- Fulda und Verpflichtung der 8 Bezirksführer teilte der Kreisführer mit, daß dem Fulda-Rhön-Sänger-Kreis insgesamt 90 Vereine mit ca. 2700 Sängern angeschlossen sind. Nach Beratung verschiedener Vereinsangelegenheiten erstattete der Kreis-Chormeister Rübsam einen ausführ-