Oeffenilichkeit übergsbenem „Großen Man" die Schaffung von einer MIIfbn' Bsallernsteltètt und stewekft ftr lernt Broschüre an Hand genauer Berechnungen die Möglichkeit der Durchführung dieses großzügigen Sieglungswerkes. Nach jungdeutscher Ansicht ist die Behebung der Arbeitslosigkeit nur durch eine planmäßige Besiedelung des gefährdeten deutschen Ostens und die Kultivierung von Oedländern im Wege des Arbeitsdienstes möglich.
Aus Hessen-Nassau und Nachbargebieien
Merkblatt für den 30. November.
1796: Der Balladenkomponist Karl Löwe in Löbejün geb. — 1817: Der Geschichtsschreiber Theodor Mommsen in Earding geb. — 1846: Der Nationalökonom Friedrich List in Kufstein gest. — 1900: Der englische Dichter Oscar Wilde in Paris gest.
Nur wer in der kleinen Stadt versinkt, kann ihren Kleinlichkeiten verfallen. Wer sich aber nur als East in ihr fühlt (und überall in dieser Welt sollte man sich nur als East fühlen), der wird die kleine Stadt als eine sehr schöne und reizvolle Mittellage zwischen der Einsamkeit der Natur und der Namenlosigkeit der Großstadt empfinden.
M! u t i u s.
Wetterbericht.
In Verbindung mit einem Kaltluftvorstoß entwickelt das Azorenhoch einen kräftigen Ausläufer, der sich über den Kontinent .noroostwärts erstreckt. Der neue bei Island entstandene Sturmwirbel bleibt dabei auf unser Wetter ohne direkten Einfluß, doch werden die auf dem Ozean noch entstehenden Wirbel wieder mehr südliche Bahnen einschlagen und späterhin Einfluß auf unser Wetter gewinnen. — Vorhersage bis Dienstag abend: Im wesentlichen trocken und vielfach auch aufheiternd, bei aus Nord drehenden Winden Tagestemperaturen bis zu etwa 5 Grad ansteigend, nachts stellenweise Frost. — Witterungsaussichten für Mittwoch: Zunächst noch vielfach aufgeheitert, nachts kalt, dann voraussichtlich wieder Aebergang zu milderem und « unbeständigem Westwetter.
* Fulda, den 29. November 1932.
Die Berufsschule ist Erziehungsschule!
Die Versuche gewisser Kreise, die Arbeit der Berufs- ! schule wieder auf die rein fachliche Ausbildung in Form des Abendunterrichtes zu beschränken, verstärken sich. In einer Sitzung in Berlin hat der Evang. Hauptausschutz für ; das Berufsschulwesen, der etwa 20 große evangelische Arbeitsorganisationen (Arbeitnehmer, Eltern, Frauen, Lehrer usw.) umsaßt, gegen diese Bestrebungen Stellung genommen. Nach eingehender Aussprache hat er sich erneut zu der Auffassung bekannt, daß „die in ihrer Arbeit so mannigfach gegliederte Berufsschule" nicht nur Fachschule ist zur technischen Schulung der erwerbslosen Jugend, sondern Erziehungsschule im vollen Sinne. Gemäß der Bildungsidee, die in der Arbeit der Berufsschule lebendig ist, sollen die werktätigen Jugendlichen nicht nur zu fachlich tüchtigen Berufsarbeitern, son- , dern auch zu verantwortungsbewußten Staatsbürgern er- Mgen werden. Die evangelische Oefsentlichleit erwarte von der Berufsschule gerade heute diesen bedeutsamen Dienst und bekenne sich gegenüber allen Versuchen, die Berufsschule auf den Stand der Vorkriegszeit zurückzuschrauben, zu dieser unaufgebbaren Aufgabe der Berufsschulerziehung.
Vom Naturheilverein.
In der letzten Monatsversammlung des Naturheilvereins, in der zunächst einige geschäftliche Punkte erledigt wurden, hielt Herr C. E ucker einen Vortrag über „Krampsaderleiden (Venenentzündung, offene Beine) und deren naturgemäße biologische Behandlung". Der Redner führte aus, daß über diese Leiden im Volke noch recht verkehrte Ansichten bestehen: es sei daher seine Aufgabe, durch diesen Vortrag einige Aufklärung zu geben. Er schilderte zunächst den Aufbau der Blutzirkulation unseres Körpers. Da das Blut in den Beinvenen bergauf fließen müsse, komme es bei unhygienischem Verhalten, besonders bei vielem Stehen im Beruf und durch enganliegende Kleidungsstücke an den Beinen, sehr leicht zu Blutstauungen, durch welche sich die Venen ausdöhnen zu sogenannten Krampfadern. Besonders schlimm sei es, wenn das venöse Blut stark mit Stoffwechselschlacken angefüllt sei, da es dann leicht zu Knotenbildung in den Krampfadern und Geschwüren (offene Beine) komme. Leider werden vielfach diese Unterschenkelgeschwüre vernachlässigt, da viele der davon Betroffenen, die . Furcht hegen, sie seien verloren, wenn diese Geschwüre heilen, da sie schlechte Stoffe aus dem Blute ausscheiden. In dieser Ansicht steckt wohl ein richtiger Kern, nur oie Schlußfolgerung ist falsch. Richtig ist, daß durch diese Geschwüre eine Menge Flüssigkeit, die aus dem Blut und Gewebe stammt, nach außen befördert wird, und daß diese Absonderung auch Stoffwechsel- schlacken enthält. Wird nun eine solche Wunde etwa mit einem undurchlässigen Verbände oder gar mit Pflaster bedeckt, so kommen diese Stoffe nicht nicht mehr nach außen, und die Folge davon ist eine allgemeine Verschlimmerung. Die Ausscheidungsstellen unseres Körpers sind Haut, Darm, Nieren, Lunge und nicht etwa die offenen Beine. Die Aufgabe des Heilenden sei es, durch geeignete Anwendungen den Körper' instand zu setzen und der krantmachenden Einflüsse Herr zu werden, denn erst dann heilen die Geschwüre ab. Zu diesen inneren Ursachen, zu denen auch noch der allzu große Gebrauch der Eenutzmittel kommt, kommen noch äußere Ursachen wie kleine Verletzungen durch Stoßen, Kratzen, Platzen überdehnter Krampfadern usw. Diese kleinen Wunden vergrößern sich bald, da sie nicht genügend mit gesundem, sauerstoffreichem Blute versorgt werden und heilen schlecht. Ihre Vernachlässigung verursacht Beschwerden, Jucken, Schmerzen, Kältegefühl, Müdigkeit im kranken Bein. Besonders unangenehm sind diese Geschwüre bei Zuckerkranken, Herz- und Leberleiden. Bei der Heilung solcher Geschwüre muß man Geduld haben. Wichtig ist die Umstellung in der Ernährung; anstatt saurer Kost (Fleisch, Ei, Mehlspeise) muß mehr basenreiche, kochsalzarme Kost (Kartoffeln, Gemüse, Salate, Obst, rohes Sauerkraut und dcrgl.) genossen werden. Sodann sommert noch lokale Anwendungen der Wundbehandlung in Betracht. Bei hohem Alter, wo die Widerstands- und Reak- tonstraft des Körpers zu Ende sei, kann Heilung kaum erwar- ■ t werden. Dann bilde das Geschwür tatsächlich das Ventil, ,rch das die Natur die Stoffwechselgifte äussre tbet. Hierauf ■ rändelte der Redner die eigentliche Venenentzündung. Man I ^(chuldigt ote zunehmende Verseuchung unserer Atmungslust I und Venzoldämpfe, Autoabgase, wie sich solche I c ers tn den Städten bemerkbar macht, denn hier ist die I Ziffer der Venenerkrankungen am höchsten, als eine der Ursachen der immer häufiger austretenden Venenentzündung. Zuni Schluß kam der Redner auf die Behandlung der Kramps- ndern durch Operationen und durch Einspritzung einer 60prozen- Ä^n, sterilen Traubenzuckerlosung zu sprechen. Wie man vielen Krankheiten durch eine naturgemäße Lebensweise vorbeugen ^s^e so könne man auch diesen Leiden vorbeugen. Alles, was die Blutzirkulation in den Unterleibsorganen und Beinen hemme, niüsse vermieden werden. Daher seien Wanderunaen Sport, Turnen, Lustbäder und dergl. immer von großem Vor- ‘'. — Reicher Beifall der Zuhörer dankte dem Redner für seine ^n VortrV "« Aussprache beschloß
■öit längerer, angeregter Aussprache wurde der „Große Plan" km rrllrn Einzelheiten seiner praktischen Durchführbarkeit erörtert. Die Tagung wurde allen Beteiligten zum inneren Erlebnis und festigte in ihnen die Ueberzeugung, daß jungdeutsches Ideengut inmitten einer politischen Atmosphäre der Verhetzung und Phrase auf Grund seiner Sachlichkeit und Ueberparteilichkeit sich immer mehr durchzusetzen beginnt.
GieMälimögr für Dezember.
Für Reichssteuern und preußische Steuern.
5. Dezember (Reich): 1. Ablieferung der für die Zeit vom 16. bis 30. November einbehaltenen Steuerabzüge vom Arbeitslohn. Wenn im Überweisungsverfahren die bis 15. November cinbchaltenen Beträge 200 Mark nicht überstiegen haben, Überweisung für die Zeit vom 1. bis 30. November. Dazu 2. Ledigensteuer, soweit sie im Steuerabzugsverfahren einzubehalten ist. 3. Abgabe für Arbeitslosenhilfe, soweit sie an die Finanzämter abzuführen ist (für nichtkrankenversicherungs- und nichtarbeitslosenversicherungpflichtige Arbeitnehmer). 4. Vürgersteuer 1932 der Lohnsteuerpflichtigen, soweit sie in dem betreffenden Land oder der betreffenden Gemeinde für 1932 erhoben wird, und zwar für die Lohnzahlungen vom 16. bis 30. November; ferner auch für die Lohnzahlungen vom 1. bis 15. November, wenn die einzubehaltende Bürgersteuer weniger als 200 Mark beträgt, oder an auswärtige Gemeinden abzuführen ist. 5. Anmeldung der Salzmengen, für die die Steuerschuld im November entstanden ist
10. Dezember (Reich): 1. Umsatzsteuervorauszahlung und Umsatzsteuervorgnmeldung der Monatszahler (Schonfrist bis 17. Dezember). 2. Börsenumsatzsteuer für November 1932. 3. Einkommen- und Körperschaftssteuervorauszahlung mit Ausnahme der Landwirtschaft. 4. Zweite Hälfte der Zuschläge im Rechnungsjahr 1932 für Einkommen über 8000 Mark, für Ledige und Aufsichtsratsmitglieder, soweit Eiukommensteuerbescheide ergangen, mit Ausnahme der Landwirtschaft. Ist Einkommensteuerbescheid noch nicht zugestellt, setzt das Finanzamt andere Termine fest. — Preußen: Bier- ebtl. Getränkesteuer.
15. Dezember (Reich): Letzter Tag, bis zu dem Landwirte auf Grund des Erlasses des Reichsfinanzministers vom 1. November 1932 — S. 1950/135 III. — die am 15. November 1932 fällige Einkommen- und Permögens- stcuervorauszahlung zuschlagfrei entrichten können. — Preußen: 1. Staatliche Grundvermögenssteuer für Monatszahler nebst lOOprozentigem Staatszuschlag. 2. Gemeindezuschläge zur Grundvermögenssteuer.
3. Hauszinssteuer. 4. TeilcvonPreutzen: Lohnsummensteuer für November 1932 nebst Erklärung über Höhe der Lohnsumme und Zahl der Arbeitnehmer. In manchen Gemeinden andere Termine.
17. Dezember (Reich): Letzter Tag für Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuervorauszahlung der Monatszahler.
20. Dezember (Reich): 1. Ablieferung der für die Zeit vom 1. bis 15. Dezember einbehaltenen Steuerabzüge vom Arbeitslohn im Markenverfahren; desgl. im Überweisungsverfahren, wenn die vom 1. bis 15. Dezember einbehaltenen Lohnbeträge 200 Mark übersteigen. Dazu 2. Ledigensteuer, soweit sie im Steuerabzugsverfahren einzubehalten ist, und 3. Abgabe für Arbeitslosenhilfe, soweit sie an die Finanzämter abzuführen ist. (Für nichtkrankenversicherungs- und nichtarbeitslosenver- sicherungspflichtige Arbeitnehmer.) 4. Bürgersteuer 1932 der Lohnsteuerpflichtigen, soweit sie in dem betreffenden Land oder der betreffenden Gemeinde für 1932 erhoben wird, und zwar für die Lohnzahlungen vom 1. bis 15. Dezember, wenn die einbehaltene Bürgersteuer mehr als 200 Mark beträgt, und die Abführung nicht an eine auswärtige Gemeinde zu erfolgen hat.
27. Dezember (Reich): Zahlung der Salzsteuer für November 1932.
Krisenunterstützung.
Der Personenkreis für die Krisenunterstützung ist von dem Herrn Präsidenten des Landesarbeitsamts Hessen für seinen Bezirk ab 28. November 1932 erweitert worden. Ausgeschlossen sind: a) Personen unter 21 Jahren, b) Angehörige der Berufsgruppe Landwirtschaft mit Ausnahme der Winzer und Weinbergarbeiter, sowie Gärtner und Gartenarbeiter, c) Angehörige der Berufsgruppe häusliche Dienste. Krisenunterstützung erhalten nur Personen, die ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung erschöpft haben und nach dem 3. November 1930 ausgesteuert sind. Soweit durch diese Erweiterung des Personenkreises Arbeitslose die Berechtigung zum Bezüge der Krisenunterstützung erhalten, ist ihnen auf Antrag die Unterstützung frühestens ab 28. November 1932 zu gewähren.
Offenhalten der Läden an den 3 letzten Sonntagen vor Weihnachten.
Die Ortspolizeibehörde teilt mit, daß mit Ermächtigung des Herrn Regierungspräsidenten in Kassel in der Stadt Fulda in diesem Jahre die offenen Verkaufsstellen an den 3 letzten Sonntagen vor Weihnachten wie folgt für den Gewerbebetrieb freigegeben sind: Am Sonntag, den 4. Dezember, in der Zeit von 13—18 Uhr, und am Sonntag, den 11. und 18. Dezember, je in der Zeit von 11—18 Uhr. Für die gleiche Zeit ist, soweit notwendig, die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern zugelassen.
Wintersportgeräte in Schnellzügen.
Wie der Fulda-Werra-Skigau mitteilte, ist die Deutsche Reichsbahngesellschaft einem langgehegten Wunsch der wintersporttreibenden Bevölkerung entgegengekommen. Es dürfen jetzt Schneeschuhe und Rodelschlitten auch in der 3. Klasse der Schnellzüge mitgeführt werden, wenn Belästigungen der Reisenden und Beschmutzungen der Wagensitze ausgeschlossen ist. Die Eisenbahn hat sich in gleicher Weise wie bei Eil- und Personenzügen nur das Recht vorbehalten, bei einzelnen Zügen die Mitnahme auszuschließen oder die Reisenden auf besondere Abteile oder Wagen zu verweisen. Wintersporttreibende, die Schnellzüge benutzen, sind also nicht mehr ausschließlich darauf angewiesen, ihre Wintersportgeräte als Reisegepäck aufzugeben oder sie auf Fahrradkarte befördern zu lassen. Trotz mancher Bedenken hat die ständige Tarifkommission dèr Deutschen Eisenbahnen die neue Bestimmung in der Erwartung beschlossen, daß sich Hnzuträglichkeiten bei der Beförderung der Sportgeräte in den Personenwagen der Schnellzüge nicht ergeben und daß insbesondere die Sporttreibenden die nötige Rücksicht auf die Mitreisenden nicht vermissen lassen werden. Eine ausdrückliche Bitte in diesem Sinne an die in Betracht kommenden Wintersportler sei hiermit ausgesprochen, um die Einrichtung als dauerirde beibehalten zu können.
Andreasnachtstraum.
Mit dem Andreastag ist das genau so wie mit dem Lilvestertag, und man könnte den Gedächtnistag des heiligen Andreas, der auf den 30. November fällt, ganz gut als eine Art Generalprobe für Silvester auf fassen. Nur daß am Silvestertage der Abend, der den Tag beschließt, die besondere Wichtigkeit hat, während am Andreastage der Abend oder die Nacht vorher, also die Nacht vom 29. zum 30. November, es in sich hat. Ehe wir uns jedoch über die Bedeutung dieser merkwürdigen Nacht auslassen, müssen wir uns ein klein wenig mit der Person des heiligen Andreas selbst beschäftigen.
Andreas, der Bruder des Petrus, war einer der eifrigsten Apostel Christi. Da er gemeinsam mit seinem Bruder den Völkerschaften an den Gestaden des Schwarzen Meeres das Evangelium gepredigt haben soll, verehren ihn vor allem die Russen als ihren Heiligen oder vielmehr verehrten ihn, denn jetzt soll ja bei den Russen alles anders geworden sein in bezug auf die Heiligenverehrung. Früher gab es bei den Russen — aber auch bei anoeren Völkern — besondere Andreasmünzen, und ihren höchsten Orden nannten die Russen Andreasorden. Und hier wäre gleich auch noch das Andreaskreuz zu erwähnen, ein charakteristisches Kreuz mit schräggestellten Balken, an das Andreas geschlagen worden sein soll.
Was der heilige Andreas aber mit dem Zauber oder vielmehr mit all den Zaubereien, die in der Nacht vor seinem Gedächtnistage vor sich gehen sollen, zu tun hat, das ist nicht ganz klar. In der Andreasnacht ist es nämlich so, daß junges Volk, in erster Linie junges Mädchenvolk, Blei gießen muß, wie das ja auch am Silvesterabend wichtiger Brauch ist. Und dann kann oder soll man auch Apfel schälen, aber so, daß die Schale nicht zerrissen wird, und wenn das einer gelungen ist, wirft sie mit geschlossenen Augen die Schale hinter sich aus die Erde und erkennt dann aus der Form, die die Schale angenommen hat, ganz sicher den Anfangsbuchstaben des Namens des künftigen Bräutigams, woraus man ersieht, daß das nur eine Sache für noch nicht verlobte Mädchen ist.
Viel bedeutsamer aber als das alles ist für das junge Mädchen der Traum, den es in der Andreasnacht träumt, und den es sich natürlich genau merken muß, weil es doch in diesem Traume nicht nur über den Namen, sondern auch über das Aussehen des künftigen Freiers genau unterrichtet wird. Besonders kompliziert war früher der Andreasnachtzauber im Harz. Mädchen, deren Eltern oder Vormünder über einen guten Gartenzaun verfügten, brachen am Andreasabend von diesem Zaune eine Planke los und stellten sie dann so hin, daß sie nicht von jedem als losgebrochen erkannt wurde. So blieb die Planke bis zum ersten Weihnachtstage stehen, worauf sie als Heizmaterial in den Ofen geworfen wurde. Das Mädchen ging nun rasch ans Fenster und wartete das dritte Läuten der Weihnachtsglocken ab. Kam dann draußen auf der Straße ein altes Weib, so mußte das arme Mädel mit dem Heiraten mindestens noch ein Jahr warten; kam aber ein männliches Wesen, so konnte man schon für die allernächste Zeit auf die Hochzeit rechnen. Vielleicht probieren das junge Mädchen einmal am kommenden Andreasabend, und wenn der Zauber wirkt, sollen sie's sagen — dann machen's bestimmt alle anderen auch!
Wohltätigkeitskonzert der Stahlhelm-Bundeskapelle.
Wie bereits an dieser Stelle mitgeteilt wurde, veranstaltet die Bundeskapelle des Stahlhelms aus Halle a. S. am kommenden Samstag abend im großen Stadtsaal ein Wohltätigkeitskonzert zu Gunsten der Fuldaer Winterhilfe. Im Hinblick auf den wohltätigen Zweck der Veranstaltung und die bekannt guten Leistungen der Stahlhelmkapelle kann der Besuch allen Musikfreunden wärmstens empfohlen werden. Karten sind im Vorverkauf in der Geschäftsstelle des „Fuldaer Anzeigers", Königstraße 42, zum Preise von 60 Pf. und 30 Pf. (für Erwerbslose und Schüler) zu haben. An der Abendkasse kosten die Karten 80 Pf. und 30 Pfennig.
Bau- und Wirtschaftsgemeinschaft e. E. tn. b. H. (Ring der Vauwirte).
Die am Samstagabend im Kath. Eesellenhaus abge- haltene Monatsversammlung der Bau- und Wirtschaftsgemeinschaft wurde vom Vorsitzenden des Vorstandes eröffnet und geleitet. Er wies zunächst darauf hin, daß die Oktober-Versammlung aus verschiedenen Gründen ausfallen mußte. Inzwischen seien bereits 2 Baudarlehen mit je 4000 Mark und ein Ablösungsdarlehen mit 2200 Mark von den obersten Stellen genehmigt worden und gelangten in diesem Monat noch zur Auszahlung. Leider gehe die Ueberführung der einzelnen Genossenschaften auf die Akt.- Ees. Bremen durch das Reichsaussichtsamt sehr langsam vorwärts. Inzwischen sind nochmals neue Normalsatzungen für Darlehen ausgegeben, deren Genehmigung den Anschluß an die A.-E. garantiert. Zur Richtigstellung^wurdo bekanntgegeben, daß die dieser Tage durch die Presse verbreitete Nachricht, wonach der Bau- und Wirtschastsge- meinschast e. E. m. b. H. Bremen die Auszahlung von Darlehen aus Sauanteil II verboten ist, lediglich auf Antrag der betreffenden Gesellschaft selbst ersolgte. Die A.-G. und die einzelnen Genossenschaften der Bau- und Wirtschasts- gemeinschaft haben hiermit nichts zu tun. Sodann hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrates einen Vortrag über das Sachrecht bei Verkäufen von Grundstücken. Er wies darauf hin, daß es in solchen Fällen unbedingt erforderlich sei, einen Kaufvertrag über das gekaufte Grundstück notariell abzuschließen, und die Auflassung bei Gericht sowie die Eintragung ins Grundbuch von Seiten des Käufers zu beantragen.' An die sehr lehrreichen Ausführungen schloß sich eine rege Aussprache an.
Omnibusfahrt nach dem neuen städtischen Friedhof.
Am Mittwoch, den 30. November, verkehrt um 14.40 Uhr ein Kraftomnibus vom Postamt nach dem neuen städtischen Frsedhof.
Um die Gehaltszahlung an Angestellte in Krankheitsfällen.
Noch immer ist keine Einheitlichkeit in der Frage erzielt, welche Katcgoriecn von Angestellten Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes im Krankheitsfälle haben, und für welche Zeit das Gehalt weiterzuzahlen ist. — Die Büroangestellten z. B. sind dadurch schlechter gestellt, daß sie den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unter- stehen, während das Handelsgesetzbuch und die Reichsgewerbeordnung für die in Handel und Industrie tätigen Angestellten wesentlich günstigere Regelungen enthalten. Auch die der Klärung dienende Notverordnung vom 5. Juni 1931 hat es nicht vermocht, für sämtliche Angestell tengruppen einen einheitlichen und klaren Rechtszustand zu schaffen. — Der EDA. hat sich darum erneut mit einer Eingabe an das Reichsarbeitsministerium gewandt, in der gefordert wird, daß durch eine Aenderung des § 616 BGB ohne Rücksicht auf die Gesamtdauer der Erkrankung für die ersten sechsWochen in allen Fällen, und nicht nur an die Handels- und Jndustrieangestelltcn, das Gehalt fon- zuzahlen ist, —