Zul-aer Anzeiger
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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg fcn^nfeÄ ÄÄÄÄÄ N»o-"°» Haunetal. Zulda« toisMa« & =»=«?-»
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Ansprüche. Verlag: Christian Seipel,Fulda.
Dmck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H.
293 — 1933
Fulda, Freitag, 15. Dezember
10. Jahrgang
Die Strafanträge im Lubbe-Prozetz.
Todesstrafe gegen Lubbe
' und Torgler beantragt
Im Reichstagsbrandstister-Prozetz beantragt« der Oberreichsanwalt gegen den Hauptangeklagte« »ander Lubbedie Todesstrafe wegen des fort« gesetzten Verbrechens des Hochverrats in Tateinheit mit dem dreifachen Verbrechen schwerer Brand« Siftung und wegen Versuchs der einfachen Brand« iflung. Außerdem beantragte der Oberreichs« nwalt Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrecht« auf Lebensdauer.
Der gleiche Antrag richtet sich gegen Torg' ler, der ebenfalls unter den gleichen Umstände« zum Tode und zum dauernden Verlust der bürger« lichen Ehrenrechte verurteilt werden soll.
Die drei bulgarischen Angeklagten, Dimk« troff, Popoff und Tanneff, sollen von de, Anklage des fortgesetzten Hochverrats in Tateinheit mit Brandstiftung aus Mangel an Beweisen frei« gesprochen werden
In der Donnerstagsitzung im Reichstagsbrandstifter- Prozeß ergriff Oberreichsanwalt Dr. Werner aufs neu« das Wort. Aus seinen einleitenden Darlegungen ging bereits hervor, daß er die Mitschuld der Bulgaren und des Angeklagten Torgler an der Reichstagsbrandstiftung als durch die Beweisaufnahme erwiesen betrachtet, wenn auch, wie er ausdrücklich hinzufügte, keiner dieser Angeklagten weder bei der Tat noch bei Zerlassen des Brand- ortes gesehen oder festgenommen worden sei wie van der Lubbe. Es komme aber hier namentlich darauf an, nach der kriminalistischen Grundfrage zu handeln:
„Wer hatte einen Nutzen von der Tal?"
Da die Angeklagten alle Kommunisten sind, wird die Frage zu stellen sein: Hatte die Kommunistische Partei ein Interesse an der Tat und konnte sie nach vttNndigen Erwägungen unter Berücksichtigung der damaligen politischen Lage einen Vorteil für sich und ihre Siele erwarten? Die'e Frage, so ruft der Oberreichs- antvalt aus, ist meines Erachtens
unbedingt zu bejahen.
Sieben der Frage „zu wessen Nutzen", kommt der zweite juristische Grundsatz in Betracht, daß man sich fragt: Wer ist zur Zeit der Tat oder kurz vor oder kurz nachher
am Tatort gesehen worden.
Damit kommen wir auf die Abgeordneten Torgler und Koenen, von denen Koenen flüchtig ist und nur aus diesem Grunde nicht mit auf der Anklagebank sitzt.
Der Oberreichsanwalt beschäftigt sich zunächst kurz mit der Persönlichkeit Torglers und fährt dann fort: Der Verdacht fällt auf Torgler, weil er sich kurz vor der Tat im Reichstag aufgehalten hat. Nun wäre die Tatsache, daß Torgler sich am 27. ununterbrochen im Reichstag aufgehalten hat, allein noch nicht auffallend. Es muß aber berücksichtigt werden, daß als Mittäter neben Torgier der kommunistische Abgeordnete Koenen in Betracht kommt, der sich an diesem Tage ungewöhnlich auffallend bekommen hat. Ein ausfallendes, verdächtiges Verhalten des Mittäters Koenen muß also auch den Mitangeklagten Torgler belasten.
Nach weiteren Ausführungen über die Mitschuld des Angeklagten Torgler an der Inbrandsetzung des Reichs- tegsgebändes erklärte der Oberreichsanwalt: Durchschlagend aber gegen Torgler ist auszuführen: Er ist nicht nur kurz vor der Tat am Tatort gewesen, sondern er ist auch kurz vor der Tat mit dem Täter selbst gesehen worden."
Die Versuche Torglers, einen Beweis dafür zu erringen, daß er nicht mit van der Lubbe zusammen- gewesen sei, sind restlos gescheitert. Torgler ist aber von Zeugen auch mit Pop off am Nachmittag gesehen worden.
Ohne zunächst einen eigentlichen Strafantrag zu stellen, erklärte der Oberreichsanwalt, er halte Torgler für schuldig und überführt der vollendeten Brandstiftung im Sinne der §§ 306 Abs. 2 und 307 Abs. 2 mit dem Ziele, die Mitglieder der KPD. zum alsbaldigen Losschlagen 3« veranlassen, also unter der Begünstigung des Brandes ?l«en Aufruhr herbeizufübren. Die Beschuldigung fußt erster Linie und hauptsächlich auf den Aussagen der Zeugen Karwahnc und Kroner.
Die Nachmittagsverhandlung im Reichstagsbrand- st'ficrprozeß diente der Klärung der Schuldfrage der bul- Urische« Angeklagte,i. zu der der Oberreichsanwalt das $ort hatte.
, .Am Schluß seiner Ausführungen stellte der Ober- Mchs^nwalt seine oben gemeldeten Strafanträge.
Nachdem der Oberreichsanwalt die Straf- «strâge gestellt hat, führt er fort: Meine hohen Herren Achter! Ich bin am Ende meiner Ausführungen. Ich Zusammen mit meinem Kollegen Parrisius vers' ht, einmal das Ergebnis der Beweisaufnahme zu ' Men. Wir haben uns bemüht, das Für und Wider gegeneinander abzuwägen, um einmal dem berech- Bedürfnis der Allgemeinheit und dem Rechtsgefühl Wukommen, daß das schwere Verbrechen am deutschen Mühnt wird, und andererseits alle diejenigen von auszuscheiden, denen sie nicht mit ^Sicherheit nachgewresen wird.
8hn«N liegt nun Mühr sie schwere Aufgabe vfteu
_ Ms Urteil W ftaMa - ■
Ihnen Kraft und Einsicht dazu geben. Bei außerordentlichen Erregung, die die Tat hervorgerufen ^r lebhaften Stellungnahme für und wider w ird es, wie auch Ihr Urteil ausfallen a n Kritik, vielleicht sogar gehässiger «rittr, fehlen.
Der Anklagte van der Lubbe blieb, während der Oberreichsanwalt die Todesstrafe für ihn beantragte, vollkommen unberührt von dem, was um ihn oorgrng, in seiner gewohnten tief zusammengesunkenen Stellung sitzen. Auch Torgler zeigte nicht die gering st eBewegung. Ebenso blieben die bulgarischen Angeklagten vollständig ruhig.
Es tritt darauf eine kurze Pause ein. Nach Wiedereröffnung der Sitzung nimmt Rechtsanwalt Doktor 2. e, ch e r t, der V e r t e i d i g e r der drei bulgarischen Angeklagten, das Wort.
Dr. Teichert begann sein Plädoyer mit einer Beer t ei l u n g der Tätigkeit des Verteidigungslom itees und des sogenannten Londoner Gerichts. Der sogenannte „Gegenprozeß" in London hat Mit einem sogenannten Urteil geendet, in dem zunächst tlle fünf Angeklagten für unschuldig erklärt wurden, bis man sich nach einer Weile besann und hinzufügte, es seien aur vier unschuldig. Es war in Wirklichkeit weder ein Gerichtsverfahren noch ein Urteil — es war ein Glied in ser Kette der Hetze gewisser interessierter Kreise des stommunismns oder des Emigrantentums oder sonstiger reutschfeindlicher Cliquen. An den Personen der Angeklagten liegt, meiner Überzeugung nach, diesen dunklen Ehrenmännern gar nicht, wenn sie nur den Zweck der
Stimmungsmache gegen das nationalsozialistische Deutschland verwirklichen zu können glauben. Ihre Art der „Verteidigung" ist für die Angeklagten nur schädlich. Meine Aufgabe hatte sich rein auf das sachliche Gebiet zu beschränken, auf die Erforschung der Wahrheit und die Be-
schuldig am Reichstagsbrand oder nicht?
Rechtsanwalt Dr. Teichert geht dann auf die Umstände ein, die zur Verhaftung der drei Bulgaren führten. Daß »an der Lubbe Helfer gehabt haben mußte, stand nach der Art des Brandes und der Zeit der Brandstiftung fest. Es war nur verständlich, daß man nach Mittätern suchte. Dr. Teichert zählt sodann die Zeugenanssagen. die die Bulgaren belasten, auf und fährt dann fort: Mit diesen Bekundungen war der Ring der Voruntersuchung geschlossen. Daß die Angeklagten in Verdacht gerieten, daran waren sie se'bst schuld. da sie zunächst phantastische und offensichtlich unrichtige Angaben über ihre Tätigkeit und den Auf- mthalt in Deutschland machten.
Exzellenz Suvich bei Hitler und Göring.
Das Staatsessen, das der Führer und der preußische Ministerpräsident in der Dienstwohnung des letzteren zu Ehren des italienischen Staatssekretärs Exzellenz Suvich gaben, vereinte zahlreiche prominente Persönlichkeiten aus der Politik, Kunst und Gesellschaft mit ihren Damen. Die Begrüßungsansprache des Ministerpräsidenten Göring klang aus in ein Hoch auf den italienischen König, den Duce und das große italienische Volk. Der italienische Gast, Exzellenz Suvich, dankte in herzlichen Worten und gedachte abschließend des Reichspräsidenten, des Führers und des Gastgebers. Der Abend bot hinreichend Gelegenheit zu bedeutungsvollen politischen Unterhaltungen.
Ostpreußens ireue Gefolgschaft.
Reise des Stellvertreters des Führers durch Ostpreußen.
Amtlich wird mitgeteilt: Der Stellvertreter deS Führers unternahm eine zweitägige Reise nach O st - Preußen, die ihn auch nach Königsberg führte. Es war der Zweck der Fahrt, den Kontakt der ostpyeu- ßischen Nationalsozialisten mit denen des Reiches jenseits des Korridors zum Ausdruck zu bringen und über Sorgen und Hoffnungen besonders mit den alten Parteigenossen im Geiste der alten Kameradschaft Aussprache zu pflegen. Der Stellvertreter des Führers betonte bei seinem Abschied, daß er A d 0 l f H i t l e r als Kanzler und Führer der nationalsozialistischen Bewegung die treue Gefolgschaft der deutschen Vorpostenprovinz im Osten mitteilen wird.
Frankreich verweigert wieder Schuldenzahlung.
Troll riesige« Goldschatzes und wachsender Rüstuugs« Verschwendung.
Am 15. Dezember, dem Fälligkeitstage der französischen Schuldenzahlung an Amerika, ließ die französische Regierung in Washington eine Note überreichen, in der auf den Kammerbeschluß vom 14. Dezember v. I. hingewiesen und erklärt wird, daß sich die französische Regierung „außerstande" sieht, dieZahlung zu leisten.
Die diesmalige Zahlung beläuft sich auf 19 154 000 Dollar, während die fälligen Summen vom 15. Dezember 1932 und 15 Zum. 1933 zusammen 66 Mlliâsv W detrageu
39 906 929 Einwohner in Preußen.
Die endgültigen V 0 l k S z ä h l u n g s - e r g e b n i s s e.
Das Preußische Statistische Landesamt gibt jetzt die rndgültigen Ergebnisse der Volkszählung vom 16. Juni d. I. in Preußen bekannt. Danach waren im Stichtag der Volkszählung im ganzen Freistaat Preußen 39 906 929 Einwohner vorhanden gegen" ter J8 175 989 Einwohner bei der voraufgegangenen Volks- jâhlung im Jahre 1925. Das bedeutet eine Zunahme )cr Wohnbevölkerung Preußens seit 1925 um 1 730 940 ikinwohner, d. i. um 4,53 Prozent.
Verhältnismäßig am stärksten unter allen preußischen Provinzen ist die Bevölkerungszahl seit 1925 in Ober- Schlesien gestiegen, und zwar um 7,36 Prozent, es folgen dann die Rheinprovinz mit einer Zunahme um >,68 Prozent, Westfalen um 5,32 Prozent, die Stadt Berlin um 5,27 Prozent, Brandenburg um 5,16 Prozent. Die Bevölkerungszunabme in den übrigen Provinzen liegt tnter 5 Prozent und ist am geringsten in den Hohen« jvllerischen Landen mit 1,54 Prozent und der Nrenzmark Posen-Westpreußen mit 1,55 Prozent.
Vesondere Ehelörderuna für Landarbeiter
Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat eine Ausdehnung der Möglichkeiten über die Mehreinstellung von Landarbeiterfamilien im Wege der Landhilfe verfügt, die besonders geeignet erscheint, die Ehefreudigkeit im Landarbeiterstande zu heben.
Um die Mehreinstellung von Landarbeiterfamilien zu erleichtern, bestimmt nämlich der Präsident, daß ausnahmsweise beim Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen auch arbeitslose, ledige landwirtschaftliche Arbeiter zu den besonders günstigen Bestimmungenn für Landarbeiterfamilien eingestellt werden können, wenn sie im Hinblick auf ihre Einstellung zu heiraten beabsichtigen.
Der Anerkennungsbescheid für die weitgehende öffentliche Unterstützung ist in diesen Fällen an die Bedingung zu knüpfen, daß der Arbeitnehmer spätestens innerhalb eines Monats nach Arbeitsantritt dem Arbeitsamt Kenntnis von seinem Aufgebot gibt.
Bullit stetti sich in Moskau vor.
Überreichung des Beglaubigungsschreibens.
Der amerikanische Botschafter B u l l i t hat dem Vorsitzenden des Vollzugsausschusses der Sowjetunion, Kalinin, sein Beglaubigungsschreiben überreicht. Bei der Überreichung des Beglaubigungsschreibens hielt Bullit eine Ansprache, in der er erklärte, die Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion sei ein großer Schritt zur Beruhigung der Welt. Kalinin meinte, die Verschiedenheit der Regierungssysteme der Vereinigten Staaten und der Sowjetunion sei kein Hindernis im Wiederaufbau der Beziehungen zwischen den beiden Völkern. Nach der Überreichung des Beglaubigungsschreibens e m p f i n g der Botschafter die Vertreter der Sowjet- und der ausländischen Presse. Er betonte, er fei glücklich, jetzt wieder in Moskau zu sein, um vergleichen zu können,
welche wirtschaftlichen Fortschritte die Sowjets gemacht hätten. Die russisch-amerikanischen Beziehungen würden auf wirtschaftlichem Gebiete großzügig ausgebaut werden. Er werde eine Reise durch ganz Rußland und Sibirien unternehmen, um die politische und wirtschaftliche Lage zu studieren. Die amerikanischen Generalkonsulate in Charkow, Leningrad und Wladiwostok würden demnächst eröffnet werden.