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Zulöaer Anzeiger

^Ä Bei Lieferungsbehinderungen durch Tageblatt für Rhön und Vogelsberg ^SmE^ Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Zulöa- und Haunetal »Iulöaer Kreisblatt Ansprüche. Verlag: Christian Seipel,Fulda. Dmlk: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H.

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. 283 1933

Fulda, Montag, 4. Dezember

10. Jahrgang

Zichtfeier am Reichsneu-au.

Zu allen Zeiten und in allen Ländern war es eine Selbstverständlichkeit, daß eine politische Macht, die die Sioßkraft aufbringt, sich ein Staatswesen von innen zu erobern, das Recht und auch die Pflicht hat, dieses Zmtswesen mit der beherrschenden Macht gleich- ui setzen. Die Reichsregierung hat jetzt diesen Schritt durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat gleichzusetzen. Die Reichsregierung hat jetzt diesen Schritt durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat getan.

Die damit zu einem vorläufigen Ende gebrachte Ent­wicklung reicht in ihren Anfängen zurück bis zum 30. Januar dieses Jahres, zu welchem Zeitpunkt die NSDAP, tatsächlich die Universalmacht im Reiche übernahm. Der weitere Verlauf des Jahres ließ die Entwicklung einen Höhepunkt erreichen, schon allein in dem äußeren Bilde des Nürnberger Neichsparteitages. Und ihre politische Arg la u b i g ü n g erhielt diese Entwicklung auf eine Weise, wie sie selbst gegenüber allen ausländischen An- jeindungen nicht eindringlicher und einwandfreier gedacht werden konnte: am 12. November bezeugte das deutsche Soll durch Wahl und Abstimmung, aus doppelte Weise cho, daß die Begriffe NSDAP, und deutsches Volk nicht wehr voneinander zu trennen sind. Der Staat hat nun iier Partei, die ihn aus den politischen Verirrungen der rauchn Weimarer Jahre befreite und ihm überhaupt erst wieder seine Autorität und damit die B e r e ch t i - jung zur Führung seines Namens wiedergab, nun N äußerlich ihr Recht werden lassen.

Dieses Recht besteht vor allem darin, jene völlig uneingeschränkte Verantwortung für die Geschicke dieses Staatswesens zu tragen, wie sie der Führer vor dm 30. Januar immer wieder in vollem Bewußtsein der Tragweite seiner Forderung verlangt hat. Wer durch M freie Abstimmung feststellen kann, daß er 96,3 ftojent aller Stimmberechtigten für sich und seine Politik ki, der darf mit größerem Recht als irgendein Staats- M sonst auf der Welt für sich beanspruchen, daß die in «langen Kämpfen um die Einheit des Staates be- verdiente Garde der Gefolgschaft auch äußerlich M Gesetzesform mit dem Träger der politischen '-walt gleichbedeutend und als solche öffentlich «verkannt wird. Der Führer hat seine SA. wieder- mt die Garanten der Revolution genannt. Nachdem er Hefe Revolution dann vor etwa einem halben Jahre als demdct erklärt hatte, konnte er mit Stolz beobachten, daß Me SA. auch der Garant der dann einsetzenden Evolu- M, der planmäßigen Entwicklung unddesAuf- u e s, zu nennen war. Es war somit ein Akt der «echtigkeit, wenn der SA. nunmehr auch gesetzlick b e r M im Staatshaus zuteil wurde, den sie auf Grund

Geschichte beanspruchen darf.

Es war nicht weniger ein selbstverständliches Zeichen ^inneren Entwicklung, daß R u d o l s H e ß und E r n st ^hm, die bisher neben dem Führer die höchsten Partei- 'mer bekleideten, nun auch mit dem Rang des Reichs- Asters offiziell der Reichsregierung eingereiht wurden, -'bst wer die Geschichte der NSDAP, nur oberflächlich Ml, weiß, daß das nationalsozialistische Reich und seine Are Konstruktion und Organisation ohne diese beiden winer nicht zu denken ist. Und es will schon etwas MN, wenn sogar rechtsradikale Pariser Blätter, die 7 aus ähnlichen Anlässen nichts als Gehässigkeit gegen neue Deutschland vorzubringen wissen, diese Er­rungen in seriöser und respektierender Form at§ W Folgerung und Notwendigkeit aus der Geschichte M^^res schildern.

. Wiederum hat der tragende Gerüstbau des Dritten "ches eine bedeutsame Verstärkung erfahren. Es - als seien ein paar besonders wuchtige schwere Träger ! °en schon soliden Neubau eingczogeu worden. Der

den wir aus diesem Anlaß den beiden neuen Reichs- Mern entbieten, ist zugleich ein froher Dank an den ^rer. P. A. R.

Aertrauensvotum per Kammer für das Kabinett Lhautemps. durürkhaltende Regierungserklärung über Frankreichs

Außenpolitik.

è Die neue französische Regierung Cha utemP s hat D echen Tag ihres Kampfes mit dem Parlament Mich bestanden. Z w eimal wurde der Legierung - J ^ gegen 11 und 391 gegen 19 Stimmen bei etwa Stimmenthaltungen in Fragen der Parlaments Prozedur von der Kammer das Vertrauen gesprochen

zuvor in der Kammer verlesene Reqieruugs- lt ,at.ni0 war ziemlich trocken und kurz. Die AußenpolttU sichtlich hinter der dringendsten Forderung des SS°$ Sanierung der Finanzen in den . ..Wir werden", so sagte Ministerpräsident. Chautemps, ct Übereinstimmung mit den Ausschüssen und dem Ament die traditionelle Au ßcnP oltt11 friedlichen Frankreich fortsetzen« dem ;a öiientar^ und den Idealen internationaler 3m JJnarbeit wie den Freundschaften, Bündnisse,'

akten getrcu7 Wir sind bereit,

, «if den normalen diplomatischen Wegen

Dosierung unserer Beziehungen A EN ' Mtterziâbertcn, aber wir glauben, daß S o n- der Sache des FrreLsns n u r baue n können, wenn sie ist keiner Weise unsere

Sicherung der Sozialversicherung

Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungen.

Die Reichsregierung hat das Gesetz zur Erhal­tung der Leistungsfähigkeit der Inva­liden, der Angestellten- und der tnapp- schaftlichen Versicherung beschlossen. Durch das Gesetz soll die dauernde Leistungsfähigkeit der mit großen finanziellen Schwierigkeiten ringenden Invaliden­versicherung und der ebenfalls versicherungstechnisch nicht völlig ausgeglichenen Angestelltenversiche- r u n g sichergestellt werden. Die Neuordnung der k n a p p- s ch a s t l i ch c n Versicherung soll einem besonderen Gesetz vorbehalten bleiben; schon jetzt sollen aber die Vorschriften über Rentenberechnung, Wartezeit und Anmartschafts­fristen in der Invaliden- und der Angestelltenversicherung sinngemäß auf die knapyschaftlichc Pensionsversicherung übertragen werden, um das Recht der drei Versicherungs- zweiâe möglichst eng aneinander anzugleichen.

Zur Herbeiführung der Sanierung sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:

1. Reichshilfe für die Invalidenversicherung.

Nach geltendem Recht trägt das Reich zur Invaliden­versicherung außer den zur Deckung der Reichszuschüsse erforderlichen Beträgen noch bestimmte Reichsmittel bei, die sich zur Zeit auf 186 Millionen Mark jährlich be­laufen. Diese Summe würde nach geltendem Recht all­mählich sinken, um schließlich ganz zu verschwinden Nach dein Gesetz sollen diese Reichs mi 1 telauf 2 n 0 Mil­lionen Mark erhöht und dauernd gewährt werden.

2. BeitragsüLertragung auf die Invaliden- und die Angestelltenversicherung.

Nach geltendem Recht sind die Beiträge zur Inva­lidenversicherung auf 5 Prozent des Endbetrages jeder Lohnklassc, diejenigen zur Angestelltenversicherung aus 4 Prozent des Endbetrages jeder Gehaltsklasse festgesetzt. Es ist beabsichtigt, eine Beitragserhöhung von höchstens 1,5 Prozent des Endbetrages jeder Klasse vorzunehmen, aber erst dann, wenn die Aufwendungen für die Arbeitslosenhilfe infolge Rückganges der Arbeits­losigkeit entsprechend sinken

3. Aufstockung von Lohn- und Beitragsklasien.

Zur Zeit werden die Versicherten nur insoweit voll versichert, als sie nicht mehr als 42 Mark wöchentlich ver­dienen. Das Gesetz beseitigt diese Unterversicherung durch A u f st o ck u n g einer neuen Lohnklasse und zweier Bei-

Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat.

NSDAP, wird Körperschaft öffentlichen Rechtes.

Amtlich wird mitgeteilt:

Das Reichskabinett genehmigte ein Gesetz zur Siche­rung der Einheit von Partei und Staat. Nach diesem Gesetz wird die NSDAP, eine Körper­schaft des öffentlichen Rechts. Zur Gewähr­leistung engster Zusammenarbeit der Dienststellen der Partei und der SA. mit den öffentlichen Behörden werden der Stellvertreter des Führers und der Chef des Stabes der SA. Mitglieder der Reichsregierung. Für die Mit- glieder der NSDAP, und der SA. einschließlich der ihr unterstellten Gliederungen wird eine Partei- und SA.- Gerichtsbarkeit eingeführt, nach der außer den sonst üblichen Dicnststrasen auch Haft und Arrest verhängt werden kann, wenn Pflichtverletzungen gegen die Organisation unb Verstöße gegen die Zucht und Ordnung vorkommen

Die öffentlichen Behörden, also die Polizei- und Gerichtsbehörden, haben den mit der Aus­übung der Partei- und SA.-Gerichtsbarkcit betrauten Dienststellen der Partei und der SA. A m t s - und Rechtshilfe zu l e i st e n. Damit wird fest- gestellt. daß die Mitglieder der Partei und der SA. sowie

Sicherheit beeinträchtigen und wenn sie die internationalen Abkommen achten, durch die nach dem Kriege alle Völker versucht haben, ihre Rechte gemeinschaftlich zu sichern." .

Daraus geht hervor, daß die sranzosizchc Regierung zwar dem Grundsatz diplomatischer Verhandlungen mit den einzelnen Staaten,

also in erster Linie mit Deutschland, zustimmt, daß sie aber diese Verhandlungen nicht mit dem Ziele des Abschlusses zweiseitiger Abkommen zu führen gedenkt, sondern lediglich als Vorbereitung für die Wiederaufnahme der allen Völkerbund' Politik im Rahmen der Friedensverträge betrachtet Diese Einschränkung verdient besonders in Deutschland Aufmerksamkeit.

tragsklassen für die freiwillige Höherversicherung. Hier­durch wird ein langgehegter Wunsch der Versicherten, namentlich der qualifizierten Facharbeiter wenigstens zum Teil erfüllt.

4. Änderung der Rentenberechnung.

Um das Ansteigen der Rentenausgabe in der Zukunft abzuschwächen, sieht das Gesetz eine Änderung in der Berechnung der künftig festzusetzenden Renten vor. Die beim Inkrafttreten des Gesetzes fälligen Renten sollen unberührt bleiben. Eine mäßige Minderung der n e u fest­zusetzenden Renten ist jedoch tragbar, weil die zukünftigen Renten noch scharf steigende Tendenz haben.

5. Entziehung zu Unrecht bewilligter Renten.

Der vorhandene Rentenbestand soll daraufhin nach­geprüft werden, ob und in welchem Umfang Renten zu Unrecht bewilligt worden sind.

Außer den Maßnahmen, die eine Sanierung herbei- führen sollen sieht das Gesetz u. a. noch folgendes vor:

a) Aufrechterhaltung der Anwartschaft während der Arbeitslosigkeit.

Nach geltendem Recht verlieren die Arbeitslosen vielfach ihre Anwartschaften auf die Renten. Das Gesetz schafft Abhilfe durch die Vorschrift, daß während der Arbeitslosigkeit eine Versicherungs­anwartschaft nicht mehr erlöschen kann.

b) Neuregelung der Wanderversicherung.

Der Übergang eines Versicherten von einem Versicherungszweig zum anderen wird durch das Gesetz so gestaltet, daß der Versicherte vor Schaden und der Versicherungsträger vor ungerechtfertigter Belastung geschützt werden.

Werden die von dem Gesetz zur Sanierung vor­gesehenen Maßnahmen verwirklicht, so darf erwartet wer­den, daß in der Invaliden- und in der Angestellten­versicherung ein dauerndes Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben hergestellt ist Auch für die knappschaftliche Pensionsversicherung wird sich die Notwendigkeit einer durchgreifenden Neuordnung ergeben.

Allen Beteiligten sind Opfer auferlegt worden. Diese Opfer sind gerechtfertigt, weil eine zahlungsunfähige Rentenversicherung zum Schaden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern den sozialen Frieden beeinträchtigen, die Existenz der Rentner gefährden und den Haushalt des Reiches in Mitleidenschaft ziehen würde. Um diese Folgen zu verhüten, bleibt nur der im Gesetz vorgeschla- gene Weg.

der für unterstellten Gliederungen erhöhte Pflichten gegen­über Führer, Volk und Staat haben.

Weitere neue Gesetze.

Das Reichskabinett genehmigte ein G e s e tz über d ie Vereidigung der Beamten und der Soldaten der Wehrmacht, wonach der Diensteid eine dem heutigen Staat angepaßte Formulierung erhält. Nach einer vierten Verordnung zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzungen, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge kann in Gemeinden, die von der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle als Notstaudsgemcindc erklärt werden, die Für­sorge für Personen, die in die Gemeinde nach ihrer Er­klärung als Notstandsgcmeindc zuziehen, unter strengster Prüfung der Voraussetzungen der Hilfsbedürftigkeit auf

das zur Stiftung des Lebens Unerläßliche oder unter Ablehnung offener Pflege auf Bnstalts-

pflege beschränkt werden. Dies gilt nicht für kleine Sozialrentner und ihnen Gleichstehendc. Der wichtigste Punkt der Tagesordnung der Kabincttssitzuna war die große Gesetzesvor­lage des Raichsarbeitsministeriums über die Erhal­tung der L e i st u n g s f ä h i g k e i t der Invaliden-, der Angestellten- und der knappschaftlichen Verficht- r u n g. Durch diesen Gesetzentwurf wird eine

Sanierung der Invalidenversicherung hcrbcigcführt und die dauernde Leistungsfähigkeit dieser bisher mit großen finanziellen Schwierigkeiten ringenden Versiche­rung sowie der ebenfalls vcrsicherungstcchnisch nicht völlig ausgeglichenen Angestellten- und Knappschaftsversicherung sichergestellt werden.

Das Reichskabinett hat ferner beschlossen, daß von den Mitgliedern des Kabinetts Schirm­herrschaften und Protektorate in Zukunft grund­sätzlich abgelehnt werden sollen und die bereits übernommenen vom 1. Januar 1934 an als erloschen zu betrachten sind. Dieser Beschluß erfolgte, weil in letzter Zeit Anträge auf Übernahme von Ehrcnprotektoraten in übertriebenem Maße gestellt worden sind.

Jeder arme VEsgerrsssen ssK der Ehrengast der Nation sein!