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Nr. 145 — 1933
Fulda, Samstag, 24. Juni
10. Jahrgang
Eheschließung erleichtert.
Sie Ausgabe der Ehestandsdarlehen.
D u r ch f ü h r u n g s b e st i m m u n g e n.
Im Reichsgesetzblatt Nr. 67 wird die Durchführungs- mordnung über die Gewährung von Ehestandsdarlehen veröffentlicht. über das schon Bekannte hinaus wird in dieser Verordnung noch gesagt:
§ 1. Ehestandsdarlehen werden nicht gewährt:
a) wenn die Ehe vor b e m 3. I n n i 1 9 3 3 ge- schlossen worden ist:
b) wenn einer der beiden Ehegatten nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist;
c) wenn nach der politischen Einstellung eines der beiden Ehegatten anzunehmen ist, daß er sich nicht jederzeit "rückhaltlos für den natio nalen Staat einsetzt;
d) wenn einer der beiden Ehegatten an vererblichen, geistigen oder körperlichen Gebrechen leidet, die seine Verheiratung nicht als im Interesse der Volksgemeinschaft liegend erscheinen lassen;
e) wenn nach dem Vorleben oder dem Leumund eines oder beider Ehegatten anzunehmen ist, daß die Ehegatten ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens nicht nachtommen werden.
§ 2. Die Höhe des Darlehens ist nach dem Betrag zu bemessen, den ein Ehepaar gleichen Standes bei der Gründung eines Haushalts nach den ortsüblichen Verhältnissen für den Erwerb von Möbeln und Hausgerät aufznwenden pflegt. Der Darlehensbetrag muß stets durch 100 Mark teilbar sein und darf 100 0 Mark nicht übersteigen.
§ 3 regelt die Voraussetzungen für die Gewährung des Ehestandsdarlehens. Danach muß die Tatsache adß die künftige Ehefrau
in der Zeit zwischen dem l. I u n i und dem 31. Mai 1 93 3 mindestens sechs Monate lang im Inland in einem A r b e i t n e h m e r v e r h ä l t n i s gestanden hat, durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nach- ZEeien iKtüiai.Jiä^ Bescheinigung ist auch zu bestäti gen, dast der Arbeitgeber nicht ein Verwandter auf steigender Linie der künftigen Ehefrau ist.
§ 4 sagt, daß den Verwandten aufsteigender Linie (Eltern und Voreltern) Adoptiveltern und Stiefeltern der künftigen Ehefrau gleichstehen.
§ 5 behandelt die Antragstellung und P r ü f u n g des Antrags. Der Antrag auf Gewährung eines Ehestandsdarlehens ist auf einem
Vordruck
zu stellen. Der Vordruck wird von dem Standes-
Wannte «wWe wenge Mr Bertin.
Sie werfen Flugblätter ab, die Beschimpfungen der Regierung enthalten.
Am Freitag nachmittag erschienen über Berlin ausländische Flugzeuge von einem in Deutschland unbekannten Typ und warfen über dem Regiexungsviertel und im Osten Flugblätter mit einem die Neichsregierung beschimpfenden Text ab. Da die benachrichtigte Lustpolizei eigene Apparate nicht zur Verfügung hatte, und die sonstigen auf dem Flughafen vorhandenen Sportflugzeuge die Schnelligkeit der aufgetauchten ausländischen Flugzeuge nicht erreichten, konnten diese unerkannt entkommen. Dieser Vorgang beleuchtet schlagartig die unhaltbare Lage, in der sich Deutschland zur Zeit befindet. Flugzeuge eines bisher in Deutschland nicht gesehenen Typs können ungehindert über den Gebäuden der Reichsregnrunq erscheinen und hier Flugblätter mit unerhört n M-chimpsungen des Deutschen Ruches abwerfe». Heute sind cs noch Flugblätter, morgen können es schon Gas- oder Brandbomben sein, die Tod und Vernichtung bedeuten.
Was gedenkt das Luftfahrtministermm zu tun?
Zu der Meldung über den Abwurf beleidigender Flugblätter durch ausländische Flugzeuge über Berlin, schreibt das Conti-Büro:
Mit Recht wird überall in der deutschen Ocffentlicbkeit die Frage gestellt: Wozu haben wir eigentlich eine Luft- polizei-' Ist es nicht das Natürlichste, anzunchmen, daß diese Luftpolizei in der Lage wäre, sofort einzugreifen und die feindlichen Angreifer an ihrem verbrecherischen Tun Zu hindern? Weit gefehlt — Deutschland besitzt zwar eine Luftpolizei, aber diese heißt nur so, weil sie auf Flughäfen als aufsichtführende Instanz tätig ist. Deutschland besitzt nicht ein einziges Polizeiflugzeug, und warum nicht — weil das Gebot der Feindbundmächte Deutschland zur Ohnmacht gegen jeden Hebelgriff innerhalb seiner Lufthoheit verdammte. Jeder Vogel darf sich wehren, wenn sein Nest Megriffen wird. Nur Deutschland muß mit gestutzten Schwingen und stumpfen Krallen zuschauen, wenn sein Nest veichmutzt und demnächst vielleicht sogar zerstört wird.
Das deutsche Volk verlangt Schutz vor moralischer Ver- ^tung, die sich morgen in materielle Vernichtung um« wandeln kann. Das deutsche Volk fordert von einer ver- "^ârtungsbewußten Regierung unverzüglich Maßnah- um die nunmehr unerträglich gewordene Hilflosigkeit
a nt t u n e n t g c l t l i ch abgegeben, sobald das Aufgebot erfolgt ist. Der Antrag ist bei der Gemeinde zu stellen, in deren Bezirk der künftige Ehemann zur Zeit der Antragstellung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Dienststelle zur Entgegennahme der Anträge gibt die Gemeindebehörde bekannt, die auch zu prüfen hât, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ehestandsdarlehens gegeben sind.
Lehnt die Gemeindebehörde den Antrag ab, so hat sie die Ablehnung den Antragstellern zu Händen des künftigen Ehemannes ohne Angabe des Grunde s der Ablehnung bekanntzugeben. Befürwortete Anträge gibt die Gemeinde mit einer gutachtlichen Äußerung über die Höhe des zu gewährenden Darlehens an das zuständige Finanzamt weiter, das endgültig entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Darlehen gewährt wird.
8 6 besagt, daß für die Hingabe des Ehestandsdarlehens die Kasse desjenigen Finanzamtes zuständig ist, das den Bescheid über die Gewährung des Darleben« erteilt hat.
Im Falle der Gütertrennung ist jeder Ehegatte n u r zur Entgegennahme der aus ibn entfallenden H ä l f t e des bewilligten Darlehens berechtigt.
§ 7 bestimmt das Verhalten des Tarlehensempfängers bei Wohnungswechsel und die Einbehaltung von Tilgungsbeträgen durch Arbeitgeber.
tz 8 ordnet an, daß bei der Geburt jedes in der Ehe lebend geborenen Kindes 25 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrages erlassen werden. Beträgt der zur Zeit der Geburt eines Kindes noch zu tilgende Teil des Darlehens weniger als 25 Prozent des ursprünglichen Darlehens, so wird der Restbetrag erlassen. Nach der Geburt eines Kindes kann das Landamt aus Antrag gestatten, daß die Tilgung des Ehestandsdarlehens bis zu zwölf Monaten unterbrochen wird.
§ 9 sagt Näheres über die Bedarfsdeckungsscheine, die in Beträgen von 10 und 100 Mark ausgegeben werden.
ß 10 erläutert den Begriff H a uKg e rät, unter dem alle Gegenstände zu verstehen sind, die außer Möbeln, Kleidung und Wäsche zur Einrichtung eines Haushalts dienen.
§ 11 betont, daß Verkaufsstellen, die bereit sind, Bedarfsdeckungsscheine anzunehmen, dies der Gemeindebehörde anzuzeigen haben, die ihre Zulassung bestimmt. Zuzulassen sind in erster Linie Schreinereien und sonstige Unternehmen des Handwerks.
§ 12 verbietet eine Bareinlösung der Bedarfsdeckungsscheine durch die Verkaufsstellen.
des deutschen Luftraumes zu beseitigen. Wir fragen das Luftfahrtministerium, von dem anerkannt werden muß, daß es gewiß schon vieles auf dem Gebiete der zivilen Luftfahrt in Zusammenarbeit mit den anderen Völkern geleistet hat: Was gedenkt das Lufrsahrrministerium hiergegen zu tun? Videant consules!
Marxisteurems Parlamente.
Nach dem Ausscheiden der Sozialdemokraten aus dem. Reichstag zählt dieser 446 Mitglieder, die sich auf vier Fraktionen verteilen. Die weitaus stärkste Fraktion ist die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, die einschließlich einiger Hospitanten 296 Mitglieder zählt. Es folgen dann die Fraktion des Zentrums mit 73 Abgeordneten, die der Deutschnationalen Front mit 48 Abgeordneten unb die Bayerische Volkspartei mit 19 Abgeordneten. Dazu kommen noch zehn Abgeordnete, die Splitterparteien angehören.
Das Ausscheiden der bisherigen sozialdemokratischen Abgeordneten ist s o f o r t w i r k s a m geworden. Eine besondere Mitteilung an die einzelnen bisherigen Man datsinhaber erfolgt nicht.
Der Preußische Landtag zählt nach dem Ausscheiden der Sozialdemokraten jetzt 3 3 5 Abgeordnete. Davon gehören zur Fraktion der NSDAP. 213, zum Zentrum 67, zur Deutschnationalen Front 42, während sich 13 auf Splitterparteien verteilen.
Der Preußische Staatsrat zählt jetzt 72 Mitglieder, von denen 54 zur NSDAP, gehören, 12 zum Zentrum und 6 zur Kampffront Schwarz-Weiß-Rot.
In Durchführung der Verordnung des Reichsministers des Innern betr. das Verbot der SPD. Hat der Präsident des Bayerischen Landtages, Esser, am Freitag früh das F r a k t i o n s z i m m e r und die Zimmer der sozialdemokratischen Abgeordneten des Bayerischen Landtages versiegeln lassen und die F r a k t i o n s k a s s e s i ch c r g e st e l l t. Ferner teilte Präsident Esser den bisherigen sozialdemokratischen Abgeordneten mit, daß ihr Mandat erloschen sei und daß keine Aufwandsentschädigungen mehr an sie ausbezahlt werden. Auch die Ablieferung der Freifahrkarte hat der Präsident des Landtages verlangt. . . .
Gewerkschaftsführer aus der Deutschen Arbeitsfront ausgestoßen.
Neue bedeutsame Verfügungen Dr. Lehs.
Im Anschluß an seinen Aufrufan diedeutsche Arbeiterschaft veröffentlicht der Führer der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Ley, jetzt drei bemerkenswerte Verfügungen, in denen cs u. a. heißt:
1. Mit der Bildung der Deutschen Arbeitsfront sollte der Vielheit der Arbeitnehmer- und Unternehmerorgani- sationen gegenübergeireten werden. Nicht allein sollte da- niit der letzte Unterschlupf des Marxismus getroffen werden, sondern es sollte auch die unglückselige Zerklüftung der deutschen Arbeilsmenschen behoben werden.
Es ist der Wille des Führers, daß außer der Deutschen Arbeitsfront keinerlei Organisationen mehr, weder der Arbeitnehmer noch Arbeitgeber existieren. Ausgenommen sind der ständische Aufbau und Organisationen, die einzig und allein der Fortbildung im Berufe dienen.
Alle übrigen Vereine, auch sogenannte katholische und evangelische Arbeitervereine, sind als Staatsfeinde zu betrachten, weil sie den großen Ausbau hindern und hemmen. Deshalb gilt ihnen unser Kampf, und es ist höchste Zeit, daß sie verschwinden.
2. Um dem wilden Aufbau von sogenannten Reichs- ständen entgegenzutreten, wird folgendes verfügt: Allein zuständig für den ständischen Aufbau ist die NSDAP., das ständische Amt in der Obersten Leitung der Politischen Organisation, für die Durchführung Dr. e. h. W a g e n e r, Berlin W. 9, Voßstraße 14. N u r die von dem letzteren gebildeten Organisationen und Dienststellen sind verantwortlich und auch zuständig für den ständischen Aufbau.
Die Bezeichnung „Reichsstand" ist erst dann gegeben, wenn der grundsätzliche Gedanke, Unternehmer und Arbeitnehmer in einer Organisation zu vereinen, gewahrt und wenn die Art und Form dieser Organisation s o durchgeführt ist, daß einerseits die höchste Blüte der Wirtschaft garantiert und andererseits der höchste Schutz der Arbeitskraft gesichert ist. Deshalb wird untersagt, daß sich irgendein Gebilde Reichsstand nennen kann, das diesen Grundsätzen nicht entspricht, damit keinerlei Verwirrung in die Bevölkerung hineingetragen wird.
3. Dèr Nationalsozialismus handelt kraft seiner Stärke großmütig, jedoch wird dieses Handeln hier und dort von seinen kleinen Gegnern als Schwäche ausgelegt. So glaubte der Nationalsozialismus; auch den § h r i st l i ch e n Gewerkschaften und anderen bürgerlichen Gruppen gegenüber großmütig sein zu können. Diese Tat wurde mit Undank und Union a l i t ä t beantwortet. Hierzu kommt, daß sich in den vorstehenden Verbänden bezüglich Kassen- und Wirtschafts- angelegenheiten größte Korruption herausgeftellt hat. Aus dieser Erkenntnis heraus verfüge ich folgendes:
Alle Dienststellen der Christlichen Gewerkschaften und der Angestelltenverbände sind mit Nationalsozialisten zu besetzen. Die Mitglieder des Großen Arbeitskonvents der Deutschen Arbeitsfront: Bernhard Otte, Friedrich B a l t r u f ch , Dr. Theodor Brauer, Franz Behans sowie die bisherigen Führer der Christlichen Gewerkschaften (S t e g e r w a l d , I ni b u s ch u. a.) werden von mir aus der Deutschen Arbeitsfront ausgestoßen. Sie dürfen selbstverständlich keinerlei Amt führen, und es ist hiermit allen Dienststellen der Deutschen Arbeitsfront verboten, irgendwelche Verhandlungen mit diesen Leuten zu führen. Hierdurch soll dokumentiert werden, daß jeder, der es wagt, den großen revolutionären Aufbau unserer Nation anzutastcn, für alle Zeiten geächtet wird.
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Der Führer der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Ley, sprach im Rundfunk über die Gründe, die die deutsche Abordnung zum Verlassen der G e n f e r A r b e i t s k o n f e« r e n z veranlaßt haben. Dr. Len betonte u. a. folgendes:
Ihm sei in Genf klar geworden, daß die Marxisten überall Landesverräter seien, saß sie stets ihr eigenes Volk angriffen und niemals für die Ehre ihres Volkes einträten. Er habe weiter erkannt, daß von dem deutschen Schicksal die Arbeiter der ganzen Welt berührt würden, und auch gesehen, daß der deutsche Nationalsozialismus auf dem glatten Parkett der Diplomatie sich durchzusetzen wisse.
Schwedischer Marinebesuch in Wilhelmshaven.
Tas schwedische Panzerschiff „Fylgia* lief in den Kriegshafen von Wilhelmshaven ein. Trotz des strömenden Regens waren viele Tausende an der Schleuse, um das Panzerschiff willkommen zu heißen.
Gegen 8 Uhr morgens erscholl der L a n d e s a l u t der „Fylgia" als Gruß an die deutsche Nation, beantwortet von den Geschützen der Heppenser Batterie. Dann wurde vom schwedischen Panzerschiff der Salut von 15 Schuß für den Wilhelmshavener Stationschef erwiesen, ebenfalls erwidert von der deutschen Salutbatterie. In langsamer Fahrt näherte sich das Kriegsschiff der Schleuse, wo eine Fahnenabordnung des Marinesturms der SA. angetreten war und Tausende von Wilhelmshavenern zum Empfang bereitstanden. Es spielte die Kapelle der 2. Marine- artillerieabteilung.
Anschließend erfolgten die üblichen Besuche und Gegenbesuche. Das Panzerschiff wird a* Montag wieder auslaufen.