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Sitzung der Stadtverordneten.

Reichspräsident von Hindenburg und Reichskanzler Adolf Hitler auf einstimmigen Antrag der Stadtverordneten von der Polizeiverwaltung zu Ehrenbürgern der Stadt Fulda er­nannt. Umbenennung der Vahnhofjtrahe in Hindenburgstratze und des Friedrichsmarktes in Adolf Hitler-Platz. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses über die Geschäftsfüh­rung der letzten 14 Jahre.

A Fulda, den 13. April.

Die Stadtverordneten traten gestrn nachmittag zu ihrer zweiten Sitzung zusammen. Wiederum hatte sich eine zahl­reiche Zuhörerschaft eingefunden, die jedoch wohl kaum auf ihre Kosten gekommen sein dürfte, da auch diesmal die Ver­handlungen äußerst ruhig und sachlich verliefen. Selbst die Beschlußfassung über die Anträge der Nationalsozialisten bezüglich der Ehrung des Reichspräsidenten und des Reichs­kanzlers, sowie der Einsetzung eines Prüfungsausschusses brachte nicht die gewiß von vielen erwarteten Sensationen. Mit erfreulicher nud wohltuender Einmütigkeit wurden sämtliche Punkte der Tagesordnung ohne ausschweifende Debatte erledigt. Wie die Anträge auf Ehrung des Reichs- prästdentent und des Reichskanzlers so fand auch der An­trag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bei der Zentrumsfraktion und bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Danzebrink, der sich mit besonderer Wärme diesen An­trag einsetzte, bereitwillige Aufnahme. Es ist zu hoffen, daß die neugebildete Prüfungskommission bald ihre Arbeit beginnt und von deren Erfolg in der Oeffentlichkeit Zeug­nis ablegt zur Entlastung dèr Stadtverwaltung und zur Beruhigung der Bevölkerung.

Sitzungsbericht.

Die Sitzung wurde kurz nach 5 Uhr durch Stadtverord- neten-Vorsteher Schultheiß eröffnet. Die Verlesung der Abgeordnetenliste ergab, daß von den 31 Abgeordneten 26 erschienen waren, während 5 entschuldigt fehlten.

Stadtv. Ehser (NSDAP.) bat vor Eintritt in die Tagesordnung, die am Schluß der Tagesordnung stehenden

Anträge, dem Herrn Reichspräsidenten v. Hinden­burg und dem Herrn Reichskanzler Adolf Hitler das Ehrcnbürgerrecht zu verleihen, sowie die llm- bennung der Bahnhofstraße in Hindenburgstraße und des Friedrichsmarktes in Adolf Hitler-Platz im Hinblick auf den würdigen Charakter eines entsprechen­den Stadtverordnetenbeschlusses zuerst zu erledigen. Nach­dem sich die Stadtverordneten hiermit einstimmig einver­standen erklärt hatten, begründete Stadtv. Ehser die An­träge eingehend und wies u. a. darauf hin, daß auch die Stadt Fulda die großen Verdienste Adolf Hitlers und des Reichspräsidenten v. Hindenburg um die nationale Er­hebung des deutschen Volkes anerkennen müffe. '

Namens der Zentrumsfraktion erklärte Stadtv. Anton Schmitt die Bereitwilligkeit feinet Fraktion, diesen An­trägen zuzustimmen. In der Erklärung heißt es u. a., daß am 10. April 1932 die Wähler und Wählerinnen der Zen- trumspartei Herrn v. Hindenburg zum Reichspräsidenten! miterkoren haben. Der damals gewählte Präsident des Deutschen Reiches hat Herrn Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt. Beide Männer haben sich in Potsdam am 21. März 1933 in feierlicher Sitzung des Deutschen Reichstages dafür verbügrt, das deutsche Volk in allen seinen Schichten aus den vielen und schweren Be­drängnissen innen- und außenpolitischer Art, sowie aus den größten Nöten der Wirtschaftskrise herauszuführen. Sie haben gelobt, für dieses Ziel ihre ganze Kraft einzusetzen. Unter dem Eindruck dieses Treuschwures und auf Grund der Regierungserklärung des Herrn Reichskanzlers hat die Deutsche Zentrumspartei durch ihre Reichstagsfraktion dem in der deutschen Geschichte einzig dastehenden Ermächti­gungsgesetz zugestimmt. Zur Erfüllung der vom Reichs­präsidenten und dem Reichskanzler übernommenen Aufgabe von noch unabsehbarer Größe und Verantwortung bedürfen beide Münner nächst dem Segen des allmächtigen Lenkers der Weltgeschichte des Vertrauens der breitesten Kreise des deutschen Volkes. Deshalb sind wir damit einoerstairden, zur Förderung des allgemeinen Vertrauens, das für die Führung der deutschen Nation in solch schweren Tagen er­forderlich ist, den von der NSDAP, vorgeschlagenen Ehrun­gen der beiden Männer zuzustimmen.

Stadtv.-Vorsteher S ch u lt h e i s wies darauf hin, daß

die Stadtverordneten-Versammlung nicht das Recht habe, diese Ehrungen vorzunehmen.

Sie ständen dem Polizeidirektor zu. Er schlage deshalb vor, die Anträge so zu formulieren, daß der Herr Oberbürger­meister als Polizeidirektor ersucht wird, die Ehrungen aus­zusprechen.

Die Anträge wurden in diesem Sinne einstimmig angenommen, worauf Stadtv. Ehser seiner Freude über die Annahme der Anträge Ausdruck verlieh und die Anwesenden aufforderte, auf den Reichskanzler Hitler und den Reichspräsidenten v. Hindenburg ein dreifachesSieg- Heil" auszubringen, in das zahlreiche Stadtverordnete und Zuhörer begeistert einstimmten. (Oberbürgermeister Dr. Danzebrink teilte auf Anregung des Stadtv. Ehser mit, daß das Rathaus aus Anlaß der Ehrung geflaggt habe.)

Oberbürgermeister Dr. Danzebrink

teilte sodann mit, daß die Zusammensetzung des Magistrats in der Form der letzten Wahl noch der Zustimmung der Aufsichtsbehörde entbehre. Während früher lediglich die Beigeordneten von Seiten der Regierung einer Bestätigung bedurften, müßten nach einem neueren Gesetz auch die Stadträte bestätigt werden. Bis jetzt sei nur Herr Ehser zum kommissarischen Beigeordneten ernannt worden. Der alte Magistrat bleibe bis zur Bestätigung des neuen im Amte.

Es stand sodann die Wahl eines Mitgliedes und eines Stellvertreters in den Verbandsausschuß des Elektrozweck- verbandes Miteldeutschland zur Beratung. Stadtv. A. Schmitt führte hierzu aus, daß die Stadt Fulda in die­sem Gremium 2 Vertreter habe. Oberbürgermeister Dr. Danzebrink sei ohnehin Mitglied des Verbandsausschusses, wahrend das zweite Mitglied zu wählen sei. Der Redner beantragte, diesen Punkt der Tagesordnung bis zur allge­meinen Wahl der Kommissionen zurückzustellen. Nachdem Stadtv. Ehserden Antrag gestellt hatte, ein Mitglied der nationalsozialistischen Fraktion zu wählen, wurde dem An­träge des Berichterstatters entsprechend beschlossen.

Stadtv. Heidt teilte hierauf mit, daß die

Vorberatung des Etats durch eine Kommission zwingende Vorschrift

ist. Seither habe die Finanzkommission diese Funktion aus­geübt. Er beantragte daher, von der Wahl einer besonde­ren Kommission abzusehen und die später zu wählende

Finanzkommission mit der Etat-Vorberatung zu beauftra­gen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Grundstückstausch am Kalvarienberg.

Zur Anlage eines Promenadenweges, der durch den Frei­willigen Arbeitsdienst angelegt wird, benötigt die Stadt eine dem Bauunternehmer Rommel gehörige Grundstücksfläche von 43 ar 28 qm unterhalb des Wasierbehülters. Da die Mittel zum Ankauf dieser Erundstücksflüche fehlen, hat die Stadt dem Besitzer einen Tausch angeboten. Danach er­hält der Bauunternehmer Rommel eine Wiesenfläche an der Riesiger Straße und eine Wiesenflüche in der Fuldau. Beide Flüchen messen zusammen 66 ar 35 qm. Da die Wiese in der Fuldau der von der Stadt übernommenen Erund- stücksfläche im Werte nicht gleichkommt, erhält Bauunter­nehmer Rommel eine größere Fläche. Die Stadtverordne­ten beschlossen, die Angelegenheit der Finanzkommission zu übermeiien und dieser das Recht zur endgültigen Beschluß- fassung einzuräumen.

Ferner lag eine Vorlage vor, nach der der Tausch einer Erundstücksflüche von 440 qm gegen eine solche von 448 qm zum Ausbau der Verbindungsstraße zwischen der Leipziger Straße und der Wittichstraße geplant war. Auch diese Vor­lage wurde der Finanzkommission überwiesen.

Zwecks Aufschließung des Geländes am mittleren städtischen Friedhof

ist die Festlegung der Fluchtlinie östlich und südlich vom mittleren Friedhof notwendig geworden. Der Plan der vorgesehenen Straßen wurde von verschiedenen Stadtver­ordneten in Augenschein genommen, worauf die Vorlage einstimmige Genehmigung fand.

Angenommen wurde auch die Neufestsetzung der Fluchtlinien für das Gelände zwischen der Leipziger Straße, der Wittichstraße und der Frankfurt-Bebraer Eisenbahn. Während früher eine Straßenbreite von 10 m vorgesehen war, soll die Straßenbreite in dem betreffenden Gelände nur noch 6 m betragen.

Als letzter Punkt stand folgender

Antrag der NSDAP.

auf der Tagesordnung:Zur Untersuchung aller während der letzten 14 Jahre getätigten Geschäfte bei der Stadtver­waltung wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt".

Aus Hessen-Nassau und Nachbargebiek»

Merkblatt für den 14. April.

1778: Samuel Heinicke errichtet die erste Taubstummen­anstalt Deutschlands in Leipzig. 1927: Der Verlagsbuch­händler Joh Klasing in Bielefeld gest. 1931: Spanien wird Republik, Abdankung König Alfons XIII.

Merkblatt für den 15. April.

1632: Sieg Gustav Adolfs über Tilly bei Rain am Lech. 1800: Der britische Seefahrer James Clarke Roß in Dalsorroch geb. 1832: Der Dichter und Zeichner Wilhelm Busch in Wiedensahl geb.

Wein und Brot des letzten Mahles Wandelt' einst der Herr des Erales Durch des Mitleids Liebesnacht In das Blut, das er vergoß, In den Leib, den er ge­bracht. RichardWagner.

Wetterbericht.

Nachdem die starke Erwärmung des Kontinents die Entwicklung eines kräftigen Tiefausläufers gefördert hatte, dringt von dessen Rückseite kühlere maritime bis polarmari­time Luft nach Mitteleuropa. Unter ihrem Einfluß kann mit unbeständigem Aprilwetter gerechnet werden. Vor­hersage bis Donnerstag abend: Zunächst wolkig und zeit­weise Regen, dann mehr wechselnd bewölkt mit einzelnen Schauern, bei um West schwankenden Winden kühler. Witterungsaussichten für Freitaa: Wechselnd bewölktes und bei nordwestlichen Winden noch etwas kühleres Wetter mit einzelnen Schauern.

* Fulda, den 13. April 1933.

Sitzung der Fuldaer Strafkammer.

Gegen drei Vorstandsmitglieder der hiesigen Kohlen­händlervereinigung war vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe ein Strafverfahren eingeleitet worden, da sie gegen die Bestimmungen des Preiskommissars ver­stoßen hatten. Das Amtsgericht Fulda hielt eine fahr­lässige Handlungsweise für erwiesen und verurteilte im Dezember v. Js. jeden der Angeklagten zu 70 Mark Geld­strafe. Eins der Vorstandsmitglieder, das eine verlangte Auskunft des Ministers für Handel und Gewerbe unvoll­ständig und verspätet beantwortet hatte, erhielt s. Zt. wegen Fahrlässigkeit eine weitere Strafe von 40 Mark. Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Angeklagten als auch der Oberstaatsanwalt, der die Ansicht vertrat, daß es sich um ein vorsätzliches Vergehen handelt, Berufung eingelegt. In der Verhandlung vor der zweiten Instanz bestritten sämtliche Angeklagten, sich des Vergehens gegen die Bestimmungen des Preissenkungskommissars schuldig gemacht zu haben, zumal die größte Anzahl ihrer Mit­glieder mit den festgesetzten neuen Preisen nicht einver­standen gewesen war. Der Vertreter der Staatsanwalt- sâiaft beantragte gegen jeden der drei Angeklagten 200 Mark Geldstrafe und gegen das Vorstandsmitglied, das die verlangte Auskunft unvollständig und verspätet abge­geben hatte, eine weitere Geldstrafe von 100 Mark. Die Kleine Strafkammer verwarf die Berufung der Angeklag­ten, hob das erstinstanzliche Urteil auf und erkannte auf die vom Vertreter der Staatsanwltschaft beantragten Geldstrafen. Die Verurteilten haben außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Finanzamt (Finanzkasse)

ist am Sonnabend, den 15. April, für den öffentlichen Ver­kehr geschlossen.

Stadtv. Ehser begründete den Antrag und ^hto n einen 9köpfigen Ausschuß zu bilden, der aus 3 Maaj Mitgliedern und 6 Stadtverordneten bestehen soll. Der schuß soll von sich aus bestimmen, welche Gebiete er beiten und in welcher Weise er die Revisionsarbeiten an nehmen will. Der Redner schlug als Mitglieder des fchusses die Stadtra t e Seuring (NSDAP.), Mihm uns einen Vertreter des Zentrums, sowie die 61 a b t d p r ordneten Witte, Willhardt, Odenwald, sämtlich von sV NSDAP., und 3 Zentrumsmitglieder vor. Als Vorsiko^ den schlug er Stadtverordneten Witte vor.

Oberbürgermeister Dr. Danzebrink ergriff das Wort und betonte, daß

die Bildung einer Prüfungskommission ein Vor­gang sei, der nur begrüßt werden könne.

In einer unruhigen Zeit wie der heutigen sei es gut, wenn sich die Abwicklung der Verwaltungsgeschäfte in aller Oeffentlichkeit abspiele. Er habe, so führte der Herr Ober­bürgermeister weiter aus, von jeher den Standpunkt ver­treten, daß die Geschäfte der Stadtverwaltung mögUG öffentlich behandelt werden. Es müffe jedoch Klarheii über den rechtlichen Rahmen geschaffen werden, in der die Prüfungsarbeit bewegen soll. Seiner Ansicht nach tej es zweckmäßig, die Kommission möglichst klein zu halten um ihre Wirksamkeit zu fördern. Die Prüfungsarbeiten seien auch dazu geeignet, den neuen Stadtverordneten Ein­blick in die Geschäftsführung der Stadtverwaltung zu geben und sie hiermit vertraut zu machen. Das Ergebnis der Prüfungsarbeiten sei tunlichst der Skadtverordneten-Ver- sammlung vorzulegen. Der Redner äußerte den Wunsch daß die Kommission gründlich und schnell arbeitet, damit in der Oeffentlichkeit und auch in der Stadtverwaltung die notwendige Beruhigung eintrete. Noch wichtiger als die Nachprüfung der Geschäftsführung während der letzten 14 Jahre sei die energische Anfassung derjenigen Aufgaben die der Tag stelle. Der Redner bat die Zentrumsfraktion' dem Anträge zuzustimmen. Zum Schlüsse seiner Ausfüh­rungen wandte sich der Herr Oberbürgermeister noch gegen die Gerüchtemacher und Denunzianten Jeder, der um ein tatsächliches Vergehen wisse, solle den Mut haben, ösfentlst für seine Ahndung eingutreten.

Stadtv. E h s e t betonte, daß es ihm eine Freude sei, den Herrn Oberbürgermeister mit dem Anträge des NSDAP, einverstanden zu miffen.

Stadtv. A. Schmitt begrüßte ebenfalls namens der Zentrumsfraktion den Antrag der NSDAP, und schlug die Stadtverordneten Ernst, Hartung und Eellings als Mit­glieder der Kommission vor. Der Antrag der NSDAP, und die Wahl der vorgeschlagenen Mitglieder aus der Stadtverordneten-Versammlung fanden einmütige Zustim­mung. Die Mitglieder des Magistrats sollen von diesem selbst bestimmt werden.

Die Sitzung wurde darauf nach etwa einstündiger Dauer geschlossen.

Gründonnerstag und Karfreitag.

Der erste wichtige Tag der Stillen Woche, der Grün­donnerstag, wird seit dem fünften Jahrhundert als Gedächtnislag der Einsetzung des heiligen Abendmahls' gefeiert. Mit Rücksicht darauf, daß an diesem Tage reuige Sünder und Büßer wieder in die Kirchengemein- schaft ausgenommen wurden, heißt der Tag auch Ablatztag oder Antlaßtag oder Erlaßtag. Nicht ganz klar aber ist die Herkunft des Namens Gründonnerstag. Das Wort, das seit 1200 vorkommt, wird von vielen von der Sitte, an diesem Tage grüne Kräuter zu essen, abgeleitet. Diese Deutung scheint jedoch etwas weit hergeholt zu sein, und man kann eher annehmen, daß grüne Kräuter gegessen werden und gegessen wurden, weil der Tag Gründonners­tag heißt. Richtiger wahrscheinlich ist eine kirchliche Deutung: die erwähnten reuigen Sünder waren nach ihrer Wiederaufnahme in die Kirchengemeinschaft wieder grünende Zweige" (virides) der Kirche, und so ist Gründonnerstag am sichersten vondies viridium", Tag der grünenden Zweige, abzuleiten. Von hoher Bedeutung ist in der katholischen Kirche die Sitte des Fuß- w a s ch e n s am Gründonnerstag. Sie gilt als ein Zeichen der Demut und dienenden Liebe und wird von Hohen an Niederen vollzogen. In Rom vollzieht das Fußwaschen der Pap st selbst an dreizehn weißgekleideten Priestern (früher waren es Arme), indem er ihnen den rechten benetzt, dann abtrocknet und küßt. Kardinäle halten ihm bei dieser Zeremonie Handtuch und Becken. Die dreizehn Priester, die manApostel" nennt, werden nach der FE Waschung in der Pauluskapelle gespeist und dabei vom Papste bedient. Die weißwollenen Kleider und das Hand­tuch sowie eine silberne Denkmünze erhalten sie zum Ge­schenk. In feierlicher Weise wurde einst das Fußwaschen auch in München am bayerischen Königshof und in am österreichischen Kaiserhof von den Monarchen vollzogen

Der Karfreitag, der zweite bedeutsame Tag ve Stillen Woche, wird auch Stiller Freilag, in England un in den Niederlanden auch Guter Freitag genannt. der Gründonnerstag als hoher Festtag besonders oe katholischen Kirche, so ist der Karfreitag, der Tag ve Kreuzigung Christi, der höchste Festtag der evangelrlw Kirche. Die ersten Spuren einer Feier des Karsren»»- und des Ostersonntags als des Tages der Auferstem « Christi finden sich schon um die Mitte des zelten Hunderts in der römischen Kirche; von dem Konzui s Nicäa im Jahre 325 wurde dann die Karfreitagsseler z allgemeinen Kirchengesetz erhoben. Man heiligte den ' - durch strengeres Fasten, durch Meiden aller Arbeit, o Trauergesänge, die statt der Hymnen bei der gesungen wurden, durch Schweigen der Glocken Orgeln, durch schwarzen Schmuck der Kirchen und liches. Die katholische Kirche gab aber zunächst der - sreitagsfeier keinen eigentlich festlichen Charakter, w » Folge hat, daß er von den Katholiken in vielen Geg^ ^ nur als halber Feiertag betrachtet, und daß an lym tagsarbeit nicht überall unterlassen wurde. September 1899 hat aber der Karfreitag für da « Deutsche Reich die Geltung eines allgeme l n c o tages. Theater- und Konzertaufführungen, diej -^ der Würde und Feierlichkeit des Tages veremvar müssen am Karfreitag unterbleiben.

Die Erlaubnis- bezw. Arbeiterkarten ^ für die Ausführung von gewerbsmäßigen Arbeiten städtischen Friedhöfen im Jahre Y Bekanntmachung des Magistrats innerhalb 8 1

Entrichtung der tarifmäßigen Gebühren auf ° der bauamt zu lösen. Unternehmer, die nicht erforderlichen Karten sind, werden vom »rrevy i für Arbeiten auf den Friedhöfen nicht zugelass i