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Wie wird am 12. März gewählt?

Die Wahlen zum Kommunallandtag, Kreistag und zu den Gemeindevertretungen.

Wahlberechtigt zum K o m m u n a l l a n d t a g für den Vezirksverband Kassel und zum Kreistag für den LandkreisFulda sind alle über 20 Jahre alten reichs­deutschen Männer und Frauen, die ihren Wohnsitz im Ec- biete des Regierungsbezirk Kassel bzw. im Landkreise Fulda haben.

Wahlberechtigt für die Wahl zur Gemeindever­tretung sind alle über 20 Jahre alten reichsdeutschen Männer und Frauen, die seit ununterbrochen 6 Monaten ihren Wohnsitz, in dem Gemeindegebiet haben.

Die Wähler zum Kommunallandtag, Kreistag und zur Gemeindevertretung haben zur Vermeidung einer ungül­tigen Stimmabgabe auf folgendes besonders zu achten:

Für jede der mit einander verbundenen Wahlen wird mit einem besonderen Stimmzettel gewählt. Der Stimm­zettel für die Kommunallandtagswahl ist rot, für die K r e i s t a g s w a h l blau und für die Wahl zur Eemeindevertretungweiß. Die Stimmzettel für die Kommunallandtags- und Kreistagswahl kommen zu­sammen in einen gemeinsamen Wahlumschlag mit dem Auf­druckKreis- und Komunallandtagswahl". Der Stimm­zettel für die Gemeindewahl wird in einem weißen Umschlag mit dem AufdruckGemeindewahl" abgegeben.

Die Wahlhandlung selbst vollzieht sich in folgender Weise: Beim Betreten des Wahlraumes erhalten am Ein­gänge die Wühler von einer dort aufgestellten Amtsperson zunächst nur den Umschlag für die Wahlen zum Kommunallandtage und zum Kreistage.

Erfolgt die Ausübung des Wahlrechts auf Grund eines Wahlscheines, so hat die Amtsperson vor der Aushändi­gung der Stimmzettel in den Wahlschein Einsicht zu nehmen.

Ist der Wahlberechtigte in die Wählerliste ein­getragen, so erhält er von der Amtsperson je einen Stimm­zettel für die Wahl zum Provinziallandtag und Kreistage, also einen roten und einen blauen Stimmzettel.

Ist der Wühler im Besitze eines Wahlscheines, so erhält er, wenn der Wahlschein für die Wahl zur Ge­meindevertretung oder zum Kreistage ausgestellt ist, die Wahl in einem Abstimmungsbezirk des Landkreises Fulda ausgeübt wird und der Wähler im Landkreise Fulda seinen Wohnsitz hat, von der ersten Amtsperson je einen Stimm­zettel für die Kreistagswahl und die Kommunallandrags- wahl, in allen übrigen Fällen nur einen Stimmzettel für die Kommunallandtagswahl. Mit dem Umschlag und den Stimmzetteln begibt sich der Wähler nunmehr in die erste Wahlzelle, kennzeichnet dort auf den Stimmzetteln dm Wahlvorschlag, dem er für die Kreistagswahl bzw. Kom­munallandtagswahl seine Stimme geben will, in der vor­geschriebenen Weise und legt die Stimmzettel den roten und den .blauen alsdann in den roten Umschlag. Die Kennzeichnung des Stimmzettels geschieht in der Weise, daß der Wahlberechtigte durch ein auf dem Stimmzettel zu machendes Kreuz, welches am besten in den Kreis, der neben dem Wahlvorschlag rechts steht, gesetzt wird oder durch Unterstreichen des Wahlvorschlages oder in sonstkger Weise kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag er seine Stimme geben will. Der Wahlberechtigte darf auf dem Stimm­zettel nur einen Wahlvorschlag ankreuzen oder in sonstiger Weise kennzeichnen,' andernfalls ist sein Wille nicht unzwei­felhaft zu erkennen und der Stimmzettel ungültig.

Beim Verlassen der ersten Wahlzelle hat der Wähler den Umschlag mit den darin befindlichen Stimmzetteln i n der Hand zu halten.

Der Wahlberechtigte erhält daraus von einer zu diesem Zwecke aufgestellten zweiten Amtsperson einen weiteren Umschlag (weiß) und den amtlich hergestellten Stimmzettel fürdieWahlzur Gemeindevertre­tung. Mit diesem Umschlag und diesem Stimmzettel be­gibt er sich in einen zweiten Nebenraum (Wahlzelle) oder an einen zweiten gegen Sicht geschützten Rebentisch, kenn­zeichnet dort auf dem Stimmzettel den Wahlvorschlag, dem er seine Stimme geben will und legt alsdann den Stimm­zettel in den für ihn bestimmten weißen Umschlag mit dem AufdruckGemeindewahl". Der Wahlberechtigte hat als­dann mit beiden Umschlägen an den Tisch des Wahlvor­standes zu treten; er nennt dem Wahlvorsteher unaufge­fordert seinen Namen, den der Wahlvorsteher dem Schrift­führer nochmals nennt.

Der Stimmzettel zur Kreistagswahl sieht so aus:

Kreistagsrvahl.

1 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter­partei (Hitlerbewegung) Marquardt, Ludwig, Klitsch, Jordan

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (S. P. D.) Auth, Kammerdiener, Jahn, Erösch

Kommunistische Partei Deutschlands

Hack, Heil, Lauer, Fuß

Zentrumspartei

Sonderßeld, Schönherr, Schönberg, Bub

Kampffront Schwarz-weitz-rot

Harnier, Schmitt, Stolz, Blum

k Erwerbslose und christlich-radikale â Bewegung

7 Brosge, Happ, Krämer II, Böhm

Neutrale Liste r Landwirtschaft und Gewerbe Vogel, «Auth, Seng,' Jestädt

Der Stimmzettel zur Kommunallandtagswahl sieht so aus:

Kommunallandtagswahl im Regierungsbezirk Kassel.

Wahlbezirk Kreise Fulda-Land-Hünfeld.

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter­partei (Hitlerbewegung) Weinrich, Dr. Freisler, Dr. Burkhardt, Patry

2

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (S. P. D.) Kaiser, Schubert, Eckel, Riehm

3

Kommunistische Partei Deutschlands

Tölle, Wörner, Müller, Eschke

3

Zentrumspartei

Herbert, Sondergeld, Dr. Wiechens, Sippel

4

Kampffront Schwarz-weitz-rot Wegmann, Justi, Zuraw, Dr. Röder

Kampfgemeinschaft der Arbeiter und Bauern

Herber, Weber, Schrubski, Kunkel

6

9

Deutsche Staatspartei

Stetefeld, Althaus, Rocholl, Waescher

Die Stimmzettel dürfen nur in den amtlich geliefeerten, im Wahlraum ausgegebenen Umschlägen von den Wahlbe­rechtigten dem Wahlvorsteher übergeben werden. In­haber von Wahlscheinen melden sich zweckmäßig vor Abgabe ihrer Stimme bei der aufgestellten Anntsper-- son. Es ist Vorsorge getroffen, daß Schreibgerät in den Abstimmungszellen bereit gehalten wird; es wird jedoch jedem Wähler empfohlen, sich auf alle Fälle mit einem Blei- oder Tintenstift zu versehen. Wer des Lesens un­kundig oder durch körperliche Gebrechen behindert ist, seinen Stimmzettel eigenhändig auszufüllen oder in den Um­schlag zu legen z. B. Blinde, Armverletzte usw., darf sich im Wahlraum einer Vertrauensperson bedienen.

v. KiUingei

Reichskommissar für die sächsische Polizei.

Die Landhilse.

Bormeldungen bereits jetzt möglich.

Frankfurt«. M., 9. März.

Ueber die von dem Grundgedanken ausgehende Land­hilfe, die arbeitslose Jugend wieder mehr an die Scholle her­anzubringen und insbesondere auch die Siedlungsfrage praktisch vorzubereiten, sind zwar, wie wir erfahren, die Ausführungsbestimmungen erst in nächster Zeit zu erwar­ten, doch können wir nach Informationen der zuständigen Stelle beim Landesarbeitsamt Hessen schon folgendes mit­teilen.

Anträge zur Landhilfe können schon jetzt vorläufig eingereicht werden, und zwar beim Arbeitsamt des Wohn­orts des Antragstellers. Diese Anträge werden durch die landwirtschaftlichen Fachausschüsse bei den Arbeitsämtern geprüft. Ebenso sind die Arbeitsämter schon jetzt in der Lage, in den Erundzügen über die Einzelheiten der Land­hilfe Auskunft zu geben. In Frage kommen allerdings nur Bauernbetrieb mit nicht mehr als 40 ha landwirt­schaftlich genutzter Fläche und für jeden Betrieb höchstens zwei Helfer unter der Voraussetzung, daß auf diese Weise im Vergleich zum entsprechenden Kalendervierteljahr des Vorjahres die zur Einstellung gelangenden Leute mehr be­schäftigt werden und nur da, wo sonst ohne Förderung der Landhilfe deren Beschäftigung unmöglich wäre. Die Bei­hilfe darf 25 M. für die männlichen und 20 M. für die weiblichen Kräfte im Monat nicht übersteigen. Die Be­triebsinhaber sind verpflichtet, bte Helfer in ihre Haus­gemeinschaft aufzunehmen, sie mit den landwirtschaftlichen Arbeiten vertraut zu machen und für ausreichende Kost und Unterbringung zu sorgen. Merkblätter für die Be­triebe und die arbeitslosen Jugendlichen werden in Kürze mit den Ausführungsbestimmungen den Arbeitsämtern zugeleitet werden. Da in Hessen und Hetzen-Natzau vor­wiegend kleiner landwirtschaftlicher Besitz vorhanden ist, wird die Landhilfe voraussichtlich von großer praktischer Bedeutung werden

Der Hessische Landtag für Monta« einberufen.

Das Landtagsamt teilt mit, daß Landtagspräsident Dr Werner soeben die Einberufung des Landtagsplenums für Montag kommender Woche, nachmittags 3 Uhr, ungeordnet hat. Auf der Tagesordnung steht: Wahl des Staatspräsi­denten.

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Aufruf Dr. Müllers.

D a r m st a d t, 9. März.

Nachdem am 6. März 1933 die Polizeigewalt des Landes Hessen in meine Hände gelegt worden ist, habe ich die vor­handenen staatlichen Polizeiorgane durch die nunmehr in fast allen Kreisen durchgeführte Aufstellung der Hilfspolizei soweit verstärkt, daß die öffentliche Ordnung und die Sicher- heit der Staatsbürger gegen jede Gefahr gesichert ist. Pri­vate Maßnahmen zum Schutze des Staates und seiner Bür­ger sind keinesfalls erforderlich. Ich stelle deshalb fest, v» zur Ausübung der Polizeigewalt nur die staatlichen Poli­zeiorgane und die Hessische Hilfspolizei im Falle ihres Ein­setzens unter Führung der staatlichen Polizei befugt sind. Jeder andere Einzelne sowie jede andere Formation gelten als Private und machen sich durch Anmaßung von Polizei­gewalt einer Gesetzesverletzung schuldig. Da die Träger des neuen Staates durch die oberste Leitung der hessischen Polizei und durch ihre Mitwirkung in der Hilfspolizei aus­reichend am Schutze des Staates und der Ordnung beteiligt sind, bitte ich alle Gesinnungsfreunde und ihre Formationen dringend, sich jeder polizeilichen Handlung unbedingt zu enthalten. Zuwiderhandlungen erschweren unsere Arbeit und schädigen unser Ansehen. Nichtbeamte, die sich auf von mir oder von meinem Vertreter Dr. Best angeblich erteilte Anweisungen berufen, sind als Lügner zurückzuweisen, da Anweisungen grundsätzlich nur auf dem Dienstwege erteilt werden, gez. Dr. Müller, Inhaber der Polizeigewalt in Hessen.

Die neue hessische Regierung verlangt ein Ermächtigungs­gesetz.

Zu der Meldung über die Einberufung des Hessischen Landtags für kommenden Montag erfahren wir ergänzend: Die Tagesordnung umfaßt drei Punkte. Punkt 1 der Tages­ordnung bringt die Wahl des Staatspräsidenten, Punkt 2 die Wahl des Landtagspräsidenten, für den voraussichtlich der jetzige nationalsozialistische Vizepräsident Klostermann vorgeschlagen wird, und Punkt 3 ein Ermächtigungsgesetz für die Negierung. Wie wir hören, wird das Ermächti­gungsgesetz keinen verfassungsändernden Charakter tragen, sondern lediglich eine allgemeine Ermächtigung im Rahmen der Verfassung vorsehen. Vor der Sitzung des Plenums findet eine Aussprache des Aeltestenrats und um 1 Uhr eine Fraktionssitzung der NSDAP, statt.

Polizeiaktion gegen die hessische SPD.

Vom Landeskriminalpolizeiamt wurde heute eine Aktion durchgeführt, die sich gegen die Sozialdemokratische Partei und das Reichsbanner gerichtet hat. Bei den bekannten Funktionären des Reichsbanners, der Eisernen Front und der SPD. wurden Haussuchungen vorgenommen. Nach Mitteilungen des Landeskriminalpolizeiamts sind außer großen Mengen von Flugblättern und Broschüren, die teil­weise verbotenen Charakter haben, zahlreiche Waffen und Sprengstoffe sestgestellt und beschlagnahmt worden.

Personalveränderungen bei der hessischen Polizei.

Der Inhaber der Polizeigewalt hat heute weitere Be­urlaubungen bei der Polizeiverwaltung und dem Landes- kriminalxolizeiamt ausgesprochen. Beurlaubt wurden in Darmstadt Kommissar Winck, Kriminalsekretär Dencker, Polizeiverwaltungssekretär Dietrich, Polizeimeister Roß­kopf, Polizeimeister Berst, Polizeimeister Keller, Kriminal­polizeimeister Hummel, außerdem Polizeirat Klapproth in Offenbach, Offiziersanwärter Hildebrandt in Butzbach, Polizeiverwaltungssekretär Lauriolle in Butzbach, Polizei­hauptwachtmeister Kumpf in Friedberg, Kriminalhaupt­wachtmeister Eröninger und Falter in Mainz, Polizeihaupt­wachtmeister Hartmann und Polizeioberinspektor Rommel in Neu-Isenburg.

Polizeidirektor Vach-Offenbach wurde beurlaubt. An seine Stelle tritt Landgerichtsrat Dr. Landmann. Ebenso wurde beurlaubt: Polizeidirektor Marschmeier-Morms. Für ihn wurde Amtsgerichtsrat Dr. Barth-Offenbach mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt.

Reichsinuenminister Dr. Frick in Frankfurt a. M.

Donnerstag nachmittag 5 Uhr traf Reichsinnenminister Dr. Frick von Berlin kommend im Flugzeug in Frankfurt am Main ein, um am Abend in einer nationalsozialistischen Versammlung in der Frankfurter Festhalle zu sprechen. Zu seinem Empfang hatten sich auf dem Flugplatz Gauleiter Sprenger, zahlreiche Amtswalter und die SA.- und SS-- Führer eingefunden. Außerdem waren Prinz August Wilhelm von Preußen und der Frankfurter Polizeipräst- dent General v. Westrem anwesend. Aus Hessen hatten sich der Inhaber der Polizeigewalt Regierungsrat Dr. Müller, Landtagsabgeordneter Dr. Werner und die Abgeordneten Dr. Best, Haug, Claß und Ringshausen eingefunden. An­schließend begaben sich die Herren in den Kölner Hof, wo zunächst eine Besprechung über die hessischen Verhältniße tattfand. Minister Dr. Frick war über die Lage in He»en ehr befriedigt und erklärte sich mit den Vorschlägen der hessischen Herren voll und ganz einverstanden. Hiernach teht die Marschrichtung der hessischen Politik nunmehr klar und deutlich fest. Minister Dr. Frick begab sich dann zu weiteren Besprechungen.

Protest des hessischen Staatspräsidenten.

Das Staatsministerium teilt mit: Heute, Donnerstag, 12.45 Uhr, ist auf Anordnung des Vertreters des Reichs-' innenministers in Hessen an dem Gebäude des hessische" Staatsministeriums in der Neckarstraße eine Hakenkreuz- fahne aufgezogen worden. Der hessische Staatspräsident hat sofort schärfsten Protest gegen diese Maßnahme bei den zu­ständigen Stellen in Berlin einlegen lassen.

Der Volkstrauertag in Hessen.

Der Inhaber der hessischen Polizeigewalt Regierungsrat Dr. Müller hat sich dem Vorgehen der übrigen Länder angeschlossen und verfügt, daß am kommenden Somuag, dem Volkstrauertag, von den Polizeibehörden keine Tam belustigungen und Lustbarkeiten anderer Art genehmig werden dürfen, die mit dem Ernst des Tages nicht in Ein­klang zu bringen sind. Es wurde angeordnet, daß die zu Zeit gehißten Fahnen am Sonntag auf Halbmast zu sind. Soweit Behörden zur Zeit nicht geflaggt staben, von diesen in den Landesfarben und wenn möglich auch den Farben Schwarz-Weiß-Rat. M flaggen