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Zul-aer /lnzeiger

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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg LLIL^

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Nr. 58 1933

Fulda, Donnerstag, 9. März

10. Jahrgang

Nationale Fahnen flattern.

Ad immer Nieder: Hakenkreuz und Schwarz-Weiß-Rot.

Die spontanen Freudekundgebungen über den Sieg her nationalen Regierung setzten sich am Mittwoch fort. Eine Kompanie des Bismarckbundes marschierte vor dem Brandenburger Tor auf dem Pariser Platz auf. Eine Abordnung ging durch die Polizeiwache nach oben auf den Siegeswagen und brachte vor den Rossen mit der Sicht nach dem Pariser Platz zu eine etwa zehn Meter­lange schwarz-weiß-rote Flagge an. Darauf wurde ein dreifachesHeil Deutschland!" ausgebracht, und die Kom­panie rückte wieder ab. Eine große Menschenmenge hatte sich angesammelt, um diesem feierlichen Akt beizuwohnen. Auch auf der Siegessäule wurde die schwarz-weiß­rote Flagge gehißt.

Auf dem Berliner Schloß

hißte eine Abteilung SA. die Hakenkreuzfahne und die schwarz-weiße Fahne Preußens. Auch auf dem Uni­versitätsgebäude weht die Hakenkreuzfahne, eben­so auf der Börse und dem Gebäude der Reichsbank.

Auf dem Berliner Haupttelegraphenamt wurde von SA.-Leuten eine schwarz-weiß-rote und eine Hakenkreuz­fahne aufgezogen. In F r a n k f u r i a. M. hißten Natio-

Erneutes Eingreifen des Reiches.

Oie Polizeigewalt in Sachsen, Baden, Württem­berg und Schaumburg-Lippe übernommen.

Auf Grund der Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat hat der Reichsminister des Innern die polizeilichen Befugnisse in Schaumburg-Lippe, Baden, Württemberg und Sachsen über­nommen. Zu Beauftragten des Reiches sind vom Re chs- min iter des Innern ernannt worden: für Schaumburg- Lippe: Beigeordneter M a 1 t h ä t - M a r l bei Reckling­hausen: für Baden: badischer Landtagsabgcordneter Wagner; für Württemberg: Re chstagsabgeordneter v o n I agow, bisher Eßlingen; für Sachsen: Reichstags- avgeordncter vonKillinger.

nalsozialisten auf dem Börsengebäude die Hakenkreuz­fahne. SA.-Leute sorgten dafür, daß im Börsenraum keinerlei Unruhe entstand. Aus ganz Schleswig Serben nationale Kundgebungen gemeldet, bet denen die schwarz-weiß-rote Flagge und die Hakenkreuzfahne auf den staatlichen und kommunalen Gebäuden aufgezogen wurden. In Altona erfolgte die Hissung der schwarz- Veiß-roten, der preußischen und der Hakenkreuzfahnen auf den staatlichen und städtischen Gebäuden im Rahmen einer Kundgebung des Stahlhelm. In Koblenz fand ein gemeinsamer Aufmarsch sämtlicher Organisationen der Nationalsozialisten und des Stahlhelm statt, worauf schwarz-weiß-rote und Hakenkreuzfahnen auf dem Schloß, dem Oberpräsidium, den Regierungsgebäuden und dem Rathaus aufgezogen wurden. In Wuppertal wurden 'm Zusammenhang mit der Flaggenhiffung auf dem Rat- Haus je eine kommunistische, eine schwarz-rot-goldene und eine Eiserne-Front-Fahne auf dem Rathausplatz ver­brannt. In G l e i w i tz und Görlitz sowie in anderen schlesischen Städten wehen auf allen öffentlichen Gebäuden die nationalen Fahnen. Die Hissung erfolgte zumeist im Rahmen großer nationaler Kundgebungen.

Nationale Flaggen in Ostpreußen.

In Elbing wurden auf sämtlichen öffentlichen Gebäuden Hakenkreuz- und schwarz-weiß-rote Fahnen ^hißt. Zahlreiche schwarz-rot-goldene Flaggen wurden vor dem Rathaus verbrannt. Auch in Neidenburg wurde eine große schwarz-rot-goldene Fahne verbrannt.

In Elbing-Eichwalde unternahm die Polizei eine Durchsuchung des Kommunistenviertels, wobei mehrere Kommunisten verhaftet und Waffen beschlagnahmt werden konnten.

SS. im Plauener Rathaus.

Am Mittwoch wurde das Plauener Rathaus durch vL.-Leute besetzt. Die Nationalsozialisten Stadtrat Lenk, äreislciter Hitzler, Stadtverordnetenvorsteher Glauning Fraktionsvorsitzender Hartmann forderten den Ober- vurgermeister Schlotte zum Verlassen seines Amtszimmers

Der Oberbürgermeister fügte sich unter Protest. Im Zahmen der Aktion wurde auch das Finanzamt, die Orts- K ^kenkafse, die Handelskammer, das Landgericht, das ^werkschaftshaus, das Arbeitsamt und das Gebäude ^Volkszeitung besetzt. Aus dem Gewerkschaftshaus ^Mer-Garten" wurde ein Schuß abgegeben. Zwölf ^r>onen wurden verhaftet.

Zwischenfall in Koblenz bei der Flaggenhissung. s. 3« Anschluß an die Hissung der Hakenkrcuzfahne auf . n Koblenzer Rathaus kam es-zu einem Zwischenfall, als w naooalsozialistischer Führer der auf 10 000 Personen bewachsenen Menge bekanntaaü, daß der Bürgermeister

gedroht habe, die Hissung der Hakenkreuzfahne auf dem Rathaus durch Polizeibeamte verhindern zu lassen. Die Menge forderte unter stürmischen Rufen, daß der Bürger­meister aus seinem Amtszimmer geholt werde. Vier SA.- Leute begaben sich in das Amtszimmer des Bürgermeisters und führten diefen an das Balkonfenster. Die Menge brach in stürmische Pfui-Rufe aus. Der Oberbürger­meister mußte dann eine etwa % Stunde dauernde öffent­liche Anklagerede eines nationalsozialistischen Führers von einem gegenüberliegenden Balkon aus über sich er­gehen lassen. Die Menge zollte dem Redner stürmischen Beifall.

Zentrum verlangt Einziehung der Sakenkreuzfahnen.

Görings Antwort an Joos.

Der Zentrumsabgeordnete Joos hat aus Köln folgendes Telegramm an den Reichsminister Göring gerichtet: überwiegender Teil der Bevölkerung ist mit Hissung von Hakenkreuzfahnen auf staatlichen und kommunalen Gebäuden durch Organe der National­

Dollfutz-Diktatur in Oesterreich.

Parlamentskrise, nicht Staatskrise.

Die Selbstausschaltung des österreichischen Parlaments.

Das ö st e r r e t ch i s ch e Parlament hat sich da­durch, daß seine drei Präsidenten hintereinander ihre Ämter niederlegten, arbeitsunfähig gemacht und selbst auS- aeschaltet, denn der Fall der Amtsniederlegung der Prä-

Bunoeslan-ler DoUjutz.

stdenten ist weder in der österreichischen Verfassung noch in der Geschäftsordnung des Nationalrates vorgesehen. Da die Re g i e r u n g nicht wünscht, daß das Volk dauernd einer aktionsfähigen Volksvertretung entbehre und die schwer bedrohte Ruhe und Sicherheit wiederherstellen will, hat sich der Ministerrat unter Vorsitz des Bundeskanzlers D r. D o l l f u ß und mit ausdrücklicher Genehmigung des

Beschleunigung in der

Arbeitsbeschaffung.

Für 100 Millionen Mark Anträge bewilligt.

Auf Grund des Sofortprogramms für die Arbeitsbeschaffung sind bis zur vorigen Woche für rund 100 Millionen Mark Anträge bewilligt worden. Weitere Anträge in Höhe von rund 50 Millionen Mark dürften noch im Laufe dieser Woche bereinigt werden.

Der Neichskommiffar für die Arbeitsbeschaffung setzt sich mit Nachdruck für die Abwicklung des Sofortpro- gramms ein. Leider haben einige Vorprufungsstellen ihre Arbeiten nicht mit der gewünschten Beschleunigung durckaeführt Daher hat Reichskommissar Gereke in einem Rundschreiben an sämtliche Vorprüfungsstellen eine F r i st b i s z u m 2 0. M ä r z 1 9 ^ g e s e tz t, inner­halb her die noch vorliegenden Anträge bearbeitet sein müssen. Vom 20. März ab wird der Neichskommiffar Rücksicht auf eine bezirksmäßige Aufteilung der Mittel die vorliegenden Anträge bei der D e u t sche schaft für öffentliche Ar b ei t e n zur Entschei dung bringen. Die Notwendigkeit der Beschleunigung gilt selbstverständlich in gleichem Maße für die an die Deutsche N ent e n b a nk - K r e d l tan st alt -

ge-

Jn einem Rundschreiben hat der Reichvkommiffar den A u f g a b e n k r e i s der beiden für die Durchführung deS Arbeitsbeschaffungsprogramms in Frage kommenden Kreditinstitute mitgeteilt. In der ^k^ smd Schwierig- entstauben tu eil bis 9lnfid)t vertiefen ivurbt, Straßen und Wege in geschloffenen Ortsteilen der ländlichen Gemeinden gehörten nicht 3in "Händigkeit der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt. DieieAuffaffung trifft nicht 8iL Die Deutsche Rentenbank - Kreditanstalt

sozialistischen Partei unter keinen Umständen einverstan­den. Zentrumspartei verlangt Anordnung der sofor­tigen Einziehung und Durchführung der Anord­nung unter Einsatz der für den Schutz aller Bürger be­stimmten Polizei.

Reichsminister Göring hat wie folgt geantwortet: Der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung hat sich am 5. März zur Hakenkreuzfahne bekannt. Ein verschwindend kleiner Teil der deutschen Bevölkerung stimmte für das Zentrum. Ich bin dafür verantwortlich, daß der Wille der Majorität des deutschen Volkes gewahrt wird, hingegen nicht die Wünsche einer Gruppe, die anscheinend die Zeichen der Zeit noch nicht verstanden hat.

*

Das Flaggen am 12. März.

Nach Anordnung der Neichsrcgierung sind zu Ehren der Toten des Weltkrieges, die ihr Leben unter der Flagge Schwarz-Weitz. Not dahingegeben haben, am Ge­denktage für die Opfer des Weltkrieges (12. März) in den­jenigen Ländern, in denen die staatl chen Gebäude die Flaggen auf halbmast setzen, von den Reichsbehörden neben den Reichsfarben schwarz-rot-gold (National flaggen oder Reichsdienstflaggen zu Lande) Flaggen in den Farben Schwarz-Weiß-Not auf halbmast zu setzen.

Bundespräsidenten zu besonderen Maßnahmen ent« schloffen. In einem *

Aufruf der Regierung an Österreichs Volk heißt es u. a.: Da die Regierung von der P a r l a m e n i s- k r i s e nicht berührt werde, gebe es keine Staatskrise. Die Bundesregierung sei fest entschlossen, ihre Pflichten gegenüber Volk und" Heimat zu erfüllen und werde energisch dafür sorgen, daß Ruhe und Ordnung nicht ge­stört werden. Sie fordere alle Volksgenossen eben­so wiedie politischenParteien und Zeitungen zur Unterstützung auf. Um in dieser aufgeregten Zeit die Ruhe und Ordnung zu sichern, habe die Bundesregierung bis auf weiteres ein

Aufmarsch- und Versammlungsverbot und die Möglichkeit geschaffen, staats- und volkswirtschaft­liche

Mißbräuche der Pressefreiheit sowie Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit zu ver­hindern und zu bestrafen.

Ein Volk, das sich in dieser schweren Zeit in Partei­hader und Bürgerkrieg zerfleische, könne sich nicht erheben, es müsse seine Freiheit und Selbständigkeit verlieren und sei von Knechtschaft bedroht. Es gelte, gemeinsam zu arbeiten zu gemeinsamem Wiederaufstieg.

Eine sehr wichtige Bestimmung geht dahin, daß öffentliche Beleidigungen der Bundesregie­rung, einer Landesregierung, einer ausländischen Regierung oder von Mitgliedern dieser Regierungen in gleicher Weise bestraft werden, wenn durch die Tat Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet werden. Eine Beschlag­nahme soll besonders dann erfolgen, wenn durch Ver­letzung des vaterländischen, religiösen oder sittlichen Empfindens eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit herbeigeführt werde« könnte.

wird vielmehr solche Anträge behandeln, wenn die Straßen und Wege derLandwirtschaft dienen und nicht in erheblichem Umfange für den Durchgangsverkehr bestimmt sind.

Rentenverbilligung für Meliorationsarbeiten.

Da die in den Durchführungsbestimmungen zur Arbeitsbeschaffung vorgesehene Rente von 6 Prozent bei zwanzigjähriger Laufzeit für die eigentlichen Melio - r a t Con sarbeiten bei den gegenwärtigen wirtschaft­lichen Verhältnissen im allgemeinen nicht tragbar erscheint, sind diese Lasten nunmehr auf 3 Prozent gesenkt worden. Diese Regelung erstreckt sich vorläufig nur auf Preußen, wo nunmehr Meliorationsarbeiten in Höhe von 60 Millionen Mark auf Grund dieser Regelung möglich sind. Der Neichskommiffar hat sich aber bereits mit den n i ch t p r e u ß i s ch e n Ländern in Verbindung gesetzt, damit auch dort entsprechende Bestimmungen er­lassen werden. Auf das gesamte Reichsgebiet umgerechnet, würden dann landwirtschaftliche Meliorationsarbeiten in Höhe von 90 Millionen Mark im Rahmen des Sofort­programms möglich sein.

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Auf dem Berliner Schloß, dem Brandenburger Tor und Der Siegessäule wurden nationale Fahnen gehißt.

* Auch im Jahre 1933 sollen keine ausländischen Wander­arbeiter in der Landwirtschaft beschäftigt werden.

* Bundeskanzler Dollfuß hat in Österreich scharfe Maß­nahmen zur Erhaltung von Ruhe und Ordnung getroffen.

* Polen hat in der Frage der Danziger Polizcikrâfte einen neuen Vorstoß gegen Danzig unternommen.