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Erscheint jeden Werktag. Bezugspreis: monatlich 1.70RM. Bei Lieferungsbehinderungen durch Höhere Gewalten", Streiks, Aussperrungen, Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag Christian Seipel, Fulda. Dwck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H.

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zul-a- und Haunetal-Zul-aer Kreisblatt

Re-aktkon und Geschäftsstelle: Königstraße 42 Zernsprech-Rnsthlust Nr. 2989

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Nr. 48 1933

Fulda, Samstag, 25. Februar

Anzeigenpreis: Für Behörden, Eenosienfchaf' ten, Banken, usw. beträgt die Kleinzett« OLO M!^ für auswärtige Auftraggeber 0.25 Mk., für die ReklamezeUe 0.90 Mk. u. alle anderen 0.15 DL» ReNamezelle 0.60 Mk. / Bei RechnmHsftellunG hat Zahlung innerhalb 8 tagen M «feige«.

10. Jahrgang

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Japan.

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Genfer Gericht über Tokio.

Die Pölkerbundversammlung n i m mt den Bericht des Neunzehnerausschusses ein­stimmig an.

Im großen Glassaal des Genfer Völkerbund- palais fand am Freitag die außerordentliche Sitzung des Völkerbundes zur Entscheidung über den Fernost­streitfall statt. Angesichts der historischen Bedeutung der Tagung waren die Bänke der Vertreter der Völker­bundmächte und die Tribünen überfüllt.

An namentlicher Abstimmung wurde der bekannte Bericht des Neunzehnerausschusses mit allen Stimmen bei tzutbaltung Siams und gegen die Stimme Japans von brr Versammlung angenommen. Präsident Hymans Mrte darauf den Bericht, der Japan als Großmacht, stdigc Natsmacht sowie Mitbegründer und Hauptstütze M Völkerbundes in Asien feierlich verurteilt, für angenommen.

Der Vertreter Japans verließ nach der Abstimmung nach einer längeren Erklärung in Begleitung aller Mit- glieder der japanischen Abordnung den Saal. Eine offi­zielle A u s t r i t 1 s e r k l ä r u n g Japans aus dem Völkerbund ist jedoch nicht erfolgt.

Über den Gang der Verbandlungen wird noch folgen­de? bekannt: Nach der Eröffnung der Sitzung durch Prä- fident Hymans tBelgienl, der kura b.etont hatte, daß sich die Mächte einstimmig hinter den Bericht des Neunzehner­ausschusses gestellt hätten, ergriff

der chinesische Gesandte Dr. Jen

das Wort zu einer feierlichen Erklärung. Nachdem er im Hamen seiner Regierung die vorbehaltlose Annahme des Berichtes ausgesprochen hatte, erklärte Dr. Jen weiter, daß China Erleichterung und Dankbarkeit darüber empfinde, daß der Völkerbund nunmehr den Bruch des Bölkerbundvertrages durch ein mächtiges Mit­glied verurteilt habe. Die Leiden Chinas in den letzten 17 Monaten stünden in der Geschichte der Menschheit einziaartia da

Die chinesische Regierung nehme zur Kenntnis, daß der Bericht eindeutia die Verletzung der gebiets­mäßigen rbcrhobeif Chinas durch Japan kcftgestellt habe. Die vnein"eschränkte Oberboheit Chinas in der Mandschurei fei vom Völkerbund feierlich aner­kannt wurden.

Mit Befriedigung nehme China ferner davon Renntnig. daß sämtliche Mitgliedstaaten die Nichtan­erkennung Mandschukuos gefordert hätten. Die tfiwsfcbp Regierung begrüße b«e vorgeschlagene Zusam­menarbeit mit der amerikanischen und sowjetrussischen Regierung.

daß Japan keine Schritte ergreifen werde, die nicht wieder gutzumachende Tatsachen schüfen.

Durch Gewaltanwendung

werde dieser Konflikt nur verlängert und verschärft. Der Völkerbund werde als Hüter der internationalen Ordnung und des Friedens trotz aller Schwierigkeiten seinen Weg weitergehen. Darauf betrat Matsuoka noch einmal die Tribüne der Versammlung und erklärte u. a.: Ich be- daure die Lage auf das alleriiefste, vor der wir uns jetzt befinden. Die japanische Regierung ist nun g e z w u n -

Göring verlangt scharfe Anwendung der vreffenowerorbnung.

Der Kommisiar des Reiches für das preußische Ministerium des Innern hat an die Oberprä­sidenten und Regierungspräsidenten fol­genden Erlaß gerichtet:

Zu meinem Bedauern habe ich feststellen müssen, daß die Handhaben der Verordnung des Herrn Reichsprä­sidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Fe­bruar 1933 gegen Ausschreitungen der Presse nicht mit der Strenge angewandt werden, wie es an- gesiebte der sich täglich steigernden Hetze in periodischen Druckschriften, Flugblättern und Plakaten der regierungs­feindlichen Parteien und Verbände erforderlich wäre.

Ich habe leider feststcllcn müssen, daß gegen den Herrn Reichskanzler und etc Mitglieder der Regierung Beschimpfungen und verächtlichmachende Flug­schriften und periodische Druckschriften in den Verkehr gelangt sind und geduldet werden, obwohl alle Voraus­setzungen für die polizeiliche Beschlagnahme und Verbots­maßnahmen gegeben sind. Ich erwarte nunmehr von allen Polizeibehören, daß der Beobachtung der Presse und der Herstellung und Verteilung von Flugblättern eine größere Aufmerksamkeit zugewandt und mit Schärfe und unnachsichtig vorgegangen wird, wenn sich die Möglich- keit dazu bietet. Ich werde Beamte, die es hier an dem notwendigen Diensteifer fehlen lassen, dienststrafrechUtch belangen

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(Sdbarfe Erklärung Japans.

Danach lehnte der Japaner Matsuoka in ungewöhn­lich s ch a r f e m Ton die Verantwortung seiner Regierung im den Streitfall ab und schob die Schuld uneingeschränkt a zu, das seit Jahrhunderten ständig in Revolution tob Krieg lebe. Die mandschurische Frage sei für das Manische Volk

eine Frage von Leben und Tod.

Nan fürchte den Ausgang dieses Streitfalles nicht. Leine A r m e e sei modern und gut ausgerüstet. Der Vor- ichlag einer internationalen Kontrolle der Man- mchurei sei für Japan unannehmbar. Der Samen einer Friedensstörung sei jetzt gesät worden. Wolle der Völkerbund zulassen, daß dieser Samen auf- 8che? Japan sage nein. Es lehne jedes Kompro­miß in der mandschurischen Frage ab.

Dann erfolgte die Abstimmung. Präsident Hymans wandte sich nach der Verkündung des Ergebnisses noch ein­mal an den japanischen Vertreter und betonte, er hoffe,

Die Einstellung

Ein Erlast Görings.

.. Der Amtliche Preußische Prcsiedienst teilt mit: über Einberufung und Verwendung von Hilfspolizei ist unter dem 22 Februar 1933 vom Kommissar des Reiches für das preußische Ministerium des Innern folgender Erlaß ergangen:

»Die zunehmenden Ausschreitungen von kinksradl- 'lüer, insbesondere kommunistischer Seite, haben zu einer ^"täglichen ständigen Bedrohung der öffentlichen ^'lgerhcit wie des Lebens und Eigentums der staats- ^wussten Bevölkerung geführt. Die vorhandenen Polizei- 'raste, deren ausreichende Vermehrung zur Zeit nicht an- »°»!lig ist, werden seit langem über i h r L e i st u n g s - Crmügen beansprucht und durch die häufige Not- ^rndigkkit des Einsatzes außerhalb der Dieustorte ihrem e Heutige,, Tätigkeitsgebiet oft zur Unzeit entzogen. Aus % Jr e.' 'v i H i g e Unterstützung geeigneter als L ^atizeibcamte zu verwendender Helfer kann daher m "»tsalle nicht mehr verzichtet werden

i 9 0 b t der nur unter Führung der ordentlichen * cinzusetzenden Hilfspolizist wird insbesondere sein: - ie Entlastung der ordentlichen Polizei a) durch "'"stutzung bei dem Schutz politischer Versa m m. unlen und Auszüge sowie b) bei der Sicherung

Japans Truppen sind für die Kälte gerüstet.

Unsere Aufnahme zeigt japanische Truppen für den Feld­zug gegen China bei einer Inspektion über die Beschaffen­heit ihrer Winterausrüstung. Bekanntlich haben Japaner und Chinesen in dem gegenwärtigen Feldzuge schwer unter der furchtbaren Kälte zu leiden.

gen, zu der Schlußfolgerung zu gelangen, daß Japan und die anderen Mitglieder des Völkerbundes über die Mittel, im Fernen Osten den Frieden herzustellen, ver­schiedenartige Meinungen haben.

Die japanische Regierung ist ferner gezwungen, fest­zustellen, daß sie an der änßersten Grenze ihrer Bemühungen angelangt ist, mit dem Völkerbund in bezug auf die chinesisch - japanischen Probleme zusammen- zuarbcilen.

Die von Matsuoka abgegebene Erklärung schafft nach Auffassung unterrichteter Kreise noch nicht volle Klarheit über das weitere Verhältnis Japans zum Völkerbund. F e st steht zunächst nur, daß sich Japan unter allen Um­ständen von der weiteren Mitarbeit in der Regelung des javanisch - chinesischen Konfliktes z u r tt ck g e z o g e n hat. Der feierliche geschlossene Ausmarsch der japanischen Abordnung aus dem Sitzungssaal ist in diesem Sinne anßrulegen Nicht ausaesch' offen ist. daß Japan auf diplo­matischem Wege in der nächsten Zeit nun auch den Aus­tritt aus dem Völkerbund überhaupt erklären wird.

*

Lrlaubsfperre auf amerikanischen Kriegsschiffen.

Nach einer Meldung aus Manila hat der Chef der amerikanischen Flotte jeden Urlaub für Offiziere der bei den Philippinen stationierten amerikanischen Kriegsschiffe gesperrt. Die Sperre wird mit der gespannten Lage im FernenO st en begründet. Im Falle besonderer Ereignisse müsse die amerikanische Flotte sofort nach Schanghai oder anderen chinesischen Häfen unter Dampf gehen. In japanischen politischen Kreisen erregte die Meldung von der Urlaubssperre erhebliches Aufsehen.

Neue Manner

im ^eichsarbeiisministen'um.

Staatssekretär Dr. Krohn ernannt

Zum Staatssekretär des Reichsarbeitsministeriums ist Dr. Johannes Kr o h n, bisher Ministerialdirektor im Reichsarbeitsministerium, ernannt worden. Weiter ist der Ministerialrat im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hans Engel, zum Ministerial­direktor im Reichsarbeitsministerium ernannt worden. Er übernimmt hier die Hauptabteilung für Sozialversicherung und Wohlfahrtspflege.

Staatssekretär Dr. Krohn ist am 4. Juli 1884 in Stettin geboren. Am 23. Januar 1911 wurde er zum Ge- richtsasseffor ernannt. Von Mai 1914 bis Anfang 1920 war er Stadtrat in Staßfurt. Den Krieg machte er als Leutnant d. R. der Infanterie mit. Er wurde verwundet, meldete sich aber 1916 wieder zum Felddienst. Nach Be­endigung des Krieges schied er als Hauptmann d. R. aus dem Heeresdienst ans. 1920 wurde er kn das Reichsve*- sicherungsamt berufen und wurde am 1. August 1920 zu dessen ständigem Mitglied ernannt. Am 15. Juni 1932 wurde er zum Ministerialdirektor ernannt und leitete als solcher die Hauptabteilung II des Reichsarbeitsministe­riums, die die Sozialversicherung und die Wohlfahrts­pflege umfaßt.

Ministerialdirektor Dr. E n g e l ist am 17. November 1887 in Magdeburg geboren. Nach Ablegung des juristi­schen Studiums wurde er am 15. April 1914 zum Gerichts­assessor und am 21. Dezember 1918 zum Regierungsassessor ernannt. Im Kriege wurde er als Leutnant d. R. der In­fanterie schwer verwundet. Nach seiner teilweisen Wieder­herstellung wurde er einer Fliegergruppe zugeteilt. Er schied als Oberleutnant d. R. aus dem Heeresdienst aus. Vost 19181920 war er als Regierungsrat im Eisenbahn­dienst tätig. Im Jahre 1920 wurde er in das Reichs­ministerium für Ernährung und Landwirtschaft über­nommen. wo er im Dezember 1924 zum Oberregierungsrat und im Juli 1929 zum Ministerialrat ernannt wurde.

der Hilfspolizei.

von Lokalen und anderen Einrichtungen politischer Organisationen, <) bet Absperrungen und Unter­stützung der Landjägereistreifen.

2. Im Falle von 11 nruhen oder eines anderen polizeilichen Notstandes: a) die allgemeine Unter­stützung der ordentlichen Polizei, h) die Übernahme des Schutzes lebenswichtiger Betriebe sowie wichtiger, im öffentlichen Eigentum stehender oder dem öffentlichen Nutzen dienender Gebäude, Einrichtungen und ^"Ergänzend sei noch bemerkt, daß zu Hilfspolizei- beamtcu nur ehrenhafte, wahlberechtigte, a uf n a t, o - «al cm Bode stehende Deutsche verpflichtet werden dürfen. Die Hilfspolizcibcamtcn führen einen polizei­lichen Ausweis unb tragen an ihrer eigenen Kleidung, die auch die Uniform von Verbänden sein kann, als Abzeichen eine weiße, amtlich gestempelte Armbinde mit dem ^" N? suchen unter Führung« ^^^^3^i^^^ haben während der Dauer ihres Dienste, d.e Befugn iste und Pflichten von planmäßigen Polizei- und ^audiagerei- bcamien ^ie Bestellung von Hilfspolizeibcamten bedaif mit Ausnahme von Berlin, tvo der Minister des Innern entscheidet, der Bestätigung des Reglerungsprasr- deuten.

Gegen das politisieren

in den Amisstuben.

Verschiedene Vorkommnisse der letzten Zeit geben dem Württembergischen Staatsministerium Veranlassung, der württembergischcn Beamtenschaft folgendes bekanntzu­geben: Nach Artikel 33 des Bcamicngesetzes haben die Beamten sich in und außer dem Amt so zu verhalten, wie es ihre Stellung im Staate und die Anforderungen ihres Amtes verlangen. Zu dieser Amtsverpflichtung gehört auch, daß die Beamten politische Auseinander­setzungen während der Dienststunden und in d e n Ä m t s r ä u m e n unterlassen, insbesondere abfälliger oder gar beleidigender Äußerungen über die Reichsregierung und die Landesregierungen oder über einzelne Mitglieder Dieser Regierungen sich enthalten. Diese Verpflichtung gilt ganz besonders in politisch er­regten Zeiten, vor allem in Wahlzeiten. Gegen Verfeh­lungen muß in Zukunft im Wege des Dienststrafverfahrens eingeschritten werden.

Meine Zeitung für eilige Leser

* Der bisherige Ministerialdirektor im ReichSarbeits- Ministerium Dr. Krohn ist zum Staatssekretär des Ministe­riums ernannt worden.

* Australiens Vertreter in London wird Montag dem Reichs­präsidenten von Hindenburg das Namensschild des KreurerS Emden" überreichen.

* Die außerordentliche Völkerbundversammlung hat durch Annahme des Berichtes des NeunzebnerauSschusses über den Mandschureistreit Japan feierlich verurteilt