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Nr. 31 1933

Fulda, Montag, 6. Februar

10. Jahrgang

Der neue Kurs.

n du eiben.

Veschrâ'nlungen der presse- und Versammlungsfreiheit.

Wiederherstellung wesentlicher Bestimmungen der früheren Verordnung.

Der Reichspräsident hat eine Verordnung unter­zeichnet, durch die die seinerzeit von Schleicher aufgehobene Verordnung des Reichspräsidenten über die Beschrän­kung der Presse- und Versammlungsfrei- heit in ihren wesentlichen Zügen wicdcrhergestellt wird.

*

Amtlich wird mitgeteilt:

Bei ihrem Amtsantritt hatte die Reichsregiernng vor bei Presse die Hoffnung und den Wunsch zum Ausdruck gebracht, es möge ihr kein Anlaß geboten werden, frühere Beschränkungen des V e r s a m m l u n g s - und Preß­rechls wieder aufleben zu lassen. Allerdings wurde gleichzeitig die M a h n u n g ausgesprochen, alles zu ver­meiden, was Beunruhigung in das Volk tragen und die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Diese Mahnung ist n i ch t b e s o l g i worden. Vor allem in der Presse sind in den letzten Tagen

unerhörte Beschimpfungen und Beleidigungen erhoben worden, die eine Regierung, die aus ihre s2l uto - ritäl hält, sich nicht gefallen lassen kann. Ferner hat ein Teil der Presse, ganz offensichtlich um Beun­ruhigung zu schaffen und das Vertrauen zur Regie­rung zu erschüttern, Gerüchte über angebliche wirt­schaft- und sozialpolitische Maßnahmen der Regierung ver­breitet. die (einerlei Unterlage besaßen.

Die Reichsregierung hat sich daher veranlaßt gesehen, dem Herrn Reichspräsidenten eine Verordnung vorzu- schlagen, die Beschränkungen des V e r s a in m l ungs - und Presscrcchts enthält, wie sie zum Teil auch früher bestanden. Diese Verordnung gibt der Reichs­regierung nunmehr die absolute Handhabe, ihre Auto­rität wirksam zu wahren und ihre Ausbau- arbeit ungestört durchzuführen. Somit dient sie dem Schutze des deutschen Volkes.

Die Verordnung, die dem Herrn Reichspräsidenten zur Unterschrift vorliegt, wird am Montag veröffentlicht werden."

*

Die Änderung des Reichswahlgesehes.

Durch eine Verordnung des Reichspräsidenten nach Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wurde dasReichs- w a h l g e s e tz in zwei Punkten geändert: .

Bisher konnten Reichsdeutsche mit Wohnsitz rm Auslande an der Reichstagswahl sich nur beteiligen, wenn sie als Staatsbeamte oder Staatsangestellte. ihren Wohnsitz nahe der Reichsgrenze hatten und sich in dre Wählerliste einer benachbarten deutschen Gemeinde ein- tragen ließen. Die Verordnung des Reichspräsidenten räumt nunmehr allen Reichsdeutschen die Berechtigung zur Teilnahme an einer Reichswahl ein, sofern sie nur

am Wahltage im Inland sich aushalten.

Die bisherige Bedingung, daß der ansländische Wohnort nahe der Re ichs grenze gelegen sein muß, tst be­seitigt. Auch die bisherige Beschränkung auf Staats­beamte und Staatsangestellte ist fallengelas, en. Reichsdeutsche ohne Unterschied ihres Berufs oder Stan­des mit Wohnsitz im Ausland können sich von der für ihren Wohnsitz zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Reiches einen S t i in m schein ausstellen lassen. Hält sich der Ausländsdeutsche vorübergehend in Deutschland auf, so stellt die Gemeindebehörde des inlan- dischen Aufenthaltsortes den Stimmschein aus. Bei Stel­lung des Antrages auf Ausstellung des Stimmscheine^ haben sich die Reichsangehörigen durch einen Reisepaß oder den im kleinen Grenzverkehr eingeführten Answers zu legitimieren. Neben der Erweiterung der Möglichkeit, sich an einer Reichswahl zu beteiligen, regelt die Verord­nung des Reichspräsidenten außerdem die

Einreichung von Kreiswahlvorschlügcn

durch Parteien, die im letzten Reichstag noch nicht ver­treten waren. Die neuen Vorschriften sollen dem Un­wesen der kleinen S p l i t t e r v a r t e i e n Vorbeugen. Parteien, die im Reichstag nicht vertreten waren, mußten bisher wenigstens für einen Kreiswahlvorfchlag min­destens 5 00 Unterschriften aufbringen. Nunmehr müssen Kreiswahlvorschläge solcher Parteien, die Ab­geordnete in den letzten Reichstag nicht entfanbt hatten, von mindestens so viel Wählern des Wahlkreisverbandes unterzeichnet sein, als Stimmen zur Erlangung eines Sitzes erforderlich sind. Für die Sammlung der 60 000 Unterschriften hat der Reichsminister des Innern in einer Ausführungsverordnung die erfor­derlichen Rechts- nnb Verwaltungsvorschriften getroffen.

*

Erhaltung der Einigkeit".

. . Das Präsidium der Vereinigten Vaterlan- Eschen Verbände dankt dem Reichspräsidenten in ^ncr Erklärung für die Regierung der nationalen Eini- Bung. Unser aller Ziel heiße jetzt: Erhaltung der endlich »kämpften Einigkeit. Die Parole der Vaterländischen Verbände sei: Für nationale Erhebung, gegen Marxis­mus mrd feine Verbündeten..

Sämtliche Kommunalverwaltungen in Preußen aufgelöst.

Neuwahlen am 12. März.

Die kommissarische preußische Negierung hat d u r ch Verordnung sämtliche kommunalen Vertretungs- körperschnften aufgelöst. Die Neuwahlen finden am 12. März 1933 statt.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, er­gibt sich die Rechtsgrundlage der Verordnung über die Auflösung der kommunalen Vertretungskörperschaften aus den einzelnen Gemeindeverfassungsge­setzen, in denen das Staatsministerium ermächtigt ist, durch Verordnung gemeindliche Vertretungskörperschaften aufzulösen. Zur Verbilligung der durch die Auf­lösung erforderlich werdenden Nachwahlen hat das Staalsministerium (Kommissare des Reiches) gleichzeitig beschlossen, den Wahltag für die Neuwahl sämtlicher auf­gelösten kommunalen Vertretungskörperschaften ein­heitlich, und zwar so festzusetzen, baß die Auslegung der Wählerlisten zugleich mit der Auslegung der Wähler­listen für die Reichstagswahl erfolgen kann. Demgemäß ist als Wahltag der 12. März 1933 festgesetzt worden.

Die Anordnung der Reichskommissare für Preußen über die kommunalen Neuwahlen sind in zwei Verord­nungen die eine über Die Auflösung, die andere über die Festsetzung des Wahltages und in einem Beschluß des preußischen Staatsministeriums enthalten. In den Verordnungen werden Die einzelnen Gesetzesbestimmun­gen, die für die Herbeiführung der Neuwahlen maßgebend sind, herangezogen.

Neue Kommissare in Preußen.

Hugèiiberg für Landwirtschaft und Wirtschaft Kultus Dr. Rust.

Der Reichskommissar für das Land Preußen hat den Reichsminister a. D. Freiherrn vonBraun von der Wahrnehmung der Geschäfte des preußischen _ Ministe­riums für Landwirtschaft, Domänen nnb Forsten, den Universitätsprofessor D. Dr. Kähler von der Wahr­nehmung der Geschäfte des preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und den Ministerial­direktor a. D. Dr. E r n st von der Wahrnehmung der Geschäfte des preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit entbunden und ihnen für die in den letzten Monaten geleisteten, besonders wertvollen und aufopfernden Dienste seinen wärmsten Dank ausgesprochen.

Zu seinem Stellvertreter für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und für den Geschäftsbereich des Ministe­riums für Wirtschaft und Arbeit hat der Reichs­kommissar für das Land Preußen den R e i ch s m i n i st e r Dr. Hugenberg, zu seinem Stellvertreter für den Geschäftsbereich des Ministeriums für W i s s e n s ch a f t, K ii nft nnb Volksbildung den Studienrat außer Dienst Rust ernannt und sie mit der Wahr­nehmung der Geschäfte dieser Ministerien im Rahmen der Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 beauftragt.

*

Zwei neue Staatssekretäre.

An Stelle des ausscheidenden Staatssekretärs im Reichsernährungsminisierium, Mussehl, ist der deutschnationale Landbundführer von Rohr- Demmin zum Staatssekretär im Reichsernährnngs- ministerium und an Stelle des Staatssekretärs im R c i ch s w i r t s ch a f t s in i n i ft e r i n m , Schwartzkopf, ist der deutschnationale Reichstagsabgeordnete Bang zum Staatssekretär ernannt worden.

Landtag gegen Auflösung.

214:496.

Gegen Parlamentsauflösung i n P r eußen.

Der Preußische Landtag lehnte den nationalsozia­listischen Antrag auf Auflösung des Preußischen Landtages zum 4. März mit 214 Stimmen des Zentrums, der Sozial dcmokratcu, Staatspartei uub Kommunisten gegen 196 Stimmen der Nationalsozialisten, Dcutschnationalcn, Deutschen Volkspartei, Chrisrlichsozialeu und Dcutschhan noverancr ab. Für die Annahme des nationalsozia­listischen Antrages wären 212 Stimmen notwendig gc- mcfen.

Vor der Abstimmung der Vollversammlung des Preußischen Landtages mar bcr Drcimäuncrausschuß, be­stehend aus dem Landtagspräsidenten Kcrrl, dem preu­ßischen Ministcrpräsidentcu Braun und dem Vorsitzenden des Staatsrates, Adenauer, zusammengctrctcn. Der Aus­schuß hatte ebenfalls gegen die Stimme des Laudtagsprü- sideutcu Kcrrl die Auslösung abgelehnt.

über den Verlauf bcr Landtagssitzung liegt folgender Bericht vor:

Hitler verzichtet auf sein Reichskanzlergehalt. .

Sein Wohnort bleibt München.

Reichskanzler Adolf Hitler traf, wie die Reichspresse­stelle der NSDAP. mitteilt, Sonntag abend, von Berlin im Flugzeug kommend, in München ein. Ter Besuch des Führers Dient zunächst privaten Zwecken, dann aber auch der Vorbereitung Der Reichstagswahl. Wie be­kannt, verbleibt Die Leitung der nationalsozialistischen Be­wegung auch für die Zukunft in München. Adolf Hitler, der auch persönlich außerordentlich an München hängt, behält hier seine eigentliche Wohnung. Der Führer bezieht im übrigen als Reichskanzler kein Gehalt. Er hat, da er sich als Schriftsteller sein Einkommen selbst verdient, auf jeine Bezüge als Reichskanzler Verzicht geleistet.

*

Göring übernimmt die Luftfahrt.

Der Reichsverkehrsminister Freiherr von Eltz - R ü b e n a ch übergab dem Reichskommissar G ö r i n g als dem Reichskommissar für die Luftfahrt, die Luftfahrt- abteilung des Ministeriums. Er verwies dabei auf die hohen Verdienste des Ministerialdirektors Dr. Bran­ds n b u r g , der die deutsche Luftfahrt auch weiter in Genf zu vertreten zugesagt habe. Minister Göring betonte, er sehe die Arbeit für die Luftfahrt als seine Lebensauf­gabe an. Er hoffe, daß der Gedanke der Luftfahrt tief in das Volk eindringe und damit dazu beitrage, den hehren Gedanken der Volksgemeinschaft zu fördern. In der deutschen Jugend müsse der Geist Richthofens, Bölckes und Jmmelmanns tief verwurzelt fein. Sein Kampf um die Freiheit und Entwicklung der Luftfahrt fei eine Ehrenfrage unseres Vaterlandes, damit wir auch auf diesem Gebiete gleichberechtigt in den Reihen der Kulturvölker dastehen. Roch liege der Weg nicht frei, aber alle noch bestehenden Fesseln müßten gesprengt werden.

Hitler über die Wehrgesinnung.

Der Reichskanzler im Reichswchrministerium.

Der Reichskanzler nahm einer Einladung des Reichswehrminister folgend an einem Abendessen teil, das der Chef der Heeresleitung, General Frhr. von Hammerstein, den Befehlshabern von Heer und Marine gab. Der Reichskanzler hat dabei in einer län­geren Aussprache an die Führer des Heeres und Der Marine die Grundlagen seiner Politik entwickelt und die entscheidende Bedeutung der Wehrgesinnung des Volkes und der Arbeit der Wehrmacht zum Ausdruck gebracht.

Generalappell des Stahlhelm.

Der Laudesverband Berlin des Stahlhelm hatte, bevor er an den Beisetzungsfeierlichkeiten teil- nahm, einen Generalappell abgehaltcn, dem auch der Zweite Bundesführer, Oberstleutnant D u e st er­be r g, beiwohnte. Er bezeichnete als besondere Aufgabe des Stahlhelm, bcn Kern für die gesamte Ration über die Parteien hinweg zu bilden. Landesführer von S t e- phani erklärte, der Stahlhelm stehe heute da als eine geschloffene Macht, die bereit sei, sich jederzeit einzusetzen. Er formulierte zum Schluß einen Antrag an die Reichs­regierung und forderte darin ein Gesetz zum Schutze der deutschen Ration, das gegen alle Landesverräter die Todesstrafe ausspricht und gegen alle Ausländer, die gegen Deutschland in seinen Grenzen arbeiten, die Ans­weisung vorsieht, und schließlich das dauernde Verbot von Zeitungen, die Deutschland verächtlich machen, enthalten müsse.

Sitzungsbericht.

(32. Sitzung.) tt Berli n, 4. Februar.

Die Beratung des Preußischen Landtages über den nationalsozialistischen Auflösungsantrag begann mit einer Be- gründungsrede des nationalsozialistischen Fraktionsführers Abg. Kube. Da alle Versuche, eine Mehrheitsregieruna M bilden, gescheitert seien und eine Beruhigung der politischen Verhältnisse in Deutschland nicht eintreten könne, wenn nicht gleichzeitig im Reich und in Preußen die Neuwahlen vor- aenommen würden. bleibe kein anderer Auswea als die Aui-

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Der Preußische Landtag lehnte den nationalsozialistischen Antrag auf Auflösung ab.

* Die wesentlichen Bestimmungen der früheren Verordnung über die Beschränkung bcr Presse- und Versammlungsfreiheit wurden wieder in Kraft gesetzt.

* Für das Reichswirtschafts- und das Rcichscrnähruiigs- miniftcrium wurden neue Staatssekretäre ernannt.

* In Preußen wurden zum Kommissar für Laiidivirtschaft und Wirtschaft Reichsminister Dr. Hugenberg, und zitzn Kvm-

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