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Zul-aer /lnzeiger

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Nr. 303 1932

Fulda, Dienstag, 27. Dezember

9. Jahrgang

Helft deutscher Jugend!

Das Aotiverk der deutschen Zugend.

Ein Aufruf des Reichspräsidenten und der Reichs- regierung.

Der Reichspräsident und die Reichsregierung erlassen folgenden Aufruf:

Die Not der Arbeitslosigkeit lastet schwer gerade auch auf der deutschen Jugend. Weder Arbeits­beschaffung noch Arbeitsdienst können verhindern, das; mit dem Anbruch des Winters £mnberttaufenbe von jungen Deutschen mit dem Schicksal der Erwerbs- l o s i g k e i t u n d d e r U n t ä t i g k e i t zu ringen haben. Darum rufen Reichspräsident und 'Reichs- r e g i er u n g das deutsche Volk am Weihnachtstage zum N o t w e r k der d e u t s ch e n I u g e n d auf. Das Not­werk soll der arbeitslosen Jugend Gelegenheit zu ernst­hafter beruflicher Bildungsarbeit bieten und ihr sonstige sinnvolle geistige und körperliche Betätigung er­möglichen. Es soll ihr in Verbindung daniit täglich'eine gemeinsame warme Mahlzeit sichern.

Gemeinsinn und Hilfsbereitschaft aller Teile der Be­völkerung müssen in diesem Notwerk zusammenwirken, um die arbeitslose Jugend körperlich und geistig gesund und lebenstüchtig zu erhalten und ihren Willen zu ka m e r ad- sch a f t l i ch e r S e l b st h i l fe zu stärken. Die freiwilligen Anstrengungen der Bevölkerung werden die planmäßige Unterstützung des Reichs erfahren. Die Reichsregierung stellt allen geeigneten Einrichtungen, insbesondere auch freiwilligen Kameradschaften junger Arbeitsloser, die sich in den Dienst des Notwerks stellen und es praktisch verwirklichen, Beihilfen zur Ver­fügung. Sie sotten vor allem die vorgesehene Ver­pfleg u n g ermöglichen.

Die Förderung des Notwerks der deutschen Jugend ist dem Reichsarbeitsminister übertragen. Er wird die notwendigen Anordnungen treffen.

, ..Der Reichspräsident. Die Reichsregierung, gez.: v o n Hi n d e n b u r g: von S ch l e i ch e r,

Wie das Miwerk helfen will.

Amtlich wird mitgeteilt: Das Notwerk der deutschen Jugend, zu dem Reichspräsident und Reichsregierung aufrufen, wird auf Anordnung des Reichsarbeitsministers durch die Reichsanstalt für Arbeits­vermittlung und Arbeitslosenversicheruna durchgeführt.

Die Parlamente vor Jahresschluß.

Für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr wollten die Kommunisten eine T a g u n g d e s Rei ch s - tage s herbeiführen. Dieser Wunsch wird aber keine Er- füttung finden. Der Ältestenrat wird sich mw der Frage der Einberufung des Parlaments vorausstcht- lich erst am Donnerstag, den 29. Dezember, beschäftigen, so daß eine Reichstagssitzung im alten Jahr nicht m c h r in Frage k o m in t. . , . .

Auch' der P r e u ß i s ch e L a n d t a g nimmt seine Arbeiten erst im Januar wieder aus. Eine ursprünglich für die letzten Tage dieses Jahres in Aussicht genommene Vollsitzung des Preußischen Staatsrates ist abgesagt worden.

Scharfer Landbundangriff gegen die Aeichsregierung.

Der Vorstand des Pommerschen Landbun- d e s hat an den Reich s l a n d b u n d Berlin ein Tele­gramm gerichtet, in dem es heißt, daß die Rundfunkrede des Ernähr u n g s m i n i st e r s und der Kabinetts- beschluß den Verzicht auf einen wirksamen Schutz der Ver- edelungswirtschaft und obendrein die Preisgabe des Ge­treidebaus bedeuteten, obwohl seit langem ein in alle Einzelheiten gehender Plan vorliege, der ohne Monopol und ohne Belastung der notleidenden Bevölkerung die Vercdclnngs- und Getreidewirtschaft auf eine gesunde Grundlage stellen und damit überhaupt erst die Voraus­setzungen zur Überwindung der Gesamtwirtschaftskrise schaffen könne. Der Reichslandbund müsse das Landvolk gemeinschaftlich mit dem gesamten, von der Not gepackten deutschen Volk schnellstens zu schärfstem Kampf gegen die Politik der Reichsregierung zusammenfaksen.

ErleiKienmgen für die Kriegsopfer.

Der Reichs arb citsministcr hat auf Antrag des ReichsverbandeS deutscher Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen sowie des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kricgslnntcr- bliebenen ungeordnet, daß für die Krisenunter stütznug von Personen, denen nach den Reichsgrundsätzen über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Für­sorge g c h o b e n e F ü r s o r g c zusteht, nicht der Richt­satz der allgemeinen Fürsorge, sondern der der gehobenen Fürsorge o b e r e Grenze im Rahmen der Sätze der Ar­beitslosenversicherung sein soll. Der Erlaß tritt mit Wir­kung vom 9. Januar 1933 in Kraft.

Für das Notwerk stehen aus Reichsmitteln in dem laufen­den Haushaltsjahr

neun Millionen Mark zur Verfügung.

Hieraus dürfen Beihilfen solchen Einrichtungen und insbesondere auch solchen freiwilligen Kameradschaften ge­währt werden, die allein oder im Znsammeuwn'ken mit anderen Stellen junge

Arbeitslose im Alter bis zu 25 Jahren

außer zu gemeinsamer Mahlzeit durchschnittlich minde­stens v i e r S t u n d e n am Tage zusammenhalten. Hier­von sollen nach Möglichkeit zwei Stunden der beruf­liche n Fortbildung dienen, die übrige Zeit soll sport­licher Betätigung und g e i st i g e r Bildungsarbeit ge­widmet sein.

Die Beihilfen

sollen so berechnet werden, daß höchstens je nach den ört­lichen Verhältnissen 15 bis 25 Pfennig für jeden Teil­nehmer gewährt werden. Sie haben regelmäßig z"r Voraussetzung, daß sich auch andere private oder ö f f c n t l i che Stellen mit eigenen Mitteln an der Verpflegung und den sonstigen Aufgaben des Not­werks beteiligen. Die Reichsanstalt für Arbeitsvermitt­lung und Arbeitslosenversicherung wird die hiernach er­forderlichen Maßnahmen im engsten Einvernehmen mit den Körperschaften, Verbänden, Vereinigungen und allen sonstigen Stellen einleiten und durchführen, die sich nach ihrem Aufgäbenkreis mit der Hilfe für die arbeitslose Jugend befassen.

Zur Förderung des Notwerks sollen unverzüglich in den Bezirken aller Arbeitsämter

Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

Sie sollen unter Vermeidung überflüssiger Organisations- arbeit alle Stellen zusammenfassen, die sich der arbeits­losen Jugend annehmen: neben dem Arbeitsamt vor allem die Gemeinden (Jugend- und .Wohlfahrtsämter, Berufs­schulen), die freue Wohlfahrts-., und Jugendpflege (ins­besondere die Winterhilfe), die Geistlichkeit und Lehrer­schaft, die Jugcndvcrbände aller Art, die Beruksverbände der Arbeitnehmer, Arbeitgebervereinigungen usw.

Der Reichsarbeitsminister hat sich an sämtliche Landesregierungen sowie an die kommunalen, karitativen, wirtschaftlichen und sonstigen in Betracht kommenden Spitzenverbände gewandt und sie um Unterstützung des Notwerks und Mitwirkung bei seiner Durchführung ge­beten.

Erweiterung der Winterhilfe gefordert.

Der Vorstand des Gesamtverbandes der Christ­lichen Gewerkschaften hat an die Reichsregierung ein Schreiben gerichtet, in dem dringend gebeten wird, die Maßnahmen in bezug auf die Winterhilfe zu erweitern. Die Notlage sei in Anbetracht der auf ein Minimum ge­kürzten Unterstützungen so groß, daß daraus nicht nur ernste kulturelle und gesundheitliche Gefahren, sondern auch schwere Gefahren für den Staat und die Volksgesaintdeit entstehen müßten. Das, was bis jetzt an Beschlüssen für die Winterhilfe bekanntgeworden sei, reiche nicht aus, um der gewaltigen Not und der daraus resultierenden Gefahren Herr zu werden.

Der letzte deutsche Geistliche aus Eupen ausgewiesen!

Am Heiligen Abend wurde dem letzten deutschen Geist­lichen in Eupcn, dem Kaplan Gillis von der St. Nico- lans-Kirche, auf Anweisung der belgischen Regierung der Ausweisungsbefehl zugesteüt. . ,

Während der allseits beliebte Seelforger in den Abendstunden Beichte hörte, erschienen beim Kuster die ausführenden Organe der belgischen Staatsgewalt und forderten ihn auf, den Kaplan aus dem B c ich t )t u h I vor die Kirchentür zu rufen. Sie übergaben dann dem Kaplan den Answeisungsbefehl, der eine Frist von: imr 24 Stunden zubilligt und jede wertere gottesdienstliche Handlung nute r s a g t. Diese neue Herausforderung der deutschen Katholiken hat in den deutschen Gelneten eine unerhörte Emvöruna ausaclöst.

Die Ireichsemnahmen vom 1. April bis 30. November 1932.

Das R e i ch s f i n a n z m i n i st e r i u m veröffent­licht eine Übersicht über die Einnahmen des Reiches an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April bis 30. November 1932. Danach betrug das Gesamtauf­kommen an Besitz- und Vcrkehrsstcucrn in dieser Zeit 2,633 Milliarden Mark, an Zöllen und Verbrauchssteuern 1,823 Milliarden Mark, zusammen 4,455 Milliarden Mark. Im Reichshaushaltsplan ist die Einnahme für das Rech­nungsjahr 1932 veranschlagt auf insgesamt 7,464 Mil­liarden Mark.

In der Zeit vom 1. April 1932 bis 30. November 1932 sind int einzelnen u.a. eingekommen: Einkommen­steuer 826,4 Millionen Mark, Kriscnsteuer 110,5 Millionen, Vermögensteuer 239,2 Millionen, Umsatzsteuer 898,2 Mil­lionen, Krafkfahrzeugsteuer 126,5 Millionen, Zölle 800,2 Millionen, Tabaksteuer 519,2 Millionen, Zuckersteuer 190 Millionen und Biersteuer 189.6 Millionen Mark

Selbsthilfe.

Mehr als genug ist geredet oder geschrieben worden über die Not der Jugend nach dem Kriege. Es wurde vielleicht zu viel darüber geredet und geschrieben damals, als die materielle Not noch längst nicht so hoch angeschwollen war, wie das heute in so furchtbaren; Maße der Fall ist. Dem nüchterner Urteilenden kam immer wieder die Frage in den Sinn: Wie soll das werden, wenn diese Jugend früher oder später und nur auf sich selbst gestellt der Härte des Lebens gegcnübersteht, und zwar einer Härte, die sich ständig steigert! Allerdings hätte man damals auch nicht im entferntesten geahnt, daß diese Härte eine so furchtbare Größe erreichen und die Jugend aller sozialen Schichten in gleichem Maße packen würde, auch wenn bestes Wissen und Können vorhanden ist, dazu ein geradezu wilder Drang, arbeiten, nur arbeiten zu wollen. Zu der entsetzlichen materiellen Not gesellt sich die gerade in dem besten und wertvollsten Teil dieser Jugend besonders stark empfundene seelische, arbeiten zu wollen, aber nicht arbeiten zu können. Es ist kein Arbeitsplatz für sie da, und so ist die politische Radi­kalisierung der Jugend in größtem Umfang keine Zu- fallserschcinung, sondern nur zu verständlich. Wenn die Gegenwart ihr nichts für die Betätigung der körperlichen und geistigen Kräfte zu bieten vermag, dann strebt man eben einer irgendwie andersgestaltetcn Zukunft zu.

Aber die Jugend darf einfach nicht von derGesell­schaft", dem Staat und seinem Dasein ausgeschlossen bleiben, nicht beiseitegestellt sein oder sich beiseitegestellt fühlen. Wenn sich die Jugend in allen möglichen Organi­sationen zu- und ancinnnderdrängt, so spricht dabei nicht zuletzt das Gefühl einer Art Hilflosigkeit, einer Art Angst, der Härte des Lebens sicherlich zu erliegen, wenn man allein bleibt. Auch noch so stolze Worte können nicht darüber hinwegtäuschen, worin der letzte und tiefste Grund dieses Zusaminendrängens liegt. Man stützt sich, schützt sich,erwärmt" sich seelisch aneinander. Und ist doch vor allem unbedingt davon überzeugt, einem un­verdienten Schicksal ausgeliefert zu fein. Wenn die Gesellschaft, der Staat zahlreiche Organisationen usw. sich der Jugend anncyinen mit mehr ober minder großen finanziellen Mitteln, dann ivird das von der Jugend vielfach als eine Art Almosen empfunden, und man will nicht einverschämter Armer" fein; man will arbeiten, sich des Lebens Notdurft erarbeiten. Man will sich nicht alles nur schenken lassen.

Das vom Reichspräsidenten und der Reichsregierung vor den Weihnachtstagen vorgezeichnete Notwerk der deut­schen Jugend will nun gerade hier mehr schaffen als bisher versuch« oder tatsächlich geschaffen ist. Und zwar soll d-eses rein finanziellc und organisierende Eingreifen der Be­hörden über die bestehenden Organisationen erfolgen, die sich der arbeitslosen Jugend pfleglich annahmen, natürlich auch über solche wirtschaftlicher Art und vor allem über die Jugcndvcrbände selbst. Sportliche oder geistige Be- schäftig'ililg ist gewiß gut und notwendig, aber viel wich­tiger erscheint dem Arbeitslosen die berufliche Arbeit, die beruflicheFortbildnng. Er will und muß anwenden können, was er gelernt hat. Bisher finb nur Ansätze zu jenen Be­strebungen da, die man alsSelbsthilfe der Erwerbslosen" zu jenem Zweck bezeichnen kann. Der freiwillige Arbeitsdienst ist ja für die allermeisten, die sich ihm zu­gewandt haben, doch nur ein Ersatz für die fehlende Be­rufsarbeit, ist nur Arbeit an sich, der infolgedessen doch die letzte Befriedigung fehlen muß, weil eben doch das Tätig­sein in dem erlernten Beruf fehlt. Und weil man das gnä- lende Gefühl nicht loswerden mag, daß man den geistigen und sozialethisch wertvollen Zusammenhang mit dem Beruf verliert.

Der Winter hat schon mit einer gewaltigen Steigerung der Arbeitslosigkeit eingesetzt und die Jugend wird davon mit besonderer Schärfe getroffen. Darum ist jetzt, da wir in den vierten Elcndswiitter hineingehen, besonders nötig, daß mit möglichster Beschleunigung ebenso auf feiten der Behörde ivic bei den Organisationen schnellstens und mög­lichst viel geschieht, um bic kameradschaftliche Selbsthilfe im Rotwerk der Jugend auf- und anszubaueu

über 4800 Freilassungen in Preußen.

Auf Grund der Amnestie waren nach einer Mit- teitung des preußischen Justizministeriums bis zum 24. Dezember in P r e u ß e n insgesamt über 4800 Ge­fangene aus der Haft entlassen worden, und zwar im Bc reich des Strafvollzugsamts für den Kammergerichts­bezirk 742, im Bereich der Oberlandesgerichtsbezirke Kö­nigsberg 327, Marienwerder 169, Stettin 202, Breslau 659, Celle 391, Kiel 252, Hamm 685, Düsseldorf 425, Köln 301, Frankfurt a. M. 189, Naumburg 434 und Kassel 46.

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Reichspräsident von Hindenburg hat einen Aufruf zur Förderung des Notwerks der deutschen Jugend erlassen.

* Auf Grund der Amnestie wurden in Preußen bisher über 4800 politische Gefangene srcigclasscn.

* In Barcelona (Spanien) brannte daS größte Warenhaus der Stadt am ersten Weihnachtsfeiertag bis auf die Grund­mauern nieder.

* In Birmingham (England) kamen bei einer Brand- katastrophe sieben Kinder einer Familie ums Leben.

* Bei einem Grubenunglück in den Vereinigten Staaten wurden 52 amerikanische Bergleute verschüttet.