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Zulöaer Anzeiger

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Nr. 300 1932

Fulda, Donnerstag, 22. Dezember

9. Jahrgang

Wiiitelhilsc vn Reichsllitimtt tufdilufien.

Kampf «egen die Materraot.

Die Beratungen der Reichsregierung.

Das NeichSkabinett befaßte sich am Mittwoch­nachmittag zunächst mit der Winterhilfe und führte die Beratungen hierüber zu Ende.

Es wurde beschlossen, ein Winterhilfsprogramm i n Höhe von 3 5 Millionen nach den in der Öffent­lichkeit bereits bekanntgewordenen Grundsätzen durch­zuführen. Dieses neue Hilfsprogramm bedeutet, da auch die Hilfsbedürftigen ohne eigenen Hausstand nunmehr mit einbezogen sind, eine Verdoppelung der bisher hierfür vorgesehenen Ausgaben. An zustän­diger Stelle verweist man darauf, daß als weitere Hilfe noch das auf neun bis zehn Millionen zu veran­schlagende Notwerk der deutschen Jugend hinzugerechnet werden müsse. Weiterhin kommt die private Hilfs­tätigkeil hinzu, die allerdings in Deutschland naturgemäß nicht so durchgreifend sein kann, wie etwa in den Ländern Amerika, England und Frankreich, die ihrerseits staat­liche Hilfsmaßnahmen überhaupt nicht vorsehen, und a l l e s der privaten Hilfstätigkeit überlassen.

Das Reichskabinett trat am Mittwochabend zusammen, um über die endgültigen Winterhilfmaßnahmen Beschluß zu fassen. Auch die Frage der Durchführung des Nor- werks für die d-mlfche Jugend stand zur Beratung. Der Entwurf, den Reichsarbeitsminister Dr. Syrup dem Reichskabinett zur Prüfung und Beschlußfassung vorlegte, sieht in großen Zügen folgendes vor:

Mit Wirf'M" - 2. Januar 1933 werden sogenannte Reichsverbilligungsscheine ausgegeben, die zum Bezug von folgenden Bedarfsartikeln berechtigen:

1. Viermal im Monat je ein Pfund Frischfleisch, ver­billigt je Pfund um 0,30 Mark: an Stelle von Frischfleisch kann frische, n'^t aeränche? Wurst treten.

3. Einmal im " an Stelle von einem Pfund Frischfleisch oder r1urft treten ein Pfund Schmalz, ein Brot oder »mei «rr,W» Seefische

Dezugsberehtigt sind alle HauptunterstützungS- empfänger in der Arbeitslosenunterstützung und Krisen- fürsorge, ferner alle diejenigen, die aus der öffentlichen Fürsorge unterstützt werden. Die in Heimen untergebrach­ten Personen tommeu nicht in Frage. Weiter sind bezugs­berechtigt die G^pfänaer von Zusavrenten in der Kriegs- besckädigtcnfürf^ro- '»s d-esem Grunde erklärt sich die vcrbältn'.swgß^ 'aM na Bezugsberechtigten in Höhe von 6.V yt«._, ^Dic Kosten für die oben bezeich­neten Verbllligunoen^st-, ilfen stch wif rund 37 Millionen Mark, die aus Mitteln des ReichshaushaltS bestritten werden.

Die zweite Hilfsaktion der Reichsregierung, daS Notwerk für die deutsche Jugeno. sieht nach den Vorschlägen veS Arbeitsministeriums Zuschüsse in

15000 Begnadigungen.

nfl der Gefangenen, führung der Amnestie.

Aaa)oem ver Reichspräsident die Amnestievorlage unterzeichnet hat, ist das Gesetz, nachdem es auch im Reichsgesctzblatt veröffentlicht worden ist, in Kraft ge­treten. Etwa 15000 Personen dürften durch die Amnestie die Freiheit wiedergewinnen.

Ganz außerordentliche Aufgaben fallen jetzt den Strafvollzugsämtern zu. Die Gefangenen, die jetzt die Anstalt verlassen sollen, müssen fürsorgerisch betreut werden, soweit sie nicht über ausreichende Mittel verfügen. Soweit sie nur Sommerkleidung hatten, müssen sie Wintergarderobe erhalten. Sie haben Anspruch auf Aus­zahlung des Geldes, das sie sich durch Gefängnisarbeit verdient haben. Es mutz ihnen Übergangs- und Zehrgeld gewährt werden, bis die Wohlfahrt eingreift, es müssen auch Eisenbahnfahrkarten besorgt werden, um den Amne­stierten die Möglichkeit zu geben, wieher zu ihrer Familie znrttckzukehren. Strafvollzugsämter müssen in verständ­nisvoller Arbeit mit den Gefängnisleitungen arbeiten.

Wer wird amnestiert?

Unter die Amnestie fallen viele Straftaten, die in der Öffentlichkeit seinerzeit großes Interesse erregten. So werden die vor den Sondergerichten wegen Trans­portgefährdung anläßlich des Berliner Verkehrs­streiks Verurteilten amnestiert. Auch die in vielen Land- sr-cdensbruchprozessen Verurteilten werden aus den Straf­anstalten entlassen werden. Ebenso wird den kürzlich vom Ohlauer Sondergericht verurteilten Reichs- bannerleuten die Amnestie zugute kommen. Auch die bisher von den Sondergerichten abgcurteilten politischen Straftatce., soweit es sich nicht um Totschlag aus politischen Beweggründen handelt, fallen unter die Amnestie. Ledig­lich die wegen Nädelsführerschast beim .Landfriedensbruch auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten gegen den volitischen Terror zu zehn Jabren Zuchthaus Ver­urteilten müssen ihre Strafen absitzen, die aber in Gefängnisstrafen von zwei Jahren sechs Monaten um- ssewandelt werden. Außerdem fallen sämtliche politischen

Höhe von neun bis zehn Millionen Mark für etwa 200 000 bis 300 000 Jugendliche vor. Geplant ist, an Organi­sationen, Vereine, Verbände, auch an kleine Kamerad­schaften jugendlicher Arbeitsloser einen Zuschuß von 20 Pf. pro Kopf und Tag für eine warme Mahlzeit zu zahlen. Die Voraussetzung ist dabei, daß die jugendlichen Er­werbslosen vier Stunden am Tage beschäftigt werden. Es soll bei der Verteilung der Zuschüsse großzügig ver­fahren werden.

Von der Winterhilfe, d. h. von der Verbilligungs­aktion, werden etwa 600 000 Personen über den Kreis der im vorigen Jahre Bezugsberechtigten hinaus erfaßt werden ldurch die Gewährung der Verbilligung auch an alleinstehende Erwerbslose), von dem Notwerk für die Jugendlichen 300 ono Personen. Die Kosten betragen zu­sammen etwa 47 Millionen Mark.

*

Die Arbeitsbeschaffung.

Öffentliche Arbeiten und Privatwirtschaft.

Die Verhandlungen des Reichskommissars für Arbeitsbeschaff ting über die Ausgestaltung seines Programms sind jeot in das entscheidende Stadium ge­treten. Dr. G e r e k e hatte eine längere Besprechung mit dem Reichsbankvräsidenten Dr. Luther. Die Besprechung wird sich zweifellos um

die Frage der Finanzierung

der von Dr. Gereke vorgeschlagenen Arl MSbeschafflMgS- pläne gedreht haben. Ferner emnlina der Reichskam'-issar Vertreter der ko m m u n a l e n Reichsspitzenverbände zu einer Besprechung, in der die Durchführung eines

öffentlichen Arbeitsbeschaffungsprogramms

(Sofortprogramms ausführlich erörtert wurde. Reichs­kanzler von Schleicher hat seinerseits Vorstands­mitglieder des Landkreistages unter Führung des Präsidenten Dr. von Stempel empfangen. Die Vorstands-. Mitglieder haben dabei ihre Auffassung tur Frage der Arbeitsbeschaffung vorgetragen und betont, daß

die schwierige Finanzlage der Landkreise

nur durch schleunige Arbeitsbeschaffung erleichtert werden könne. Allein die Vergebung öffentlicher Arbei­ten sei in der Lage, die Privatwirtschaft wieder anzu­kurbeln und die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen zu senken. Eine Finanzierung lediglich durch Darlehen müsse wegen der damit verbundenen nicht zu verantworten­den Vermehrung der gemeindlichen Schulden vermieden werden.

Die Einbeziehung der Steuergutscheine

in den Finanzierungsplan entspreche der Auffassung des Landkreistages. Was die Absicht der Reichsregierung an­belange, die Großstädte durch Siedlungen auszu­lockern, so sei der Landkreistag bereit, daran mitzuarbeitcn, zumal die Landkreise bei tiefer Aufgabe unentbehrlich seien.

Bele'digungSprozesse unter die Amnestie. Auch Dr. Roosen, der den Anschlag aus den Reichsbankpräsidenten Dr. Luther verübte, kommt die Amnestie zugute.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den vreußischen Finanzminister Klepper wird zu einem großen Teile der Einstellung verfallen müssen, weil zweifellos ein Teil der ihm zum Vorwurf gemachten Handlungen aus politischen Gründen begangen sein dürfte. Zu erwähnen ist noch, daß der Schriftsteller von O s s i e tz k y , der wegen Landesverrats eine Gefängnis­strafe von einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verbüßt, auf Grund des Amnestiegesetzes aus der Strafhaft ent­lassen werden wird. Lediglich die vom Sondergericht Beuthen zur Todesstrafe verurteilten fünf National­sozialisten, denen allerdings die Todesstrafe vom Neichs- kommissar für Preußen in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt wurden, fallen nicht unter die Amnestie. Bei dem jetzt der KPD. angehörenden früheren Reichswcbr- lentnant Scheringer wird es zumindest zweifelhaft sein, da hier noch zu prüfen ist, ob Scheringer aus un­eigennützigen Beweggründen gehandelt hat. Würde diese Frage bejaht, so würde auch Scheringer unter die Amnestie fallen.

Fallen Devisenschieber unter die Amnestie?

Das Amnestiegesetz sieht vor, daß Straftaten, die aus wirtschaftlicher Not begangen worden sind, sofern die Strafe weniger als sechs Monate beträgt, erlassen werden. Die Frage, ob auch Devisenschieber unter diese Bestim­mung fallen, ist noch nicht geklärt. Man stellt sich aber an zuständiger Stelle auf den Standvnnkt, daß der Reichstag die Devisenschieber am allerwenigsten der Begnadigung teilhaftig werden lassen wollte.

Königsberg. Auf der noch schwachen Eisdecke des Sees bei Kirchleinen brachen drei Schüler ein und ertranken.

Washington. Das Repräsentantenhaus hat die Ec» setzesrorlage, die die Herstellung 3,2prozentigen Bieres gestattet, angenommen-

Avvell an die Vernunft.

Wieder einmal ist eine Amnestie diesmal eine sogar sehr weitgehende Gesetz geworden und die Länderregierungen wollen nun, da sie doch nichts mehr daran ändern können, für eine möglichst baldige Ent­lassung der amnestierten Strafgefangenen sorgen. Im Reichsrat waren wohl gegen diese Amnesti- viel mehr Ländervertreter eingestellt, als bei der Abstimmung über sie Nein-Stimmen abgegeben wurden, aber man sagte sich, daß es keinen rechten Zweck habe, offiziell gegen den Gesetz­entwurf den verfassungsgemäß zulässigen Einspruch zu er­heben, weil ja der Reichstag die Amnestie mit einer starken Zweidrittelmehrheit angenommen hatte. Daher hätte eine neue Reichslagssitzung einen etwaigen Reichsratseinspruch doch nur einfach beiseitegeschoben und das Zustande­kommen des Gesetzes wäre nur verschoben worden; höch­stens hätte diese Sitzung womöglich noch vor Weihnachten oder unmittelbar nachher einberufen werden müssen. Doch das war nicht nötig und der Ältestenrat des Reichstages hat voller Dankbarkeit in seiner Mehrheit beschlossen, schleunigst in die Weihnachtsferien zu gehen. Allerdings müssen die Herren in der nächsten Woche wohl wieder zu­sammenkommen, da die Sozialdemokraten und Kommu­nisten von neuem einen Antrag aus baldige Einberufung des Reichstages stellen wollen. Allerdings ist es recht un­wahrscheinlich, daß dieser Antrag angenommen und uns als nachträgliches Weihnachtsgeschenk ein Zusammentritt des Reichstages bescher, wird: sehr viel wahrscheinlicher ist, daß die Fahnen aus den Ecktürmen des Reichstages erst im nächsten Jahre hochgehen werden.

Allerdings ist es ein Zufall, daß die Amnestie am gleichen Tage Gesetzeskraft erhielt wie die Notverordnung, die die Beseitigung der Strafbestimmungen gegen den Terror und der Presseeinschränkungen gebracht hatte; denn der Widerstand nicht weniger Ländervertreter gegen das Amnestiegesetz hatte dessen Erledigung mehrere Tage hinansgezögert. Aber wenn dieses Zusammenfällen auch ein Zufall war, so ist dieser doch nicht ganz bedeutungslos. Beide, jenes Gesetz und diese Aufhebung der Notverord­nungen gegen den Terror, machen einen Strich unter die Vergangenheit.

Die Kritik gegen den Amnestiegesetzentwurf im Neichs- rat richtete sich auch nicht so sehr gegen den Grundgedanken dieser Maßnahme, als gegen die Nebenwirkungen, die die Amnest'e nach Ansicht der Kritiker von denen es übrigens recht zahlreiche im Reichswa gab unbedingt haben muß. In der Entschließung, die von dem Berliner Oberbürgermeister dem Neick'srat vorgelcgl und von der Mehrheit angenommen wurde, kommen diese Bedenken auch sehr deutlich zum Ausdruck, und es wird dort unter Hinweis auf den diesmaligen großen Umfang der Amnestie gesagt, daßRechtssicherheit und Rechtsbcwußt- sein, die Grundlagen jeder staatlichen Ordnung, Schaden leiden, wenn Gesetzesverletzungen so schwerer Art und in so großer Zabl straflos bleiben". Wenn namentlich die drei süddeutschen Länder genen die Amnestie stimmten, so wollten sie damit gegen die Erstreckung der fReicMamneftie auf Landesstrafsachen protestieren: das sei ein Eingriff in die Hoheitsrechte der Länder. Nach bayerischer Ansicht war das Entgegenkommen der Reichsregierung in der Amnestiefrage überhaupt aus dem Grunde erfolgt, um die Oppositionsparteien zu einer Art . Stillehaltung' gegenüber dem neuen Kabinett zu veranlassen.

Aber das gehört, einschließlich aller berechtigten und unberechtigten Bedenken, nun der Vergangenheit an. Erst die Zukunft wird zeigen, ob der Appell a n die politische Vernunft, der mit jenen beiden Maß­nahmen erfolgte, auch Gehör findet und ob, wie es in der gleichzeitigen Regierungserklärung heißt, die voli­tischen Meinungsverschiedenheiten künftig in der Öffent­lichkeit in einer Form ausgetragen werden, die des deutschen Volkes als einer Kulturnation würdig ist.

5,6 Millionen Arbeiislofe.

Nach dem Bericht der R e i ch s a n st a l t für die Zeit vom 1. bis 15. Dezember 1932 hat sich die jahreszeitliche Verschlechterung, der bisher die Hebung des inbuftries,en Beschäftigungsgrades entgegengewirkt hatte, in der ersten Dezeinberhälfte stärker durchgesetzt. Bei den Arbeits­ämtern waren am 15. Dezember rund 5 604 000 Arbeits­lose gemeldet, d. h. rund 249 000 mehr als Ende November. Tie Inanspruchnahme der

Arbcitslosenversichenlng und Krifenfürforge hat erwartungsgemäß beträchtlich zugenommen. Die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Versiche­rung lag am 15. Dezember nahe an 700 000, sie war damit um rund 60 ooo höher als Ende November. In ähnlichem Maße, nämlich um rund 657 000, ist die Zahl vor Haupt- unlerstützunasempfänger in der Krisenfürsorge gestiegen; sie betrug Mitte des Monats rund 1 188 000. Die Reichs­anstalt unterstützt damit zusammen rund 1888 000 Arbeitslose.

Kleine Leitung für eifiae teler

* Die ReichSreaierunn ha« ü«h in alUchlicstenden Beratungen mit her Winterhilfe und dem Notivcrk für die deutsche Jugend he«chä«tigt.

* Eiwa 15 000 Verurteilte iverdcn durch die Amnestie dir Freizeit w'ederaew'nnen.

* Die Zahl der Arbeitslosen fiat gegenüber dem 30. No­vember um etwa 250 000 zugenomlnen.